Anzeige wg. 'Nötigung im Straßenverkehr u.a.'

Liebe Community,

mir ist vor knapp einem Monat etwas sehr Unangenehmes passiert und ich bin mir bezüglich dessen Bewertung sehr unsicher. Vielleicht könne mir ein paar von euch weiterhelfen.

Vorweg ein paar Bemerkungen: Ich habe meinen A1 seit drei Jahren, den B seit einem Jahr und hatte noch nie einen Unfall o.ä., bin nie geblitzt worden, habe noch nicht mal falsch geparkt. Ich fahre seit eben diesen drei Jahren eine 125er Vespa. Die geht (je nach ihrer Laune ;-)) auch ihre 100 km/h. Obwohl ich also in der Stadt und über Land problemlos im Verkehr mitschwimmen kann und auch nicht langsamer als erlaubt fahre, sind mir schon öfters Autofahrer begegnet, die scheinbar ein Problem damit haben, dass eine "popelige Vespa" genauso schnell fährt wie sie. Dementsprechend wird oft rücksichtslos überholt, geschnitten, gedrängelt. Das bin ich gewohnt und ich rege mich nicht mehr über derartige Typen auf, sprich ich fahre auch bei Konfliktsituationen nach dem Motto "Keep calm and carry on". Aber das spezielle Ereignis hat mich dermaßen aus den Socken gehaut, dass ich nicht mehr das Gefühl hatte, mir so was gefallen lassen zu müssen.

Nun zu diesem Ereignis.

Ich fuhr an einem Spätnachmittag auf einer Landstraße dahin, die mit sehr wenigen, kurzen Ausnahmen auf 70 km/h beschränkt ist und ebenso fast überall ein Überholverbot hat. Ich bin definitiv nicht langsamer als 70 gefahren. Nun tauchte aber hinter mir ein VW-Bus auf, der es offenbar etwas eiliger hatte. Er fuhr sehr nah auf. Ich dachte, ich mache mir nichts draus, kommt eh gleich ein Stück, wo 100 erlaubt sind, soll er doch da überholen. Aber obwohl er mangels Gegenverkehr auch überholen hätte können, tat er das nicht sondern klebte mir weiter am Nummernschild. In den dann wieder folgenden 70 km/h begann er im Bereich einer Kreuzung plötzlich immer wieder von links nach rechts zu pendeln. Anscheinend wollte er da jetzt überholen, was aber allein schon wegen der Kreuzung gefährlich gewesen wäre, viel Verkehr hat das gänzlich verhindert.

Die Strecke ist bis dahin über viele Kilometer schnurgerade. Ich war mir nicht sicher, ob er nicht "dösig" geworden oder zumindest geistig mit etwas anderem beschäftigt war. Also fuhr ich zwei, drei kontrollierte "Schlangenlinien", um ihn auf mich aufmerksam zu machen und darauf, wie nah er an mir dran war. Ich kenne die Straße, weiß, dass die keine Hügel oder Schlaglöcher aufweist, bin als Jugendliche Motorradrennen gefahren und kenne meine Vespa in- und auswendig. Das waren absolut kontrollierte Schwünge, nichts, was man mit dem Schlenkern eines Besoffenen verwechseln könnte. Ich habe auch - um den Gegenverkehr nicht zu irritieren - nicht die volle Breite der Spur genutzt.

Gebracht hat es letztlich nichts, der klebte weiter an mir. Kurz darauf musste ich einen Radfahrer überholen und fuhr (auch da zwei Tage zuvor einen Sturz eines Rad fahrenden Kindes während meines Überholens erlebt hatte) fast auf der Mittellinie. Plötzlich bekam ich einen riesigen Schrecken, da besagter VW-Bus auf einmal neben mir war. Ich hätte nicht mal den Arm ausstrecken müssen, um bei dem anklopfen zu können. Bei einem schnellen Blick sah ich, dass der Fahrer auch noch das Telefon am Ohr hatte. Als ob das nicht genug wäre, scherte er sehr knapp vor mir ein, sodass ich erst mal bremsen musste, um den Sicherheitsabstand wieder herzustellen.

Darüber dann doch recht verärgert blinzelte ich ihn kurz mit der Lichthupe an. Hätte mich dazu vll nicht provozieren lassen sollen, aber ich war sehr empört über dessen gefährliches Fahrverhalten. Davon fühlte allerdings er sich wohl provoziert und stieg heftig auf die Bremse - auch ich musste wiederum bremsen. Da wurde es mir doch ein wenig zu bunt und ich habe ihn akustisch angehupt. Außerdem - ja, wohl auch ein Fehler meinerseits - habe ich, wohlgemerkt mit der flachen Hand, damit es ja nicht mit dem Vögerl verwechselt wird, zwischen meiner Augenpartie und dem nächsten Verkehrsschild, das die 70 km/h und das Überholverbot anzeigt, hin und her gewiesen.

Er hat irgendetwas gestikuliert, erstmal Gas gegeben und ist dann einige hundert Meter vor mir am Straßenrand stehen geblieben. Als ich vorbeigefahren bin, hatte er das Fenster offen und daraus drohend die Faust geschüttelt. Nach mehreren mir nachfolgenden Autos ist er dann weitergefahren.

So, nun war ein Cabrio hinter mir. Dieses legte bezüglich des Abstands zu mir genau dasselbe Verhalten an den Tag wie der VW-Bus. Ich war innerlich immer noch am Zittern vor Schreck, weshalb ich das zwar zur Kenntnis genommen habe, mich aber nicht weiter darum kümmern wollte.

Ein gutes Stück weiter allerdings, kurz vor meinem Zieldorf, hörte ich nach Passieren eines Kreisverkehrs ein Hupkonzert hinter mir. Bei einem Blick in den Spiegel stellte ich fest, dass dieses Cabrio mitten im (!) Kreisverkehr angehalten hatte und sich mit dem VW-Bus-Fahrer "besprach". Gehupt hatte wohl das Auto zwischen den beiden, das auch zum Anhalten gezwungen wurde, oder eines der Autos hinter dem VW-Bus.

Kurz darauf waren die beiden wieder direkt hinter mir. Ich hatte das Gefühl, die verfolgten mich. Also bin ich lieber nicht zu meinem einsamen Haus am Dorfrand, Ende einer Sackgasse, gefahren, sondern auf einen Supermarktparkplatz. Wie befürchtet folgten mir die beiden Autos.

Nun blieb der VW-Bus ein paar Meter weiter mit laufendem Motor stehen. Er schrie irgendwas. Um mich deeskalierend mit ihm unterhalten zu können, bin ich zu ihm getreten. Er brüllte dann in etwa, er werde mich anzeigen, so was wie ich dürfe nicht auf der Straße unterwegs sein, ich halte alle Leute auf.... Ich habe ruhig versucht, ihm zu erklären, dass ich die erlaubten 70 gefahren bin, es zudem sehr angenehm gefunden hätte, hätte er mehr Abstand gehalten. Es ist ja nicht meine Schuld, wenn er zuerst trotz optimaler Möglichkeit nicht überholen will und dann wegen Gegenverkehrs nicht mehr kann. Plötzlich wurde er richtig aggressiv, schrie, ich solle von seinem Fahrzeug weggehen. Ich erklärte ihm, ich wolle ungern über den Parkplatz schreien um mich mit ihm zu unterhalten, denn das wollte er doch, wenn er mir schon hinterherfährt. Da stieß er plötzlich seine Fahrertür auf und traf auch mich damit bzw. schob mich damit weg. Erst dann stellte er den Motor aus. Er stieg aus, kam in typischer Kampfhaltung (sowas hatte ich zuvor nur in Filmen gesehen) auf mich zu und brüllte, wenn ich jetzt nicht gleich abhaue, dann passiere was. Ich wich natürlich erst mal zurück, wollte mich aber nicht so leicht einschüchtern lassen und fragte, wieso er mir denn dann zuerst hinterherfährt, wenn ich jetzt abhauen soll.

An dem Punkt stieg aus dem Cabrio ein (etwas halbseiden wirkendes) Pärchen. Der Mann kam auf mich zu und ließ auch einige Unfreundlichkeiten ab, pustete mir dabei seinen Zigarettenrauch ins Gesicht. Ich bat ihn, das doch zu lassen und wich einen Schritt zurück. Er kam hinterher, sagte, er könne hier rauchen wie er will, blies mir nochmal Rauch ins Gesicht. Ich wieder einen Schritt zurück, er wieder Zigarettenrauch gepustet. Da bin ich dann weiter weg gegangen.

Dann kam seine Beifahrerin und keifte mich an, ob ich besoffen sei, so wie ich fahre. Ich wisse wohl nicht, wann ich Autofahrern Platz zu machen habe. Sobald ein Auto hinter mir sei, das schneller fahren will, müsse ich am Rand anhalten und das vorbei lassen. Ich hab höflich erklärt, dass ich "ein großer Roller" bin und absolut gleichwertiger Verkehrsteilnehmer. Sie meinte wiederum, dann müsse ich mich gefälligst an die Verkehrsregeln halten. Meinen Hinweis, dass ich mich doch an die Regeln gehalten hätte, sie wären viel zu dicht aufgefahren, von dem evidenten Fehlverhalten des VW-Busses ganz zu schweigen. Da fiel ihr anscheinend nichts halbwegs sinnvolles mehr ein und sie argumentierte mehr oder weniger auf Kindergartenniveau. Wer so einen Roller fährt, hat doch eh keine Freunde. So wie ich angezogen bin, bin ich voll unter ihrem Niveau. So ein Gesicht wie ich es habe wolle sie gar nicht sehen.

Schließlich haben sie zu dritt behauptet, ich hätte dem VW-Bus den Vogel gezeigt. Ich habe immer noch versucht, äußerlich ruhig zu bleiben und erklärt, dass ich ihn lediglich aufgefordert hätte, doch mal auf die Verkehrsschilder zu achten, die Geste war so ausgeführt, dass kein ehrlicher Mensch sie mit einem Vogel verwechseln kann.

Nun, die "Dame" meinte, sie seien schließlich zu dritt und könnten der Polizei alles glaubhaft erzählen. Ich dagegen sei nur so eine armselige Rollerfahrerin im Rowdyalter, die wie besoffen fährt. Der glaubt eh niemand was... Ich wies sie darauf hin, dass sie als Zeugin bei der Wahrheit bleiben muss. Ihr Kommentar: "Ach, Baby...".

Der VW-Bus-Fahrer rief dann bei der Polizei an (tat zumindest so), diese weigerte sich angeblich aber, wegen so was die halbe Stunde Fahrt auf sich zu nehmen. Ich erklärte dass ich mich nicht in der Lage sehe, länger mit Leuten wie ihnen zu diskutieren und bin dann gefahren, nicht ohne vorher die Kennzeichen mit meinem Handy fotografiert zu haben.

Ich habe kurz darauf selbst noch bei der Polizei angerufen, der Beamte riet mir, mir so was auch nicht einfach so gefallen zu lassen. Da man für eine Anzeige (zumindest in Bayern) aufs Revier kommen muss und ich an dem Wochenende das nicht mehr schaffte, ging ich an meinem Studienort während der Woche auf die dortige PI.

Der Beamte dort hielt diese Geschichte für zu krass um wahr zu sein... Hat meine Anzeige aber aufgenommen.

Nun ist meine Vespa immer noch auf meine Mutter angemeldet. Jetzt hat die gestern eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wg. 'Nötigung im Straßenverkehr u.a.' bekommen. Ich hatte zwar fast erwartet, dass die ihre Beleidigungsgeschichte vorbringen, aber eines Verhaltens, das man unter §240 StGB subsumieren kann bin ich mir nicht bewusst.

Meine Mutter hat dann heute mit der Sachbearbeiterin telefoniert. Sie wollte erst mal wissen, worum es denn genau geht, also was das 'u.a.' bedeutet und welches Verhalten das gewesen sein soll. Und schließlich hat sie nur noch gesagt, dass sie nicht gefahren ist und diesbezüglich eine Gegenanzeige vorliegt. Daraufhin wurde die Beamtin sehr pampig von wegen, den Fahrer würden sie ja dann eh rausfinden (wundert mich, dass sie das nicht gleich getan haben - ich hatte bei meiner Anzeige extra gesagt, dass ich gefahren bin und nicht meine Mutter...) und bei so wenig Kooperation kommt es auf jeden Fall zu einem Verfahren, auf Einstellung brauchen wir da gar nicht mehr hoffen...

Im Übrigen kam raus, dass meine "Schlangenlinien" Nötigung gewesen sein sollen und das 'u.a.' bloß Beleidigung als Vogel zeigen gewesen sein soll (ich finde das 'u.a.' da dann ganz schön unpassend, das wirkt ja dann wie Schwerverbrechertum).

Tja, nun studiere ich Jura, hatte auch schon viel Strafrecht und konnte in keinem Kommentar zum StGB und auch nirgendwo im Internet einen Anhaltspunkt finden, wie ich die Schlangenlinien unter Nötigung subsumieren könnte.

Nun ist meine Frage an euch: Wie bewertet ihr dieses Geschehen?
Ist jemandem schon mal Ähnliches widerfahren? Haltet ihr irgendeine Vorgehensweise für dringend empfehlenswert?

Vielen Dank für Antworten 🙂

P.S.: Ich habe hier vom Sachverhalt her nichts beschönigt, was würde mir das hier auch bringen.

P.P.S.: Sorry für den langen Text 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Florian333



Zitat:

Original geschrieben von OpheliasTraum


Haltet ihr irgendeine Vorgehensweise für dringend empfehlenswert?
Nicht bei MT nachfragen, weil du überwiegend unbrauchbare Antworten bekommen wirst, wie schon die erste Antwort zeigt.

Man muss wissen: so einige Motor-Talker sind eher Typen, wie sie in dem VW Bus sassen

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@ freddie2010

Danke für die Antwort. Ja, das stimmt wohl. Ich glaube aber nicht, dass mir die älteren Semester da weiterhelfen können, da bis zum ersten Examen ja nur materielles Recht behandelt wird. Die Praxis kommt dann im Referendariat, und da kenne ich niemanden 🙁 Und zu einem Prof möchte ich ehrlich gesagt nicht gehen...

@ Göölf

Als ich meinen Führerschein frisch hatte bin ich entgegen dem Rat meines Fahrlehrers rechts gefahren. Was hat es mir gebracht? Ich wäre mehr als einmal beinahe im Straßengraben gelandet, einmal musste ich in eine Bushaltebucht ausweichen. Seitdem fahre ich durchgängig in 'strong position', wie die Engländer sagen. Wenn ich auf Tour in unbekannten Gebieten bin und eine Strecke befahre, die Ortskundige mit den erlaubten 100 fahren, ich mich an die Kurven aber vorsichtiger herantaste, dann halte ich des Öfteren an.

Aber im Alltag - und das war eine Alltagsfahrt, ich war nach einem anstrengenden Nachmittag erschöpft und hungrig 😉 - habe ich meine Zeit auch nicht gestohlen und kann nicht jedes Mal, wenn jemand meint, schneller als erlaubt fahren zu müssen, am Rand halten. Ich verweise hier auf das Rechtsbewährungsprinzip 😉

Sorry, aber einen Führerscheinentzug kann ich gar nicht brauchen, ich komm' sonst nicht mehr zu meinem Pferd und einen Chauffeur kann ich mir nicht leisten 😉

Zitat:

Original geschrieben von OpheliasTraum



Nun ist meine Frage an euch: Wie bewertet ihr dieses Geschehen?

Ich bewerte es überhaupt nicht, es spiegelt klar und deutlich den Alltag auf der Straße wieder.

Es fahren zu viele Idioten rum.

(Äh, ich meine jetzt den VW-Bus-Fahrer)

Schwierig, schwierig! Hier auf einen höchst ähnlich gelagerten Fall zurückzugreifen, der dir einen Ausweg aufzeigen könnte tendiert m. E. eher gegen null. Rechtsberatung gibt es hier nicht, also vieleicht doch erst einmal einen Termin beim Fachanwalt für Verkehrsrecht machen und dich zumindest über weitere Schritte informieren lassen. Kosten umera € 100, aber besser als in dieser Ungewissheit schweben.

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Jetzt gleich wollt' ich halt noch nicht zum Anwalt rennen, abgesehen von den Kosten hab ich grad Klausurenphase und auch so schon genügend Zeitprobleme. Außerdem wäre es vll auch noch okay abzuwarten, bis die auf mich zukommen. Erst mal haben sie ja nur die Fahrzeughalterin angeschrieben. Bis die bayrischen Beamten darauf kommen, die Gegenanzeige exakt zu verbinden wird's eventuell noch ein paar Wochen dauern. Es dürfte doch ausreichend sein, dann mit der Vorladung zum Anwalt zu gehen?

Eine objektive Rechtsberatung wirst du hier nicht bekommen, wird bei MT auch nicht gerne gesehen. Daher empfehle ich, sofern deine Ausführung stimmt, im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung unbedingt einen RA.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Eine objektive Rechtsberatung wirst du hier nicht bekommen, wird bei MT auch nicht gerne gesehen. Daher empfehle ich, sofern deine Ausführung stimmt, im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung unbedingt einen RA.

Danke, ich kenne das Rechtsberatungsgesetz 😉 Es ging mir hier eher um die Punkte wie...

- kann man in den "Schlangenlinien" ernsthaft eine Nötigung sehen?
- hat jemand Ähnliches erlebt? Wie ist das ausgegangen?
- ab wann ist ein Anwalt sinnvoll?
usw.

Zitat:

Original geschrieben von OpheliasTraum



Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Eine objektive Rechtsberatung wirst du hier nicht bekommen, wird bei MT auch nicht gerne gesehen. Daher empfehle ich, sofern deine Ausführung stimmt, im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung unbedingt einen RA.
Danke, ich kenne das Rechtsberatungsgesetz 😉 Es ging mir hier eher um die Punkte wie...

- kann man in den "Schlangenlinien" ernsthaft eine Nötigung sehen?
- hat jemand Ähnliches erlebt? Wie ist das ausgegangen?
- ab wann ist ein Anwalt sinnvoll?
usw.

Darauf wird dir hier keiner eine verbindliche Antwort geben können.

Sollte es zu einer GV kommen steht Aussage gegen Aussage.

Das Urteil spricht der Richter, und sonst keiner.

Die User hier können nur Vermutungen anstellen, mehr nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von OpheliasTraum


Tja, nun studiere ich Jura, hatte auch schon viel Strafrecht und konnte in keinem Kommentar zum StGB und auch nirgendwo im Internet einen Anhaltspunkt finden, wie ich die Schlangenlinien unter Nötigung subsumieren könnte.
Was beweist, dass den Studierenden das logische Denken völlig abhanden gekommen ist 😁

Die Schlangenlinien könnte man als absichtliches blockieren eines Überholversuches des Hintermannes deuten. Das wäre dann durchaus im Bereich der Nötigung.

Wer kann wohl im Nachhinein beweisen, daß die Schlangenlinien nicht verkehrsbedingt notwendig waren, weil sich auf der Fahrbahn z.B. grobere Steinkiesel befanden, die ein LKW verloren hatte und deren überfahren mit dem Roller lebensgefährlich hätte enden können, einen PKW aber vollkommen kalt lassen?

Zitat:

Original geschrieben von FabJo



Darauf wird dir hier keiner eine verbindliche Antwort geben können.
Sollte es zu einer GV kommen steht Aussage gegen Aussage.
Das Urteil spricht der Richter, und sonst keiner.
Die User hier können nur Vermutungen anstellen, mehr nicht.

Es geht mir nicht um verbindliche Aussagen, eher um das diesbezügliche Empfinden anderer Verkehrsteilnehmer. Was würde der durchschnittliche MT-User empfinden, wenn vor ihm einer "Schlangenlinien" fährt? Würde er sich dadurch genötigt fühlen oder es eher als "Na, da ist aber einer übermütig" abtun? Und bei der Nötigung bedient man sich ja diverser Fallgruppen. Sollte es also irgendwo einen sehr ähnlichen Fall gegeben haben...

Dass das Urteil der Richter spricht brauchst Du mir nicht zu sagen 😉 Und mit derartigen Vermutungen bin ich nicht unzufrieden.

Wenn vor mir eine Schlangenlinien fahren würde, dann verlangsame ich mein Tempo und halte mehr Abstand als gewöhnlich.
Man weiß ja nie ob der Wagen vor mir Probleme hat, der Fahrer besoffen ist oder einfach nur die Reifen auf Temperatur 😁 bringen will.
Vielleicht fühlte er sich auch genötigt und unsicher durch den zu dicht auffahrenden.
So kann sowas auch zustande kommen.
Ehrlich gesagt, in 45 Jahren hatte ich so eine Situation noch nie.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Wenn vor mir eine Schlangenlinien fahren würde, dann verlangsame ich mein Tempo und halte mehr Abstand als gewöhnlich.
Man weiß ja nie ob der Wagen vor mir Probleme hat, der Fahrer besoffen ist oder einfach nur die Reifen auf Temperatur 😁 bringen will.
Vielleicht fühlte er sich auch genötigt durch den zu dicht auffahrenden.
Ehrlich gesagt, in 45 Jahren hatte ich so eine Situation noch nie.

Vielen Dank für die Antwort 😁 Wahnsinn, da hab ich in meiner dreijährigen Fahrerkarriere aber schon unglaublich viele Motorradfahrer Schlangenlinien fahren gesehen, sowohl inner- als auch außerorts. Wobei dieses Reifenaufwärmen ja nur ein Mythos ist, aber einer, der sich hartnäckig hält 😉

Zitat:

Original geschrieben von OpheliasTraum


Was würde der durchschnittliche MT-User empfinden, wenn vor ihm einer "Schlangenlinien" fährt?

Du musst ja schon unterscheiden, zwischen dem, was tatsächlich vorgefallen ist und dem, was der VW-Bus-Fahrer dazu sagen wird. Der reale Sachverhalt stellt natürlich keine Nötigung dar, nicht mal ansatzweise. Wenn der VW-Bus-Fahrer aber aussagen würde, dass er etliche Male zum Überholen angesetzt hat, du jedes Mal weit nach links bin auf den Fahrstreifen des Gegenverkehrs gezogen bist, sich das Spiel über mehrere Kilometer erstreckt hat und du bei der späteren Konfrontation gesagt haben sollst: "Dich lass nicht überholen", dann würde man bei dieser Schilderung eine Nötigung erkennen.

Deswegen kannst du nur hoffen, dass der VW-Bus-Fahrer (mangels Rechtskenntnis) nur bestätigt, was tatsächlich war. Um das in einem frühen Stadium zu erfahren, sollte ebenso früh Akteneinsicht erfolgen.

Akteneinsich bekommt wiederum nur ein RA.
Falls es überhaupt soweit kommen sollte.
Gibt es eigentlich schon eine Anzeige?

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Gibt es eigentlich schon eine Anzeige?

Ja, sonst hätte die Mutter keine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung bekommen.

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