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Anzeige wegen Nötigung?

Themenstarteram 26. August 2017 um 8:46

Hallo zusammen liebe Forengemeinde,

ich bin heute früh in eine ziemlich unnötige Situation hineingeraten.

Zum Sachverhalt:

Ich war auf einer 5-spurigen AB auf der linken Spur unterwegs, als urplötzlich ein anderer PKW von der zweiten Spur von links auf meine Spur rüberzieht. Ich habe die Lichthupe betätigt und habe stärker gebremst um eine Gefahrensituation zu vermeiden, da der Abstand durch das Spurwechselmanöver bereits erheblich unterschritten wurde (an dieser Stelle möchte ich nochmal betonen dass die Lichthupe nur 1x kurz betätigt wurde um meinen Vordermann auf die Situation hinzuweisen. Anschließend habe ich mich zurückfallen lassen).

Wir haben dann beide die selbe Ausfahrt genommen. Auf die Zufahrt zur anschließenden Bundesstraße (60er Zone) fuhr er bewusst zu langsam (ca. 30km/h laut meinem Tacho). Ich wusste genau dass er mich damit provozieren will und bin nicht drauf eingegangen indem ich Abstand gehalten habe.

Auf der Bundesstraße bin ich eine Weile hinter ihm gefahren und beschloss später aber ihn zu überholen (2-spurig, Fahrtrichtungen voneinander getrennt). In jenem Moment beschleunigte er ebenfalls.

Kurz bevor ich an ihm vorbeiziehen konnte zog er unangekündigt auf meine Spur und ich musste dieses mal noch stärker bremsen. Auch hier betätigte ich (reflexartig) die Lichthupe um ihn auf die Gefahrensituation hinzuweisen. Es gab für ihn keinen Grund auf meine Spur zu wechseln, vor uns war kein anderer PKW. Auch hier nochmal: Kein Drängeln durch Lichthupe, ledigilich 1x betätigt wie zuvor auch.

Danach zog er wieder auf die rechte Spur und meinte mich mit seinem Fernlicht ärgern zu müssen.

Anschließend setzte er alles daran an mir dranzubleiben, bis er es schließlich doch aufgegeben hat. Ich musste erstmal ranfahren weil ich so auf der Palme war.

Gemäß der gesetzlichen Definition erfülle ich hier meiner Meinung nach nicht den Tatbestand der Nötigung. Was mich nur beunruhigt ist, dass er eine Beifahrerin hatte (vermutlich seine Frau), ich war alleine im Auto (ich sollte mir wohl eine Dashcam zulegen).

Wie ist eure Meinung dazu? Muss ich mit einer Anzeige rechnen auch wenn ich gegen nichts verstoßen habe? Behaupte kann er ja viel mit seiner Zeugin. Sein Kennzeichen habe ich ja, aber unnötig Stunk machen und zur Polizei rennen wirkt sich ja auch nur negativ auf den Stresspegel aus.

Ich wünsche euch schonmal ein angenehmeres Wochenende als ich es bisher hatte.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 26. August 2017 um 12:31:26 Uhr:

Ich bin nach 4 Monaten wieder zurück in Deutschland. Solche Deppen scheint es auch nur hier zu geben. Ich wünsche mir so sehr, dass solche Leute mal richtig eine auf die Nase bekommen.

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 26. August 2017 um 12:31:26 Uhr:

Zitat:

@Wolkenkater schrieb am 26. August 2017 um 11:56:38 Uhr:

....Fahrt mal im Ausland und werdet lockerer !!!! Da könnt ihr euch ein Beispiel nehmen.

Ich bin sehr viel im Ausland unterwegs und nirgends gibt es solches Verhalten. Es wird zwar teilweise chaotisch gefahren aber sowas gibt es nur hier.

Hab zwar selber keine Auslandserfahrung, aber das glaube ich auf´s Wort.

Im Maßregeln ist der Deutsche so stark wie kein anderer. Sei es durch dichtes Auffahren, Ausbremsen, Rechts überholen, Dauerhupton wenn der Vordermann mal an der Ampel pennt, Revanchefouls, Zuparken, etc pp. Alles Raser, Schleicher und Idioten, nur man selber ist der perfekte Autofahrer auf dieser gottverlassenen Welt. Das Schöne ist ja, dass das mit zunehmender Verkehrsdichte immer mehr zunimmt.

@Mike.Alpha:

Du hast da nichts zu befürchten, bist halt an einen Spinner geraten dem es langweilig war. Imho wollte der wahrscheinlich seiner Tussi daneben imponieren. Wen der zur Polizei rennt (was er in 1000 Jahren nicht tun wird) und das Geschehene so schildert, nehmen sie ihm gleich den Lappen ab. Wäre vermutlich eh besser, weil wenn einer sich von einer Lichthupe schon provoziert fühlt, was mach der dann, wenn er an der Kreuzung angehupt wird? Die Axt aus dem Kofferraum holen??

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am 26. August 2017 um 9:13

Meine Meinung.

Wenn Sie Rechtsschutz haben, würde ich einen Anwalt aufsuchen und Sache schildern.

Dann seine Meinung hören.

Falls keinen RS, dan zu einer Polizei-Dienststelle gehen und schildern (mögl. ohne Anzeige)

Meinung anhören.

Je nach Bescheid entscheiden was zu tun ist.

das war pubertäres Rambogehabe ... nichts weiter.

Du hättest genausoviel Grund ihn wegen Nötigung anzuzeigen.

Und da es offenbar keine echten Zeugen gibt (ein Beifahrer sieht kaum, was hinterm Auto passiert) und Aussage gegen Aussage stehen würde, wird da nix kommen, denke ich.

Fassen wir zusammen:

 

Er hat einen ziemlich knappen Spurwechsel vollzogen, worauf du ihn hingewiesen hast.

 

Danach, auf der Bundesstraße hat er dich mehrfach genötigt (Ausbremsen, Beschleunigen beim Überholvorgang) UND gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen, indem er eine Kollision beim Überholvorgang provozierte.

 

Das ist doch so, oder?

Von dem wird sicher nichts kommen.

 

Und falls doch, dann kannst deine Story erzählen. Die klingt bestimmt plausibler.

Themenstarteram 26. August 2017 um 9:33

Vielen Dank für eure Meinungen, jetzt bin ich schon viel beruhigter :)

Ja, ich habe eine RS (gerade wegen solchen Leuten), evlt. schaue ich bei einer Polizeidienststelle vorbei und lasse mal hören was die zu so etwas sagen.

mal ganz blöd gefragt: warum machst du dir ausgerechnet Sorgen?

WENN alles so war wie beschrieben (ich sage bewusst wenn!) dann liegt die Nötigung ja wohl klar beim anderen.

Und der sollte froh, wenn du die Beine still hälst.

Ich kann dir nur den juristischen Rat geben den ich immer gerne gebe! Warte ab und warte Mal was passiert ansonsten macht man oft nur sich selbst das Leben schwer. Würde also nicht zur Polizei gehen und einfach Mal schauen ob was von ihm kommen sollte, dann kann man weiter überlegen jetzt ist das alles noch zu früh!

Du bist Schuld, denn du hast den Streit mit deiner Lichthupe provoziert. Wenn mir einer vor die Karre fährt,dann nehme ich kurz Gas weg und gut ist....da müßte ich doch am Tag bestimmt 10 Leute anzeigen....Fahrt mal im Ausland und werdet lockerer !!!! Da könnt ihr euch ein Beispiel nehmen.

Laut der Aussage des TE hat Er sich ja durch die Schleichfahrt bei der Ausfahrt nicht provozieren lassen, sondern hat vorbildlich die Beherrschung bewahrt und ist auf die Provokation des Vordermannes nicht eingegangen.

Auch wurde beim ersten Kontakt bereits auf der Autobahn der Abstand vergrößert, so, daß es nur beim Rüberziehen des Gegners und der Lichthupe zu einem dichteren Auffahren gekommen ist.

Ein gefährliches Verhalten bzw. Nötigung sehe ich beim TE gar nicht.

Die Lichthupe wurde ja als Warnsignal benutzt.

Gefährliches Verhalten sehe ich hier ganz klar beim Gegner des TE.

Beschleunigt beim Überholvorgang vom TE und zieht auf fast gleicher Höhe dann rüber.

Wenn Du @Mike.Alpha das Kennzeichen hast und den Fahrer gesehen hast würde ich dennoch das Verhalten deines Gegners bei der Polizei melden.

unabhängig davon ob ein Zeuge bei Ihm dabei war oder nicht.

Sicher ist es auch möglich, daß die Polizei ohne eine Anzeige gegen Ihn aufzugeben einmal einen Besuch bei dem Herren abstattet.

Danach wird Er das nicht mehr machen.

Zitat:

@Wolkenkater schrieb am 26. August 2017 um 11:56:38 Uhr:

Du bist Schuld, denn du hast den Streit mit deiner Lichthupe provoziert. Wenn mir einer vor die Karre fährt,dann nehme ich kurz Gas weg und gut ist....da müßte ich doch am Tag bestimmt 10 Leute anzeigen....Fahrt mal im Ausland und werdet lockerer !!!! Da könnt ihr euch ein Beispiel nehmen.

Ich glaube nicht, daß man hier von einer "Provokation" des TE durch die Lichthupe sprechen kann, jedenfalls nicht so wie es beschrieben wurde, sondern es sich hier um ein "Heh, Du baust Mist" handelt.

Zudem dürfen Schall und Lichtzeichen zur Ankündigung eines Überholvorganges benutzt werden.

Eine Provokation wäre bei mir klar bis in den Kofferraum reinfahren und Lichthupe auf Dauerfeuer.

Zitat:

@Wolkenkater schrieb am 26. August 2017 um 11:56:38 Uhr:

Du bist Schuld, denn du hast den Streit mit deiner Lichthupe provoziert.

Völliger Schwachsinn und eine totale Verdrehung der Situation!

Der TE hat die Lichthupe ja nicht zum Spaß benutzt!

In diesem Fall ist das vollkommen gerechtfertigt, da eine Gefährdung vorlag.

Manche sollten sich mal mit dem stvo-gemäßen Einsatz der Lichthupe befassen (was wann erlaubt ist und was nicht).

Zitat:

@Wolkenkater schrieb am 26. August 2017 um 11:56:38 Uhr:

Du bist Schuld, denn du hast den Streit mit deiner Lichthupe provoziert. Wenn mir einer vor die Karre fährt,dann nehme ich kurz Gas weg und gut ist....da müßte ich doch am Tag bestimmt 10 Leute anzeigen....Fahrt mal im Ausland und werdet lockerer !!!! Da könnt ihr euch ein Beispiel nehmen.

Ach sind noch Schulferien?

Es ist sein Recht in diesem Fall die LH zu benutzen.

 

Hier geht's nicht um "du hast provoziert mi mi mi..."

am 26. August 2017 um 10:31

Ich bin nach 4 Monaten wieder zurück in Deutschland. Solche Deppen scheint es auch nur hier zu geben. Ich wünsche mir so sehr, dass solche Leute mal richtig eine auf die Nase bekommen.

 

Zitat:

@Wolkenkater schrieb am 26. August 2017 um 11:56:38 Uhr:

....Fahrt mal im Ausland und werdet lockerer !!!! Da könnt ihr euch ein Beispiel nehmen.

Ich bin sehr viel im Ausland unterwegs und nirgends gibt es solches Verhalten. Es wird zwar teilweise chaotisch gefahren aber sowas gibt es nur hier.

Ich kann den TE schon verstehen... wenn die beiden aus dem anderen Fahrzeug sich nun denken "Dem würgen wir eines rein" könnten sie wirklich eine Strafanzeige erstatten und den TE eigentlich zu unrecht belasten und Sachen erfinden die ihn in ernsthafte Schwierigkeiten bringen.

So viel zu Theorie... in der Praxis werden die beiden vermutlich gar nichts machen... vermutlich macht dieser andere Fahrer sowas wohl öfter... glaubst du der rennt dann jedes mal zur Polizei und erfindet eine Geschichte um anderen eine reinzuwürgen?

Da würde jeder Polizist und Staatsanwalt stutzig werden...

Ich denke da kommt nichts... und für den Fall dass doch was kommt sollte man in jedem Fall KEINE Aussage machen und direkt einen Anwalt der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist konsultieren. Schon kleine "unscheinbare" Aussagen können einen tief in die ... reiten...

Bezüglich der Dashcam kann ich sagen dass ich selbst auch welche im Fahrzeug habe um für genau solche Fälle gerüstet zu sei und fühle mich damit erheblich sicherer falls mal einer auf die Idee kommen sollte mich mit falschen Tatsachen irgendeiner Straftat zu beschuldigen.

Andere Frage, auf welcher fünfspurigen Autobahn herrscht Samstag früh so viel Verkehr, das man ganz links fahren muss?

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