Anzeige wg. 'Nötigung im Straßenverkehr u.a.'

Liebe Community,

mir ist vor knapp einem Monat etwas sehr Unangenehmes passiert und ich bin mir bezüglich dessen Bewertung sehr unsicher. Vielleicht könne mir ein paar von euch weiterhelfen.

Vorweg ein paar Bemerkungen: Ich habe meinen A1 seit drei Jahren, den B seit einem Jahr und hatte noch nie einen Unfall o.ä., bin nie geblitzt worden, habe noch nicht mal falsch geparkt. Ich fahre seit eben diesen drei Jahren eine 125er Vespa. Die geht (je nach ihrer Laune ;-)) auch ihre 100 km/h. Obwohl ich also in der Stadt und über Land problemlos im Verkehr mitschwimmen kann und auch nicht langsamer als erlaubt fahre, sind mir schon öfters Autofahrer begegnet, die scheinbar ein Problem damit haben, dass eine "popelige Vespa" genauso schnell fährt wie sie. Dementsprechend wird oft rücksichtslos überholt, geschnitten, gedrängelt. Das bin ich gewohnt und ich rege mich nicht mehr über derartige Typen auf, sprich ich fahre auch bei Konfliktsituationen nach dem Motto "Keep calm and carry on". Aber das spezielle Ereignis hat mich dermaßen aus den Socken gehaut, dass ich nicht mehr das Gefühl hatte, mir so was gefallen lassen zu müssen.

Nun zu diesem Ereignis.

Ich fuhr an einem Spätnachmittag auf einer Landstraße dahin, die mit sehr wenigen, kurzen Ausnahmen auf 70 km/h beschränkt ist und ebenso fast überall ein Überholverbot hat. Ich bin definitiv nicht langsamer als 70 gefahren. Nun tauchte aber hinter mir ein VW-Bus auf, der es offenbar etwas eiliger hatte. Er fuhr sehr nah auf. Ich dachte, ich mache mir nichts draus, kommt eh gleich ein Stück, wo 100 erlaubt sind, soll er doch da überholen. Aber obwohl er mangels Gegenverkehr auch überholen hätte können, tat er das nicht sondern klebte mir weiter am Nummernschild. In den dann wieder folgenden 70 km/h begann er im Bereich einer Kreuzung plötzlich immer wieder von links nach rechts zu pendeln. Anscheinend wollte er da jetzt überholen, was aber allein schon wegen der Kreuzung gefährlich gewesen wäre, viel Verkehr hat das gänzlich verhindert.

Die Strecke ist bis dahin über viele Kilometer schnurgerade. Ich war mir nicht sicher, ob er nicht "dösig" geworden oder zumindest geistig mit etwas anderem beschäftigt war. Also fuhr ich zwei, drei kontrollierte "Schlangenlinien", um ihn auf mich aufmerksam zu machen und darauf, wie nah er an mir dran war. Ich kenne die Straße, weiß, dass die keine Hügel oder Schlaglöcher aufweist, bin als Jugendliche Motorradrennen gefahren und kenne meine Vespa in- und auswendig. Das waren absolut kontrollierte Schwünge, nichts, was man mit dem Schlenkern eines Besoffenen verwechseln könnte. Ich habe auch - um den Gegenverkehr nicht zu irritieren - nicht die volle Breite der Spur genutzt.

Gebracht hat es letztlich nichts, der klebte weiter an mir. Kurz darauf musste ich einen Radfahrer überholen und fuhr (auch da zwei Tage zuvor einen Sturz eines Rad fahrenden Kindes während meines Überholens erlebt hatte) fast auf der Mittellinie. Plötzlich bekam ich einen riesigen Schrecken, da besagter VW-Bus auf einmal neben mir war. Ich hätte nicht mal den Arm ausstrecken müssen, um bei dem anklopfen zu können. Bei einem schnellen Blick sah ich, dass der Fahrer auch noch das Telefon am Ohr hatte. Als ob das nicht genug wäre, scherte er sehr knapp vor mir ein, sodass ich erst mal bremsen musste, um den Sicherheitsabstand wieder herzustellen.

Darüber dann doch recht verärgert blinzelte ich ihn kurz mit der Lichthupe an. Hätte mich dazu vll nicht provozieren lassen sollen, aber ich war sehr empört über dessen gefährliches Fahrverhalten. Davon fühlte allerdings er sich wohl provoziert und stieg heftig auf die Bremse - auch ich musste wiederum bremsen. Da wurde es mir doch ein wenig zu bunt und ich habe ihn akustisch angehupt. Außerdem - ja, wohl auch ein Fehler meinerseits - habe ich, wohlgemerkt mit der flachen Hand, damit es ja nicht mit dem Vögerl verwechselt wird, zwischen meiner Augenpartie und dem nächsten Verkehrsschild, das die 70 km/h und das Überholverbot anzeigt, hin und her gewiesen.

Er hat irgendetwas gestikuliert, erstmal Gas gegeben und ist dann einige hundert Meter vor mir am Straßenrand stehen geblieben. Als ich vorbeigefahren bin, hatte er das Fenster offen und daraus drohend die Faust geschüttelt. Nach mehreren mir nachfolgenden Autos ist er dann weitergefahren.

So, nun war ein Cabrio hinter mir. Dieses legte bezüglich des Abstands zu mir genau dasselbe Verhalten an den Tag wie der VW-Bus. Ich war innerlich immer noch am Zittern vor Schreck, weshalb ich das zwar zur Kenntnis genommen habe, mich aber nicht weiter darum kümmern wollte.

Ein gutes Stück weiter allerdings, kurz vor meinem Zieldorf, hörte ich nach Passieren eines Kreisverkehrs ein Hupkonzert hinter mir. Bei einem Blick in den Spiegel stellte ich fest, dass dieses Cabrio mitten im (!) Kreisverkehr angehalten hatte und sich mit dem VW-Bus-Fahrer "besprach". Gehupt hatte wohl das Auto zwischen den beiden, das auch zum Anhalten gezwungen wurde, oder eines der Autos hinter dem VW-Bus.

Kurz darauf waren die beiden wieder direkt hinter mir. Ich hatte das Gefühl, die verfolgten mich. Also bin ich lieber nicht zu meinem einsamen Haus am Dorfrand, Ende einer Sackgasse, gefahren, sondern auf einen Supermarktparkplatz. Wie befürchtet folgten mir die beiden Autos.

Nun blieb der VW-Bus ein paar Meter weiter mit laufendem Motor stehen. Er schrie irgendwas. Um mich deeskalierend mit ihm unterhalten zu können, bin ich zu ihm getreten. Er brüllte dann in etwa, er werde mich anzeigen, so was wie ich dürfe nicht auf der Straße unterwegs sein, ich halte alle Leute auf.... Ich habe ruhig versucht, ihm zu erklären, dass ich die erlaubten 70 gefahren bin, es zudem sehr angenehm gefunden hätte, hätte er mehr Abstand gehalten. Es ist ja nicht meine Schuld, wenn er zuerst trotz optimaler Möglichkeit nicht überholen will und dann wegen Gegenverkehrs nicht mehr kann. Plötzlich wurde er richtig aggressiv, schrie, ich solle von seinem Fahrzeug weggehen. Ich erklärte ihm, ich wolle ungern über den Parkplatz schreien um mich mit ihm zu unterhalten, denn das wollte er doch, wenn er mir schon hinterherfährt. Da stieß er plötzlich seine Fahrertür auf und traf auch mich damit bzw. schob mich damit weg. Erst dann stellte er den Motor aus. Er stieg aus, kam in typischer Kampfhaltung (sowas hatte ich zuvor nur in Filmen gesehen) auf mich zu und brüllte, wenn ich jetzt nicht gleich abhaue, dann passiere was. Ich wich natürlich erst mal zurück, wollte mich aber nicht so leicht einschüchtern lassen und fragte, wieso er mir denn dann zuerst hinterherfährt, wenn ich jetzt abhauen soll.

An dem Punkt stieg aus dem Cabrio ein (etwas halbseiden wirkendes) Pärchen. Der Mann kam auf mich zu und ließ auch einige Unfreundlichkeiten ab, pustete mir dabei seinen Zigarettenrauch ins Gesicht. Ich bat ihn, das doch zu lassen und wich einen Schritt zurück. Er kam hinterher, sagte, er könne hier rauchen wie er will, blies mir nochmal Rauch ins Gesicht. Ich wieder einen Schritt zurück, er wieder Zigarettenrauch gepustet. Da bin ich dann weiter weg gegangen.

Dann kam seine Beifahrerin und keifte mich an, ob ich besoffen sei, so wie ich fahre. Ich wisse wohl nicht, wann ich Autofahrern Platz zu machen habe. Sobald ein Auto hinter mir sei, das schneller fahren will, müsse ich am Rand anhalten und das vorbei lassen. Ich hab höflich erklärt, dass ich "ein großer Roller" bin und absolut gleichwertiger Verkehrsteilnehmer. Sie meinte wiederum, dann müsse ich mich gefälligst an die Verkehrsregeln halten. Meinen Hinweis, dass ich mich doch an die Regeln gehalten hätte, sie wären viel zu dicht aufgefahren, von dem evidenten Fehlverhalten des VW-Busses ganz zu schweigen. Da fiel ihr anscheinend nichts halbwegs sinnvolles mehr ein und sie argumentierte mehr oder weniger auf Kindergartenniveau. Wer so einen Roller fährt, hat doch eh keine Freunde. So wie ich angezogen bin, bin ich voll unter ihrem Niveau. So ein Gesicht wie ich es habe wolle sie gar nicht sehen.

Schließlich haben sie zu dritt behauptet, ich hätte dem VW-Bus den Vogel gezeigt. Ich habe immer noch versucht, äußerlich ruhig zu bleiben und erklärt, dass ich ihn lediglich aufgefordert hätte, doch mal auf die Verkehrsschilder zu achten, die Geste war so ausgeführt, dass kein ehrlicher Mensch sie mit einem Vogel verwechseln kann.

Nun, die "Dame" meinte, sie seien schließlich zu dritt und könnten der Polizei alles glaubhaft erzählen. Ich dagegen sei nur so eine armselige Rollerfahrerin im Rowdyalter, die wie besoffen fährt. Der glaubt eh niemand was... Ich wies sie darauf hin, dass sie als Zeugin bei der Wahrheit bleiben muss. Ihr Kommentar: "Ach, Baby...".

Der VW-Bus-Fahrer rief dann bei der Polizei an (tat zumindest so), diese weigerte sich angeblich aber, wegen so was die halbe Stunde Fahrt auf sich zu nehmen. Ich erklärte dass ich mich nicht in der Lage sehe, länger mit Leuten wie ihnen zu diskutieren und bin dann gefahren, nicht ohne vorher die Kennzeichen mit meinem Handy fotografiert zu haben.

Ich habe kurz darauf selbst noch bei der Polizei angerufen, der Beamte riet mir, mir so was auch nicht einfach so gefallen zu lassen. Da man für eine Anzeige (zumindest in Bayern) aufs Revier kommen muss und ich an dem Wochenende das nicht mehr schaffte, ging ich an meinem Studienort während der Woche auf die dortige PI.

Der Beamte dort hielt diese Geschichte für zu krass um wahr zu sein... Hat meine Anzeige aber aufgenommen.

Nun ist meine Vespa immer noch auf meine Mutter angemeldet. Jetzt hat die gestern eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wg. 'Nötigung im Straßenverkehr u.a.' bekommen. Ich hatte zwar fast erwartet, dass die ihre Beleidigungsgeschichte vorbringen, aber eines Verhaltens, das man unter §240 StGB subsumieren kann bin ich mir nicht bewusst.

Meine Mutter hat dann heute mit der Sachbearbeiterin telefoniert. Sie wollte erst mal wissen, worum es denn genau geht, also was das 'u.a.' bedeutet und welches Verhalten das gewesen sein soll. Und schließlich hat sie nur noch gesagt, dass sie nicht gefahren ist und diesbezüglich eine Gegenanzeige vorliegt. Daraufhin wurde die Beamtin sehr pampig von wegen, den Fahrer würden sie ja dann eh rausfinden (wundert mich, dass sie das nicht gleich getan haben - ich hatte bei meiner Anzeige extra gesagt, dass ich gefahren bin und nicht meine Mutter...) und bei so wenig Kooperation kommt es auf jeden Fall zu einem Verfahren, auf Einstellung brauchen wir da gar nicht mehr hoffen...

Im Übrigen kam raus, dass meine "Schlangenlinien" Nötigung gewesen sein sollen und das 'u.a.' bloß Beleidigung als Vogel zeigen gewesen sein soll (ich finde das 'u.a.' da dann ganz schön unpassend, das wirkt ja dann wie Schwerverbrechertum).

Tja, nun studiere ich Jura, hatte auch schon viel Strafrecht und konnte in keinem Kommentar zum StGB und auch nirgendwo im Internet einen Anhaltspunkt finden, wie ich die Schlangenlinien unter Nötigung subsumieren könnte.

Nun ist meine Frage an euch: Wie bewertet ihr dieses Geschehen?
Ist jemandem schon mal Ähnliches widerfahren? Haltet ihr irgendeine Vorgehensweise für dringend empfehlenswert?

Vielen Dank für Antworten 🙂

P.S.: Ich habe hier vom Sachverhalt her nichts beschönigt, was würde mir das hier auch bringen.

P.P.S.: Sorry für den langen Text 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Florian333



Zitat:

Original geschrieben von OpheliasTraum


Haltet ihr irgendeine Vorgehensweise für dringend empfehlenswert?
Nicht bei MT nachfragen, weil du überwiegend unbrauchbare Antworten bekommen wirst, wie schon die erste Antwort zeigt.

Man muss wissen: so einige Motor-Talker sind eher Typen, wie sie in dem VW Bus sassen

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Zitat:

Original geschrieben von OpheliasTraum


..... Und ich kann nun mal nicht ausschließen, dass der aufgrund einfachster optischer Naturgesetze gar nicht in der Lage war, irgendwas durch den VW-Bus zu erkennen!

...muss ja nicht sein. Reicht ja ein versetztes Fahren und der Cabriofahrer kann am Bus vorbeisehen. Möglicherweise konnte der Cabriofahrer ja auch die "Überholversuche" des VW-Busses erkennen? Vielleicht auch beim versuchten ansetzen zum Überholen des VW-Busses deine Schlangenlinien als "Überholverhinderungsmanöver" gedeutet, sich auf dem Parkplatz dem VW-Bus-Fahrer gegenüber als Jurastudent im zweiten Semester geoutet und in deiner Verhaltensweise sofort den Nötigungstatbestand gesehen?

Zitat:

Original geschrieben von OpheliasTraum


Habe heute im Nomos Kommentar Folgendes gefunden: "Verwerflichkeit (ein Merkmal, das für die Rechtswidrigkeit der Nötigung vorliegen muss, Anm. Ophelia 😉 ) wird auch dann abgelehnt, wenn das verhinderte Überholen nur durch Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit möglich wäre (...)

....was hat dieser Kommentar mit deinem Fall zu tun? Das das einhalten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit nicht verwerflich ist steht außer Frage. In deinem Fall geht es aber offensichtlich um dein absichtliches Schlangenlinienfahren um das Überholen zu verhindern (zumindest werden es die Anzeigenerstatter so darstellen). Und dies ist verwerflich.

N.T.

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003



...muss ja nicht sein. Reicht ja ein versetztes Fahren und der Cabriofahrer kann am Bus vorbeisehen. Möglicherweise konnte der Cabriofahrer ja auch die "Überholversuche" des VW-Busses erkennen? Vielleicht auch beim versuchten ansetzen zum Überholen des VW-Busses deine Schlangenlinien als "Überholverhinderungsmanöver" gedeutet, sich auf dem Parkplatz dem VW-Bus-Fahrer gegenüber als Jurastudent im zweiten Semester geoutet und in deiner Verhaltensweise sofort den Nötigungstatbestand gesehen?

Der VW-Bus hat, als ich die Schlangenlinien gefahren bin, nicht zum Überholen angesetzt gehabt. Nicht währenddessen und nicht kurz davor. Im Übrigen hätte er aufgrund permanenten Gegenverkehrs da gar nicht überholen können. Der Cabriofahrer war wohl um die 50, seine Begleitung nicht viel jünger, also würd' ich den Zweitsemester-Studenten ausschließen...

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003



Zitat:

Original geschrieben von OpheliasTraum


Habe heute im Nomos Kommentar Folgendes gefunden: "Verwerflichkeit (ein Merkmal, das für die Rechtswidrigkeit der Nötigung vorliegen muss, Anm. Ophelia 😉 ) wird auch dann abgelehnt, wenn das verhinderte Überholen nur durch Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit möglich wäre (...)
....was hat dieser Kommentar mit deinem Fall zu tun? Das das einhalten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit nicht verwerflich ist steht außer Frage. In deinem Fall geht es aber offensichtlich um dein absichtliches Schlangenlinienfahren um das Überholen zu verhindern (zumindest werden es die Anzeigenerstatter so darstellen). Und dies ist verwerflich.

N.T.

Lies bitte noch mal genau, es geht sehr wohl um die Schlangenlinien als Nötigung. Die Absatzüberschrift lautet "Behinderungen beim Überholvorgang", es geht also stets um den, der den anderen (angeblich) vom Überholen abhält. Da geht es zuerst darum, dass es sehr wohl verwerflich ist, z.B. Ewigkeiten mit 80 auf der linken Spur der Autobahn zu fahren, um ein Überholen des Nachfolgenden zu verhindern. Ein Verhindern des Überholens des Hintermannes ist aber eben nicht verwerflich, wenn der Hintermann beim Überholen das Tempolimit überschreiten würde.

Man kann sogar noch weiter vorne im Tatbestand ansetzen. Ich hätte ihn quasi zum Unterlassen des Überholvorgangs genötigt. Eine Nötigung zum Unterlassen ist aber keine Nötigung, wenn der andere eh nicht die Möglichkeit gehabt hätte, entsprechend zu handeln. Aufgrund des Gegenverkehrs hätte er einfach nicht die Möglichkeit gehabt, zu überholen. Somit entfiele bereits der obj. Tatbestand.

Im Übrigen ist die Verwerflichkeit allgemein oft als "sozial unterträglich" definiert. Man müsste schon recht heftig drauf sein, um das zu bejahen...

@Göölf

Je mehr Kommentare und Rechtsprechung ich durcharbeite, desto weniger habe ich das Gefühl, Mist gebaut zu haben...

Zitat:

Original geschrieben von OpheliasTraum


.... desto weniger habe ich das Gefühl, Mist gebaut zu haben...

Tschuldigung, natürlich machst du immer alles richtig und bist sowieso die Beste.

🙄

...

Wenn du dich auf der Strasse genauso benimmst wie du hier auftrittst und argumentierst wundert mich nix.

Zitat:

Original geschrieben von Anwantzer



Zitat:

Original geschrieben von OpheliasTraum


Hat mir doch glatt den Mittelfinger gezeigt...
Wieder einer der dich im Strassenverkehr nicht leiden konnte. Und natürlich wieder einer der dies grundlos und für dich nicht nachvollziehbar tat? Evtl. hast du eine völlig falsche Wahrnehmung deines eigenen Fahrstils?

Ist das dein Ernst? Wo liegt bitte hier der Fehler im Fahrstil der TEin? Sie ist die Strecke normal gefahren und der andere VT war über die "Abkürzung" zu langsam. Soll sie vielleicht umdrehen, den anderen VT vorbeilassen und dann weiterfahren?

Also bei einigen Antworten hier tut mir die TEin leid.

@Ophelia:

Ich denke nicht, dass das Cabrio hinter dem Kleinbus alles mitbekommen hat. Könnte mir aber jetzt vorstellen, dass du weist, mit wem der Fahrer des Kleinbusses während des Überholvorganges telefoniert hat 😉

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TE(in) - Bashing hat hier im Bereich ja eine Tradition - auch wenn es in letzter Zeit weniger geworden ist. Du kannst sicher begründet erklären, welche Fehler die TEin gemacht hat. 😁

Zitat:

Original geschrieben von OpheliasTraum



Man kann sogar noch weiter vorne im Tatbestand ansetzen. Ich hätte ihn quasi zum Unterlassen des Überholvorgangs genötigt. Eine Nötigung zum Unterlassen ist aber keine Nötigung, wenn der andere eh nicht die Möglichkeit gehabt hätte, entsprechend zu handeln. Aufgrund des Gegenverkehrs hätte er einfach nicht die Möglichkeit gehabt, zu überholen. Somit entfiele bereits der obj. Tatbestand.

...was aber nur deine subjektive Meinung ist und daher nicht zählt!

Den Nomos Kommentar habe ich nicht im Original gelesen, sondern nur dein Zitat hier da ich diesen Kommentar gar nicht besitze und auch nicht benötige. Die theoretischen Geschichten und Kommentare die du hier aufzählst habe ich in der Praxis schon hundertmal persönlich mitbekommen. Im Gegensatz zu dir habe ich mein Fachstudium schon zig Jahre hinter mir, gefolgt mit entsprechend vielen Jahren praktischer Erfahrung.

Zitat:

Original geschrieben von OpheliasTraum


Je mehr Kommentare und Rechtsprechung ich durcharbeite, desto weniger habe ich das Gefühl, Mist gebaut zu haben...

...so ist das mit der Theorie und Praxis. Ich habe ein Fachbuch von Professor Christiaan Barnard gelesen und überlege, ob ich mich im Bereich der Herztransplantationen selbständig machen soll.

Ansonsten noch viel Spass mit deinem theoretischem, selbstgefälligem Geposte hier.

N.T.

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003



Zitat:

Original geschrieben von OpheliasTraum



Man kann sogar noch weiter vorne im Tatbestand ansetzen. Ich hätte ihn quasi zum Unterlassen des Überholvorgangs genötigt. Eine Nötigung zum Unterlassen ist aber keine Nötigung, wenn der andere eh nicht die Möglichkeit gehabt hätte, entsprechend zu handeln. Aufgrund des Gegenverkehrs hätte er einfach nicht die Möglichkeit gehabt, zu überholen. Somit entfiele bereits der obj. Tatbestand.
...was aber nur deine subjektive Meinung ist und daher nicht zählt!

Den Nomos Kommentar habe ich nicht im Original gelesen, sondern nur dein Zitat hier da ich diesen Kommentar gar nicht besitze und auch nicht benötige. Die theoretischen Geschichten und Kommentare die du hier aufzählst habe ich in der Praxis schon hundertmal persönlich mitbekommen. Im Gegensatz zu dir habe ich mein Fachstudium schon zig Jahre hinter mir, gefolgt mit entsprechend vielen Jahren praktischer Erfahrung.

Wenn Du schon viele Jahre praktische Erfahrung hat: Was hat die TEin falsch gemacht? 😕

Der Einfachheit halber hier nochmals:

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003


Liebe TE,

du hast uns hier deine Version des SV erzählt. Der VW-Bus-Fahrer und das Pärchen aus dem Cabrio haben ihre Version bei der Polizei erzählt und fühlten sich genauso im "Recht" wie du. Die Polizeibeamtin sah auf Grund der Sachverhaltsschilderung durch die Zeugen in deinem Verhalten das Vorliegen der entsprechenden Tatbestandsmerkmale zum Vergehen der Nötigung und der Beleidigung. Aus diesem Grund wurde eine entsprechende Strafanzeige erstattet.

Ob die Aussagen der Anzeigenerstatter mit deiner hier getätigten Sachverhaltsschilderung übereinstimmen kann hier keiner sagen. Allerdings gibt es auch für die aufnehmende Polizeibeamtin keinerlei Gründe die Aussagen der Anzeigenerstatter anzuzweifeln, zumal die Anzeigenerstatter bei Anzeigenerstattung über die strafrechtlichen Folgen bei unwahren Angaben belehrt werden.

Aus meiner Erfahrung hast du im Moment mal nicht so gute Karten insofern sich die Zeugen nicht komplett in ihren Aussagen widersprechen.

NT

Zitat:

Original geschrieben von Göölf


Tschuldigung, natürlich machst du immer alles richtig und bist sowieso die Beste.

🙄

Dafür das hier gefühlte 98 % der User auf sie einprügeln hält sie sich sehr gut.

RESPEKT

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Dafür das hier gefühlte 98 % der User auf sie einprügeln hält sie sich sehr gut.

RESPEKT

Da muss ich dir zustimmen. Mich würde auch mal interessieren, wie sich die 98% der User, die auf sie einprügeln, verhalten würden, wenn sie an Stelle der TE wären. Und da geht es mir jetzt nicht mal unbedingt um ihre Fahrweise(an der mich als hinterherfahrender nichts gestört hätte), sondern einfach darum, dass man eine Anzeige von Leuten bekommt, die ihr eigenes Fehlverhalten nicht einsehen aber andere Massregeln wollen.

Es ist interessant zu sehen, was Menschen alles aus einem Satz für sich interpretieren.....😉

@OpheliasTraum
Lass dich nicht unterkriegen. Ich drück dir die Daumen.😉

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003



...was aber nur deine subjektive Meinung ist und daher nicht zählt!

Den Nomos Kommentar habe ich nicht im Original gelesen, sondern nur dein Zitat hier da ich diesen Kommentar gar nicht besitze und auch nicht benötige. Die theoretischen Geschichten und Kommentare die du hier aufzählst habe ich in der Praxis schon hundertmal persönlich mitbekommen. Im Gegensatz zu dir habe ich mein Fachstudium schon zig Jahre hinter mir, gefolgt mit entsprechend vielen Jahren praktischer Erfahrung.

Zur subjektiven Meinung: Wenn auf der Gegenfahrbahn durchgängig Verkehr ist und die einzelnen Fahrzeuge mit nicht mehr als dem nötigen Sicherheitsabstand fahren, ist es bei 70 km/h einfach nicht möglich zu überholen. Ich sehe nicht, wie man da zwischen objektiv und subjektiv differenzieren kann. Ich hatte bei dem Radfahrer halt gerade das Glück, dass eine längere Lücke da war.

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003



...so ist das mit der Theorie und Praxis. Ich habe ein Fachbuch von Professor Christiaan Barnard gelesen und überlege, ob ich mich im Bereich der Herztransplantationen selbständig machen soll.

Ansonsten noch viel Spass mit deinem theoretischem, selbstgefälligem Geposte hier.

N.T.

Medizin und Jura sind nicht nur Äpfel und Birnen, das sind Wassermelonen und Pflaumen... Ausnahmslos alle Kommentare knüpfen an die Rechtsprechung an. Es gibt v.a. deshalb ständig neue Auflagen, weil mehr Rechtsprechung dazu kommt. Und Rechtsprechung ist nun mal die Praxis! Die Theorie orientiert sich also an Praxis, aber ebenso andersherum. Im nächsten Landgericht haben alle Beteiligten einen Kommentar vor sich stehen. In vielen Urteilen werden Kommentare zitiert. Die Verzahnung ist hier also sehr eng. Bezüglich der Medizin kann und will ich das nicht beurteilen.

Was glaubst Du, warum ich diesen Thread hier eröffnet habe? Um zu lesen, dass 125er-Fahrer den überlegenen Autos gefälligst Platz machen sollen? Dass ich dem Typen die Zigarette aus der Hand hätte reißen sollen?

@die anderen

Vielen Dank 🙂

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