Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht rechtens?
Mir ist da heute was ganz blödes passiert, ich bin irgendwie durch aquaplaning mit meinen alten Clio von der Straße abgekommen und dann frontal in eine Mauer gerollt. Allerdings vielleicht mit maximal mit 10km/h.
Ich konnte keinerlei Schäden an der Mauer feststellen, allerdings sprang mein clio nicht mehr an.
Ich habe den Besitzer (Mauer gehört zu einem Kloster in Privatbesitz) verständigt und ihm gezeigt das ich vor die Mauer gerollt bin. Der hat die Sache angeguckt und kam zum gleichen Entschluß das kein Schaden entstanden sei und man hier keine Anzeige machen müßte.
Ich mußte dann allerdings dringend zur Arbeit und habe meine Mutter und meinen Bruder verständigt, meine Mutter hat mich dann schnell abgeholt und zur Arbeit gefahren und sollte dann anschließend mit meinem Bruder den Wagen zur nächsten Werkstatt abschleppen.
Das war eine Sache von vielleicht 60 Minuten, jedoch als meine Mutter und mein Bruder wieder vor Ort waren, stand dort die Polizei. Die ließen wohl überhaupt nicht mit sich reden und nun soll ich wegen "Verkehrunfallflucht" angezeigt werden?
Ist das überhaupt rechtens? Schließlich habe ich ja dem (theoretisch) Geschädigten den Unfall angezeigt und wir hatten uns bereits geeinigt.
Wenn ich nun tatsächlich eine Anzeige erhalte mit was für einem Bußgeld muß ich rechnen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Babsi90
... ich bin irgendwie durch aquaplaning mit meinen alten Clio von der Straße abgekommen und dann frontal in eine Mauer gerollt. Allerdings vielleicht mit maximal mit 10km/h.
...
Hat mit einer möglichen Unfallflucht nichts zu tun, wird auch keine sein, wenn es so war, wie du schreibst, aber du scheinst die Ursache nicht wirklich zu kennen, oder? "Aquaplaning" und "mit maximal mit 10km/h" in eine Mauer rollen passt nicht zusammen (außer, du hast Slicks). Vermute, du warst in einer Kurve zu schnell und bist rausgerutscht. Kann passieren, aber man sollte das Kind beim Namen nennen, damit einem das nicht wieder passiert.
67 Antworten
Ein Problem wirds ja nur, wenn man ers als solches sieht. 🙂
In meinem Fall nervts mich nur, dass ich an diesem Tag mal wieder Scheiße am Hacken kleben haben musste. Anders kann ich mir nicht erklären, dass ich an diesem Tag damals ausgerechnet wieder an die besonders dämlichen Vertreter unser Bevölkerung geraten musste.
Ich für meinen Teil klemme es mir aber auch immer, für solche Sachen hier nen Faden zu eröffnen.
Ich glaube nämlich, dass ich das alleine oder - wenn Hilfe nötig ist - mein RA das besser geregelt kriege als irgendein Schlaumeier bei MT.
Vor allem will ich mir hier aber nicht die obligatorische Moralkeule abholen.Außerdem weiß man ja auch nicht, wer hier so alles mit liest und sich aufeinmal wundert, warum die Fallbeschreibungen so bekannt scheinen. :;D
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
und die ursache "kontrolle verloren" solls öfters geben. auch bei leuten die 80 sind und den karren gerade gekauft ham. ich denke da sind reifen ok und der fahrer bestimmt nicht zu schnell.
Und manchmal soll es sogar vorkommen, da heißts Kontrolle verloren, weil Fahrbahn voll im Arsch...
Genau daher weiß ich es eigentlich....Zitat:
Original geschrieben von patti106
Ich empfehle ein Fahrsicherheitsraining.Zitat:
Mit dem Lenkrad festhalten weiß ich eigentlich auch, aber es ging halt so schnell in dem Moment 🙁
das Fahrsicherheitstraining habe ich direkt nach dem Führerschein gemacht, aber in diesem Schreckmoment hat es mir nicht geholfen richtig zu reagieren. Ich fahre auch jetzt seit 3 einhalb Jahren, bin aus der Probezeit raus und bis heute ist auch immer alles gut gegangen. Bin eher eine defensive Fahrerin und bin froh das nichts weiter passiert ist.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
wieso, weshalb, warum spielt doch jetzt mal garkeine rolle. was soll das gestichel den jetzt? was erwartest du den? das er sich mit der einen hand einen joint gerollt hat, ihm seine bisher nicht genannte perle nebenher noch einen von der palme gewedelt hat und mit der einen freien hand hat er den aussenspiegel festhalten müssen der sonst abgefallen wäre (französische autos verlieren vieles) und deshalb weder hand noch knie frei hatte um zu lenken? und eh mit 120 durch den ort gedonnert ist und eben 500m brems/schleuder weg hatte weil eben die bremsen runter waren weil der tüv schon 2 jahre überzogen ist und das bremspedal allein schon durchs anschauen weggerostet ist....?Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Also entweder haben deine Reifen zu wenig Profil (nach Gesetz 1,6mm, dringend empfohlen >=4mm) und du bist wirklich aufgeschwommen (sonst bei 45 km/h kaum möglich), dann brauchst du neue Reifen, oder es hat dir das Lenkrad einseitig verrissen (durch den Widerstand beim Verdrängen des Wassers) beim Einfahren in die Pfütze, da heißt es - immer Lenkrad gut festhalten.
...
Sag mal, du tickst wohl gerade nicht richtig, ich habe hier keineswegs "gestichelt". Wenn du sowas rausliest, empfehle ich dir dringend einen Gang zum Psychiater um
deineAgressionen zu analysieren.
Die TE hat, glaube ich, verstanden, worauf ich hinauswollte, nämlich dass ihr so etwas nicht wieder passiert.
@Babsi90,
wie schon gesagt, net in Panik verfallen, nochmal mit dem Eigentümer sprechen, verfahren wie schon geschrieben und dann sollte sich Alles eigentlich in Luft auflösen und im schlimmsten Fall kommen noch die 35Euro Verwarngeld 😉
Ansonsten, sollte es net so laufen, ggf nen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nehmen 😉
Insofern ne Verkehrsrechtschutz vorhanden ist, sollte es dann net schlimm für Dich werden.
Aber erstmal alles abwarten und den Eigentümer nochmal nach Rücksprache bitten, Dir das schriftlich zu geben oder ob Er sich als Zeuge zur Verfügung stellt und dementsprechend für Dich positiv aussagt 😉
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Zitat:
Original geschrieben von Babsi90
Genau daher weiß ich es eigentlich.... das Fahrsicherheitstraining habe ich direkt nach dem Führerschein gemacht, aber in diesem Schreckmoment hat es mir nicht geholfen richtig zu reagieren.Zitat:
Original geschrieben von patti106
Ich empfehle ein Fahrsicherheitsraining.
Deswegen werde ich ein aufbauendes Fahrsicherheitstraining besuchen.
Wäre es nicht so teuer, würde ich es glatt jedes Jahr machen. Weil macht ja auch spaß. 🙂
Aber erstmal muss ein Kumpel durchs erste Training durch, damit wir dann gemeinsam zum Aufbautraining können. Beim ersten Training waren wir für meinen Geschmack eh zu langsam unterwegs. Mit 45km/h war man da schon schnell. Aber laut Beschreibung gehts beim Aufbautraining auch etwas schneller vorwärts.
Mir fällt da übrigens noch ein, dass es beim Abflug eigentlich schon egal sein kann, ob man das Lenkrad fest hält oder nicht. Wenn man voll auf der Bremse steht geht es eh fast nur noch auf einer Geraden in die Botanik.
Kein Schaden, kein Unfall, keine Unfallflucht.
Grenze liegt bei 50€, so die Definition des Unfalls im §142 StGB.
Wenn wirklich nirgendwo ein fremder geschädigt wurde auch keine Unfallflucht.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Deswegen werde ich ein aufbauendes Fahrsicherheitstraining besuchen.Zitat:
Original geschrieben von Babsi90
Genau daher weiß ich es eigentlich.... das Fahrsicherheitstraining habe ich direkt nach dem Führerschein gemacht, aber in diesem Schreckmoment hat es mir nicht geholfen richtig zu reagieren.
Wäre es nicht so teuer, würde ich es glatt jedes Jahr machen. Weil macht ja auch spaß. 🙂Aber erstmal muss ein Kumpel durchs erste Training durch, damit wir dann gemeinsam zum Aufbautraining können. Beim ersten Training waren wir für meinen Geschmack eh zu langsam unterwegs. Mit 45km/h war man da schon schnell. Aber laut Beschreibung gehts beim Aufbautraining auch etwas schneller vorwärts.
Mir fällt da übrigens noch ein, dass es beim Abflug eigentlich schon egal sein kann, ob man das Lenkrad fest hält oder nicht. Wenn man voll auf der Bremse steht geht es eh fast nur noch auf einer Geraden in die Botanik.
Na ja, eben dort lernt man ja auch, dass (ohne ABS) man manchmal besser die Bremse löst, um eben eine Kurve doch noch zu bekommen. 😉
So ein Sicherheitstraining ist schon gut, glaube, ich mag auch mal wieder eins machen. Kann man ruhig öfters machen, ist schließlich auch Übungssache.
Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Die TE hat, glaube ich, verstanden, worauf ich hinauswollte, nämlich dass ihr so etwas nicht wieder passiert.
Denke schon, habe dir das nicht übel genommen und hoffe das ich beim nächsten mal besser reagieren kann. 😉
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Mir fällt da übrigens noch ein, dass es beim Abflug eigentlich schon egal sein kann, ob man das Lenkrad fest hält oder nicht. Wenn man voll auf der Bremse steht geht es eh fast nur noch auf einer Geraden in die Botanik.
Genau das war das Problem. Wagen zog für mich sehr überraschend plötzlich stark nach rechts, Bremse getreten und dann erst fest zugegriffen. 🙁
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Die offizielle Abkürzung für Staatsanwalt lautet StA. 😉Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Sollte der SA jetzt der Meinung sein, es handelt sich um Unfallflucht, dann geht die Sache vor Gericht. Wenn nicht, wird die Sache eingestellt.
SA steht für South Africa oder Sturm Abteilung.
und ich hab immer gedacht, das steht für Sonderausstattung 😕
Nee, also mal ernsthaft:
Die Mauer ist Privatbesitz und die liebe Babsi hat sich mit dem Eigentümer verständigt und damit völlig korrekt gehandelt. Außerdem hat sie dafür gesorgt, dass das fahruntüchtige Fahrzeug so schnell wie möglich dort entfernt wird. Eigentlich ein total vorbildliches Verhalten. Wenn da kein Leitpfosten oder sonstwas öffentliches beschädigt wurde, dann wird es niemals auf eine Fahrerflucht hinaus laufen können. Das ist Humbug!
Die Ordnungshüter waren wahrscheinlich einfach nur sauer, weil sie dort völlig umsonst angehalten und ihre Zeit verplempert haben.
Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Sag mal, du tickst wohl gerade nicht richtig, ich habe hier keineswegs "gestichelt". Wenn du sowas rausliest, empfehle ich dir dringend einen Gang zum Psychiater um deine Agressionen zu analysieren.
Die TE hat, glaube ich, verstanden, worauf ich hinauswollte, nämlich dass ihr so etwas nicht wieder passiert.
ich tick immer so keine angst. und der typ mit dem sofa sagt das alles ok ist solange ich meine pillen nehme. danke der nachfrage.
was soll jetzt deine frage? du meinst das mit deinen 3 postings der te natürlich sofortige besserung gelibt? verkehrserziehung durch mt? dafür sollte man dir n orden verleihen!
Und was ist wenn der Eigentümer es sich morgen anders überlegt?
Steht die Mauer direkt am Kloster und trägt zur Statik bei? Kloster = alt, eventuell unter Denkmalschutz. Da sind 1,2t mit 10km/h eingeschlagen. Ist die TE überhaupt katholisch? Als anderer Glaubensvertreter käme dies einem Terrorakt gleich. Da kann man auch einen Gutachter kommen lassen. 😁
Der Schaden übersteigt dann 1.300€ ist von Belang, der Staatsanwalt ist schlecht gelaunt und sieht Vorsatz im entfernen vom Unfallort ohne die Waldmeister zu informieren.
Wenn da nicht mal die "gehen sie sofort ins Gefängnis, gehen Sie nicht über Los" Karte ruft. 😛
Naja, bist du da jetzt 20m über einen öffentlichen Grünstreifen gerutscht? Ist der vielleicht beschädigt?
4 Seiten lese ich mir hier jetzt nicht durch....^^
Aber wie hardcoreaudi schon richtig geschrieben hat, muss für eine Unfallflucht vorliegen. Demnach muss es erstmal zu einem Unfallgekommen sein, welcher einen Schaden mit sich bringt.
Da der TE ja schreibt, dass nichts beschädigt wurde und er hoffentlich richtige Angaben gemacht hat (sonst wäre die Frage hier was im droht eh hinfällig), kann der TE sich entspannt zurücklehnen, auf die Zeugenanhörung bei der Polizei warten, dort den Zeugen benennen und drauf hinweisen dass es keinen Schaden gibt. Dann geht das ganze zur StA und wird dort eingestellt.
Mfg
Zumal noch dazu kommt, dass eine Feststellungsbereite Person schon vor Ort war und sich den Schaden angeguckt hat. Und wenn beide Parteien auf die Polizei verzichten, dann ist das eben so. Der 142 StGB ist nur eingeführt um zivlirechtliche Schadensersatzansprüche zu sichern...da hier beide Parteien vor Ort waren und sich selber geeinigt haben bedarf es da keinem staatlichen Eingreifen.
Ich würde mich da auch entsprechend ruhig zurück lehnen...wenn denn der Sachverhalt so passiert ist wie beschrieben.