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Arbeitskollege postet wiederholt beim Fahren in Instagram

Themenstarteram 30. August 2017 um 13:49

Hallo,

ich habe einen Arbeitskollegen der ein sehr starkes mediales Aufmerksamkeitsbedürfnis hat.

Dieser postete in der Vergangenheit, und heute mal wieder Instagram GIFs von sich beim Fahren auf dem Arbeitsweg (habe die Strecke wiedererkannt). Zudem war er heute auch noch so hohl und hat in seinem Post ganz klar eine Geschwindigkeitsübertretung von knapp 20 km/h damit dokumentiert.

Gibt es Mittel und Wege das ganze zur Rechenschaft zu ziehen?

Ich finde so viel Dummheit und Verantwortungslosigkeit könnte durchaus mal Konsequenzen nach sich ziehen.

LG Haasinger

Beste Antwort im Thema

Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.

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Gibt durchaus fälle da hat die Polizei youtube videos geahndet

Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.

+20km/h sind unter 35€, keine Punkte, kein Fahrverbot. Da wird man bestimmt einen riesen Aufriss für machen.

Evtl wenn er mit dem Handy gefilmt hat, aber beweise das mal.

Am besten ist ignorieren, wenn sich keiner für sowas interessiert, erledigt sich das Problem von selbst da ihm die Aufmerksamkeit fehlt.

wenns dich stört dann sprich mit ihm drüber - so wie hier im post geschehen

Erklär ihm was das kostet und schicke ihm bei Instagram Links zu "Verkehrserziehungsvideos". Da kann man doch sicherlich kommentieren, oder? (bin da nicht angemeldet)

Dann sehen alle seine Follower was er für ein Idiot ist und was dabei passieren kann.

Hier die passende Auswahl:

https://www.youtube.com/watch?v=A6WtEHBbZd4

Nunja... denunzieren... das macht man nicht... aber bloßstellen? Poste doch irgendwo seinen Kanal, erledigt sich von selbst (so viel Vertrauen habe ich dann schon noch in unsere Gesellschaft, dass die Mehrheit das doof findet - zwar selbst auch macht - aber öffentlich ablehnt).

Du hast ja offensichtlich ein gestörtes Verhältnis zu diesem Arbeitskollegen, sonst wäre es halt selbstverständlich, ihn auf die potentiellen Gefahren seines Tuns für ihn und andere anzusprechen.

Themenstarteram 30. August 2017 um 14:22

Wir reden hier von so einer Sorte Mensch, bei der reden nicht mehr hilft.

Ich will wissen ob man ihn belangen kann, oder eben nicht.

Falls sich hier Leute mit Instagram auskennen, es sind ca 10 Sekunden GIFs die eigentlich als Video aufgenommen werden.

Benannter Kollege ist dem dreiviertel Betrieb ein Dorn im Auge.

Er geht davon aus dass man ihm im Netz nichts anhaben kann. Dementsprechend macht er zum Beispiel krank (auf Magen-Darm/ Migräne) und postet am selben Tag Sauf und Sportvideos von sich. Die Vorgesetzen hören es , aber geben vor nichts unternehmen zu können. Was seine Kollegen von ihm denken weiß er. Einfach das geborene Ar********. Der Großteil seiner Follower hat genauso wenig Grips wie er und sind mindestens genauso Verantwortungslos insofern half kommentieren bisher auch nichts.

Ich jedenfalls halte es für wenig lustig, wenn einer auf einer relativ kurvigen Landstraße zu schnell fährt und dabei in der rechten Hand mit dem Handy filmt. Ich befahre diese Straße auch gerne mal am WE mit dem Fahrrad.

Geht da rechtlich was , oder ist das wie mit Nötigung im Straßenverkehr bei der es mehrere Zeugen braucht.

am 30. August 2017 um 14:33

Werde einfach bei der Polizei vorstellig und erleutere dein anliegen.

am 30. August 2017 um 14:35

Geh mal zur Therapie.

B 19

Themenstarteram 30. August 2017 um 14:39

Vielen Dank für die konstruktiven Beiträge. Vielleicht findet ihr es nicht mehr so lustig, wenn eure Frauen und Kinder von einem LKW Fahrer der gerade auf seinem Handy tipselt ins Grab befördert wurden.

Eigentlich warte ich nur noch auf den Kommentar " ist doch nicht dein Problem wenn der sowas macht".

 

Ansonsten können wir das ganze schließen, denn bisher hat keiner auf die Grundfrage des Eingangspostes antworten können.

Zitat:

@Haasinger schrieb am 30. August 2017 um 16:22:09 Uhr:

Die Vorgesetzen hören es , aber geben vor nichts unternehmen zu können.

Haha, spätestens an der Stelle wo einer direkt Kohle verliert interessiert das sicher einen. ;)

Ob das hier das richtige Forum ist? Naja, wohl nicht.

Wenn du ein Video findest auf dem er mit 120 durch die Ortschaft brettert, kannst damit zur Polizei, bei der Kinderkacke wird sich niemand sonderlich dafür interessieren.

Wobei natürlich eine Ordnungswidrigkeitsanzeige immer geht (Beweisvideo hast ja, da bist du dann aber namentlich aufgeführt). Aber was kostets? 25-30,-€?

Gruß Metalhead

Dauerhafte vorsätzliche Überschreitungen und das Prahlen im Netz damit dürften auch bei Verstößen im Trinkgeldbereich die Frage nach der charakterlichen Eignung in den Raum stellen. Es ist ein Fehler zu glauben das Verstöße im Verwarngeldbereich nicht zu großen Problemen führen können.

Man dürfte davon ausgehen können das der Typ auch noch ganz andere Verstöße mitgefilmt hat, nur eben die vermeintlich harmlosen hat er gepostet.

am 30. August 2017 um 15:29

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 30. August 2017 um 17:08:50 Uhr:

Dauerhafte vorsätzliche Überschreitungen und das Prahlen im Netz damit dürften auch bei Verstößen im Trinkgeldbereich die Frage nach der charakterlichen Eignung in den Raum stellen. Es ist ein Fehler zu glauben das Verstöße im Verwarngeldbereich nicht zu großen Problemen führen können.

Man dürfte davon ausgehen können das der Typ auch noch ganz andere Verstöße mitgefilmt hat, nur eben die vermeintlich harmlosen hat er gepostet.

So sehe ich das auch. Darum mein Hinweis auf die Polizeidienststelle.

Zitat:

@Haasinger schrieb am 30. August 2017 um 16:39:35 Uhr:

...

Ansonsten können wir das ganze schließen, denn bisher hat keiner auf die Grundfrage des Eingangspostes antworten können.

Einen habe ich noch:

Geh doch mal ins Möbelhaus Fitnessstudio, such dir einen Schrank aus und gib ihm 50 € damit er deinem Kollegen mal zeigt wo er sich sein Handy hinstecken soll. Wenn die zu dritt oder viert aufkreuzen, umso besser. Ob das dann schon unter Nötigung oder so läuft, das weiß ich nicht, aber solange, die nur reden wollen...

Wäre noch ein Tipp von mir. Aber wird dir auch nicht gefallen... wenn ich auch glaube, dass dies deinem Kollegen, wenn er von der Sorte "Volldepp" ist noch am meisten imponieren würde.

Du selbst scheinst nicht die richtigen Argumente zu haben.

Dass man zur Polizei gehen kann, das weißt du selbst... ob´s die kümmert und ob was bei rumkommt, das weiß die Glaskugel oder du selbst, aber erst, wenn du es ausprobiert hast.

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