Anzeige wegen Nötigung?

Hallo zusammen liebe Forengemeinde,

ich bin heute früh in eine ziemlich unnötige Situation hineingeraten.

Zum Sachverhalt:

Ich war auf einer 5-spurigen AB auf der linken Spur unterwegs, als urplötzlich ein anderer PKW von der zweiten Spur von links auf meine Spur rüberzieht. Ich habe die Lichthupe betätigt und habe stärker gebremst um eine Gefahrensituation zu vermeiden, da der Abstand durch das Spurwechselmanöver bereits erheblich unterschritten wurde (an dieser Stelle möchte ich nochmal betonen dass die Lichthupe nur 1x kurz betätigt wurde um meinen Vordermann auf die Situation hinzuweisen. Anschließend habe ich mich zurückfallen lassen).

Wir haben dann beide die selbe Ausfahrt genommen. Auf die Zufahrt zur anschließenden Bundesstraße (60er Zone) fuhr er bewusst zu langsam (ca. 30km/h laut meinem Tacho). Ich wusste genau dass er mich damit provozieren will und bin nicht drauf eingegangen indem ich Abstand gehalten habe.
Auf der Bundesstraße bin ich eine Weile hinter ihm gefahren und beschloss später aber ihn zu überholen (2-spurig, Fahrtrichtungen voneinander getrennt). In jenem Moment beschleunigte er ebenfalls.
Kurz bevor ich an ihm vorbeiziehen konnte zog er unangekündigt auf meine Spur und ich musste dieses mal noch stärker bremsen. Auch hier betätigte ich (reflexartig) die Lichthupe um ihn auf die Gefahrensituation hinzuweisen. Es gab für ihn keinen Grund auf meine Spur zu wechseln, vor uns war kein anderer PKW. Auch hier nochmal: Kein Drängeln durch Lichthupe, ledigilich 1x betätigt wie zuvor auch.
Danach zog er wieder auf die rechte Spur und meinte mich mit seinem Fernlicht ärgern zu müssen.

Anschließend setzte er alles daran an mir dranzubleiben, bis er es schließlich doch aufgegeben hat. Ich musste erstmal ranfahren weil ich so auf der Palme war.

Gemäß der gesetzlichen Definition erfülle ich hier meiner Meinung nach nicht den Tatbestand der Nötigung. Was mich nur beunruhigt ist, dass er eine Beifahrerin hatte (vermutlich seine Frau), ich war alleine im Auto (ich sollte mir wohl eine Dashcam zulegen).

Wie ist eure Meinung dazu? Muss ich mit einer Anzeige rechnen auch wenn ich gegen nichts verstoßen habe? Behaupte kann er ja viel mit seiner Zeugin. Sein Kennzeichen habe ich ja, aber unnötig Stunk machen und zur Polizei rennen wirkt sich ja auch nur negativ auf den Stresspegel aus.

Ich wünsche euch schonmal ein angenehmeres Wochenende als ich es bisher hatte.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 26. August 2017 um 12:31:26 Uhr:


Ich bin nach 4 Monaten wieder zurück in Deutschland. Solche Deppen scheint es auch nur hier zu geben. Ich wünsche mir so sehr, dass solche Leute mal richtig eine auf die Nase bekommen.

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 26. August 2017 um 12:31:26 Uhr:



Zitat:

@Wolkenkater schrieb am 26. August 2017 um 11:56:38 Uhr:


....Fahrt mal im Ausland und werdet lockerer !!!! Da könnt ihr euch ein Beispiel nehmen.

Ich bin sehr viel im Ausland unterwegs und nirgends gibt es solches Verhalten. Es wird zwar teilweise chaotisch gefahren aber sowas gibt es nur hier.

Hab zwar selber keine Auslandserfahrung, aber das glaube ich auf´s Wort.
Im Maßregeln ist der Deutsche so stark wie kein anderer. Sei es durch dichtes Auffahren, Ausbremsen, Rechts überholen, Dauerhupton wenn der Vordermann mal an der Ampel pennt, Revanchefouls, Zuparken, etc pp. Alles Raser, Schleicher und Idioten, nur man selber ist der perfekte Autofahrer auf dieser gottverlassenen Welt. Das Schöne ist ja, dass das mit zunehmender Verkehrsdichte immer mehr zunimmt.
@Mike.Alpha:
Du hast da nichts zu befürchten, bist halt an einen Spinner geraten dem es langweilig war. Imho wollte der wahrscheinlich seiner Tussi daneben imponieren. Wen der zur Polizei rennt (was er in 1000 Jahren nicht tun wird) und das Geschehene so schildert, nehmen sie ihm gleich den Lappen ab. Wäre vermutlich eh besser, weil wenn einer sich von einer Lichthupe schon provoziert fühlt, was mach der dann, wenn er an der Kreuzung angehupt wird? Die Axt aus dem Kofferraum holen??

97 weitere Antworten
97 Antworten

Du willst also damit sagen, wenn mich einer schneidet, also in eine Gefahrenlage bringt, dann darf ich nicht die Lichthupe benutzen?

Lies im Gesetz nach:

Zitat:

§16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

1.wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder

2.wer sich oder Andere gefährdet sieht.

Die Lichthupe ist ein Leuchtsignal und ihr Einsatz bei Gefährdung sbsolut erlaubt.

Zitat:

@Leprachaun schrieb am 26. August 2017 um 14:33:07 Uhr:



Zitat:

@Bleikugel schrieb am 26. August 2017 um 12:31:26 Uhr:


Ich bin nach 4 Monaten wieder zurück in Deutschland. Solche Deppen scheint es auch nur hier zu geben. Ich wünsche mir so sehr, dass solche Leute mal richtig eine auf die Nase bekommen.

Zitat:

@Leprachaun schrieb am 26. August 2017 um 14:33:07 Uhr:



Zitat:

@Bleikugel schrieb am 26. August 2017 um 12:31:26 Uhr:



Ich bin sehr viel im Ausland unterwegs und nirgends gibt es solches Verhalten. Es wird zwar teilweise chaotisch gefahren aber sowas gibt es nur hier.

Hab zwar selber keine Auslandserfahrung, aber das glaube ich auf´s Wort.
Im Maßregeln ist der Deutsche so stark wie kein anderer. Sei es durch dichtes Auffahren, Ausbremsen, Rechts überholen, Dauerhupton wenn der Vordermann mal an der Ampel pennt, Revanchefouls, Zuparken, etc pp. Alles Raser, Schleicher und Idioten, nur man selber ist der perfekte Autofahrer auf dieser gottverlassenen Welt. Das Schöne ist ja, dass das mit zunehmender Verkehrsdichte immer mehr zunimmt.
@Mike.Alpha:
Du hast da nichts zu befürchten, bist halt an einen Spinner geraten dem es langweilig war. Imho wollte der wahrscheinlich seiner Tussi daneben imponieren. Wen der zur Polizei rennt (was er in 1000 Jahren nicht tun wird) und das Geschehene so schildert, nehmen sie ihm gleich den Lappen ab. Wäre vermutlich eh besser, weil wenn einer sich von einer Lichthupe schon provoziert fühlt, was mach der dann, wenn er an der Kreuzung angehupt wird? Die Axt aus dem Kofferraum holen??

Im Maßregeln ist der Deutsche ganz vorn, insoweit hast du Recht, denn das gibt es kaum in Spanien/Thailand ect.... In Thailand darfst du niemals jemanden die Lichthupe oder das Horn hinterher schmeißen,denn das kann ganz böse enden !

Ein Warnsignal gebe ich, wenn z.B. jemand mir die Vorfahrt nimmt und Rückwärts aus der Hofeinfahrt brettert....und zwar nicht die Lichthupe ,sondern die Hupe ohne Licht. Denn die Lichthupe kann auch als Einladung zum Spurwechsel ect. dienen.

Im übrigen ist das was der TE schreibt, aus meiner Sicht völlig harmlos. Im Ausland ist das völlig normal,dass die Spuren gewechselt werden, das geschnitten wird ect. . Und ich bin nicht nur für 14 Tage einmal im Jahr im Ausland.

So gefährlich kann es ja nicht gewesen sein, dass der TE unter Schock stand ect....denn er konnnte ja noch die Lichthupe betätigen. Also , entspannen und ans Herz denken .

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 28. Aug. 2017 um 09:39:03 Uhr:


In einer Notsituation wird man wirklich keine Zeit für Hupe oder Lichthupe haben, richtig.

Hm. Sonst stimme ich dir ueberwiegend zu. So Leid es mir auch tut, hier nicht 😉

Ich hatte mal einen Beinahunfall (derselbe von dem ich immer wieder berichte), weil jemand bremsend von der linken Spur auf meine gewechselt hat. Ich hab reflexartig (!) voll in die Eisen getreten und die Hupe betaetigt, welche ich sonst nie benutze. Im konkreten Fall hat die akustische Hupe den Unfall wahrscheinlich verhindert. Waere es zum Zusammenstoss gekommen, haette ich allerdings nicht mehr beide Haende am Lenker gehabt, mit entsprechenden negativen Folgen. Ich will nur damit ausdruecken, dass ich das nur intuitiv gemacht habe, trotz echter Notsituation. Fuer die visuelle Hupe gilt das aber wohl eher nicht, da gehoert "Uebung" dazu.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Wolkenkater schrieb am 28. Aug. 2017 um 22:13:16 Uhr:


ect

ect -> etc

Weil du das so konsequent verwendest.

Im uebrigen stimme ich deinen Aussagen zu.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 28. August 2017 um 21:58:18 Uhr:


Lies im Gesetz nach:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 28. August 2017 um 21:58:18 Uhr:



Zitat:

§16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

1.wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder

2.wer sich oder Andere gefährdet sieht.


Die Lichthupe ist ein Leuchtsignal und ihr Einsatz bei Gefährdung sbsolut erlaubt.

Ergo... Lichthupe im Falle des TE erlaubt.
Danke. Abgehakt.

Dank auch von mir.

(Meine Güte. Was ist denn das für eine Uhrzeit? Habe ich heute zuviel Kaffee getrunken oder was?)

Eine Diskussion ob ich jetzt zuerst bremse, die Lichthupe benutze oder die Hand erstmal richtung Kaffeebecher geht ist meiner Meinung nach etwas banane. Tatsächlich wurde beides nahezu gleichzeitig betätigt (Ankerwurf und Lichthupe), die Betätigung der Bremse definitiv früher. Wie viele Millisekunden kann ich leider nicht so genau abschätzen, messen war leider nicht möglich. Und NEIN, die Lichthupe benutze ich äußerst selten. Oder doch? Ach ja, verbotenerweise innerorts um bei Hindernissen dem Entgegenkommenden zu signalisieren dass ich warte. Sollte es noch Unklarheiten geben -> PN!

Eine abschließende Frage hätte ich dennoch: Aktuell gehe ich zwar selbst nicht davon aus dass der Spinner irgendetwas unternimmt, hätte ich aber im Fall der Fälle einen Vorteil wenn ich den Vorfall bei der Polizei zumindest melden würde? (keine Anzeige erstatten, bloß die Situation schildern, immerhin habe ich keine Zeugen).

Danke

ich denke kaum, dass die Beamten sich für deine "Situation" grossartig interessieren werden...

Zitat:

@Mike.Alpha schrieb am 26. August 2017 um 10:46:49 Uhr:


Hallo zusammen liebe Forengemeinde,

ich bin heute früh in eine ziemlich unnötige Situation hineingeraten.

Zum Sachverhalt:

Ich war auf einer 5-spurigen AB auf der linken Spur unterwegs, als urplötzlich ein anderer PKW von der zweiten Spur von links auf meine Spur rüberzieht. Ich habe die Lichthupe betätigt und habe stärker gebremst um eine Gefahrensituation zu vermeiden, da der Abstand durch das Spurwechselmanöver bereits erheblich unterschritten wurde (an dieser Stelle möchte ich nochmal betonen dass die Lichthupe nur 1x kurz betätigt wurde um meinen Vordermann auf die Situation hinzuweisen. Anschließend habe ich mich zurückfallen lassen).

Wir haben dann beide die selbe Ausfahrt genommen. Auf die Zufahrt zur anschließenden Bundesstraße (60er Zone) fuhr er bewusst zu langsam (ca. 30km/h laut meinem Tacho). Ich wusste genau dass er mich damit provozieren will und bin nicht drauf eingegangen indem ich Abstand gehalten habe.
Auf der Bundesstraße bin ich eine Weile hinter ihm gefahren und beschloss später aber ihn zu überholen (2-spurig, Fahrtrichtungen voneinander getrennt). In jenem Moment beschleunigte er ebenfalls.
Kurz bevor ich an ihm vorbeiziehen konnte zog er unangekündigt auf meine Spur und ich musste dieses mal noch stärker bremsen. Auch hier betätigte ich (reflexartig) die Lichthupe um ihn auf die Gefahrensituation hinzuweisen. Es gab für ihn keinen Grund auf meine Spur zu wechseln, vor uns war kein anderer PKW. Auch hier nochmal: Kein Drängeln durch Lichthupe, ledigilich 1x betätigt wie zuvor auch.
Danach zog er wieder auf die rechte Spur und meinte mich mit seinem Fernlicht ärgern zu müssen.

Anschließend setzte er alles daran an mir dranzubleiben, bis er es schließlich doch aufgegeben hat. Ich musste erstmal ranfahren weil ich so auf der Palme war.

Gemäß der gesetzlichen Definition erfülle ich hier meiner Meinung nach nicht den Tatbestand der Nötigung. Was mich nur beunruhigt ist, dass er eine Beifahrerin hatte (vermutlich seine Frau), ich war alleine im Auto (ich sollte mir wohl eine Dashcam zulegen).

Wie ist eure Meinung dazu? Muss ich mit einer Anzeige rechnen auch wenn ich gegen nichts verstoßen habe? Behaupte kann er ja viel mit seiner Zeugin. Sein Kennzeichen habe ich ja, aber unnötig Stunk machen und zur Polizei rennen wirkt sich ja auch nur negativ auf den Stresspegel aus.

Ich wünsche euch schonmal ein angenehmeres Wochenende als ich es bisher hatte.

Viele Grüße

... ein typischer Fall für den Papierkorb einer Behörde.
Beweislage schwierig, übliches Gerangel und Idiotie auf Deutschen Straßen.
Die Polizei oder andere Institutionen beschäftigen sich nur noch mit Unfällen.
Bei dem geschilderten Fall müsste der andere Autofahrer dich geschlagen haben, oder es zu Sach-/Personenschäden kommen, damit es jemand interessiert.

Zitat:

@Mike.Alpha schrieb am 30. August 2017 um 21:33:42 Uhr:


Eine abschließende Frage hätte ich dennoch: Aktuell gehe ich zwar selbst nicht davon aus dass der Spinner irgendetwas unternimmt, hätte ich aber im Fall der Fälle einen Vorteil wenn ich den Vorfall bei der Polizei zumindest melden würde? (keine Anzeige erstatten, bloß die Situation schildern, immerhin habe ich keine Zeugen).

Wie oben schon geschrieben: Darauf kannst du verzichten.

ich hätte die ganze Geschichte schon längst vergessen ... warum macht man sich um sowas länger als 10 Minuten Gedanken...?

Weil halt nicht alle so 'ne krass coolen Checker sind wie du.

Zitat:

@Wolkenkater schrieb am 26. August 2017 um 11:56:38 Uhr:


Du bist Schuld, denn du hast den Streit mit deiner Lichthupe provoziert. Wenn mir einer vor die Karre fährt,dann nehme ich kurz Gas weg und gut ist....da müßte ich doch am Tag bestimmt 10 Leute anzeigen....Fahrt mal im Ausland und werdet lockerer !!!! Da könnt ihr euch ein Beispiel nehmen.

Ich glaube lockerer sollte werden wer mal kurz eine Lichthupe bekommt, weil er Scheiße gebaut hat, wer dann aber ausflippt ist eine tickende Zeitbombe.

Dein "Du bist Schuld..." ist Unsinn.

Zitat:

@cocker schrieb am 31. August 2017 um 12:42:13 Uhr:


ich hätte die ganze Geschichte schon längst vergessen ... warum macht man sich um sowas länger als 10 Minuten Gedanken...?

Vermutlich weil es genug Psychopathen gibt die zur Polizei rennen und dann Märchen erzählen. Die Hürde zu lügen ist für diese Leute sehr gering, sie wollen nur ihr "Recht".
Dann hat man die A-Karte.

Warum ist der Typ wohl so ausgeflippt ? Gesund war der nicht !

Ansonsten der alltägliche Krieg auf der Straße, eine Situation die sich täglich zig-tausendfach abspielt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen