Anzeige wegen Nötigung erhalten!
Hallo,
ich habe mal eine Frage und hoffe, hier einen Experten zu haben, der mir weiterhelfen kann.
Vor ein paar Wochen bin ich gemeinsam mit zwei Kameraden in einem Feuerwehrfahrzeug (keine Einsatzfahrt sondern Dienstfahrt ohne Sonder- & Wegerechte) durch das Dorf gefahren um einen Wassertank zu befüllen. Auf der Dorfhauptstrasse sind zwei Reiter unterwegs gewesen. Ein Reiter ritt auf der linken und ein Reiter auf der rechten Fahrspur. Ich bin langsam (ca. 30-40 km/h) an die Reiter heran gefahren und habe abgebremst sowie den linken Blinker gesetzt, da ich in die links abgehende Straße abbiegen wollte. Ich holte groß aus um die Reiter, die sich inzwischen auf den linksseitigen Bürgersteig befanden, nicht zu gefährden. Da drängelten sich beide Reiter vor das Fahrzeug und ritten langsam die ganze Straße nebeneinander entlang. Da das Fahrzeug eine druckluftunterstützte Schaltung und Bremse hat und ich dadurch runterschalten musste, gab es natürlich ein Pfeifen von dem Fahrzeug und da das Getriebe sehr schwergängig ist, ist Zwischengas notwendig. Dabei zeigte mir eine Reiterin den Scheibenwischer. Ich folgte beiden Reitern, die weiterhin die ca. 1,5km lange Straße langsam und provozierend nebeneinander ritten, mit ca. 1-2m Abstand in Schrittgeschwindigkeit. Auf der Straße hätte es zudem mehrere Stellen gegeben mich vorbeizulassen oder wenigstens hintereinander reiten zu können.
Nun bekam ich eine Anzeige wegen Nötigung. Wo seht ihr meinen Fehler? Habe ich überhaupt einen Fehler gemacht? Und wie sind die Chancen, dass die Sache im Sand verläuft? Oder was wäre eine mögliche, realistische Strafe? Wäre ein Führerscheinentzug oder sogar eine Freiheitsstrafe bei diesem Fall angemessen? Wie gesagt, wir waren zu dritt im Fahrzeug und haben die Sache genauso gesehen. Die Schilderung des Reiters war, der die Anzeige bei der Polizei machte war, dass ich mit einer enormen Geschwindigkeit (> 50km/h was bei einem Unimog schlichtweg unrealistisch ist) an den Reiter herangefahren wäre, den Pferd den Weg abgeschnitten hätte und versucht hätte, dass Pferd zu erfassen. Zudem hätte ich keinen Abstand gehalten und die Reiter in eine Gefahrensituation gebracht und unnötig Gas gegeben.
Benötige ich einen Anwalt? Meine Rechtsschutzversicherung deckt leider nur PKW's ab und keine LKW's :-(
Ich bin auf eure Meinungen gespannt!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 15. Juli 2015 um 18:41:34 Uhr:
der wird dir nämlich genau das sagen was ich oben geschrieben habe - dann wirst du nichtnur bei der feuerwehr kein einsatzfahrzeug mehr fahren (wofür ich persönlich dich nach obiger aussage als ungeeignet halte!), sondern auch im privaten erstmal auf ein fahrrad angewiesen sein!😰
Was gibt dir eigentlich das Recht, den TE derart anzugehen? Eigentlich müsste man sagen, aufgrund obiger Aussage von dir bist du grds. ungeeignet für irgendwas, insbesondere aber bei der Feuerwehr zu sein. Du warst nicht dabei, kannst nix dazu sagen, aber den großen Molli markieren gegenüber jemandem der sowieso im Moment weder vorne noch hinten kennt. Ganz großes Tennis, aber das kennt man ja von dir und deinesgleichen...
@TE: ich persönlich sehe das so, dass du weder alles richtig noch alles falsch gemacht hast. Genauso wie die anderen Beteiligten. Ob was passiert, kann hier niemand sagen, wie auch. Der Schilderung nach dürfte da nichts nachkommen und wenn doch, würde ich persönlich alles vermeiden, wo du aktiv irgendwelche Fehler begehen kannst, also irgendwelche Aussagen mündlich oder schriftlich abgeben. Nicht zuletzt, unterhalte dich mit deiner Wehrführung, die sind für solche Geschichten zuständig und müssen mit der Gemeinde das weitere Vorgehen besprechen.
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Dazu kann ich nur sagen, wer sein Pferd nicht im Griff hat - je nach Pferd kann der Reiter nix dafür, hat im Straßenverkehr nichts verloren. Wer da reitet, braucht ein gut ausgebildetes Pferd. Bin selber schon im Straßenverkehr auf Landstraßen und durch Ortschaften geritten. Da haben uns Busse, LKWs usw im Abstand von ca 80 cm überholt. Ein gut ausgebildetes Pferd hat damit, wie ich selbst erlebte, überhaupt keine Probleme. Man denke nur an den Großstadtverkehr und die manchmal noch fahrenden Brauereipferde - da passiert absolut nix.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 16. Juli 2015 um 11:17:32 Uhr:
Was gibt dir eigentlich das Recht, den TE derart anzugehen?
wo habe ich den te angegangen? 😕
ich habe ihm nur aufgeziegt, welchen fragen er sich bei einem mies gelaunten staatsanwalt stellen muss - und wie sich
(s)eine unüberlegte antwort dann auswirken kann...denn so ein anwalt/gericht hat dann viel zeit die antwort die der te in sekundenbruchteilen ausgedacht und gesagt hat bis ins kleinste detail zu zerpflücken!
was meine private note (eingeklammert in dem post) angeht - dazu stehe ich weiterhin...obs dir und deinesgleichen passt oder nicht!
wenn jemand mit einem derartigen fahrzeug und 'spielereien' wie zwischengas bis auf 1-2m an ein pferd auf dem ein reiter sitzt heranfährt ist das schon ein starkes stück, für das es zumindest in unseren kreisen eine privataudienz bei der wehrleitung gibt - erst recht wenn es wie hier zu einer anzeige kam...
...wenn sich dieser jemand dann aber auch noch getreu dem motto
"ist der reiter doch selbst schuld - ich musste doch so nah auffahren!"rechtfertigt, darf bzw. muss man prinzipiell erstmal in frage stellen, ob er überhaupt geeignet ist im einsatzfall ein fahrzeug zu führen, wenn bereits ohne einsatz sprichwörtlich der gaul mit ihm durchgeht und er billigend in kauf nimmt, durch seine fahrweise andere verkehrsteilnehmer zu gefährden!
denn unter stress mit martinshorn im kotflügel wird die fahrweise keinesfalls besser - wodurch er nichtnur sich selbst, sondern auch noch unbeteiligte
(incl. seiner kameraden)gefährdet...da muss man dann halt jemanden ans steuer setzen, der gelassener reagiert!
Zitat:
Ganz großes Tennis, aber das kennt man ja von dir und deinesgleichen...
wäre das hier in dem thread kein pferd - sondern der 75jährige opa heinz gewesen, der mit 35kmh zur rushhour über die bundesstraße schnarcht und dabei von einem polnischen lkw-fahrer mit seinem 40t bedrängt wird, würden die ganzen gutmenschen hier in dem thread auch die sofortige standesrechtliche hinrichtung des lkw-fahrer's fordern!
Ich sehe das auch so wie mein Vorposter.
Es wurde kein angemessener Abstand zu den Gäulen eingehalten und dann noch die infantile Spielerei mit Zwischengas runterschalten und so einen Quatsch.
Meiner persönlichen Meinung nach wollte der Dorf-Hero den Reitern oder Reiterinnen zeigen wo der Hammer hängt.
So geht es nicht. Und dann fängt er an zu jammern. Hätte er sich als Mitglied einer Feuerwehr, die auch zur Gefahrenabwehr da ist, mal vorher überlegen sollen. So ist das meiner Meinung nach in eine Gefährdung ausgeartet.
Möglicherweise etwas testosterongesteuert gewesen.
Zitat:
@trouble01 schrieb am 16. Juli 2015 um 15:50:38 Uhr:
...
Es wurde kein angemessener Abstand zu den Gäulen eingehalten und dann noch die infantile Spielerei mit Zwischengas runterschalten und so einen Quatsch.
...
Es gibt sicherlich einiges an diesem Thread zu "bemerken" ... aber das mit "Zwischengas runterschalten" muss keine infantile Spielerei sein ...
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Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 16. Juli 2015 um 16:01:57 Uhr:
...aber das mit "Zwischengas runterschalten" muss keine infantile Spielerei sein...
ich denke mal nicht, dass es sich hierbei um ein fahrzeug ende der 50'ger handelt - sondern eher um den "standart" u1300 wie er vielerorts mitte der 80'ger beschafft wurde...
...und der lässt sich dank dem serienmäßig verbautem synchronisiertem getriebe ganz OHNE zwischengas im normalen fahrbetrieb schalten! 😉
zwischengas benötigt man da eigentlich nur wenn das ding ne nacht bei minustemperaturen draußen gestanden hat, oder man statt mit 'gedenksekunde' den gang mit aller gewalt und ohne rücksicht auf die synchronringe reinprügelt!
Und so ein Unimog hat genug Drehmoment, dass man nicht gleich runterschalten muss. Da kann man mit viel Abstand hinter den Gäulen bequem hinterher rollen.Und bei der genannten Geschwindigkeit war der Chauffeur mit Sicherheit auch nicht in einem großen Gang.
Ist auch egal. Für mich stellt die Situation eine provozierte Gefährdung dar.
Tja, da man hier (wie so oft) nur eine Seite der Story kennt, habe ich auch so meine Zweifel.
Fakt ist: Der Abstand zu den Tieren war zu dicht.
Frage ist aber auch: Warum sind die nebeneinander geritten? War die Strasse zu eng zum Überholen, so dass die beiden Reiterinnen sicherheitshalber gleich "dicht" gemacht haben, um ein zu enges Überholen gleich zu verhindern? Hatten sie evtl. auch gar keine Chance zum Ausweichen am Rand? Oder etwa doch?
Was war vorher? Hat sich der TE auffällig verhalten und so die Reaktion des "Ausbremsens" quasi herausgefordert?
Viele offene Fragen (wenn ich länger darüber nachdenke, kommen sicherlich noch mehr).
Fazit: Wie es wirklich war, wissen wir nicht. Wir kennen weder das genaue Fahrzeug (ich tippe ja auf TLF 8/18 auf U1300 nach Technischer Weisung "Niedersachsen), noch kennen wir die Örtlichkeit. (Google wäre sehr nett...)
Demnach werde ich hier auch keine Aussage à la "Da kommt nix" tätigen.
Bleibt abzuwarten, was seitens Wehrführung und seitens der ermittelnden Stellen noch so kommt...
John , mit Nötigung ist nicht zu spaßen .
Da kann viel auf dich zukommen . Begib dich zu einem RA und halte die Fristen ein .
Der RA bekommt Akteneinsicht und die ist ganz wichtig , sonst kannst du dich nicht wehren .
Such dir einen versierten Anwalt.
Von Einstellung des Verfahrens sehe ich hier garnichts .
Giovanni.
Jetzt bekomme ich doch langsam mehr Schiss und kann mich nicht mehr entspannt zurücklegen, wie mir geraten wurde...
Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 16. Juli 2015 um 16:57:41 Uhr:
Von Einstellung des Verfahrens sehe ich hier garnichts .
Wen wunderts, beweist du doch mit deinem Beitrag, dass du von solchen Geschichten nicht den Hauch einer Ahnung hast...und trotzdem noch so nutzlose Ratschläge geben willst. Vielleicht schlägst du gleich noch vor, dass der Fall besser gleich vorm EuGH verhandelt wird, inklusive Abfrage der UN-Menschenrechtscharta 🙄🙄
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 16. Juli 2015 um 17:15:41 Uhr:
Wen wunderst, beweist du doch mit deinem Beitrag, dass du von solchen Geschichten nicht den Hauch einer Ahnung hast...Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 16. Juli 2015 um 16:57:41 Uhr:
Von Einstellung des Verfahrens sehe ich hier garnichts .
Darf ich fragen was an der Aussage falsch ist? Habe auch null Ahnung :-( kann wirklich sehr viel auf mich zukommen ala Führerscheinentzug, grosser Strafzahlzng oder Freiheitsstrafe?EEintragungen in Karlsruhe oder Vorstrafen habe ich nicht.
Das würde schon mehrfach beantwortet...wogegen will denn ein Anwalt überhaupt aktiv vorgehen? Worin will er denn Akteneinsicht erhalten?
Ja aber nicht so direkt. Welches Strafmaß, wenn überhaupt, kann mich bei diesem Fall max. erwarten? Also realistisch gesehen?
Das Gesetz sieht für eine erwiesene Nötigung bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor. Das wäre die Antwort auf "was kann maximal passieren". Aber was fängst du mit dieser Info an? Nix, da es ja noch lange nicht erwiesen ist. Außerdem steht da "bis zu" und nicht "genau soundsoviel". Und das Ganze zu beurteilen, liegt erst beim Staatsanwalt, dann ggf. beim Richter. Aber soweit muss es ja gar nicht kommen, nur kann dir das hier schlicht niemand sagen, da hier niemand die Aussage der Gegenseite kennt oder diese gar zu beurteilen hat. Genausowenig wird hier jemand deine mögliche Aussage zu beurteilen haben. Und wie schon mal gesagt, ein Anwalt wird dann empfehlenswert, wenn gerichtlich irgendeine Aktion passiert, vorher nicht. Insofern, die theoretische Maximalfolge zu kennen bringt gar nix!
@John7399
mach dich bitte nicht verrückt, im V&S-Forum hab ich bisher noch keinen Thread gelesen, wo am Ende ne vernünftige sachliche Einschätzung übrig blieb.
Keiner hat wirklich Ahnung, keiner war debei, jeder siehts anders, manche nehmen als Fakt an was sie nicht wissen können bla bla
Entspann dich, mach in deinem Cockpit den Hacken aus diesem Thread raus und wart ab was kommt