Anzeige wegen Nötigung?

Hallo zusammen liebe Forengemeinde,

ich bin heute früh in eine ziemlich unnötige Situation hineingeraten.

Zum Sachverhalt:

Ich war auf einer 5-spurigen AB auf der linken Spur unterwegs, als urplötzlich ein anderer PKW von der zweiten Spur von links auf meine Spur rüberzieht. Ich habe die Lichthupe betätigt und habe stärker gebremst um eine Gefahrensituation zu vermeiden, da der Abstand durch das Spurwechselmanöver bereits erheblich unterschritten wurde (an dieser Stelle möchte ich nochmal betonen dass die Lichthupe nur 1x kurz betätigt wurde um meinen Vordermann auf die Situation hinzuweisen. Anschließend habe ich mich zurückfallen lassen).

Wir haben dann beide die selbe Ausfahrt genommen. Auf die Zufahrt zur anschließenden Bundesstraße (60er Zone) fuhr er bewusst zu langsam (ca. 30km/h laut meinem Tacho). Ich wusste genau dass er mich damit provozieren will und bin nicht drauf eingegangen indem ich Abstand gehalten habe.
Auf der Bundesstraße bin ich eine Weile hinter ihm gefahren und beschloss später aber ihn zu überholen (2-spurig, Fahrtrichtungen voneinander getrennt). In jenem Moment beschleunigte er ebenfalls.
Kurz bevor ich an ihm vorbeiziehen konnte zog er unangekündigt auf meine Spur und ich musste dieses mal noch stärker bremsen. Auch hier betätigte ich (reflexartig) die Lichthupe um ihn auf die Gefahrensituation hinzuweisen. Es gab für ihn keinen Grund auf meine Spur zu wechseln, vor uns war kein anderer PKW. Auch hier nochmal: Kein Drängeln durch Lichthupe, ledigilich 1x betätigt wie zuvor auch.
Danach zog er wieder auf die rechte Spur und meinte mich mit seinem Fernlicht ärgern zu müssen.

Anschließend setzte er alles daran an mir dranzubleiben, bis er es schließlich doch aufgegeben hat. Ich musste erstmal ranfahren weil ich so auf der Palme war.

Gemäß der gesetzlichen Definition erfülle ich hier meiner Meinung nach nicht den Tatbestand der Nötigung. Was mich nur beunruhigt ist, dass er eine Beifahrerin hatte (vermutlich seine Frau), ich war alleine im Auto (ich sollte mir wohl eine Dashcam zulegen).

Wie ist eure Meinung dazu? Muss ich mit einer Anzeige rechnen auch wenn ich gegen nichts verstoßen habe? Behaupte kann er ja viel mit seiner Zeugin. Sein Kennzeichen habe ich ja, aber unnötig Stunk machen und zur Polizei rennen wirkt sich ja auch nur negativ auf den Stresspegel aus.

Ich wünsche euch schonmal ein angenehmeres Wochenende als ich es bisher hatte.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 26. August 2017 um 12:31:26 Uhr:


Ich bin nach 4 Monaten wieder zurück in Deutschland. Solche Deppen scheint es auch nur hier zu geben. Ich wünsche mir so sehr, dass solche Leute mal richtig eine auf die Nase bekommen.

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 26. August 2017 um 12:31:26 Uhr:



Zitat:

@Wolkenkater schrieb am 26. August 2017 um 11:56:38 Uhr:


....Fahrt mal im Ausland und werdet lockerer !!!! Da könnt ihr euch ein Beispiel nehmen.

Ich bin sehr viel im Ausland unterwegs und nirgends gibt es solches Verhalten. Es wird zwar teilweise chaotisch gefahren aber sowas gibt es nur hier.

Hab zwar selber keine Auslandserfahrung, aber das glaube ich auf´s Wort.
Im Maßregeln ist der Deutsche so stark wie kein anderer. Sei es durch dichtes Auffahren, Ausbremsen, Rechts überholen, Dauerhupton wenn der Vordermann mal an der Ampel pennt, Revanchefouls, Zuparken, etc pp. Alles Raser, Schleicher und Idioten, nur man selber ist der perfekte Autofahrer auf dieser gottverlassenen Welt. Das Schöne ist ja, dass das mit zunehmender Verkehrsdichte immer mehr zunimmt.
@Mike.Alpha:
Du hast da nichts zu befürchten, bist halt an einen Spinner geraten dem es langweilig war. Imho wollte der wahrscheinlich seiner Tussi daneben imponieren. Wen der zur Polizei rennt (was er in 1000 Jahren nicht tun wird) und das Geschehene so schildert, nehmen sie ihm gleich den Lappen ab. Wäre vermutlich eh besser, weil wenn einer sich von einer Lichthupe schon provoziert fühlt, was mach der dann, wenn er an der Kreuzung angehupt wird? Die Axt aus dem Kofferraum holen??

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@TE: Ich sehe dich als sehr reflektierten Menschen, Respekt.

Du bist nach dem Vorfall heute früh aufgewühlt. Würde mir genauso gehen. Schlaf eine Nacht drüber und versuche die Sache zu vergessen.

Ich kann nur nach deiner Beschreibung urteilen, bona fide betrachtet hast du nichts falsch gemacht. Insbesondere hast du keine Nötigung oder ähnliche Straftat begangen, der andere aber sehr wohl, mutmaßlich. Es ist nicht damit zu rechnen, dass aus seiner Richtung eine Anzeige kommt. Und du selbst musst jetzt nichts unternehmen.

Falls doch etwas kommt, geh sofort zum RA.

Ratsam ist es nach solchen Vorfällen übrigens tatsächlich, das Geschehene für sich selbst aufzuschreiben, solange die Erinnerung noch frisch ist. Sozusagen eine private Aktennotiz. Im Fall der Fälle muss man dann nicht mühsam Einzelheiten aus dem Gedächtnis hervorkramen. Du hast vor Gericht nur deine Aussage, jeder noch so kleine Beleg, der die Glaubwürdigkeit verstärken kann, ist da Gold wert.

Zitat:

@Chris492 schrieb am 26. August 2017 um 12:44:06 Uhr:



Bezüglich der Dashcam kann ich sagen dass ich selbst auch welche im Fahrzeug habe um für genau solche Fälle gerüstet zu sei und fühle mich damit erheblich sicherer falls mal einer auf die Idee kommen sollte mich mit falschen Tatsachen irgendeiner Straftat zu beschuldigen.

Ich denke auch nicht das da noch etwas kommen wird.

Zur Dashcam: Ich hab auch eine und die wird in D nur in Ausnahmefällen bei wirklich schweren Unfällen als Beweismittel zugelassen. Nur dann überwiegt das Interesse an Aufklärung den Datenschutz, der in D für die Dashcams noch immer nicht klar geregelt ist.
Wichtig bei Dashcams ist eine gute Auflösung und Lichtempfindlichkeit sowie eine möglichst kleine Speicherkarte, damit einem nicht vorgeworfen wird man filme die komplette Strecke.
Wenn nach einigen Minuten das automatisch überschrieben wird ist man beim Datenschutz eher auf der sicheren Seite.

Die Speicherkarte kann auch groß sein. Denn die Aufnahme ist grundsätzlich nicht verboten. Verboten wäre es diese dann auf YouTube oder ähnliches zu veröffentlichen oder eben an dritte z.B Polizei weiterzugeben.

Aber hier kann dann ein Richter eben abwägen welches Interesse höher wiegt... die Aufklärung einer Straftat - oder der Datenschutz der Personen die im Video zu sehen sind.

Wenn der betroffene "viel" zu verlieren hat...weil z.B ein Fahrverbot oder der Entzug der FE im Raum steht denke (und hoffe) ich werden die meisten Richter den Videobeweis wohl zulassen.

Und auch interessant zum Thema Dashcam ein Urteil des OLG
http://www.stern.de/.../dashcam-als-beweis-zugelassen-6857958.html

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Da gibt es etliche verschieden lautende Urteile dazu.
Leider noch kein bindendes BGH Urteil.
Und unsere Regierung lässt sich Zeit damit das EU Recht umzusetzen.
So lange leben wir noch in einer Grauzone.
In anderen Ländern ist sogar die Anzahl der Verkehrsunfälle zurückgegangen wie in England um einen zweistelligen % Bereich.
Hier nützt Dir eine Dashcam nicht viel wenn Du nur als Beispiel damit beweisen könntest, das eine verkehrsabhängige Geschwindigkeitsbegrenzung 100 angezeigt hat und Du wegen angeblichen 80 geblitzt wirst.

Ich denke die Frage ist auch wie man argumentiert - wenn man die Dashcam offiziell für Landschaftsaufnahmen nutzt dürfte das im Sinne des BDSG kein Problem sein.
Persönlichkeitsrechte sehr ich da auch nicht verletzt da man sich hier auf die Kunstfreiheit berufen kann und die Menschen die eventuell mit im Video sind nur "Beiwerk" sind.

Generell muss ich sagen finde ich es aber sehr sehr Schade dass man die Aufnahme nicht generell für den Zweck der Beweissicherung zulässt.
Wer sich auf die Straße und den öffentlichen Raum begibt ist doch sowieso ständig überwacht... an so ziemlich jeder Kreuzung hängen Kameras... beinah jeder hat heutzutage ein Smartphone...macht Fotos/Videos von sich und seiner Umwelt wo natürlich auch andere Personen mit drauf sind... und so gut wie keiner stört sich daran... geht es aber dann um Dashcams ist das geschrei auf ein mal groß... warum? Weil die Leute dann nicht mehr so rüpelhaft fahren können weil sie damit rechnen müssen dass deutlich mehr Leute Dashcams im Auto haben?

Eine offizielle Regelung die den Einsatz erlaubt hätte in meinen Augen so viel Vorteile....
Die Leute Wissen um die Dashcams und fahren aufgrund dessen gesitteter
Und Behörden/Gerichte werden enorm entlastet da die Ermittlung im Falle eines Unfalles/Straftat im Straßenverkehr mit Videos nur mehr einen Bruchteil der Zeit benötigen als ohne - und ohne ist immer die Gefahr dabei das unschuldige Menschen zu unrecht verurteilt werden! - Allein die Gefahr zu unrecht verurteilt zu werden finde ich ist schon Grund genug dass der Datenschutz hier NICHT höher wiegt als das eigene Interesse sich vor einer unrechtmäßigen Verurteilung zu schützen.
Ein erfahrener Richter schätzte mal dass jeden Tag(!) 650 Menschen zu unrecht verurteilt werden!

Der Datenschutz bringt einem Menschen der zu unrecht u.U in Haft geht dann herzlich wenig...

Aber kommen wir noch mal auf die Entlastung zurück... gerade in Zeiten wie heute wo viele Ressourcen der Behörden durch Gefährder etc gebunden sind... warum also nicht einfach für Entlastung sorgen indem man Dashcams zulässt... unsere Welt wird immer verrückter...

Zitat:

@Chris492 schrieb am 26. August 2017 um 21:42:36 Uhr:



Der Datenschutz bringt einem Menschen der zu unrecht u.U in Haft geht dann herzlich wenig...

Bis auf diesen einen Satz stimme ich Dir vollkommen zu.

Denn wenn es um eine Verurteilung zu einer Haftstrafe geht, ist spätestens die Grenze erreicht, wo der Datenschutz hinter dem Interesse an Aufklärung zurückstehen wird.

Meine Meinung :
Ein Ja zu Dashcams und sofortige Sicherstellung der Beweismittel durch die Polizei nach einem Unfall.

Natürlich... in der Praxis ist das so wenn es ein Video gibt.

Aber mir geht es darum dass Datenschützer ja generell die Inbetriebnahme einer Dashcam verbieten wollen.
In Ansbach gab es ein Urteil dazu - der beklagte gab gegenüber der Behörde an dass die Aufnahme als Beweissicherung dient für den Fall eines Unfalles bzw Straftaten.

Das Gericht hat ihm nach dieser Begründung untersagt die Kamera weiterhin für Aufnahmen zu diesem Zweck nu nutzen da es gegen das BDSG verstoße.

Letztendlich wurde das Urteil aufgehoben - allerdings nur wegen einem Formfehlers.

Und das meinte ich mit dem Satz "Der Datenschutz bringt einem Menschen der zu unrecht u.U in Haft geht dann herzlich wenig...".

Man möchte die Inbetriebnahme einer Dashcam zu dem Zweck wofür man sie eigentlich kauft verbieten.

Dann muss man eben vor Gericht ganz klar aufzeigen wie man die Aufnahmen verwenden will:

Nur mit... geschwärzten Kennzeichen und... geschwärzten Gesichtern! Ohne persönliche Daten!

Man erkennt dann "nur" Marke, Modell, Farbe und Ausstattung des Fahrzeugs des Unfallgegners, Statur des Unfallgegners (wenn er aussteigt), Unfallhergang (Fahrweise, Aufprallwinkel, etc.) und äußere Gegebenheiten (Ort, Wetter, Tageszeit, etc.).

Dann fragt der Richter eben den Gegner:

Zitat:

Fahren Sie nicht ein Auto wie dieses, sogar mit denselben Felgen?
Sind Sie nicht auch rund 2 m groß und tragen gerne ein Basecap?
Hat sich der Unfall nicht genau dort ereignet?
Uhrzeit ist morgens, stimmt so weit auch?
Ist bei Ihrem Auto nicht auch genau dieser Schaden entstanden?
...

Und der antwortet:

Zitat:

Ähm ja, also... aber man erkennt doch gar nicht, ob ich das bin und das Kennzeichen ist auch...

Merkt ihr was?

Theoretisch müssten die Kameras nur so angepasst werden, dass sie Zahlenkombinationen und Gesichter filtern. Gesichts- und Zahlenerkennung ist für Kameras gar kein Problem.

Selbst wenn verboten wegen Datenschutz - Dashcams sind dann gar kein Problem, wenn sie keine persönlichen Daten aufzeichnen. Fertig.

Edit:

Nur meine laienhafte Meinung. Das Gegenteil soll mir jemand schlüssig darlegen.

Klar - aber eine Dashcam nimmt im Straßenverkehr so gut wie immer persönliche Daten auf - und das ist wohl schon zu viel des guten wenn man nach dem Urteil von Ansbach geht. Da spielt es gar keine Rolle mehr ob ich hinterher irgendwas schwärze oder unkenntlich mache...

Wenn die Software die Gesichter und Kennzeichen automatisch "schwärzt", dürfte es gar keine Probleme geben und außerdem kommt es wohl immer auch auf den Zweck der Aufnahmen an.

Wie du oben geschrieben hast, wurde ihm untersagt die Aufnahmen für den von ihm genannten Zweck zu verwenden:

Ich mutmaße: Insbesondere Kennzeichen und Gesichter als Beweismittel aufzuzeichnen.

Wenn ich das aber gar nicht will, mir erstmal völlig egal ist, wer im Wagen sitzt und auf wen der zugelassen ist, was ggf. für Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden, ich "nur" den Unfallhergang aufzeichnen möchte? Mehr nicht? Wer soll einem das denn verbieten? Mit welcher Begründung?

Diese Software hab ich aber noch nicht gesehen. Ist zwar kein Problem diese zu entwickeln, aber es ist unnötig.
Das wird auch keiner entwickeln, wenn es sich dann in ein paar Monaten erledigt hat.
Deutschland muss ( es ist dazu verpflichtet ) sich der europäischen Rechtsprechung anzupassen.
Das Thema Datenschutz ist aber in D so heikel das sich da keiner drantraut und es weiter verzögert wird.

Kleine Hinweis, ehe jetzt wieder die populäre Fehlauffassung um sich greift:

Nicht "der Datenschützer" verbietet den Einsatz von Bild- und Filmaufnahmen zu bestimmten Zwecken.

Sondern das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung.

Hab ich doch geschrieben ... EU Recht geht normalerweise vor Landesrecht.
Deshalb müsste D das Recht anpassen oder zumindest klare rechtliche Regelungen fassen.

Das ging auch nicht unbedingt gegen dich.

Wir sind uns, denke ich, einig, dass Gesetzgeber und Justiz noch etliches zu tun haben. Die immense technische Entwicklung schafft heutzutage neue Konfliktfelder viel schneller, als die Gesetzeslage und ihre Exegese folgen können.

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