Anzeige wegen Nötigung erhalten!

Hallo,
ich habe mal eine Frage und hoffe, hier einen Experten zu haben, der mir weiterhelfen kann.

Vor ein paar Wochen bin ich gemeinsam mit zwei Kameraden in einem Feuerwehrfahrzeug (keine Einsatzfahrt sondern Dienstfahrt ohne Sonder- & Wegerechte) durch das Dorf gefahren um einen Wassertank zu befüllen. Auf der Dorfhauptstrasse sind zwei Reiter unterwegs gewesen. Ein Reiter ritt auf der linken und ein Reiter auf der rechten Fahrspur. Ich bin langsam (ca. 30-40 km/h) an die Reiter heran gefahren und habe abgebremst sowie den linken Blinker gesetzt, da ich in die links abgehende Straße abbiegen wollte. Ich holte groß aus um die Reiter, die sich inzwischen auf den linksseitigen Bürgersteig befanden, nicht zu gefährden. Da drängelten sich beide Reiter vor das Fahrzeug und ritten langsam die ganze Straße nebeneinander entlang. Da das Fahrzeug eine druckluftunterstützte Schaltung und Bremse hat und ich dadurch runterschalten musste, gab es natürlich ein Pfeifen von dem Fahrzeug und da das Getriebe sehr schwergängig ist, ist Zwischengas notwendig. Dabei zeigte mir eine Reiterin den Scheibenwischer. Ich folgte beiden Reitern, die weiterhin die ca. 1,5km lange Straße langsam und provozierend nebeneinander ritten, mit ca. 1-2m Abstand in Schrittgeschwindigkeit. Auf der Straße hätte es zudem mehrere Stellen gegeben mich vorbeizulassen oder wenigstens hintereinander reiten zu können.

Nun bekam ich eine Anzeige wegen Nötigung. Wo seht ihr meinen Fehler? Habe ich überhaupt einen Fehler gemacht? Und wie sind die Chancen, dass die Sache im Sand verläuft? Oder was wäre eine mögliche, realistische Strafe? Wäre ein Führerscheinentzug oder sogar eine Freiheitsstrafe bei diesem Fall angemessen? Wie gesagt, wir waren zu dritt im Fahrzeug und haben die Sache genauso gesehen. Die Schilderung des Reiters war, der die Anzeige bei der Polizei machte war, dass ich mit einer enormen Geschwindigkeit (> 50km/h was bei einem Unimog schlichtweg unrealistisch ist) an den Reiter herangefahren wäre, den Pferd den Weg abgeschnitten hätte und versucht hätte, dass Pferd zu erfassen. Zudem hätte ich keinen Abstand gehalten und die Reiter in eine Gefahrensituation gebracht und unnötig Gas gegeben.

Benötige ich einen Anwalt? Meine Rechtsschutzversicherung deckt leider nur PKW's ab und keine LKW's :-(

Ich bin auf eure Meinungen gespannt!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 15. Juli 2015 um 18:41:34 Uhr:


der wird dir nämlich genau das sagen was ich oben geschrieben habe - dann wirst du nichtnur bei der feuerwehr kein einsatzfahrzeug mehr fahren (wofür ich persönlich dich nach obiger aussage als ungeeignet halte!), sondern auch im privaten erstmal auf ein fahrrad angewiesen sein!😰

Was gibt dir eigentlich das Recht, den TE derart anzugehen? Eigentlich müsste man sagen, aufgrund obiger Aussage von dir bist du grds. ungeeignet für irgendwas, insbesondere aber bei der Feuerwehr zu sein. Du warst nicht dabei, kannst nix dazu sagen, aber den großen Molli markieren gegenüber jemandem der sowieso im Moment weder vorne noch hinten kennt. Ganz großes Tennis, aber das kennt man ja von dir und deinesgleichen...

@TE: ich persönlich sehe das so, dass du weder alles richtig noch alles falsch gemacht hast. Genauso wie die anderen Beteiligten. Ob was passiert, kann hier niemand sagen, wie auch. Der Schilderung nach dürfte da nichts nachkommen und wenn doch, würde ich persönlich alles vermeiden, wo du aktiv irgendwelche Fehler begehen kannst, also irgendwelche Aussagen mündlich oder schriftlich abgeben. Nicht zuletzt, unterhalte dich mit deiner Wehrführung, die sind für solche Geschichten zuständig und müssen mit der Gemeinde das weitere Vorgehen besprechen.

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Zitat:

@John7399 schrieb am 15. Juli 2015 um 12:51:57 Uhr:



Zitat:

@pgs-hd schrieb am 15. Juli 2015 um 12:44:04 Uhr:


Das war doch eine Dienstfahrt, unterhalte dich doch mal mit deinem Vorgesetzten.
Ja der ist ja über den Vorfall informiert. Was soll er dazu beitragen? Er war nicht dabei.

Gegebenenfalls Rechtshilfe leisten? Wenn der Vorfall im Dienst passiert ist, sollte der Dienstherr Dich da auch unterstützen.

So wie Du das schilderst, haben sich die Reiter eventuell ja genötigt gefühlt. Wenn ein lauter Unimog (und wenn es sich um so einen Unimog handelt, ist der laut) von hinten ankommt kann man wohl kaum unterscheiden, ob der 50 fährt oder (wie von Dir geschildert) 30 bis 40. Vielleicht sind die Reiter ja deswegen so "raumgreifend" geritten weil die Pferde schon verunsichert waren von dem röhrenden zischenden Monstrum hinter ihnen und ein Überholen hätte ihnen den Rest zum Durchgehen gegeben. Da ist dann natürlich auch ein Abstand von 1 bis 2 m (ebenfalls von Dir beschrieben) nicht hilfreich. Als Pferdekenner hätte ich eher 10 m Abstand gehalten...

Insgesamt vielleicht ein ungeschicktes Verhalten beiderseits, aber Nötigung? Ich denke nicht. Als Reiter hätte ich mich vielleicht geärgert, zur Polizei gerannt wäre ich deswegen aber nicht.

Meine Cousine hat mal ein Pferd auf einem recht schmalen Wirtschaftsweg, der gerne als illegale Abkürzung benutzt wird, geführt. Das Pferd war noch recht jung und nervös (das sieht man auch, wenn man sich nicht mit Pferden auskennt). Das hat einen Autofahrer aber wenig beeindruckt, als er nicht vorbei konnte hat er gehupt. Ergebnis: das Pferd springt in den Graben und reißt meine Cousine mit sich, der Autofahrer fährt mit viel Gas davon. Ergebnis: komplizierter Knöchelbruch meiner Cousine. Zum Glück kannte meine Cousine den Fahrer, ein dorfbekanntes A-Loch. Zwei Spaziergänger als Zeugen (kamen meiner Cousine und dem Auto entgegen) erkannten den Fahrer ebenfalls. Resultat: 6 Monate Führerscheinentzug (mit daraus resultierendem Jobverlust), Schmerzensgeld + saftige Geldstrafe...

Hatte auch vor eine Aussage direkt nach der Aufforderung zu machen (entweder schriftlich oder mündlich, je nachdem wie gefordert).

Der von dir geschilderte Fall ist natürlich um einiges schlimmer wie ich finde und nicht vergleichbar. Die Pferde haben eigentlich keine Anzeichen von Scheu gemacht. Jedenfalls war es für uns nicht ersichtlich. Oder denkt ihr ich könnte mit den gleichen Strafmaß rechnen?

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 15. Juli 2015 um 14:38:30 Uhr:


Hier ist ja wieder ein richtiger "Experte" in Axel.m unterwegs... 🙄

Bei so einem Sachverhalt ist "nichts sagen" zwar innerhalb der Rechte des Beschuldigten, es wäre aber der Sache nicht förderlich, dies zu tun. Tut er das nämlich, wird das Ding mit einiger Sicherheit verhandelt oder es ergeht ein Strafbefehl. Beides bringt dem TE mehr Ärger als eine Aussage.

Dann lege doch mal bitte konkret dar, warum du mich als "richtigen 'Experten'" bezeichnest und welche konkreten Vorteile eine Aussage hier nun bringen sollte? Ich habe ausführlich dargestellt, warum eine Aussage mehr Potenzial zum Schaden als zum Nutzen hat.

Also, Substanz bringen und nicht nur palavern und andere diffamieren!

Und wo genau soll nun das Problem liegen, wenn es zum Strafbefehl oder zur Hauptverhandlung kommen sollte? Dann legt man halt den Einspruch gegen den Strafbefehl ein.
In einer Hauptverhandlung sitzt man von Anfang an den Leuten gegenüber, die konkret mit der Strafsache befasst sind und auch entscheiden dürfen. Reicht vollkommen aus, wenn man denen die eigene Auffassung darstellt.

Sofern es denn überhaupt soweit kommen sollte.

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 15. Juli 2015 um 14:53:30 Uhr:


Dann lege doch mal bitte konkret dar, warum du mich als "richtigen 'Experten'" bezeichnest und welche konkreten Vorteile eine Aussage hier nun bringen sollte? Ich habe ausführlich dargestellt, warum eine Aussage mehr Potenzial zum Schaden als zum Nutzen hat.
Also, Substanz bringen und nicht nur palavern und andere diffamieren!

Weil man sich so die ganze Rennerei und Schererei (Strafbefehl -> Widerspruch -> Verfahren) sparen kann weil es nach Abwägung beider Aussagen gar nicht erst zu einem Strafbefehl kommt? Mit großer Wahrscheinlichkeit wird das Verfahren doch von vorneherein eingestellt, wenn die Aussage gemacht wird. Wird die Aussage verweigert, gibt es nur die Aussage der Reiter und dann wird vermutlich nichts eingestellt.

Aufgrund des "Restrisikos" wäre der Rat eines Anwalts aber vermutlich doch hilfreich, es steht ja doch eine recht schwere Anschuldigung im Raum. Und hiernach würde ich den Dienstherren um Unterstützung fragen. Zumindest die Kosten für die Erstberatung sind ja überschaubar.

Ähnliche Themen

Mit welchen Restrisiko hätte ich denn zu rechnen? Was würde dieses Restrisiko in einer Strafe ausgedrückt bedeuten?

Zitat:

@John7399 schrieb am 15. Juli 2015 um 14:03:45 Uhr:


Wie gesagt, habe ich ja eine KfZ-Rechtsschutzversicherung, auch für fremde Fahrzeuge. Allerdings gilt diese nur für PKW's und nicht für LKW's... Somit wollte ich eigentlich die Geschichte so wie anfangs beschrieben ohne Anwalt erzählen... Was kostet denn ein Anwalt ca.?

Dass du selbst eine Rechtsschutzversicherung (KFZ, auch für fremde Fahrzeuge) hast, ist meiner Meinung nach völlig egal.

Du warst dienstlich (also mit Auftrag) unterwegs. Also bist du über die Feuerwehr versichert - lass deine eigene RS da raus.

Dienstvorgesetzten informieren, der regelt alles weitere. Keine direkte Aussage an die "gegnerische" Seite ohne Rücksprache mit Dienstvorgesetzten oder Rechtsabteilung der Kommune.

Ansonsten zurücklehnen und abwarten.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 15. Juli 2015 um 15:05:34 Uhr:



Zitat:

@John7399 schrieb am 15. Juli 2015 um 14:03:45 Uhr:


Wie gesagt, habe ich ja eine KfZ-Rechtsschutzversicherung, auch für fremde Fahrzeuge. Allerdings gilt diese nur für PKW's und nicht für LKW's... Somit wollte ich eigentlich die Geschichte so wie anfangs beschrieben ohne Anwalt erzählen... Was kostet denn ein Anwalt ca.?
Dass du selbst eine Rechtsschutzversicherung (KFZ, auch für fremde Fahrzeuge) hast, ist meiner Meinung nach völlig egal.

Du warst dienstlich (also mit Auftrag) unterwegs. Also bist du über die Feuerwehr versichert - lass deine eigene RS da raus.

Dienstvorgesetzten informieren, der regelt alles weitere. Keine direkte Aussage an die "gegnerische" Seite ohne Rücksprache mit Dienstvorgesetzten oder Rechtsabteilung der Kommune.

Ansonsten zurücklehnen und abwarten.

Ok, ich denke die Kommune wird ja da auf mich zukommen, oder? Wie gesagt, bisher habe ich direkt noch nichts offizielles gehört oder bekommen. Habe nur gehört, dass es eine Anzeige gibt und heute die Kommune diese erhält.

Eine direkte Aussage wird es nicht geben. Wenn nur über die Polizei.

Welche ernsthafte Anschuldigung steht denn hier im Raum? (Versuchte) Nötigung sind, salopp gesagt, Bagatellen im Alltag der Staatsanwaltschaften und Strafgerichte. Derartige Sachen stapeln sich auf deren Schreibtischen mit entsprechenden Notizen/Anmerkungen. Und ein Gros dieser Akten hat ausschließlich Aussagen der Betroffenen zum Inhalt. 🙄

Welche Rennerei und Schererei hat man denn mit einem Strafbefehl? Man legt einfach den Einspruch ein. Effektiv weniger Aufwand als zur nächsten Polizeidienststelle zur rennen. Und auch in der Hauptverhandlung geht es sehr ruhig und gelassen zu. Das ist nicht wie bei "Alexander Hold " & Co. 😉

Aber wer sagt denn, dass es überhaupt dazu kommt? Der TE steht noch nicht einmal als Fahrer fest! Und hier wird über Einstellungen bis zu Geldstrafen oder was auch immer philosophiert. Aber natürlich nur von Profis, die allesamt Prädikatsexamina vorweisen können und selbst Anwälte, Staatsanwälte oder Richter sind. 🙄

Zitat:

@John7399 schrieb am 15. Juli 2015 um 15:05:33 Uhr:


Mit welchen Restrisiko hätte ich denn zu rechnen? Was würde dieses Restrisiko in einer Strafe ausgedrückt bedeuten?

Nunja, das Restrisiko z.B. dass der Richter gleichzeitig auch der erste Vorsitzende des Reitvereins ist und auch noch in der Nähe des Feuerwehrhauses wohnt und sich regelmäßig über nächtliches Sondersignal ärgert 😁

Nein, im Ernst. Manchmal geht die Justiz schon seltsame Wege, von daher würde ich meine Aussage doch erst einmal einem Anwalt erzählen, ob da wirklich nichts enthalten ist, das nachher gegen Dich ausgelegt werden könnte (z.B. die 1 bis 2 m Abstand).

Die reinen Fakten sind ja laut Deiner Schilderung unstrittig:

- Du bist von hinten auf die Reiter zugefahren (laut Deiner Aussage 30 bis 40, laut Aussage der Reiter 50)

- Du hast beim Abbiegen ausgeholt (laut Deiner Aussage um die Reiter nicht zu gefährden, das haben die Reiter aber anscheinend anders aufgefasst)

- Du bist 1 bis 2 m hinter den Reitern hergefahren (unstrittig)

- Du hast Gas gegeben (nach Auffassung der Reiter unnötig)

Wie gesagt, dass das ganze von beiden Seiten her nicht optimal gelaufen ist, ist klar. Das Restrisiko besteht halt darin, dass sich irgend ein Richter oder Staatsanwalt der Meinung der Reiter anschließt.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juli 2015 um 14:58:17 Uhr:



Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 15. Juli 2015 um 14:53:30 Uhr:


Dann lege doch mal bitte konkret dar, warum du mich als "richtigen 'Experten'" bezeichnest und welche konkreten Vorteile eine Aussage hier nun bringen sollte? Ich habe ausführlich dargestellt, warum eine Aussage mehr Potenzial zum Schaden als zum Nutzen hat.
Also, Substanz bringen und nicht nur palavern und andere diffamieren!
Weil man sich so die ganze Rennerei und Schererei (Strafbefehl -> Widerspruch -> Verfahren) sparen kann weil es nach Abwägung beider Aussagen gar nicht erst zu einem Strafbefehl kommt? Mit großer Wahrscheinlichkeit wird das Verfahren doch von vorneherein eingestellt, wenn die Aussage gemacht wird. Wird die Aussage verweigert, gibt es nur die Aussage der Reiter und dann wird vermutlich nichts eingestellt.

Aufgrund des "Restrisikos" wäre der Rat eines Anwalts aber vermutlich doch hilfreich, es steht ja doch eine recht schwere Anschuldigung im Raum. Und hiernach würde ich den Dienstherren um Unterstützung fragen. Zumindest die Kosten für die Erstberatung sind ja überschaubar.

So sieht es meiner Erfahrung nach aus, Danke dafür. Einfach nur "Schnauze halten" stellt den TE in dieser Situation nämlich nicht besser. Erst recht nicht, da er zwei Zeugen hat, die seine Version stützen.

An den TE: was du dir überlegen kannst (sofern du es ernst meinst natürlich!), wäre, während deiner Aussage zu äußern, das du dich beim Anzeigenerstatter entschuldigen bzw gerne das Gespräch suchen möchtest (das ist im übrigen kein Schuldeingeständnis). Dann hat der vernehmende Kollege die Möglichkeit, den Erstatter anzurufen und so deinen Gesprächswunsch zu kommunizieren.

Eventuell besteht so die Möglichkeit, sich gegenseitig zu erläutern, wie man die Situation wahrgenommen hat und warum man reagiert hat, wie man es tat. Weiterhin wäre es - bei positivem Gesprächsverlauf - danach möglich, dass der Anzeigenerstatter dem Vernehmenden gegenüber äußert, die Anzeige "zurück ziehen zu wollen". Geht natürlich nicht, aber er (der Vernehmende) schreibt dann einen Vermerk zum Vorgang in dem sinngemäß steht, dass der Erstatter kein interesse mehr an einer Strafverfolgung hat.

Dann sieht die StA, es ist kein Strafbedürfnis mehr vorhanden (klar könnte da noch öffentliches Interesse angenommen werden, aber das ist äußerst unwahrscheinlich) und hat noch einen Grund mehr, das Verfahren einzustellen. Wie gesagt, eine Möglichkeit. Nachdem, was du hier schreibst, bist du einsichtig und hast eingehend darüber nachgedacht 😉

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 15. Juli 2015 um 15:13:16 Uhr:


Aber wer sagt denn, dass es überhaupt dazu kommt? Der TE steht noch nicht einmal als Fahrer fest!

Der TE steht als Fahrer fest. In allen Feuerwehren die ich kenne, wird lückenlos Fahrtenbuch geführt. Und wie gesagt: So lange nur 1 Aussage im Raum steht (der TE kann ja die von den Reitern vorgeworfenen Verhaltensweisen logisch erklären), wird diese eben als alleinige Wahrheit gesehen. Wenn die Staatsanwaltschaft da nicht wegen Geringfügigkeit einstellt, kommt es zwangsläufig zum Strafbefehl.

Die beiden Reiter sind nach dem Dienst bei uns bereits erschienen und wir haben die Sachlage erklärt und sie haben eine Entschuldigung verlangt, da sie keinen Fehler in ihrem Verhalten sahen, nur in meinem Verhalten. Da ich mir keiner direkten Schuld bewusst war, habe ich mich nicht entschuldigt sondern gesagt das ich zukünftig Einsichtiger und Rücksichtsvoller sein werde. Danach kam dann die Anzeige...

Also denke ich, hat sich der Punkt mit dem Gespräch suchen erledigt...

Meint ihr ich sollte den Abstand zunächst einmal nicht bei der Polizei erzählen?

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juli 2015 um 14:47:54 Uhr:



Zitat:

@John7399 schrieb am 15. Juli 2015 um 12:51:57 Uhr:


Ja der ist ja über den Vorfall informiert. Was soll er dazu beitragen? Er war nicht dabei.

Gegebenenfalls Rechtshilfe leisten? Wenn der Vorfall im Dienst passiert ist, sollte der Dienstherr Dich da auch unterstützen.

So wie Du das schilderst, haben sich die Reiter eventuell ja genötigt gefühlt. Wenn ein lauter Unimog (und wenn es sich um so einen Unimog handelt, ist der laut) von hinten ankommt kann man wohl kaum unterscheiden, ob der 50 fährt oder (wie von Dir geschildert) 30 bis 40. Vielleicht sind die Reiter ja deswegen so "raumgreifend" geritten weil die Pferde schon verunsichert waren von dem röhrenden zischenden Monstrum hinter ihnen und ein Überholen hätte ihnen den Rest zum Durchgehen gegeben. Da ist dann natürlich auch ein Abstand von 1 bis 2 m (ebenfalls von Dir beschrieben) nicht hilfreich. Als Pferdekenner hätte ich eher 10 m Abstand gehalten...

Insgesamt vielleicht ein ungeschicktes Verhalten beiderseits, aber Nötigung? Ich denke nicht. Als Reiter hätte ich mich vielleicht geärgert, zur Polizei gerannt wäre ich deswegen aber nicht.

Kann man denn nicht absteigen und die Pferde festhalten oder gehen die Pfere dann so oder so durch?

Sich breit zu machen und den Autofahrer am Überholen zu hindern, führt ja oft zur Eskalation der Situation, da sich die Gemüter erhitzen. Ein "normaler" Fahrer kennt sich mit Pferden nicht aus und sieht nur, dass er am Überholen gehindert wird und packt dann die Brechstange aus, um vorbeizukommen.

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 15. Juli 2015 um 15:20:59 Uhr:


[...]So sieht es meiner Erfahrung nach aus, Danke dafür. Einfach nur "Schnauze halten" stellt den TE in dieser Situation nämlich nicht besser. Erst recht nicht, da er zwei Zeugen hat, die seine Version stützen.
...

Geht natürlich nicht, aber er (der Vernehmende) schreibt dann einen Vermerk zum Vorgang in dem sinngemäß steht, dass der Erstatter kein interesse mehr an einer Strafverfolgung hat.

Dann sieht die StA, es ist kein Strafbedürfnis mehr vorhanden (klar könnte da noch öffentliches Interesse angenommen werden, aber das ist äußerst unwahrscheinlich) und hat noch einen Grund mehr, das Verfahren einzustellen. Wie gesagt, eine Möglichkeit. Nachdem, was du hier schreibst, bist du einsichtig und hast eingehend darüber nachgedacht 😉

Hier geht es nicht darum, sich in einer Situation "besser zu stellen", sondern eine situative Verschlechterung zu vermeiden! Das sind massive Unterschiede.

Glaubst du allen Ernstes, dass der TE, der bereits hier vollkommen verunsichert auftritt, einer harschen Vernehmung bei der Polizei standhalten oder gar die Stirn bieten würde? Nein! Es besteht vielmehr die Gefahr, dass er sich selber Stolpersteine legt, die auch ein Anwalt später nur schwer oder gar nicht mehr beiseite legen kann.

Ein Anwalt kann jetzt aber noch rein gar nichts effektiv machen - außer Rechnungen an den TE stellen, die dem TE niemand ersetzen wird. Er zahlt also Geld für eine Situation, die er selbst herbeiführen kann, indem er einfach nichts macht.

Und ein Strafbefehl ist auch kein Weltuntergang. Einspruch einlegen und fertig ist. Danach geht es halt in die Hauptverhandlung. Da kann man die Fakten auf den Tisch legen. Denn dann bekommt sie direkt derjenige, der sie bewerten und im wahrsten Sinne des Wortes beurteilen muss. (Und auch hier kann jederzeit noch das Verfahren eingestellt werden. Es hat sich also situativ bis hierher rein gar nichts geändert.)

Außer, dass man nun zum zweiten Aspekt kommt:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juli 2015 um 15:21:33 Uhr:


[...]
Der TE steht als Fahrer fest. In allen Feuerwehren die ich kenne, wird lückenlos Fahrtenbuch geführt. Und wie gesagt: So lange nur 1 Aussage im Raum steht (der TE kann ja die von den Reitern vorgeworfenen Verhaltensweisen logisch erklären), wird diese eben als alleinige Wahrheit gesehen. Wenn die Staatsanwaltschaft da nicht wegen Geringfügigkeit einstellt, kommt es zwangsläufig zum Strafbefehl.

Warum sollte ich als Unschuldiger eine Einstellung wegen geringfügiger Schuld akzeptieren? Damit stelle ich mich schlechter als es sein muss. Denn auch so etwas wird registriert und kann einem später auf die Füße fallen. Von etwaigen Kosten einmal gänzlich abgesehen, da diese bei Verfahrenseinstellung normalerweise nicht erstattet werden. 😉

Wenn der TE sich also keine Schuld bewusst ist und dieses sogar noch bezeugen lassen könnte, wäre alles andere als ein Freispruch (oder Einstellung wegen Unschuld) eine situative Schlechterstellung.
Warum sollte man das in Kauf nehmen? Dafür gibt es schlichtweg keinen Anlass - außer den expliziten "Expertenrat" hier im Forum.

Wenn der TE als Fahrer bei den Ermittlungen bereits feststehen würde, hätte man ihn bereits kontaktiert. 😉

Im Übrigen werden auch ausreichend Verfahren eingestellt bei denen es zu keiner Aussage des Angeschuldigten/Beschuldigten gekommen ist.

Zitat:

@John7399 schrieb am 15. Juli 2015 um 15:25:33 Uhr:


Die beiden Reiter sind nach dem Dienst bei uns bereits erschienen und wir haben die Sachlage erklärt und sie haben eine Entschuldigung verlangt, da sie keinen Fehler in ihrem Verhalten sahen, nur in meinem Verhalten. Da ich mir keiner direkten Schuld bewusst war, habe ich mich nicht entschuldigt sondern gesagt das ich zukünftig Einsichtiger und Rücksichtsvoller sein werde. Danach kam dann die Anzeige...

Also denke ich, hat sich der Punkt mit dem Gespräch suchen erledigt...

Meint ihr ich sollte den Abstand zunächst einmal nicht bei der Polizei erzählen?

Das hört sich ja fast wie ein Schuldeingeständnis an, weil man aussagt, dass man in der Situation nicht einsichtig und nicht rücksichtsvoll war.

Manchmal ist es wirklich besser die Schnauze zu halten.

Wer war denn bei dieser Vorstellung alles dabei?

Kann mir schon vorstellen, dass die Situation auf dem Unimog schon etwas Spaß gemacht hat, so mit Zwischengas und so....

So ist es das Landleben.

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