Anzeige wegen Unfall mit Fahrerflucht trotz Kommunikation mit dem Geschädigten
Hallo zusammen,
ich wollte Abends mit meinem PKW von der linken auf die rechte Spur wechseln, habe im letzten Moment gemerkt dass sich ein Fahrzeug im toten Winkel befand und bin mit Vollbremsung wieder auf die ursprüngliche Spur zurück. Der PKW auf der rechten Spur (teurer Sportwagen) ist ebenfalls ein wenig nach rechts ausgewichen und hat eine Vollbremsung gemacht. Wir standen beide geschockt nebeneinander und haben die Fenster runtergekurbelt, ich habe mich entschuldigt und der Fahrer im anderen PKW fragte mich ob ich ihn berührt hätte. Ich entgegnete ihm, dass ich glaube, dass dies nicht der Fall gewesen ist. Er steigt aus und schaut sich kurz meinen und anschließend seinen Wagen an und sagt "da hast du aber nochmal Glück gehabt" und steigt wieder ins Fahrzeug. Ich entschuldige mich erneut und wir fahren beide weiter.
Am nächsten Morgen steht die Polizei bei mir vor der Tür und teilt mir mit, dass eine Anzeige mit Fahrerflucht gegen mich vorliegt. Es wurden Fotos von meiner Autotür gemacht und es war tatsächlich (nun im hellen) ein Lackschaden ersichtlich. Mir wurde mitgeteilt, dass ich angeblich nur den Arm gehoben hätte um mich zu entschuldigen und dann weiter gefahren wäre. Dies entspricht schlicht und einfach jedoch nicht der Wahrheit.
Ich habe kein Problem damit für einen möglichen Schaden aufzukommen, auch wenn der Geschädigte den Schaden ebenfalls wie ich auch erst später gesehen hat, jedoch verstehe ich die Intention nicht mich der Fahrerflucht zu bezichtigen. Mir kommt es ein wenig so vor als hätte der junge Mann nun Angst, dass ich für den Schaden nicht aufkommen würde da der Schaden für ihn nicht direkt ersichtlich war oder Ähnliches und er daher etwas vorschnell falsche Aussagen bei der Polizei gemacht hat.
Ich mache mir nun ein wenig Sorgen da er eine Zeugin als Beifahrerin dabei hatte und ich niemanden, und sie seine Ausführungen vielleicht bestätigen wird obwohl diese nicht der Wahrheit entsprechen. Mir kommt es ein wenig so vor als hätte der junge Mann nun Angst, dass ich für den Schaden nicht aufkommen würde da der Schaden für ihn nicht direkt ersichtlich war oder Ähnliches
Das Ganze liegt nun beim Anwalt und mir ist bewusst, dass ich nun erstmal auf die Akteneinsicht warten muss, hat nur jemand Erfahrungen oder Meinungen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 17. Februar 2019 um 10:57:27 Uhr:
Und was machst du, wenn du am nächsten Tag doch Schäden feststellst?
Am Besten jemand Anderen zu Unrecht einer Straftat beschuldigen, das kann man ja mal machen.
40 Antworten
Zitat:
@NDLimit schrieb am 15. Feb. 2019 um 17:8:48 Uhr:
Wo hast Du eine Dashcam entdeckt?
Oh, ist da keine mitgelaufen? Blöd, weil man sich nicht mehr auf eine wahrheitsgemäße Aussage fremder Beteiligten verlassen kann. Wo hat Geisslein im Gegenzug die Zeugen des TE entdeckt?
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 16. Februar 2019 um 14:11:32 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 15. Feb. 2019 um 17:8:48 Uhr:
Wo hast Du eine Dashcam entdeckt?
Oh, ist da keine mitgelaufen? Blöd, weil man sich nicht mehr auf eine wahrheitsgemäße Aussage fremder Beteiligten verlassen kann. Wo hat Geisslein im Gegenzug die Zeugen des TE entdeckt?
Gute Frage. Meine Glaskugel ist grad in Inspektion 🙂
Zitat:
@NDLimit schrieb am 16. Februar 2019 um 14:15:34 Uhr:
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 16. Februar 2019 um 14:11:32 Uhr:
Oh, ist da keine mitgelaufen? Blöd, weil man sich nicht mehr auf eine wahrheitsgemäße Aussage fremder Beteiligten verlassen kann. Wo hat Geisslein im Gegenzug die Zeugen des TE entdeckt?Gute Frage. Meine Glaskugel ist grad in Inspektion 🙂
Hier nimm meine. Kommt gerade vom Aufpolieren.
Sehr ärgerlich sowas. Hier wäre sicher tatsächlich eine Dashcam sinnvoll - oder wenn man Bilder vom "Unfall" gemacht hätte, die ja dann ein Beleg wären, dass man angehalten hätte. Aber "..... Fahradkette"
So bleibt hier dummerweise nur abwarten und anwaltlichen Rat suchen.
Aber "mehr Zeugen" ist jetzt nicht der Riesenvorteil - sicher ein kleiner - denn es handelt sich hier ja - vermutlich - nicht um eine wirklich völlig unbefangene Zeugin sondern um jemand der wahrscheinlich in irgendeiner Form der Beziehung zum Unfallgegner steht - und so völlig lebensfremd sind Richter(innen) nun auch nicht - zumindest die meisten, die werden natürlich im Jahr 500x von Bekannten von Zeigen oder angeklagten offen angelogen - das ist für einen Richter Alltag, dass Zeugen die in einer Form befangen sind nicht unbedingt so vertrauenswürdig sind.
Machen kannst Du jetzt eh nichts aber ich denke nicht dass das nun so eindeutig gegen Dich spricht - der Schaden der von der Polizei sicher aufgenommen worden ist wird sicher ausreichend belegen, dass Deine Schilderung durchaus auch plausibel sein kann.
Da Fahrerflucht ein Offizialdelikt ist wird das zumindest der Staatsanwaltschaft vorgelegt - bei sowas wäre wohl der meiner Meinung nach ungünstigste(!) Fall eine Einstellung gegen Geldbusse - je nach Höhe macht es dann auch Sinn das - wenn auch mit berechtigtem Grummeln - dann zu zahlen (wenn Einstellung)
Und sich dann eine Dashcam zu holen .... deren Dauerbetrieb mit wenig Aufwand durchaus auch 24/7 legal genutzt werden kann.
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Zitat:
@User12345123 schrieb am 15. Februar 2019 um 14:02:43 Uhr:
Hallo zusammen,
ich wollte Abends mit meinem PKW von der linken auf die rechte Spur wechseln, habe im letzten Moment gemerkt dass sich ein Fahrzeug im toten Winkel befand und bin mit Vollbremsung wieder auf die ursprüngliche Spur zurück. ....ist ebenfalls ein wenig nach rechts ausgewichen...
.......ich habe mal meine Gedanken gelöscht.......
Bestimmt bekomme ich gleich wieder Mecker hier, da es ja primär um die Unfallflucht geht.
Aber dazu muss ich die Vorgeschichte verstehen.
Hallo.
Wenn du mit dem Fahrer gesprochen hast so überlege dir ob es Merkmale gab. Sprach er Dialekt, vielleicht ein Ausländer ( deren deutsch hört sich oft der Muttersprache entsprechend an) hatte er spezielle Schuhe an? Alles Dinge die man nur mitbekommt wenn man sich unterhält bzw. der Unfallgegner ausgestiegen ist.
Gruß
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 15. Februar 2019 um 16:37:48 Uhr:
Was soll der Fahrer denn auch sonst machen? Die Beschädigung ist später aufgefallen und da er keine Daten vom Verursacher hatte, musste eben die Anzeige wegen VU-Flucht raus.
Zur Anzeige muss ja zumindest das Kennzeichen vorgelegen haben (da die Cops wussten wo sie den Wagen finden).
Und da das KZ vorgelegen hat wäre man auch an die regulierende Versicherung gekommen. Zentralruf der Autoversicherer.
Also nix mit "musst ja eine Anzeige raus"
EDIT
Das hatte ja schon jemand geschrieben.
Zitat:
@pokalgolf schrieb am 17. Februar 2019 um 09:05:42 Uhr:
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 15. Februar 2019 um 16:37:48 Uhr:
Was soll der Fahrer denn auch sonst machen? Die Beschädigung ist später aufgefallen und da er keine Daten vom Verursacher hatte, musste eben die Anzeige wegen VU-Flucht raus.Zur Anzeige muss ja zumindest das Kennzeichen vorgelegen haben (da die Cops wussten wo sie den Wagen finden).
Und da das KZ vorgelegen hat wäre man auch an die regulierende Versicherung gekommen. Zentralruf der Autoversicherer.
Also nix mit "musst ja eine Anzeige raus"
EDIT
Das hatte ja schon jemand geschrieben.
Dazu muss man dann aber von diesem Zentralruf wissen.
Wenn man davon keine Kenntnisse hat, geht man zur Polizei. Hätte ich dann auch auch gemacht, wenn ich im Nachhinein doch Schäden gefunden hätte und vom Zentralruf der Versicherer nichts wüsste.
...wenn ich vorher dem Schädiger aber doch gesagt habe das alles Okay ist und kein Schaden entstanden ist, dann schon!!
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 17. Februar 2019 um 10:53:55 Uhr:
...wenn ich vorher dem Schädiger aber doch gesagt habe das alles Okay ist und kein Schaden entstanden ist, dann schon!!
Und was machst du, wenn du am nächsten Tag doch Schäden feststellst?
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 17. Februar 2019 um 10:57:27 Uhr:
Und was machst du, wenn du am nächsten Tag doch Schäden feststellst?
Am Besten jemand Anderen zu Unrecht einer Straftat beschuldigen, das kann man ja mal machen.