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Anzeige wegen Nötigung?
Hallo zusammen liebe Forengemeinde,
ich bin heute früh in eine ziemlich unnötige Situation hineingeraten.
Zum Sachverhalt:
Ich war auf einer 5-spurigen AB auf der linken Spur unterwegs, als urplötzlich ein anderer PKW von der zweiten Spur von links auf meine Spur rüberzieht. Ich habe die Lichthupe betätigt und habe stärker gebremst um eine Gefahrensituation zu vermeiden, da der Abstand durch das Spurwechselmanöver bereits erheblich unterschritten wurde (an dieser Stelle möchte ich nochmal betonen dass die Lichthupe nur 1x kurz betätigt wurde um meinen Vordermann auf die Situation hinzuweisen. Anschließend habe ich mich zurückfallen lassen).
Wir haben dann beide die selbe Ausfahrt genommen. Auf die Zufahrt zur anschließenden Bundesstraße (60er Zone) fuhr er bewusst zu langsam (ca. 30km/h laut meinem Tacho). Ich wusste genau dass er mich damit provozieren will und bin nicht drauf eingegangen indem ich Abstand gehalten habe.
Auf der Bundesstraße bin ich eine Weile hinter ihm gefahren und beschloss später aber ihn zu überholen (2-spurig, Fahrtrichtungen voneinander getrennt). In jenem Moment beschleunigte er ebenfalls.
Kurz bevor ich an ihm vorbeiziehen konnte zog er unangekündigt auf meine Spur und ich musste dieses mal noch stärker bremsen. Auch hier betätigte ich (reflexartig) die Lichthupe um ihn auf die Gefahrensituation hinzuweisen. Es gab für ihn keinen Grund auf meine Spur zu wechseln, vor uns war kein anderer PKW. Auch hier nochmal: Kein Drängeln durch Lichthupe, ledigilich 1x betätigt wie zuvor auch.
Danach zog er wieder auf die rechte Spur und meinte mich mit seinem Fernlicht ärgern zu müssen.
Anschließend setzte er alles daran an mir dranzubleiben, bis er es schließlich doch aufgegeben hat. Ich musste erstmal ranfahren weil ich so auf der Palme war.
Gemäß der gesetzlichen Definition erfülle ich hier meiner Meinung nach nicht den Tatbestand der Nötigung. Was mich nur beunruhigt ist, dass er eine Beifahrerin hatte (vermutlich seine Frau), ich war alleine im Auto (ich sollte mir wohl eine Dashcam zulegen).
Wie ist eure Meinung dazu? Muss ich mit einer Anzeige rechnen auch wenn ich gegen nichts verstoßen habe? Behaupte kann er ja viel mit seiner Zeugin. Sein Kennzeichen habe ich ja, aber unnötig Stunk machen und zur Polizei rennen wirkt sich ja auch nur negativ auf den Stresspegel aus.
Ich wünsche euch schonmal ein angenehmeres Wochenende als ich es bisher hatte.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Bleikugel schrieb am 26. August 2017 um 12:31:26 Uhr:
Ich bin nach 4 Monaten wieder zurück in Deutschland. Solche Deppen scheint es auch nur hier zu geben. Ich wünsche mir so sehr, dass solche Leute mal richtig eine auf die Nase bekommen.
Zitat:
@Bleikugel schrieb am 26. August 2017 um 12:31:26 Uhr:
Zitat:
@Wolkenkater schrieb am 26. August 2017 um 11:56:38 Uhr:
....Fahrt mal im Ausland und werdet lockerer !!!! Da könnt ihr euch ein Beispiel nehmen.
Ich bin sehr viel im Ausland unterwegs und nirgends gibt es solches Verhalten. Es wird zwar teilweise chaotisch gefahren aber sowas gibt es nur hier.
Hab zwar selber keine Auslandserfahrung, aber das glaube ich auf´s Wort.
Im Maßregeln ist der Deutsche so stark wie kein anderer. Sei es durch dichtes Auffahren, Ausbremsen, Rechts überholen, Dauerhupton wenn der Vordermann mal an der Ampel pennt, Revanchefouls, Zuparken, etc pp. Alles Raser, Schleicher und Idioten, nur man selber ist der perfekte Autofahrer auf dieser gottverlassenen Welt. Das Schöne ist ja, dass das mit zunehmender Verkehrsdichte immer mehr zunimmt.
@Mike.Alpha:
Du hast da nichts zu befürchten, bist halt an einen Spinner geraten dem es langweilig war. Imho wollte der wahrscheinlich seiner Tussi daneben imponieren. Wen der zur Polizei rennt (was er in 1000 Jahren nicht tun wird) und das Geschehene so schildert, nehmen sie ihm gleich den Lappen ab. Wäre vermutlich eh besser, weil wenn einer sich von einer Lichthupe schon provoziert fühlt, was mach der dann, wenn er an der Kreuzung angehupt wird? Die Axt aus dem Kofferraum holen??
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97 Antworten
Zitat:
@Mike.Alpha schrieb am 30. August 2017 um 21:33:42 Uhr:
Eine abschließende Frage hätte ich dennoch: Aktuell gehe ich zwar selbst nicht davon aus dass der Spinner irgendetwas unternimmt, hätte ich aber im Fall der Fälle einen Vorteil wenn ich den Vorfall bei der Polizei zumindest melden würde? (keine Anzeige erstatten, bloß die Situation schildern, immerhin habe ich keine Zeugen).
Danke
Auch wenn es hier in der Vergangenheit anders verkauft bzw. behauptet wurde. Es bringt nichts. Entweder erstattest du eine Anzeige, dann wird es festgehalten. Aber mal so zur Wache nach dem Motto: "mir ist da was passiert, ich möchte niemanden anzeigen, aber mich zuerst gemeldet haben, falls der andere sich meldet und mich anzeigt" ist nicht. Man wird dir sagen, dass du reagieren kannst, wenn du angezeigt wirst. Berichte zur Absicherung des Bürgers werden nicht verfasst.
Aber wenn ich deinen Eingangspost so lese und sich alles so zugetragen hat, wird bzw. müsste eigentlich jeder Beamte von sich aus schon ein Strafverfahren, und zwar gegen deinen "Gegner" einleiten.
Mein Fall heute:
Tunnel
70kmh ist die Beschränkung
Vor mir fährt ein Phaeton V8 provokant stur 40kmh.
Hab einmal mit lichthupe hingewiesen
Nichts stur weiter 40kmh
Nochmals nach 2minuten lichthupe
Dann beschleunigte er und machte eine Vollbremsung
Beeindruckte mich natürlich nicht da ich nicht mitbeschleunigte und mehr als genug Abstand hatte
Daraufhin gab ich ihm erneut die lichthupe für das nächste provokant Benehmen gegeben.
So am ende des Tunnel is ein Kreisverkehr, er bliebt trotz freier fahrt stehen um mich zu fotografieren.
Hielt zwar weit weg von ihm dürfte aber mich klar fotografiert haben.
Was könnte auf mich zukommen??
Was kann er mit dem foto anfangen??
Zitat:
@audifan310197 schrieb am 30. August 2018 um 17:00:55 Uhr:
Was könnte auf mich zukommen??
Nix, aber auf ihn kommen Nötigung und "Eingriff in den Straßenverkehr" zu.
Gruß Metalhead
Also meine Lichthupe bezüglich der Geschwindigkeit Beschwerde ist kein Vergehen?
Weil wieso hat er mich dann fotografiert...
Zitat:
@audifan310197 schrieb am 30. August 2018 um 17:16:47 Uhr:
Also meine Lichthupe bezüglich der Geschwindigkeit Beschwerde ist kein Vergehen?
Weil wieso hat er mich dann fotografiert...
Er fühlte sich geärgert und jetzt will er dich ärgern.
Zitat:
@audifan310197 schrieb am 30. August 2018 um 17:16:47 Uhr:
Weil wieso hat er mich dann fotografiert...
Die Frage nach dem wieso im Straßenverkehr hab ich schon vor Jahrzehnten aufgegeben.
Die, die am wenigsten können, regen sich am meisten auf (so meine Erfahrung) und die mit den stärksten Autos sind die größten Schleicher.
Gruß Metalhead
Danke soweit...
Ich hab halt nur die Befürchtung ein Anonymverfahren zu bekommen wo die Situation dann umgedreht wird dass ich ihm nötige.
Zitat:
@audifan310197 schrieb am 30. August 2018 um 17:28:50 Uhr:
Ich hab halt nur die Befürchtung ein Anonymverfahren zu bekommen wo die Situation dann umgedreht wird dass ich ihm nötige.
Na dann schilderst du die Sache so wie es war und macht bei der Gelegenheit auch gleich eine Anzeige.
Gruß Metalhead
Wie jetzt, er hat mitten auf der Straße angehalten, um dich zu fotografieren?
Da wäre ich ausgestiegen und hätte auch mal ein Foto von dem Vollpfosten gemacht!
Ja.
Beim Kreisverkehr an der Vorranggebentafel. (Also vor der Einfahrt zum Kreisverkehr trotz freier Bahn)
Vergiss den. Der hat sich einfach wie ein Arschloch benommen. Du nicht. Endstand also 1:0.
Zitat:
@Vollgasfuzzi schrieb am 30. August 2018 um 17:59:42 Uhr:
Wie jetzt, er hat mitten auf der Straße angehalten, um dich zu fotografieren?
Da wäre ich ausgestiegen und hätte auch mal ein Foto von dem Vollpfosten gemacht!
Ja macht Sinn wenn ihr Euch ablichtet.
Selfie nicht vergessen für die Hall of Fame .
Na, da haben sich halt 2 gesucht und gefunden.
Passiert jeden Tag auf Deutschlands Strassen!
So isses. Drohgebärden, um dem anderen noch was auf den Weg mit zu geben. Hat ja auch funktioniert, siehe der Beitrag.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 30. August 2018 um 17:06:54 Uhr:
Zitat:
@audifan310197 schrieb am 30. August 2018 um 17:00:55 Uhr:
Was könnte auf mich zukommen??
Nix, aber auf ihn kommen Nötigung und "Eingriff in den Straßenverkehr" zu.
Gruß Metalhead
Wenn du den 315b meinst, das ist, wie der 315c auch, ein konkretes Gefährdungsdelikt. Eine konkrete Gefährdung sehe ich hier nicht, da der TE von vorne herein vernünftig reagiert hat. Von daher kommt sowas hier nicht in Frage.