Anzeige wegen Nötigung erhalten!

Hallo,
ich habe mal eine Frage und hoffe, hier einen Experten zu haben, der mir weiterhelfen kann.

Vor ein paar Wochen bin ich gemeinsam mit zwei Kameraden in einem Feuerwehrfahrzeug (keine Einsatzfahrt sondern Dienstfahrt ohne Sonder- & Wegerechte) durch das Dorf gefahren um einen Wassertank zu befüllen. Auf der Dorfhauptstrasse sind zwei Reiter unterwegs gewesen. Ein Reiter ritt auf der linken und ein Reiter auf der rechten Fahrspur. Ich bin langsam (ca. 30-40 km/h) an die Reiter heran gefahren und habe abgebremst sowie den linken Blinker gesetzt, da ich in die links abgehende Straße abbiegen wollte. Ich holte groß aus um die Reiter, die sich inzwischen auf den linksseitigen Bürgersteig befanden, nicht zu gefährden. Da drängelten sich beide Reiter vor das Fahrzeug und ritten langsam die ganze Straße nebeneinander entlang. Da das Fahrzeug eine druckluftunterstützte Schaltung und Bremse hat und ich dadurch runterschalten musste, gab es natürlich ein Pfeifen von dem Fahrzeug und da das Getriebe sehr schwergängig ist, ist Zwischengas notwendig. Dabei zeigte mir eine Reiterin den Scheibenwischer. Ich folgte beiden Reitern, die weiterhin die ca. 1,5km lange Straße langsam und provozierend nebeneinander ritten, mit ca. 1-2m Abstand in Schrittgeschwindigkeit. Auf der Straße hätte es zudem mehrere Stellen gegeben mich vorbeizulassen oder wenigstens hintereinander reiten zu können.

Nun bekam ich eine Anzeige wegen Nötigung. Wo seht ihr meinen Fehler? Habe ich überhaupt einen Fehler gemacht? Und wie sind die Chancen, dass die Sache im Sand verläuft? Oder was wäre eine mögliche, realistische Strafe? Wäre ein Führerscheinentzug oder sogar eine Freiheitsstrafe bei diesem Fall angemessen? Wie gesagt, wir waren zu dritt im Fahrzeug und haben die Sache genauso gesehen. Die Schilderung des Reiters war, der die Anzeige bei der Polizei machte war, dass ich mit einer enormen Geschwindigkeit (> 50km/h was bei einem Unimog schlichtweg unrealistisch ist) an den Reiter herangefahren wäre, den Pferd den Weg abgeschnitten hätte und versucht hätte, dass Pferd zu erfassen. Zudem hätte ich keinen Abstand gehalten und die Reiter in eine Gefahrensituation gebracht und unnötig Gas gegeben.

Benötige ich einen Anwalt? Meine Rechtsschutzversicherung deckt leider nur PKW's ab und keine LKW's :-(

Ich bin auf eure Meinungen gespannt!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 15. Juli 2015 um 18:41:34 Uhr:


der wird dir nämlich genau das sagen was ich oben geschrieben habe - dann wirst du nichtnur bei der feuerwehr kein einsatzfahrzeug mehr fahren (wofür ich persönlich dich nach obiger aussage als ungeeignet halte!), sondern auch im privaten erstmal auf ein fahrrad angewiesen sein!😰

Was gibt dir eigentlich das Recht, den TE derart anzugehen? Eigentlich müsste man sagen, aufgrund obiger Aussage von dir bist du grds. ungeeignet für irgendwas, insbesondere aber bei der Feuerwehr zu sein. Du warst nicht dabei, kannst nix dazu sagen, aber den großen Molli markieren gegenüber jemandem der sowieso im Moment weder vorne noch hinten kennt. Ganz großes Tennis, aber das kennt man ja von dir und deinesgleichen...

@TE: ich persönlich sehe das so, dass du weder alles richtig noch alles falsch gemacht hast. Genauso wie die anderen Beteiligten. Ob was passiert, kann hier niemand sagen, wie auch. Der Schilderung nach dürfte da nichts nachkommen und wenn doch, würde ich persönlich alles vermeiden, wo du aktiv irgendwelche Fehler begehen kannst, also irgendwelche Aussagen mündlich oder schriftlich abgeben. Nicht zuletzt, unterhalte dich mit deiner Wehrführung, die sind für solche Geschichten zuständig und müssen mit der Gemeinde das weitere Vorgehen besprechen.

169 weitere Antworten
169 Antworten

Zitat:

@sahin_k schrieb am 15. Juli 2015 um 16:19:10 Uhr:


...
Alter SCHWEDE DANKE AN DIE TYPEN DIE IN ROT SCHREIBEN UND DEN TE WEITER VERUNSICHERN!
...

Nur mal so am Rande ... der "Typ" der da in rot schreibt, ist im Real Life Polizeibeamter und weiß was er tut ... zumindest dürfte ihn ein "Verunsichern" ihm nicht bekannter Personen ziemlich fern liegen ...

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 15. Juli 2015 um 16:27:33 Uhr:


Das Abstimmen untereinander halte ich für nicht so besonders klug. Kleinere Abweichungen sind durch die unterschiedliche Wahrnehmung die Regel. Im Kern der Sache sollte die Richtung aber stimmen.

Man stimmt sich nur mit Leute ab die als Zeugen dienen sollen aber keine sind. Ich habe ausdrücklich gesagt er soll diese Angelegenheit mit den (seinen) Zeugen die auch anwesend waren absprechen damit die von diesem Verfahren Kenntnis haben. Mehr bedarf es auch nicht.

Und hört auf mit vor Gericht und auf hoher See und blabla. Mein Nachbar wurde vor seiner Haustüre aus dem Auto heraus mit dem Tod bedroht wofür es auch Zeugen gibt, das Verfahren wurde eingestellt.

Die Richter haben besseres zu tun als mit einer vermeintlichen Nötigung sich rumzuschlagen.

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 15. Juli 2015 um 16:00:58 Uhr:



Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 15. Juli 2015 um 15:45:59 Uhr:



Hier geht es nicht darum, sich in einer Situation "besser zu stellen", sondern eine situative Verschlechterung zu vermeiden! Das sind massive Unterschiede.
Einverstanden.
Glaubst du allen Ernstes, dass der TE, der bereits hier vollkommen verunsichert auftritt, einer harschen Vernehmung bei der Polizei standhalten oder gar die Stirn bieten würde? Nein! Es besteht vielmehr die Gefahr, dass er sich selber Stolpersteine legt, die auch ein Anwalt später nur schwer oder gar nicht mehr beiseite legen kann.
Gegenfrage: Warum sollte er harsch vernommen werden? Bei solchen Pillepallefällen führst du eine einfache Vernehmung durch und fertig.
Ein Anwalt kann jetzt aber noch rein gar nichts effektiv machen - außer Rechnungen an den TE stellen, die dem TE niemand ersetzen wird. Er zahlt also Geld für eine Situation, die er selbst herbeiführen kann, indem er einfach nichts macht.
Jo, das sagte ich ein paar Seiten vorher auch schon. Aber er hat das Recht auf einen Anwalt während der Vernehmung, ist seine Entscheidung. Manche Leute fühlen sich dann besser.
Und ein Strafbefehl ist auch kein Weltuntergang. Einspruch einlegen und fertig ist. Danach geht es halt in die Hauptverhandlung. Da kann man die Fakten auf den Tisch legen. Denn dann bekommt sie direkt derjenige, der sie bewerten und im wahrsten Sinne des Wortes beurteilen muss. (Und auch hier kann jederzeit noch das Verfahren eingestellt werden. Es hat sich also situativ bis hierher rein gar nichts geändert.)
Meiner Erfahrung nach kann man sich das sparen, indem man in solchen Fällen im Vorhinein aussagt. Kostet nix, tut nicht weh und klärt den SV ein Stück weit auf.
Außer, dass man nun zum zweiten Aspekt kommt:

Warum sollte ich als Unschuldiger eine Einstellung wegen geringfügiger Schuld akzeptieren? Damit stelle ich mich schlechter als es sein muss. Denn auch so etwas wird registriert und kann einem später auf die Füße fallen. Von etwaigen Kosten einmal gänzlich abgesehen, da diese bei Verfahrenseinstellung normalerweise nicht erstattet werden. 😉
Kann man, muss man nicht. Was vielen nicht bewusst ist: sobald ein Ermittlungsverfahren anhängig ist und man als Beschuldigter feststeht, ist das - unabhängig vom Ausgang - im BZR gespeichert und kann über die polizeilichen Informationssysteme abgerufen werden.
Wenn der TE sich also keine Schuld bewusst ist und dieses sogar noch bezeugen lassen könnte, wäre alles andere als ein Freispruch (oder Einstellung wegen Unschuld) eine situative Schlechterstellung.
Warum sollte man das in Kauf nehmen? Dafür gibt es schlichtweg keinen Anlass - außer den expliziten "Expertenrat" hier im Forum.
Man kann sich im Vorfeld wirkungsvoll - so wie m.E. in diesem Fall - entlasten, sodass es gar nicht erst zu einer Verhandlung oder einem Strafbefehl kommt.
Wenn der TE als Fahrer bei den Ermittlungen bereits feststehen würde, hätte man ihn bereits kontaktiert. 😉
Das ist richtig. Wie schon geschrieben, wird es sich bei dem Schreiben um die Bitte zur Fahreridentifikation gehen. Ich kenne mich bei der Feuerwehr nicht aus, aber ich gehe davon aus, dass der Fahrer leicht ermittelbar ist - hat @Hannes1971 ja auch bestätigt (Fahrtenbuch).
Im Übrigen werden auch ausreichend Verfahren eingestellt bei denen es zu keiner Aussage des Angeschuldigten/Beschuldigten gekommen ist.
Richtig, je nach Amtsgericht. Bei mir im Beritt ist man relativ engagiert, die Zahlen derer, die wir zur Vernehmung vorführen müssen, ist relativ hoch. Das wird seitens der Justiz recht ernst genommen. Ist aber wie gesagt abhängig vom AG.

Du bist Polizeibeamter? Was denkst du wird mich am Ende erwarten? Was wäre aus deiner Sicht die schwerste Strafe? Owi, Führerscheinentzug oder hohe Geldstrafe? Oder gehst du auch davon aus, dass es im Sande verläuft?

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 15. Juli 2015 um 16:34:45 Uhr:



Zitat:

@sahin_k schrieb am 15. Juli 2015 um 16:19:10 Uhr:


...
Alter SCHWEDE DANKE AN DIE TYPEN DIE IN ROT SCHREIBEN UND DEN TE WEITER VERUNSICHERN!
...
Nur mal so am Rande ... der "Typ" der da in rot schreibt, ist im Real Life Polizeibeamter und weiß was er tut ... zumindest dürfte ihn ein "Verunsichern" ihm nicht bekannter Personen ziemlich fern liegen ...

Das juckt mich nicht im geringsten weil er nunmal kein Richter ist sondern nur ein Polizist. Polizisten leiten sowas nur weiter und entscheiden NIE über den Ausgang solcher Verfahren. Dazu haben sie nicht die Macht und nicht die Möglichkeit (Gottseidank).

Und das Polizisten auch nicht immer politisch korrekt sind das wissen wir seitdem Ermittelt wird (zumindest in BaWü) was Polizisten im KKK zu tun haben.

Ruhig und realistisch bleiben!

Ähnliche Themen

Mal so nebenbei: Jemand, der sich überhaupt keiner Schuld bewusst ist, reagiert normalerweise nicht so ängstlich/panisch.

Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 15. Juli 2015 um 17:23:20 Uhr:


Mal so nebenbei: Jemand, der sich überhaupt keiner Schuld bewusst ist, reagiert normalerweise nicht so ängstlich/panisch.

Würde ich nicht sagen. Gerade wenn jemand wenig Erfahrung mit solchen Vorgängen hat und die Justiz bisher nur aus dem Fernsehen kennt...

Ja bin mir keiner Schuld bewusst, aber wie Hannes1971 bereits sagt, hatte ich noch nie etwas mit der Polizei zu tun und habe deshalb Angst! Eigentlich habt ihr ja alle Recht und alles andere als eine Einstellung wäre sonderbar bzw. verwunderlich, aber trotzdem habe ich, trotz Unschuld die Angst, dass mir oder den Zeugen nicht geglaubt wird oder ich für den kleinen Abstand von ca. 2m belangt werde und dieses als Nötigung ausgelegt wird.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Schuhe. Interessant wird es erst wenn Du hörst was Dir die gegnerische Partei genau vorwirft, das wird Dir die Polizei nicht verraten haben.
Also ruhig abwarten, vielleicht mal das Geschehene aus Deiner Sicht nieder schreiben.

Wer soll denn den Abstand verwertbar gemessen haben? Schätzungen in solchen Situationen, noch dazu von Laien, taugen meist nichts. Und in der Bundesrepublik Deutschland haben nicht einmal die Polizeibeamten ein geschultes Auge. 😉

Versuch' wirklich mal wieder herunter zu kommen und deine "Horrorszenarien" auszublenden. Für jeden, der damit von Amts wegen beschäftigt ist, ist das nichts weiteres als lästige, weil vollkommen überflüssige Arbeit! So etwas will fast jeder schnell vom Tisch haben.

Zitat:

@John7399 schrieb am 15. Juli 2015 um 17:28:00 Uhr:


oder ich für den kleinen Abstand von ca. 2m belangt werde und dieses als Nötigung ausgelegt wird.

zumindest dafür gehört dir

- unabhängig vom verhalten der reiter -

von deiner wehrleitung ganz gehörig der marsch geblasen!

und ja, das kann durchaus als nötigung ausgelegt werden - eine gegenanzeige wie die hier von einigen selbsternannten spezialisten geraten wurde, ändert an diesem umstand auch nichts! insofern hilft dir nur abwarten....

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 15. Juli 2015 um 17:41:06 Uhr:


Wer soll denn den Abstand verwertbar gemessen haben? Schätzungen in solchen Situationen, noch dazu von Laien, taugen meist nichts. Und in der Bundesrepublik Deutschland haben nicht einmal die Polizeibeamten ein geschultes Auge. 😉

Versuch' wirklich mal wieder herunter zu kommen und deine "Horrorszenarien" auszublenden. Für jeden, der damit von Amts wegen beschäftigt ist, ist das nichts weiteres als lästige, weil vollkommen überflüssige Arbeit! So etwas will fast jeder schnell vom Tisch haben.

Ja, weil sie ja alle 24/7 an den wirklich großen, wichtigen Kriminalfällen "arbeiten".

Ich stelle mir übrigens gerade 1-2m Abstand Unimog zu Pferdehintern vor: Das *ist* Nötigung.

Sicherlich hätte man mehr Abstand im Nachhinein halten können aber die Reiter mussten auch nicht vorsätzlich nebeneinander, extrem langsam reitenund hätten mich vorbei lassen können bzw. Sich garnicht erst absichtlich davor drängeln. Dann wäre es garnicht soweit gekommen.

Wenn der Abstand als Nötigung ausgelegt würde, welches Strafmaß kann ich unter den Umständen erwarten?

Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 15. Juli 2015 um 17:46:23 Uhr:


[...]Ja, weil sie ja alle 24/7 an den wirklich großen, wichtigen Kriminalfällen "arbeiten".

Ich stelle mir übrigens gerade 1-2m Abstand Unimog zu Pferdehintern vor: Das *ist* Nötigung.

Nein, ganze Abteilungen sind 24/7 nur mit solchen Bagatellen beschäftigt. Und damit wird verhindert, dass es in den Fällen, wo es wirklich darauf ankommt, effektiv gearbeitet werden kann.

Hast du die 1-2m Abstand nachgemessen? Nein! Und auch kein anderer. Es ist also nur eine bloße Vermutung aufgrund einer Schätzung.

Leute, nun kommt mal wieder runter.
Der TE hat Euch verrückt gemacht mit seiner Paranoia.
Da war nix und wird nix Ernstes kommen.

@TE:
Wird echt Zeit, dass Du Dich beruhigst.
Da war nichts (nichts passiert), also kommt da auch nichts nach.

Es gibt überhaupt nur eine einzige Sache, die strafbewehrt sein könnte wegen Beleidigung (was ebenfalls blödsinnig wäre):
Die "Geste" von denen an Dich.
Die hast Du ja nichtmal erwidert.

Scheiss doch drauf. Du bist ruhig geblieben, offenbar hast Du Dich auch nicht provozieren lassen. Spricht klar für Dich.

Dass die Typen da waren und eine Entschuldigung gefordert haben, obwohl NICHTS passiert ist, wird jedem Staatsanwalt und Richter ein Kopfschütteln abringen. Danach nimmt die keiner mehr ernst.
Damit ist doch vollkommen klar, dass das streitsüchtige Kleingärtner sind. Ein Punkt mehr für Dich. Würde mich garnicht wundern, wenn das nicht die erste Anzeige ist, die der zuständige Staatsanwalt von denen erhält. Und niederschlägt. 😁

Wenn Dich einer fragt, sagst Du einfach die Wahrheit. Dass Du gelernt hast, in Zukunft NOCH vorsichtiger zu sein. Stimmt ja auch.

Oder hast Du etwa mit der Brechstange überholt? - Nö.
Und gehupt? - Nö. Nichtmal das.

So what? - Du hast doch überhaupt nichts gemacht. Nichtmal provoziert.
Alles easy. Völlig sinnlos, sich einen Kopf zu machen.
Ein paar Papierwechsel wirds geben. Und auch nur aus formalen Gründen, weil die Behörde dem Schwachsinn nachgehen MUSS. Sonst nix. Das wars.

Was genau Du über die Reiter gelernt hast, musst Du ja nicht erwähnen 😁

k-hm

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 15. Juli 2015 um 16:34:45 Uhr:



Zitat:

@sahin_k schrieb am 15. Juli 2015 um 16:19:10 Uhr:


...
Alter SCHWEDE DANKE AN DIE TYPEN DIE IN ROT SCHREIBEN UND DEN TE WEITER VERUNSICHERN!
...
Nur mal so am Rande ... der "Typ" der da in rot schreibt, ist im Real Life Polizeibeamter und weiß was er tut ... zumindest dürfte ihn ein "Verunsichern" ihm nicht bekannter Personen ziemlich fern liegen ...

Wow ein Cooler mehr im Forum kriegt ihr eigentlich im Dienst keine Aufmerksamkeit oder warum versucht ihr euch damit zu "profilieren"?

@TE

Keine Sorge kommt nix großes raus. Aussage gegen Aussage.

Ähnliche Themen