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Arbeitsroller Totalschaden - Wer muss bezahlen?

Themenstarteram 23. April 2013 um 19:55

Hallo ;)

ich habe ein Problem.

Ich arbeite in einem Lieferservice, in dem wir mit Rollern ausliefern.

Eines Tages müsste ich ca. nachts um 00:00 ausliefern nach der Lieferung fuhr ich natürlich wieder zum Betrieb. Als ich die Straße entlang fuhr kam mir ein Auto aus unbeleuchteter Straße entgegen ( ohne Licht und mit hoher Geschwindigkeit in einer 30er Zone) als Fahrer versucht man natürlich erst mal auszuweichen. Beim ausweichen bin ich in ein Graben ca. 70 cm tief mit Vorderrad runter geflogen.

Natürlich im Dunklem kein Nummernschild vom Auto gesehen. Und schob mein Roller zu unserer Firma.

Bei der Werkstatt (Private 2 Mann Werkstatt) stellte sich fest:

- Vordergabel gebrochen

- Ramen um ca. 4,3 cm verbogen

Nach der Aussage dieser Werkstatt:

- Roller TOTALSCHADEN

- Kein Grund diesen Roller zu unserer Firma zu Fahren

- Roller bleibt bei denen, dafür bekommt mein Chef eine Gutschrift über 50,- € (also kein anruf garnichts sondern einfahc schon 50 € gutgeschrieben bei anderer Reparatur von anderem ROller)

 

Nach unserem Vertrag ist es abgeregelt dass wir eine Selbstbeteiligung von bis zu 500 € haben.

Doch es liegt KEINE Rechnung der Werkstatt und KEIN Brief der Versicherung, wo steht dass sie es nicht zahlen, vor.

 

Zu mir:

18 Jahre, Schüller und angestellt bei der Firma als 450,- € Basis an.

Die Selbstbeteiligung kann ich natürlich nicht Zahlen da ich keine ganze 450€ verdiene sondern nur höchstens 300 - 350 € monatlich und auf dieses Geld sehr stark angewiesen.

Meine Frage: MUSS ich diese 500 € zahlen oder kann man es irgendwie rechtlich zur Freistellung bringen?

Bin jetzt ratlos und hoffe über jede Hilfe & Tipp hier.

Im voraus ein Danke an alle die mir dabei helfen könnten

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

Zitat:

Original geschrieben von EugenKast

Eines Tages müsste ich ca. nachts um 00:00 ausliefern ...

0:00 Uhr ? Stichwort Jugendarbeitsschutzgesetz.

Fällt er mit 18 Jahren denn überhaupt noch darunter, so als Volljähriger ?

41 weitere Antworten
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41 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

Tach,

warum wird dem TE nicht einfach seine Schilderung geglaubt? Nein, hier wird wieder wild rumspekuliert, dass sich jemand vor seiner Verantwortung "drücken" will.

weil es weitere fragen gibt. warum zieht man bei einem unfall mit fahrerflucht nicht die polizei hinzu? diese frage wurde ja noch nicht beantwortet.

Weil es vermutlich Zeitverschwendung ist... Er hat kein Kennzeichen gesehen... eventuell weis er nicht mal die Autofarbe, Fabrikat, Modell... wir Wissen doch alle wie Sinnlos das ganze dann ist...

Ich hatte auch einen Fall mit Fahrerflucht... und ich hatte Kennzeichen, Fabrikat, Modell und sogar noch eine Damenhafte Mähne erkannt... verfahren wurde dennoch eingestellt da man es nicht Zweifelsfrei nachweisen kann... In dubio pro reo...

Was hat es mir gebracht?

Auf den Kosten bin ich selbst sitzen geblieben, ich musste Diesel verschwenden für die Fahrt zur Polizei, Zeit dort Verschwenden und nach Monaten nochmals meine wertvolle Freizeit opfern um einen Bogen vom Gericht auszufüllen nur um 2 Wochen später zu erfahren das das Verfahren eingestellt wurde.

Insofern kann ich den TE schon verstehen...

Irgendwo ist es auch unnötige Belastung für die Behörden... die sind auch so schon unterbesetzt und warten sicher nicht auf einen Fall vom den von vorne herein klar ist, der wird eh nicht aufgeklärt... wie denn auch?

Im übrigen sehe ich das auch so... warum wird denn Leuten hier immer gleich vorgehalten sie wären selbst Schuld?

Der TE hat seine Situation geschildert und hatte hierzu Fragen... und es dauert keine paar Minuten da kommt dann wieder einer und spekuliert rum... gibt gar kein Grund dafür...

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

 

Weil es vermutlich Zeitverschwendung ist... Er hat kein Kennzeichen gesehen... eventuell weis er nicht mal die Autofarbe, Fabrikat, Modell... wir Wissen doch alle wie Sinnlos das ganze dann ist...

Ich hatte auch einen Fall mit Fahrerflucht... und ich hatte Kennzeichen, Fabrikat, Modell und sogar noch eine Damenhafte Mähne erkannt... verfahren wurde dennoch eingestellt da man es nicht Zweifelsfrei nachweisen kann... In dubio pro reo...

Was hat es mir gebracht?

Auf den Kosten bin ich selbst sitzen geblieben, ich musste Diesel verschwenden für die Fahrt zur Polizei, Zeit dort Verschwenden und nach Monaten nochmals meine wertvolle Freizeit opfern um einen Bogen vom Gericht auszufüllen nur um 2 Wochen später zu erfahren das das Verfahren eingestellt wurde.

um "den zu finden" gehts ja erstmal garnicht. da wird in der tat nix bei rauskommen. fakt ist aber das man wenigstens was für den chef hat! und um das dreht sichs. den wie schon gesagt: "sich was ausdenken" kann man durchaus. wen man das ganze durch eine anzeige belegen kann siehts ganz anders aus. DAS meine ich.

Es dürfte so ziemlich jedem klar sein, dass bei einer Anzeige nichts raus kommen würde aber wie schon gesagt wurde, es gibt dann ein Aktenzeichen und einen Verdacht - somit eine Entlastung für den verunfallten Fahrer - um nichts anderes geht es hier!

Themenstarteram 24. April 2013 um 11:34

Zitat:

0:00 Uhr ? Stichwort Jugendarbeitsschutzgesetz.

Nein 1. Über 18 Jahre

2. Ist es die ZweiteSchicht bei mir

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Es dürfte so ziemlich jedem klar sein, dass bei einer Anzeige nichts raus kommen würde aber wie schon gesagt wurde, es gibt dann ein Aktenzeichen und einen Verdacht - somit eine Entlastung für den verunfallten Fahrer - um nichts anderes geht es hier!

eben! man nehme mal den klassiker aus dem tv, zwar phantasie aber auch logisch....das auto wurde bei einer straftat genutzt und schimanski kommt zu dir nach hause und fragt wo der karren den ist und der wagen is dummerweise weg. eine diebstahlanzeige bringt da eine entlastung....zuminderst beim tatort ;)

im ernst...es geht wirklich nur um den nachweis für den chef. den dann würds eben ganz anders aussehen.und somit könnte einem auch keine fahrlässigkeit unterstellt werden und somit währe (je nach arbeitsvertrag) auch keine sb zahlung fällig.

Zitat:

um "den zu finden" gehts ja erstmal garnicht. da wird in der tat nix bei rauskommen. fakt ist aber das man wenigstens was für den chef hat! und um das dreht sichs. den wie schon gesagt: "sich was ausdenken" kann man durchaus. wen man das ganze durch eine anzeige belegen kann siehts ganz anders aus. DAS meine ich.

Da gebe ich Dir recht.

Aber dann sind wir wieder beim Thema: Richtig handeln und die richtigen Entscheidungen nach einem Unfall (Stresssituation) treffen. Wäre er nicht allein gewesen, hätte er wahrscheinlich von einer anderen Person (Zeuge, Beifahrer...) den Tipp mit der Polizei bekommen und entsprechned gehandelt.

Zitat:

Original geschrieben von EugenKast

 

Nach unserem Vertrag ist es abgeregelt dass wir eine Selbstbeteiligung von bis zu 500 € haben.

Doch es liegt KEINE Rechnung der Werkstatt und KEIN Brief der Versicherung, wo steht dass sie es nicht zahlen, vor.

Die Versicherung ist hier völlig außen vor ( für dich ) die werden schon Zahlen nur hat dein Chef sicher auch eine Selbstbeteiligung die er abgezogen bekommt und die holt er sich von dir wieder.

Das ganze steht ja auch so im Arbeitsvertrag de DU unterschrieben hast also wirst du wohl zahlen

müssen.

Ich habe auch eine SB von 250€ für den/die Firmenwagen bei selbstverursachten Schäden.

Solange du nicht hieb und stichfest mit 20 Unabhängigen Zeugen die alle das gleiche gesehen haben

und unabhängig voneinander aussagen das es den Flüchtigen gab und wie er und das Auto aussahen

hast du keine Chance und verursachst hier, für dich, vielleicht noch höhere Kosten.

500€ sind viel Geld keine Frage aber sei froh das du "nur" in den Graben gefallen bist

wenn der dich getroffen hätte wär das vielleicht viel schlimmer für dich ausgegangen.

Gruß Basty

 

 

Ob ein solcher Passus nicht evtl sogar Sittenwidrig ist, interessiert hier wohl nicht????

Unterschreiben kann man viel, deswegen muss es noch längst keine Rechtsgültigkeit haben.

Themenstarteram 24. April 2013 um 11:47

Also Leute habe hier jetzt durchgelesen

und gemerkt dass es manche Kommentare sehr nutzbar sind

Bei der Polizei war ich nicht da am selben Tag einfach schockiert ist und nicht daran denkt

und am nächsten Tag hieß es von meinem Chef aus: "Es ist sinnlos jetzt dort hin zu fahren und Anzeige erstellen, da kein Nummernschild gesehen wurde und angeblich zuspät war".

Jetzt eine Anzeige zu erstellen ist natürlich viel zu spät!!!

Manche haben gemeint dass ich aus jeglicher Verantwortung stehlen will, NEIN mir geht es darum dass vor nem Jahr mein Vater uns verlassen hat und bei meiner Mutter noch paar Kredite hängen sind und eigentlich deshalb ich arbeiten gegangen bin um sie finanziel zu helfen und mir bissl taschengeld zu besorgen.

Aber naja das war nur so ne nebensache

 

Ich bedanke mich bei paar Leuten die SEHR GUTE Kommentare hier gelassen haben.

Ich werde heute noch mal mit meinem Chef versuchen zu reden aber werde natürlich mit Begleitung meines Anwaltes dort sein.

Falls sich was feststellt werde ich hier schreiben.

Zitat:

remarque4711

Opel

Tach,

 

warum wird dem TE nicht einfach seine Schilderung geglaubt? Nein, hier wird wieder wild rumspekuliert, dass sich jemand vor seiner Verantwortung "drücken" will.

 

Es ist in fast jedem Fred das Selbe wenn solche oder ähnliche Fragen gestellt werden, schade.

Weil diese Leute einfach .... gelangweilt sind. Was ich eigentlich meine behalte ich lieber für mich :)

Selbst wenn man dem TE nicht glaubt oder sonstwas, das tut hier überhaupt nichts zur Sache. Die Frage des TE ist eine ganz andere.

 

@TE:

Habe ich das so richtig verstanden, dass du mit dem Roller deines Arbeitgebers in eine Werkstatt deiner Wahl gefahren bist, ohne den AG zu informieren / zu fragen und hast ihn dann da auch noch direkt verschrotten lassen, ohne den AG vorher in Kenntnis zu setzen? Puh... Ich weiß nicht, wie es da rechtlich aussieht, aber irgendwo kann ich schon verstehen, dass dein AG da sauer ist und Geld sehen will.

Wie dir ja bereits gesagt wurde solltest du bei Fahrerflucht direkt die Polizei anrufen. Ich würde jetzt noch Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Ich nehme an, es gab mit dem anderen Wagen keine Berührung?

 

Sollte es am Ende darauf hinauslaufen, dass du den Betrag zahlen musst, frag doch deinen AG mal, ob es nicht möglich ist, dass abzustottern.

mfg

Themenstarteram 24. April 2013 um 11:59

Zitat:

 

@TE:

Habe ich das so richtig verstanden, dass du mit dem Roller deines Arbeitgebers in eine Werkstatt deiner Wahl gefahren bist, ohne den AG zu informieren / zu fragen und hast ihn dann da auch noch direkt verschrotten lassen, ohne den AG vorher in Kenntnis zu setzen? Puh... Ich weiß nicht, wie es da rechtlich aussieht, aber irgendwo kann ich schon verstehen, dass dein AG da sauer ist und Geld sehen will.

NEIN den Roller wollte ich eig. Selber reparieren in unserer Firmengarage.

Doch mein Chef hat es zu Unserer FirmenWerkstatt geschickt was ca 340 km weiter von uns ist, mit dennen er ja Vertrag hat über die Reparaturen unserer Roller.

es war jah eig. alles mein CHef seine entscheidung

Anzeige würde ich auch jetzt noch erstatten, warum auch nicht?

Themenstarteram 24. April 2013 um 12:08

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Anzeige würde ich auch jetzt noch erstatten, warum auch nicht?

sind grad schon fast ca. 2 1/2 monate vorbei ? ? ?

dann geh wenigstens hin und frag nach den Möglichkeiten - erklär was dein bisheriges Entscheiden begründet

Zitat:

Original geschrieben von EugenKast

sind grad schon fast ca. 2 1/2 monate vorbei ? ? ?

verjährt ists trotzdem noch nicht!

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