Anzeige wegen Unfall mit Fahrerflucht trotz Kommunikation mit dem Geschädigten
Hallo zusammen,
ich wollte Abends mit meinem PKW von der linken auf die rechte Spur wechseln, habe im letzten Moment gemerkt dass sich ein Fahrzeug im toten Winkel befand und bin mit Vollbremsung wieder auf die ursprüngliche Spur zurück. Der PKW auf der rechten Spur (teurer Sportwagen) ist ebenfalls ein wenig nach rechts ausgewichen und hat eine Vollbremsung gemacht. Wir standen beide geschockt nebeneinander und haben die Fenster runtergekurbelt, ich habe mich entschuldigt und der Fahrer im anderen PKW fragte mich ob ich ihn berührt hätte. Ich entgegnete ihm, dass ich glaube, dass dies nicht der Fall gewesen ist. Er steigt aus und schaut sich kurz meinen und anschließend seinen Wagen an und sagt "da hast du aber nochmal Glück gehabt" und steigt wieder ins Fahrzeug. Ich entschuldige mich erneut und wir fahren beide weiter.
Am nächsten Morgen steht die Polizei bei mir vor der Tür und teilt mir mit, dass eine Anzeige mit Fahrerflucht gegen mich vorliegt. Es wurden Fotos von meiner Autotür gemacht und es war tatsächlich (nun im hellen) ein Lackschaden ersichtlich. Mir wurde mitgeteilt, dass ich angeblich nur den Arm gehoben hätte um mich zu entschuldigen und dann weiter gefahren wäre. Dies entspricht schlicht und einfach jedoch nicht der Wahrheit.
Ich habe kein Problem damit für einen möglichen Schaden aufzukommen, auch wenn der Geschädigte den Schaden ebenfalls wie ich auch erst später gesehen hat, jedoch verstehe ich die Intention nicht mich der Fahrerflucht zu bezichtigen. Mir kommt es ein wenig so vor als hätte der junge Mann nun Angst, dass ich für den Schaden nicht aufkommen würde da der Schaden für ihn nicht direkt ersichtlich war oder Ähnliches und er daher etwas vorschnell falsche Aussagen bei der Polizei gemacht hat.
Ich mache mir nun ein wenig Sorgen da er eine Zeugin als Beifahrerin dabei hatte und ich niemanden, und sie seine Ausführungen vielleicht bestätigen wird obwohl diese nicht der Wahrheit entsprechen. Mir kommt es ein wenig so vor als hätte der junge Mann nun Angst, dass ich für den Schaden nicht aufkommen würde da der Schaden für ihn nicht direkt ersichtlich war oder Ähnliches
Das Ganze liegt nun beim Anwalt und mir ist bewusst, dass ich nun erstmal auf die Akteneinsicht warten muss, hat nur jemand Erfahrungen oder Meinungen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 17. Februar 2019 um 10:57:27 Uhr:
Und was machst du, wenn du am nächsten Tag doch Schäden feststellst?
Am Besten jemand Anderen zu Unrecht einer Straftat beschuldigen, das kann man ja mal machen.
40 Antworten
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 17. Februar 2019 um 10:53:55 Uhr:
...wenn ich vorher dem Schädiger aber doch gesagt habe das alles Okay ist und kein Schaden entstanden ist, dann schon!!
Und da man kein Gutachter ist, sollte man sich solche Aussagen verkneifen. Auch wenn hinterher doch ein Schäden sichtbar ist, würde es ja nichts ändern, die Flucht bleibt ja trotzdem.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 17. Februar 2019 um 11:27:19 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 17. Februar 2019 um 10:57:27 Uhr:
Und was machst du, wenn du am nächsten Tag doch Schäden feststellst?
Am Besten jemand Anderen zu Unrecht einer Straftat beschuldigen, das kann man ja mal machen.
Wieso zu Unrecht?
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 17. Februar 2019 um 11:30:09 Uhr:
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 17. Februar 2019 um 10:53:55 Uhr:
...wenn ich vorher dem Schädiger aber doch gesagt habe das alles Okay ist und kein Schaden entstanden ist, dann schon!!Und da man kein Gutachter ist, sollte man sich solche Aussagen verkneifen. Auch wenn hinterher doch ein Schäden sichtbar ist, würde es ja nichts ändern, die Flucht bleibt ja trotzdem.
...auf deine Spielchen und Verdrehereien hier lasse ich mich auf Übergeorneten Rat hin nicht mehr ein! 😛 😁 wiesosollichmirdasantun ?
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 17. Feb. 2019 um 11:30:09 Uhr:
Und da man kein Gutachter ist, sollte man sich solche Aussagen verkneifen. Auch wenn hinterher doch ein Schäden sichtbar ist, würde es ja nichts ändern, die Flucht bleibt ja trotzdem.
Das war jetzt n Scherz, oder? Beide waren sich nuchr sicher, ob überhaupt ein Kontakt der Autos stattfand. Und da willst du jedesmal einen Gutachter kommen lassen? Kommst du auch an nur einem Tag überhaupt aus deinem Grundstück raus? Könnte ja sein, dass du den Nachbars Zaun berührt hast und musst jedesmal auf den Gutachter warten.
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 17. Februar 2019 um 11:27:19 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 17. Februar 2019 um 10:57:27 Uhr:
Und was machst du, wenn du am nächsten Tag doch Schäden feststellst?
Am Besten jemand Anderen zu Unrecht einer Straftat beschuldigen, das kann man ja mal machen.
Wieso beschuldigen?
Der andere VT war bei der Polizei. Was er dort gesagt hat wissen wir nicht. EDit: sorry wissen wir doch
Nun hat er wahrscheinlich Schäden festgestellt und der Polizei mitgeteilt, daß er nur das Kennzeichen hat.
Was machen die daraus, unerlaubtes Entfernen der Unfallstelle. Nun wird der TE von der Polizei befragt.
Soll er als Zeuge seine Aussage machen, und den Sachverhalt aufklären. Da er ja weiß, um was für ein Fahrzeug es sich handelt, und er den Fahrer ja auch beschreiben kann, wird seine Aussage schlüssig sein, und die Anzeige, wenn es denn eine gibt, auch im Nichts verlaufen.
Man muss nicht immer aus einer Maus einen Elefanten machen.
Die Polizisten sind ja nun auch nicht blöd!
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 17. Februar 2019 um 11:51:07 Uhr:
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 17. Feb. 2019 um 11:30:09 Uhr:
Und da man kein Gutachter ist, sollte man sich solche Aussagen verkneifen. Auch wenn hinterher doch ein Schäden sichtbar ist, würde es ja nichts ändern, die Flucht bleibt ja trotzdem.
Das war jetzt n Scherz, oder? Beide waren sich nuchr sicher, ob überhaupt ein Kontakt der Autos stattfand. Und da willst du jedesmal einen Gutachter kommen lassen? Kommst du auch an nur einem Tag überhaupt aus deinem Grundstück raus? Könnte ja sein, dass du den Nachbars Zaun berührt hast und musst jedesmal auf den Gutachter warten.
Ich habe keinen Zaun zum Nachbarn 😁
Wieso sollte man dagegen fahren? Und wenn, dann soll der Nachbar natürlich an sein Geld kommen.
Wenn ich nicht sicher bin, ob jemand das Auto berührt hat, dann untersuche ich es oder lasse es durch eine Werkstatt begutachten. ich lasse mich niemals mit den Aussagen : Ist doch nichts... abspeisen. Kann der normale Verkehrsteilnehmer gar nicht feststellen.
jeden Schaden kann man irgendwo zuordnen und wenn man einen entdeckt, kann man prüfen lassen, ob das mit dem Vorfall zutun hat. Wenn, dann Pech. Wenn nicht, gut für den Verursacher.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 17. Februar 2019 um 12:21:00 Uhr:
Wieso beschuldigen?
Der andere VT war bei der Polizei. Was er dort gesagt hat wissen wir nicht. EDit: sorry wissen wir doch
Nun hat er wahrscheinlich Schäden festgestellt und der Polizei mitgeteilt, daß er nur das Kennzeichen hat.
Was machen die daraus, unerlaubtes Entfernen der Unfallstelle. Nun wird der TE von der Polizei befragt.
Soll er als Zeuge seine Aussage machen, und den Sachverhalt aufklären. Da er ja weiß, um was für ein Fahrzeug es sich handelt, und er den Fahrer ja auch beschreiben kann, wird seine Aussage schlüssig sein, und die Anzeige, wenn es denn eine gibt, auch im Nichts verlaufen.Man muss nicht immer aus einer Maus einen Elefanten machen.
Die Polizisten sind ja nun auch nicht blöd!
Komisch ist die Sache allerdings schon und hat auch ein bestimmtes "Gschmäckle".
Warum gibt der Unfallgegner vom TS nicht bei der Polizei an, daß vor Ort ein Gespräch zwischen Ihm und dem TS mit einer gemeinsamen Begutachtung der Fahrzeuge stattgefunden hat ?!
Zitat:
@Geisslein schrieb am 17. Februar 2019 um 13:06:36 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 17. Februar 2019 um 12:21:00 Uhr:
Wieso beschuldigen?
Der andere VT war bei der Polizei. Was er dort gesagt hat wissen wir nicht. EDit: sorry wissen wir doch
Nun hat er wahrscheinlich Schäden festgestellt und der Polizei mitgeteilt, daß er nur das Kennzeichen hat.
Was machen die daraus, unerlaubtes Entfernen der Unfallstelle. Nun wird der TE von der Polizei befragt.
Soll er als Zeuge seine Aussage machen, und den Sachverhalt aufklären. Da er ja weiß, um was für ein Fahrzeug es sich handelt, und er den Fahrer ja auch beschreiben kann, wird seine Aussage schlüssig sein, und die Anzeige, wenn es denn eine gibt, auch im Nichts verlaufen.Man muss nicht immer aus einer Maus einen Elefanten machen.
Die Polizisten sind ja nun auch nicht blöd!
Komisch ist die Sache allerdings schon und hat auch ein bestimmtes "Gschmäckle".
Warum gibt der Unfallgegner vom TS nicht bei der Polizei an, daß vor Ort ein Gespräch zwischen Ihm und dem TS mit einer gemeinsamen Begutachtung der Fahrzeuge stattgefunden hat ?!
Das werden dann die Ermittlungen zeigen.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 17. Februar 2019 um 10:15:25 Uhr:
Zitat:
@pokalgolf schrieb am 17. Februar 2019 um 09:05:42 Uhr:
Zur Anzeige muss ja zumindest das Kennzeichen vorgelegen haben (da die Cops wussten wo sie den Wagen finden).
Und da das KZ vorgelegen hat wäre man auch an die regulierende Versicherung gekommen. Zentralruf der Autoversicherer.
Also nix mit "musst ja eine Anzeige raus"
EDIT
Das hatte ja schon jemand geschrieben.Dazu muss man dann aber von diesem Zentralruf wissen.
Wenn man davon keine Kenntnisse hat, geht man zur Polizei. Hätte ich dann auch auch gemacht, wenn ich im Nachhinein doch Schäden gefunden hätte und vom Zentralruf der Versicherer nichts wüsste.
Dann spinnen wir das mal zu Ende:
Der der sich jetzt als Geschädigte sieht stellt am nächsten Tag Beschädigungen an seinem Fahrzeug fest und weiß nichts vom Zentralruf.
Darauf hin geht er zur Polizei erzählt dass er am Vorabend Kontakt mit dem Fahrzeug mit dem Kennzeichen xy hatte und sich aber beide Partein sicher waren das keine Berührung vorlag (!). Weil er aber jetzt keine Daten von Halter oder Fahrer hat möchte er Strafanzeige (!) gegen den Halter stellen (vermutlich um einen Ansprechpartner zu erhalten).
Dann wird der Cop wohl nochmal nachhaken ob er es richtig verstanden hat dass sich beide Partein am Vorabend gütlich und einvernehmlich getrennt haben. Wenn er das wahrheitsgemäß mit Ja beantwortet wird wohl kein Cop eine wissentlich unwahre Strafanzeige aufnehmen.
Wir wissen doch das er bei der Polizei Fahrerflucht zur Anzeige gebracht, weil angeblich kein Gespräch stattgefunden hat.
Sondern nur ein Winken. Ergo brauchen wir nichts spinnen.
Ach guck. Überlesen oder verdrängt 🙂
Dann kann es natürlich in Kombination der Unkenntnis über den Zentralruf und der Lüge des jetzigen Geschädigten natürlich so sein.