Anzeige wegen Nötigung erhalten!
Hallo,
ich habe mal eine Frage und hoffe, hier einen Experten zu haben, der mir weiterhelfen kann.
Vor ein paar Wochen bin ich gemeinsam mit zwei Kameraden in einem Feuerwehrfahrzeug (keine Einsatzfahrt sondern Dienstfahrt ohne Sonder- & Wegerechte) durch das Dorf gefahren um einen Wassertank zu befüllen. Auf der Dorfhauptstrasse sind zwei Reiter unterwegs gewesen. Ein Reiter ritt auf der linken und ein Reiter auf der rechten Fahrspur. Ich bin langsam (ca. 30-40 km/h) an die Reiter heran gefahren und habe abgebremst sowie den linken Blinker gesetzt, da ich in die links abgehende Straße abbiegen wollte. Ich holte groß aus um die Reiter, die sich inzwischen auf den linksseitigen Bürgersteig befanden, nicht zu gefährden. Da drängelten sich beide Reiter vor das Fahrzeug und ritten langsam die ganze Straße nebeneinander entlang. Da das Fahrzeug eine druckluftunterstützte Schaltung und Bremse hat und ich dadurch runterschalten musste, gab es natürlich ein Pfeifen von dem Fahrzeug und da das Getriebe sehr schwergängig ist, ist Zwischengas notwendig. Dabei zeigte mir eine Reiterin den Scheibenwischer. Ich folgte beiden Reitern, die weiterhin die ca. 1,5km lange Straße langsam und provozierend nebeneinander ritten, mit ca. 1-2m Abstand in Schrittgeschwindigkeit. Auf der Straße hätte es zudem mehrere Stellen gegeben mich vorbeizulassen oder wenigstens hintereinander reiten zu können.
Nun bekam ich eine Anzeige wegen Nötigung. Wo seht ihr meinen Fehler? Habe ich überhaupt einen Fehler gemacht? Und wie sind die Chancen, dass die Sache im Sand verläuft? Oder was wäre eine mögliche, realistische Strafe? Wäre ein Führerscheinentzug oder sogar eine Freiheitsstrafe bei diesem Fall angemessen? Wie gesagt, wir waren zu dritt im Fahrzeug und haben die Sache genauso gesehen. Die Schilderung des Reiters war, der die Anzeige bei der Polizei machte war, dass ich mit einer enormen Geschwindigkeit (> 50km/h was bei einem Unimog schlichtweg unrealistisch ist) an den Reiter herangefahren wäre, den Pferd den Weg abgeschnitten hätte und versucht hätte, dass Pferd zu erfassen. Zudem hätte ich keinen Abstand gehalten und die Reiter in eine Gefahrensituation gebracht und unnötig Gas gegeben.
Benötige ich einen Anwalt? Meine Rechtsschutzversicherung deckt leider nur PKW's ab und keine LKW's :-(
Ich bin auf eure Meinungen gespannt!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 15. Juli 2015 um 18:41:34 Uhr:
der wird dir nämlich genau das sagen was ich oben geschrieben habe - dann wirst du nichtnur bei der feuerwehr kein einsatzfahrzeug mehr fahren (wofür ich persönlich dich nach obiger aussage als ungeeignet halte!), sondern auch im privaten erstmal auf ein fahrrad angewiesen sein!😰
Was gibt dir eigentlich das Recht, den TE derart anzugehen? Eigentlich müsste man sagen, aufgrund obiger Aussage von dir bist du grds. ungeeignet für irgendwas, insbesondere aber bei der Feuerwehr zu sein. Du warst nicht dabei, kannst nix dazu sagen, aber den großen Molli markieren gegenüber jemandem der sowieso im Moment weder vorne noch hinten kennt. Ganz großes Tennis, aber das kennt man ja von dir und deinesgleichen...
@TE: ich persönlich sehe das so, dass du weder alles richtig noch alles falsch gemacht hast. Genauso wie die anderen Beteiligten. Ob was passiert, kann hier niemand sagen, wie auch. Der Schilderung nach dürfte da nichts nachkommen und wenn doch, würde ich persönlich alles vermeiden, wo du aktiv irgendwelche Fehler begehen kannst, also irgendwelche Aussagen mündlich oder schriftlich abgeben. Nicht zuletzt, unterhalte dich mit deiner Wehrführung, die sind für solche Geschichten zuständig und müssen mit der Gemeinde das weitere Vorgehen besprechen.
169 Antworten
Aber so eine hohe Strafe ist doch nicht in meinem Fall zu erwarten oder ist eine Freiheitsstrafe realistisch? gesagt gibt es auch zwei Zeugen die meine Darstellung genauso bestätigen können. Aber du gehst nicht davon aus, dass es überhaupt vor Gericht geht bzw. die Nötigung erwiesen wird oder? !
Klar geht das vor Gericht. Schwurgericht.
Du hast ein Schwerverbrechen begangen, das bringt mindestens 10 Jahre Knast.
Einzelhaft, was sonst?
Du bist hinter den Pferden geblieben und hast NICHT überholt. Und hast Rücksicht genommen! - Nichtmal gehupt! - Und es ist NICHTS passiert! - NICHTS!
NEIN! - Das geht garnicht! - Wir sind hier schließlich nicht in einem Rechtsstaat!
Dafür wirst Du brummen!
Wer Ironie findet, darf sie behalten. 😁
k-hm
Ok, also denkt die Mehrheit also, dass eine mögliche Nötigung schwer erweisbar ist und das es eingestellt wird ja? Wie gross schätzt ihr das Restrisiko einer Verurteilung und müsste ich dann mit einer Freiheitsstrafe oder Entzug des Führerscheins rechnen? Das ist nun wirklich meine letzte Frage und dann hoffe ich mich erstmal entspannter zurücklegen zu können,. Nur nochmal als Zusammenfassung. ..
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 16. Juli 2015 um 17:29:16 Uhr:
Das Gesetz sieht für eine erwiesene Nötigung bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor. Das wäre die Antwort auf "was kann maximal passieren". Aber was fängst du mit dieser Info an? Nix, da es ja noch lange nicht erwiesen ist. Außerdem steht da "bis zu" und nicht "genau soundsoviel". Und das Ganze zu beurteilen, liegt erst beim Staatsanwalt, dann ggf. beim Richter. Aber soweit muss es ja gar nicht kommen, nur kann dir das hier schlicht niemand sagen, da hier niemand die Aussage der Gegenseite kennt oder diese gar zu beurteilen hat. Genausowenig wird hier jemand deine mögliche Aussage zu beurteilen haben. Und wie schon mal gesagt, ein Anwalt wird dann empfehlenswert, wenn gerichtlich irgendeine Aktion passiert, vorher nicht. Insofern, die theoretische Maximalfolge zu kennen bringt gar nix!
Genau so ist das.
Es sollte mich schon sehr wundern, wenn sinnloses Geplärre von albernen Kleingärtner-Reitern vor Gericht ginge, ohne dass das Geringste passiert ist.
Ich traue ja unserer Justiz so einiges zu, aber soviel Dummheit nicht.
k-hm
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John7399, nimm's mir nicht übel, bitte... aber langsam trollst Du. Machst Du das vielleicht absichtlich?
Hartnäckig bist Du, das muss man Dir lassen.
Immer wieder Dasselbe nachfragen, ohne dafür auch nur den gringsten Grund zu haben, immer wieder die gleichen Antworten provozieren... ist das wirklich sinnvoll?
Ich klinke mich aus.
k-hm
Ok dann warte ich ab und hoffe du hast recht und es wird eingestellt. Ein Bekannter der Polizeibeamter war, meinte auch, dass es vermutlich eingestellt werde.
Zitat:
@John7399 schrieb am 16. Juli 2015 um 18:07:33 Uhr:
Ok dann warte ich ab und hoffe du hast recht und es wird eingestellt. Ein Bekannter der Polizeibeamter war, meinte auch, dass es vermutlich eingestellt werde.
Warum lässt du dich dann hier so verunsichern? Noch dazu von denen, die sowieso ohne jeden Fehl und Tadel durchs Leben wandeln... 🙄
@ Te
warte ab, bis Du, sofern es überhaupt eintritt, informiert wirst, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Dich eingeleitet wurde. Dann gehe zur Ermittlungsbehörde und verlange Akteneinsicht (§147 (7)). Dann kannst ggfs. immer noch einen RA hinzuziehen.
Wenn Du bisher noch nicht polizeilich auffällig geworden bist, gehe ich davon aus, dass wegen fehlendem öffentlichem Interesse/ Geringfügigkeit oder gegen Auflagen (z.b. Geldbetrag) eingestellt wird; dabei vorausgesetzt, es ist so abgelaufen wie geschildert.
Jedes Jahr werden so mehr als 200 000 Verkehrsverfahren verkürzt. Die Staatsanwaltschaft hat auch überhaupt keine Zeit für diesen Kleinkram.
O.
Zitat:
Langsam aber sicher bekomme ich hier Zweifel...
Sorry, aber so isses nun mal.
Ich ehrlich gesagt auch. Daher mache ich hier auch mal zu, auch weil schon für beide Seiten viel gesagt wurde. Wenn der TE Neuigkeiten hat, dann kann er jeden Moderator gerne anschreiben, dann wird das Thema auch gerne wieder geöffnet, um weiter diskutieren zu können.
Gruß Tecci
So, der Thread ist wieder offen, da ich vom TE 2 Nachrichten bekommen habe, wie die Sache weiter verlaufen ist, die stelle ich hier zur weiteren Diskussion zur Verfügung. Ich bitte aber darum, bei der Sache zu bleiben und themenfremde Aspekte sowie Belehrungen außen vor zu lassen.
Nr. 1
Also meine Aussage ist recht locker gelaufen. Der Polizist protokollierte es und sagte mir, dass aus seiner Sicht es keine Nötigung war und ich mir keine Sorgen machen solle. Das Ermittlungsverfahren würde sicherlich eingestellt werden. Er hätte auch einen Fotobericht erstellt, der aussagt, dass es 7-8 Stellen gab um mich vorbeizulassen, wenn sich die Reiter genötigt gefühlt hätten. Zudem hätten sie auch nicht nebeneinander reiten dürfen.
Vor einigen Tagen hatten die beiden Zeugen, die ich benannt habe und mit im Fahrzeug waren, ihre Aussage bei der Polizei. Laut den beiden Zeugen ist es wohl gut gelaufen und ich denke, da sie die Wahrheit gesagt haben, dass es zu meiner Aussage passt. Der unabhängige Zeuge ist noch nicht angehört wurden. Polizist meinte das Aussage gegen Aussage steht und das dieses in der Regel eingestellt wird.
Was wäre wenn der unabhängige Zeuge aussagen würde (evtl. weil es von außen anders aussah als aus unserer Fahrerkabine), dass der Abstand sehr nah war und der Pferdeschweif, genau wie die Reiter es behaupten, gegen das Fahrzeug geschlagen hat? Also uns drei aus dem Fahrzeug ist dieses nicht aufgefallen und wir haben es auch in unseren Aussagen so gesagt und dazu war auch der Abstand aus Sicht der Fahrerkabine zu gross. Wird dann dem unabhängigen Zeugen bzw. Reitern mehr geglaubt und wäre damit die Nötigung bewiesen und es käme zu einer großen Strafe oder sogar Hauptverhandlung?
Ich weiss, dass ihr leider nicht mehr sagen könnt, aber denkt ihr ich sollte größere Anschaffungen (ein neuer Fernseher steht an) verschieben und lieber einiges zurücklegen für einen Rechtsanwalt, falls es zu einer Hauptverhandlung kommen sollte? Was kostet so ein Anwalt für eine Hauptverhandlung ca.? Oder sollte ich einiges (ca. 1-2 Nettogehälter, sprich 2.000-4.000€) für eine größere Geldstrafe zurücklegen? Oder denkt ihr ich kann meine Anschaffungen ruhig machen, und der Polizist sowie ihr behaltet Recht und es wird eingestellt?
Für wie wahrscheinlich haltet ihr in meinem Fall eine Hauptverhandlung in %?
Nr. 2
Also wenn dieses ein einfach gelagerter Fall ist, in dem keine weiteren Ermittlungsarbeiten notwendig sind (gehe ich eigentlich von aus, dass die Ermittlungsergebnisse der Polizei für einen solchen Fall ausreichend sind) und kein Rechtsanwalt z.B. Akteneinsicht beantragt (habe ja bisher keinen RA), soll die Bearbeitung durch die StA innerhalb eines Monats erledigt sein. So die Antwort auf die neutrale Nachfrage bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Ich hoffe es kommt auch so... Halte es nicht mehr lange aus und hoffe auf eine Einstellung...
Hätten die Reiter eigentlich die möglichen Ausweichmöglichkeiten gesetzlich nutzen müssen um mich vorbeizulassen oder wäre das freiwillig? Käme das mir zugute, dass sie diese nicht genutzt haben und weiterhin nebeneinander geritten sind ?
Wird das dann vom StA auch bei der möglichen Straffindung berücksichtigt? Genau wie das Ausbremsen und das nebeneinander reiten? Oder kann es auch sein, dass der StA es uns nicht glaubt, obwohl wir drei Personen waren und unsere Aussagen bis auf Details eigentlich keine Wiedersprüche beinhalten. Der Fotobericht des Polizisten wird denke ich auch nochmal auf die Ausweichstellen hinweisen oder wieso wird sonst ein solcher Bericht erstellt werden?
Es hat immer noch keiner eine Glaskugel hat und es kann immer noch keiner die immer gleichen Fragen des TE beantworten …