Anzeige wg. 'Nötigung im Straßenverkehr u.a.'
Liebe Community,
mir ist vor knapp einem Monat etwas sehr Unangenehmes passiert und ich bin mir bezüglich dessen Bewertung sehr unsicher. Vielleicht könne mir ein paar von euch weiterhelfen.
Vorweg ein paar Bemerkungen: Ich habe meinen A1 seit drei Jahren, den B seit einem Jahr und hatte noch nie einen Unfall o.ä., bin nie geblitzt worden, habe noch nicht mal falsch geparkt. Ich fahre seit eben diesen drei Jahren eine 125er Vespa. Die geht (je nach ihrer Laune ;-)) auch ihre 100 km/h. Obwohl ich also in der Stadt und über Land problemlos im Verkehr mitschwimmen kann und auch nicht langsamer als erlaubt fahre, sind mir schon öfters Autofahrer begegnet, die scheinbar ein Problem damit haben, dass eine "popelige Vespa" genauso schnell fährt wie sie. Dementsprechend wird oft rücksichtslos überholt, geschnitten, gedrängelt. Das bin ich gewohnt und ich rege mich nicht mehr über derartige Typen auf, sprich ich fahre auch bei Konfliktsituationen nach dem Motto "Keep calm and carry on". Aber das spezielle Ereignis hat mich dermaßen aus den Socken gehaut, dass ich nicht mehr das Gefühl hatte, mir so was gefallen lassen zu müssen.
Nun zu diesem Ereignis.
Ich fuhr an einem Spätnachmittag auf einer Landstraße dahin, die mit sehr wenigen, kurzen Ausnahmen auf 70 km/h beschränkt ist und ebenso fast überall ein Überholverbot hat. Ich bin definitiv nicht langsamer als 70 gefahren. Nun tauchte aber hinter mir ein VW-Bus auf, der es offenbar etwas eiliger hatte. Er fuhr sehr nah auf. Ich dachte, ich mache mir nichts draus, kommt eh gleich ein Stück, wo 100 erlaubt sind, soll er doch da überholen. Aber obwohl er mangels Gegenverkehr auch überholen hätte können, tat er das nicht sondern klebte mir weiter am Nummernschild. In den dann wieder folgenden 70 km/h begann er im Bereich einer Kreuzung plötzlich immer wieder von links nach rechts zu pendeln. Anscheinend wollte er da jetzt überholen, was aber allein schon wegen der Kreuzung gefährlich gewesen wäre, viel Verkehr hat das gänzlich verhindert.
Die Strecke ist bis dahin über viele Kilometer schnurgerade. Ich war mir nicht sicher, ob er nicht "dösig" geworden oder zumindest geistig mit etwas anderem beschäftigt war. Also fuhr ich zwei, drei kontrollierte "Schlangenlinien", um ihn auf mich aufmerksam zu machen und darauf, wie nah er an mir dran war. Ich kenne die Straße, weiß, dass die keine Hügel oder Schlaglöcher aufweist, bin als Jugendliche Motorradrennen gefahren und kenne meine Vespa in- und auswendig. Das waren absolut kontrollierte Schwünge, nichts, was man mit dem Schlenkern eines Besoffenen verwechseln könnte. Ich habe auch - um den Gegenverkehr nicht zu irritieren - nicht die volle Breite der Spur genutzt.
Gebracht hat es letztlich nichts, der klebte weiter an mir. Kurz darauf musste ich einen Radfahrer überholen und fuhr (auch da zwei Tage zuvor einen Sturz eines Rad fahrenden Kindes während meines Überholens erlebt hatte) fast auf der Mittellinie. Plötzlich bekam ich einen riesigen Schrecken, da besagter VW-Bus auf einmal neben mir war. Ich hätte nicht mal den Arm ausstrecken müssen, um bei dem anklopfen zu können. Bei einem schnellen Blick sah ich, dass der Fahrer auch noch das Telefon am Ohr hatte. Als ob das nicht genug wäre, scherte er sehr knapp vor mir ein, sodass ich erst mal bremsen musste, um den Sicherheitsabstand wieder herzustellen.
Darüber dann doch recht verärgert blinzelte ich ihn kurz mit der Lichthupe an. Hätte mich dazu vll nicht provozieren lassen sollen, aber ich war sehr empört über dessen gefährliches Fahrverhalten. Davon fühlte allerdings er sich wohl provoziert und stieg heftig auf die Bremse - auch ich musste wiederum bremsen. Da wurde es mir doch ein wenig zu bunt und ich habe ihn akustisch angehupt. Außerdem - ja, wohl auch ein Fehler meinerseits - habe ich, wohlgemerkt mit der flachen Hand, damit es ja nicht mit dem Vögerl verwechselt wird, zwischen meiner Augenpartie und dem nächsten Verkehrsschild, das die 70 km/h und das Überholverbot anzeigt, hin und her gewiesen.
Er hat irgendetwas gestikuliert, erstmal Gas gegeben und ist dann einige hundert Meter vor mir am Straßenrand stehen geblieben. Als ich vorbeigefahren bin, hatte er das Fenster offen und daraus drohend die Faust geschüttelt. Nach mehreren mir nachfolgenden Autos ist er dann weitergefahren.
So, nun war ein Cabrio hinter mir. Dieses legte bezüglich des Abstands zu mir genau dasselbe Verhalten an den Tag wie der VW-Bus. Ich war innerlich immer noch am Zittern vor Schreck, weshalb ich das zwar zur Kenntnis genommen habe, mich aber nicht weiter darum kümmern wollte.
Ein gutes Stück weiter allerdings, kurz vor meinem Zieldorf, hörte ich nach Passieren eines Kreisverkehrs ein Hupkonzert hinter mir. Bei einem Blick in den Spiegel stellte ich fest, dass dieses Cabrio mitten im (!) Kreisverkehr angehalten hatte und sich mit dem VW-Bus-Fahrer "besprach". Gehupt hatte wohl das Auto zwischen den beiden, das auch zum Anhalten gezwungen wurde, oder eines der Autos hinter dem VW-Bus.
Kurz darauf waren die beiden wieder direkt hinter mir. Ich hatte das Gefühl, die verfolgten mich. Also bin ich lieber nicht zu meinem einsamen Haus am Dorfrand, Ende einer Sackgasse, gefahren, sondern auf einen Supermarktparkplatz. Wie befürchtet folgten mir die beiden Autos.
Nun blieb der VW-Bus ein paar Meter weiter mit laufendem Motor stehen. Er schrie irgendwas. Um mich deeskalierend mit ihm unterhalten zu können, bin ich zu ihm getreten. Er brüllte dann in etwa, er werde mich anzeigen, so was wie ich dürfe nicht auf der Straße unterwegs sein, ich halte alle Leute auf.... Ich habe ruhig versucht, ihm zu erklären, dass ich die erlaubten 70 gefahren bin, es zudem sehr angenehm gefunden hätte, hätte er mehr Abstand gehalten. Es ist ja nicht meine Schuld, wenn er zuerst trotz optimaler Möglichkeit nicht überholen will und dann wegen Gegenverkehrs nicht mehr kann. Plötzlich wurde er richtig aggressiv, schrie, ich solle von seinem Fahrzeug weggehen. Ich erklärte ihm, ich wolle ungern über den Parkplatz schreien um mich mit ihm zu unterhalten, denn das wollte er doch, wenn er mir schon hinterherfährt. Da stieß er plötzlich seine Fahrertür auf und traf auch mich damit bzw. schob mich damit weg. Erst dann stellte er den Motor aus. Er stieg aus, kam in typischer Kampfhaltung (sowas hatte ich zuvor nur in Filmen gesehen) auf mich zu und brüllte, wenn ich jetzt nicht gleich abhaue, dann passiere was. Ich wich natürlich erst mal zurück, wollte mich aber nicht so leicht einschüchtern lassen und fragte, wieso er mir denn dann zuerst hinterherfährt, wenn ich jetzt abhauen soll.
An dem Punkt stieg aus dem Cabrio ein (etwas halbseiden wirkendes) Pärchen. Der Mann kam auf mich zu und ließ auch einige Unfreundlichkeiten ab, pustete mir dabei seinen Zigarettenrauch ins Gesicht. Ich bat ihn, das doch zu lassen und wich einen Schritt zurück. Er kam hinterher, sagte, er könne hier rauchen wie er will, blies mir nochmal Rauch ins Gesicht. Ich wieder einen Schritt zurück, er wieder Zigarettenrauch gepustet. Da bin ich dann weiter weg gegangen.
Dann kam seine Beifahrerin und keifte mich an, ob ich besoffen sei, so wie ich fahre. Ich wisse wohl nicht, wann ich Autofahrern Platz zu machen habe. Sobald ein Auto hinter mir sei, das schneller fahren will, müsse ich am Rand anhalten und das vorbei lassen. Ich hab höflich erklärt, dass ich "ein großer Roller" bin und absolut gleichwertiger Verkehrsteilnehmer. Sie meinte wiederum, dann müsse ich mich gefälligst an die Verkehrsregeln halten. Meinen Hinweis, dass ich mich doch an die Regeln gehalten hätte, sie wären viel zu dicht aufgefahren, von dem evidenten Fehlverhalten des VW-Busses ganz zu schweigen. Da fiel ihr anscheinend nichts halbwegs sinnvolles mehr ein und sie argumentierte mehr oder weniger auf Kindergartenniveau. Wer so einen Roller fährt, hat doch eh keine Freunde. So wie ich angezogen bin, bin ich voll unter ihrem Niveau. So ein Gesicht wie ich es habe wolle sie gar nicht sehen.
Schließlich haben sie zu dritt behauptet, ich hätte dem VW-Bus den Vogel gezeigt. Ich habe immer noch versucht, äußerlich ruhig zu bleiben und erklärt, dass ich ihn lediglich aufgefordert hätte, doch mal auf die Verkehrsschilder zu achten, die Geste war so ausgeführt, dass kein ehrlicher Mensch sie mit einem Vogel verwechseln kann.
Nun, die "Dame" meinte, sie seien schließlich zu dritt und könnten der Polizei alles glaubhaft erzählen. Ich dagegen sei nur so eine armselige Rollerfahrerin im Rowdyalter, die wie besoffen fährt. Der glaubt eh niemand was... Ich wies sie darauf hin, dass sie als Zeugin bei der Wahrheit bleiben muss. Ihr Kommentar: "Ach, Baby...".
Der VW-Bus-Fahrer rief dann bei der Polizei an (tat zumindest so), diese weigerte sich angeblich aber, wegen so was die halbe Stunde Fahrt auf sich zu nehmen. Ich erklärte dass ich mich nicht in der Lage sehe, länger mit Leuten wie ihnen zu diskutieren und bin dann gefahren, nicht ohne vorher die Kennzeichen mit meinem Handy fotografiert zu haben.
Ich habe kurz darauf selbst noch bei der Polizei angerufen, der Beamte riet mir, mir so was auch nicht einfach so gefallen zu lassen. Da man für eine Anzeige (zumindest in Bayern) aufs Revier kommen muss und ich an dem Wochenende das nicht mehr schaffte, ging ich an meinem Studienort während der Woche auf die dortige PI.
Der Beamte dort hielt diese Geschichte für zu krass um wahr zu sein... Hat meine Anzeige aber aufgenommen.
Nun ist meine Vespa immer noch auf meine Mutter angemeldet. Jetzt hat die gestern eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wg. 'Nötigung im Straßenverkehr u.a.' bekommen. Ich hatte zwar fast erwartet, dass die ihre Beleidigungsgeschichte vorbringen, aber eines Verhaltens, das man unter §240 StGB subsumieren kann bin ich mir nicht bewusst.
Meine Mutter hat dann heute mit der Sachbearbeiterin telefoniert. Sie wollte erst mal wissen, worum es denn genau geht, also was das 'u.a.' bedeutet und welches Verhalten das gewesen sein soll. Und schließlich hat sie nur noch gesagt, dass sie nicht gefahren ist und diesbezüglich eine Gegenanzeige vorliegt. Daraufhin wurde die Beamtin sehr pampig von wegen, den Fahrer würden sie ja dann eh rausfinden (wundert mich, dass sie das nicht gleich getan haben - ich hatte bei meiner Anzeige extra gesagt, dass ich gefahren bin und nicht meine Mutter...) und bei so wenig Kooperation kommt es auf jeden Fall zu einem Verfahren, auf Einstellung brauchen wir da gar nicht mehr hoffen...
Im Übrigen kam raus, dass meine "Schlangenlinien" Nötigung gewesen sein sollen und das 'u.a.' bloß Beleidigung als Vogel zeigen gewesen sein soll (ich finde das 'u.a.' da dann ganz schön unpassend, das wirkt ja dann wie Schwerverbrechertum).
Tja, nun studiere ich Jura, hatte auch schon viel Strafrecht und konnte in keinem Kommentar zum StGB und auch nirgendwo im Internet einen Anhaltspunkt finden, wie ich die Schlangenlinien unter Nötigung subsumieren könnte.
Nun ist meine Frage an euch: Wie bewertet ihr dieses Geschehen?
Ist jemandem schon mal Ähnliches widerfahren? Haltet ihr irgendeine Vorgehensweise für dringend empfehlenswert?
Vielen Dank für Antworten 🙂
P.S.: Ich habe hier vom Sachverhalt her nichts beschönigt, was würde mir das hier auch bringen.
P.P.S.: Sorry für den langen Text 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Florian333
Nicht bei MT nachfragen, weil du überwiegend unbrauchbare Antworten bekommen wirst, wie schon die erste Antwort zeigt.Zitat:
Original geschrieben von OpheliasTraum
Haltet ihr irgendeine Vorgehensweise für dringend empfehlenswert?
Man muss wissen: so einige Motor-Talker sind eher Typen, wie sie in dem VW Bus sassen
190 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
wo war davon die rede?Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Erst einmal gab es reichlich Überholmöglichkeiten. Ansonsten zeig mir mal eine Stelle, wo 2 PKWs und ein Roller auf einer handelsüblichen Straße mit ausreichendem Seitenabstand nebeneinander passen. 😕
Im von mir zitierten Beitrag von @diezge. 😛
Zitat:
und was te falchgemacht hat? hab ich doch ganz eindeutig aufgedröselt. oder findest du schlangenlinien fahren auf der fahrspur ist wirklich eine einladung zum überholen?
Das waren drei Schlenker. Nach Schilderung gab es aber deutlich mehr Überholmöglichkeiten. Und wenn
ichüberholen will, brauche ich keine Einladung. Ab auf die Gegenspur und vorbei. Ob ein Zweirad innerhalb der Spur pendelt, ist dabei sowas von wayne.
Ist ein Überholmanöver denn so eine komplizierte Geschichte? 😕
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Das waren drei Schlenker. Nach Schilderung gab es aber deutlich mehr Überholmöglichkeiten. Und wenn ich überholen will, brauche ich keine Einladung. Ab auf die Gegenspur und vorbei. Ob ein Zweirad innerhalb der Spur pendelt, ist dabei sowas von wayne.Ist ein Überholmanöver denn so eine komplizierte Geschichte? 😕
Die eigene Spur kann zum Überholen eh nicht genutzt werden, also ist das Pendeln auf der eigenen Fahrspur völlig unerheblich. Vielleicht mußte die TEin ein paar Steinchen ausweichen, die kleinen schmalen Rollerrädern eher wehtun als einem großen breiten Autoreifen?
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
hier haben sich eben 2 gesucht und anscheinend gefunden. und jetzt geht das wundenlecken los.
Hast du den Ausgangsbeitrag eigentlich gelesen? Oder wegen seiner Länger nur überflogen? Dann solltest du das gründliche Lesen mal nachholen, anschließend informierst du dich noch, was "Nötigung" so ungefähr bedeutet.
Zitat:
Original geschrieben von Florian333
Oder wegen seiner Länger nur überflogen?
Was soll so ein scheißen-blöder Kommentar nun schon wieder? Geht's bei dir auch einmal sachlich und ohne persönliche Anfeindungen?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Florian333
Hast du den Ausgangsbeitrag eigentlich gelesen? Oder wegen seiner Länger nur überflogen? Dann solltest du das gründliche Lesen mal nachholen, anschließend informierst du dich noch, was "Nötigung" so ungefähr bedeutet.Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
hier haben sich eben 2 gesucht und anscheinend gefunden. und jetzt geht das wundenlecken los.
akso du meinst das schlangenlinien fahren, lichthupe und hupen nebst "ich hab ihm nicht den vogel gezeigt sondern mit der hand irgendwelchen blödsinn gemacht" is alles nur keine nötigung?
@topic
nein rück ich auch nicht. vorallem nicht mit der geschichte. nur weil man angeblich am wochenende keine zeit hat (studenten vorurteile erfüllt?) und die ganzen anderen widersprüche deuten nicht grad für eine wirklich so statgefundene geschichte.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
akso du meinst das schlangenlinien fahren, lichthupe und hupen nebst "ich hab ihm nicht den vogel gezeigt sondern mit der hand irgendwelchen blödsinn gemacht" is alles nur keine nötigung?Zitat:
Original geschrieben von Florian333
Hast du den Ausgangsbeitrag eigentlich gelesen? Oder wegen seiner Länger nur überflogen? Dann solltest du das gründliche Lesen mal nachholen, anschließend informierst du dich noch, was "Nötigung" so ungefähr bedeutet.
@topic
nein rück ich auch nicht. vorallem nicht mit der geschichte. nur weil man angeblich am wochenende keine zeit hat (studenten vorurteile erfüllt?) und die ganzen anderen widersprüche deuten nicht grad für eine wirklich so statgefundene geschichte.
Was eine Nötigung ist, kannst Du in
§ 240 StGBnachlesen. Und nein, nichts davon ist eine Nötigung.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Was soll so ein scheißen-blöder Kommentar nun schon wieder? Geht's bei dir auch einmal sachlich und ohne persönliche Anfeindungen?Zitat:
Original geschrieben von Florian333
Oder wegen seiner Länger nur überflogen?
"scheissen-blöder" ist auch nicht besser...
ausserdem hat er recht, bei rechtlichen dingen lehnt sich der der gute immer recht weit aus demn fenster, leider ohne großartigen hintergrund.... 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Was soll so ein scheißen-blöder Kommentar nun schon wieder? Geht's bei dir auch einmal sachlich und ohne persönliche Anfeindungen?
Meinst du nicht, dass dein Verhalten etwas widersprüchlich ist? Weiter vorne meinst du, dass du mir einen ellenlangen Rüffel erteilen musst, weil ich das Wort "Geschwätz" benutzt habe und jetzt bezeichnest du meinen Beitrag als
"scheißen-blöder Kommentar".
Zitat:
Original geschrieben von eugain
"scheissen-blöder" ist auch nicht besser...Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Was soll so ein scheißen-blöder Kommentar nun schon wieder? Geht's bei dir auch einmal sachlich und ohne persönliche Anfeindungen?
ausserdem hat er recht, bei rechtlichen dingen lehnt sich der der gute immer recht weit aus demn fenster, leider ohne großartigen hintergrund.... 🙂
Völlig richtig. In diesem Thread besonders beim Thema Nötigung. Ist schon haarsträubend welche Vorstellungen er da hat und die auch noch veröffentlicht. Offensichtlich ohne jedwedes Hintergrundwissen.
Hab gestern einen kleinen Geländewagen beobachtet, der mehrere km hinter einem 50er Roller hergefahren ist, ohne zu überholen und teils gerade mal 1-2 Meter Abstand gehalten hat! 😰
Hat mich sehr an diesen Thread erinnert und der Rollerfahrer hat mir echt leid getan!
Er hat dann das einzig richtige getan und ist irgendwann in eine Parkbucht raus und hat die Autos passieren lassen...
Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
Muss Sie nicht, sollte sie nicht und würde ich auch nicht machen! Gehts noch? Trotz Gegenverkehr überholen? Also bitte! 🙄Zitat:
Original geschrieben von diezge
Was mich noch interessieren würde, da ich Deinen Roller nicht kenne:
Als die 70 km/h wieder aufgelöst waren, bist Du dann 100 km/h gefahren, beziehungsweise kann Dein Roller 100 km/h fahren?
Wenn ja, haben die hinten gar nix zu melden.
Wenn nein, bitte bitte bitte am rechten Straßenrand fahren. Es gibt nichts nervigeres als mit 80 km/h hinter einem Roller zu hängen, den man, wenn er denn ganz rechts fahren würde, trotz Gegenverkehr überholen könnte.
Hallo,
ist die Fahrspur breit genug, geht das durchaus. So wie bei Radfahrern auch...
Ein Roller ist übrigens kein mehrspuriges Fahrzeug wie ein Auto. Also sollte man auch nicht mehrere belegen wenn man die erlaubte Vmax nicht fahren kann. Das Thema hat sich aber erledigt, da der Roller um den es geht, ja 100 km /h läuft.
Grüße,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von diezge
ist die Fahrspur breit genug, geht das durchaus. So wie bei Radfahrern auch...
Du überholst auch Fahrradfahrer bei Gegnverkehr? Wird ja immer besser...
Also ein Fahrradfahrer hält ca einen Meter Abstand zum Ende der rechten Fahrspur... Nimmt selbst ca 50 cm Platz ein und du willst mit ausreichendem Sicherheitsabstand bei Gegenverkehr überholen, ohne gegen §4 ff StVO zu verstossen?
Zitat:
Ein Roller ist übrigens kein mehrspuriges Fahrzeug wie ein Auto. Also sollte man auch nicht mehrere belegen wenn man die erlaubte Vmax nicht fahren kann.
Ich glaube nicht, dass der Roller mehrere Spuren belegt... Auch wenn du hier "Spur" anders als eine Fahrspur auslegst...
Sag mir doch bitte auf welche Paragraphen in der StVO sich deine Aussage bezieht. Das wäre mir neu, dass sich die StVO zu dem Thema so äussert!
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Ein Roller ist übrigens kein mehrspuriges Fahrzeug wie ein Auto. Also sollte man auch nicht mehrere belegen wenn man die erlaubte Vmax nicht fahren kann. Das Thema hat sich aber erledigt, da der Roller um den es geht, ja 100 km /h läuft.Grüße,
diezge
ÄHEMMMMMMMMMM!
Ein Zweirad ist ein Fahrzeug welches sich durch Gleichgewichts und Fliehkräfte aufrecht hält.
Und jetzt kommt für Dich das komischte, je langsamer man auf einem Zweirad fährt desto mehr Platz braucht man, es ist nicht möglich wie mit einem mehrspurigen Fahrzeug eine gerade Linie zu fahren.
An der Ursprungsgeschichte fehlt mir irgendwie der trifftige Grund warum sich zwei unbekannte Verkehrsteilnehmer (VW+Cabrio) unabhängig voneinander so dermaßen über eine Rollerfahrerin aufregen. Da droht der eine mit der Faust, der andere hält harakirimäßig mitten im Kreisverkehr, Verfolgungsfahrten, und anschließend der ultimative Showdown dann auf einem Parkplatz mit anscheinend völliger Extase der Protagonisten. Das macht doch niemand nur weil jemand zu langsam oder in Schlangenlinien fährt, selbst wenn man die größte Wildsau ist. An der Geschichte wurde der Kern weggelassen!