Anzeige wegen Nötigung erhalten!

Hallo,
ich habe mal eine Frage und hoffe, hier einen Experten zu haben, der mir weiterhelfen kann.

Vor ein paar Wochen bin ich gemeinsam mit zwei Kameraden in einem Feuerwehrfahrzeug (keine Einsatzfahrt sondern Dienstfahrt ohne Sonder- & Wegerechte) durch das Dorf gefahren um einen Wassertank zu befüllen. Auf der Dorfhauptstrasse sind zwei Reiter unterwegs gewesen. Ein Reiter ritt auf der linken und ein Reiter auf der rechten Fahrspur. Ich bin langsam (ca. 30-40 km/h) an die Reiter heran gefahren und habe abgebremst sowie den linken Blinker gesetzt, da ich in die links abgehende Straße abbiegen wollte. Ich holte groß aus um die Reiter, die sich inzwischen auf den linksseitigen Bürgersteig befanden, nicht zu gefährden. Da drängelten sich beide Reiter vor das Fahrzeug und ritten langsam die ganze Straße nebeneinander entlang. Da das Fahrzeug eine druckluftunterstützte Schaltung und Bremse hat und ich dadurch runterschalten musste, gab es natürlich ein Pfeifen von dem Fahrzeug und da das Getriebe sehr schwergängig ist, ist Zwischengas notwendig. Dabei zeigte mir eine Reiterin den Scheibenwischer. Ich folgte beiden Reitern, die weiterhin die ca. 1,5km lange Straße langsam und provozierend nebeneinander ritten, mit ca. 1-2m Abstand in Schrittgeschwindigkeit. Auf der Straße hätte es zudem mehrere Stellen gegeben mich vorbeizulassen oder wenigstens hintereinander reiten zu können.

Nun bekam ich eine Anzeige wegen Nötigung. Wo seht ihr meinen Fehler? Habe ich überhaupt einen Fehler gemacht? Und wie sind die Chancen, dass die Sache im Sand verläuft? Oder was wäre eine mögliche, realistische Strafe? Wäre ein Führerscheinentzug oder sogar eine Freiheitsstrafe bei diesem Fall angemessen? Wie gesagt, wir waren zu dritt im Fahrzeug und haben die Sache genauso gesehen. Die Schilderung des Reiters war, der die Anzeige bei der Polizei machte war, dass ich mit einer enormen Geschwindigkeit (> 50km/h was bei einem Unimog schlichtweg unrealistisch ist) an den Reiter herangefahren wäre, den Pferd den Weg abgeschnitten hätte und versucht hätte, dass Pferd zu erfassen. Zudem hätte ich keinen Abstand gehalten und die Reiter in eine Gefahrensituation gebracht und unnötig Gas gegeben.

Benötige ich einen Anwalt? Meine Rechtsschutzversicherung deckt leider nur PKW's ab und keine LKW's :-(

Ich bin auf eure Meinungen gespannt!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 15. Juli 2015 um 18:41:34 Uhr:


der wird dir nämlich genau das sagen was ich oben geschrieben habe - dann wirst du nichtnur bei der feuerwehr kein einsatzfahrzeug mehr fahren (wofür ich persönlich dich nach obiger aussage als ungeeignet halte!), sondern auch im privaten erstmal auf ein fahrrad angewiesen sein!😰

Was gibt dir eigentlich das Recht, den TE derart anzugehen? Eigentlich müsste man sagen, aufgrund obiger Aussage von dir bist du grds. ungeeignet für irgendwas, insbesondere aber bei der Feuerwehr zu sein. Du warst nicht dabei, kannst nix dazu sagen, aber den großen Molli markieren gegenüber jemandem der sowieso im Moment weder vorne noch hinten kennt. Ganz großes Tennis, aber das kennt man ja von dir und deinesgleichen...

@TE: ich persönlich sehe das so, dass du weder alles richtig noch alles falsch gemacht hast. Genauso wie die anderen Beteiligten. Ob was passiert, kann hier niemand sagen, wie auch. Der Schilderung nach dürfte da nichts nachkommen und wenn doch, würde ich persönlich alles vermeiden, wo du aktiv irgendwelche Fehler begehen kannst, also irgendwelche Aussagen mündlich oder schriftlich abgeben. Nicht zuletzt, unterhalte dich mit deiner Wehrführung, die sind für solche Geschichten zuständig und müssen mit der Gemeinde das weitere Vorgehen besprechen.

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Zitat:

@John7399 schrieb am 15. Juli 2015 um 15:25:33 Uhr:


Die beiden Reiter sind nach dem Dienst bei uns bereits erschienen und wir haben die Sachlage erklärt und sie haben eine Entschuldigung verlangt, da sie keinen Fehler in ihrem Verhalten sahen, nur in meinem Verhalten. Da ich mir keiner direkten Schuld bewusst war, habe ich mich nicht entschuldigt sondern gesagt das ich zukünftig Einsichtiger und Rücksichtsvoller sein werde. Danach kam dann die Anzeige...

Also denke ich, hat sich der Punkt mit dem Gespräch suchen erledigt...

Meint ihr ich sollte den Abstand zunächst einmal nicht bei der Polizei erzählen?

Ich würde es nochmals probieren, kostet ja nichts und ein klärendes Gespräch kann manchmal Wunder bewirken. Meist sieht man die Dinge ja klarer, nachdem man eine Nacht drüber geschlafen hat. Wenn das Gespräch allerdings aufgeheizt war...

Zitat:

@Benwheeler schrieb am 15. Juli 2015 um 15:34:16 Uhr:



Kann man denn nicht absteigen und die Pferde festhalten oder gehen die Pfere dann so oder so durch?

Sich breit zu machen und den Autofahrer am Überholen zu hindern, führt ja oft zur Eskalation der Situation, da sich die Gemüter erhitzen. Ein "normaler" Fahrer kennt sich mit Pferden nicht aus und sieht nur, dass er am Überholen gehindert wird und packt dann die Brechstange aus, um vorbeizukommen.

Die grösste Kontrolle hast du im Sattel. Wenn dir ein Pferd wirklich durchgeht, hast du keine Chance die 600+kg zu vom Boden aus mittels Zügel zu halten. Im besten Fall reißt es sich los und galoppiert ein paar hundert Meter weit weg, im dümmsten Fall kannst du zu Fuß zurück zum Stall laufen, meist warten sie dann da seelenruhig.

Aber du hast schon recht, nach der Schilderung haben die Reiter die Situation zusätzlich unnötig eskaliert. Irgendwo zur Seite ins Feld oder so und das KfZ vorbeilassen ist am besten für alle Beteiligten.

Zitat:

@Benwheeler schrieb am 15. Juli 2015 um 15:34:16 Uhr:


Kann man denn nicht absteigen und die Pferde festhalten oder gehen die Pfere dann so oder so durch?

Wenn die richtig in Panik geraten, hält die niemand mehr...

Zitat:

Sich breit zu machen und den Autofahrer am Überholen zu hindern, führt ja oft zur Eskalation der Situation, da sich die Gemüter erhitzen. Ein "normaler" Fahrer kennt sich mit Pferden nicht aus und sieht nur, dass er am Überholen gehindert wird und packt dann die Brechstange aus, um vorbeizukommen.

Wie gesagt: die ganze Situation hätte von beiden Seiten aus besser laufen können.

Bei meinem Onkel habe ich vor 30 Jahren (mit 14) auch regelmäßig 2 junge, noch nicht eingerittene, Pferde am Halfter von der Weide in den Stall geführt: ca. 600 m Kreisstraße und Dorfstraße entlang. Damals fuhren dort aber auch deutlich weniger Autos und die Fahrer der paar Autos kannten sich meistens mit Pferden aus. Das gab nie brenzlige Situationen. Das würde ich mich heute nicht mehr trauen. Der Verkehr dort ist viel mehr geworden und es sind wesentlich mehr Stadtmenschen unterwegs. Zum einen Rentner, die die Landidylle entdeckt haben (aber bitte ohne stinkenden Misthaufen und ruhestörenden Hahn auf eben diesem Misthaufen 😠), zum anderen den Navigationssystemen sei Dank, die viel mehr über Nebenstraßen routen als früher. Mit der Landkarte hat man sich mehr an Hauptverkehrsstraßen gehalten...

Zitat:

@John7399 schrieb am 15. Juli 2015 um 12:51:57 Uhr:



Zitat:

@pgs-hd schrieb am 15. Juli 2015 um 12:44:04 Uhr:


Das war doch eine Dienstfahrt, unterhalte dich doch mal mit deinem Vorgesetzten.
Ja der ist ja über den Vorfall informiert. Was soll er dazu beitragen? Er war nicht dabei.

Ich dachte nur, der könne dich "beruhigen", weil er u.U. ja erfahrung mit solchen Sachen hat.

Das Gespräch war schon recht aufgeheizt. Also ich warte jetzt erstmal Post ab. Was kann mich denn im schlimmsten Fall bei meiner Schilderung erwarten? Führerscheinentzug, grosse Geldstrafe oder eher eine kleinere Geldstrafe?

Wie kann denn diese Anschuldigung/ Verfahren schon vor der Anhörung/ Aussage eingestellt werden?

Kann es auch sein, obwohl ich als Fahrer identifiziert bin, garkeine Anzeige bekomme? Nein oder?

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Zitat:

@John7399 schrieb am 15. Juli 2015 um 11:20:18 Uhr:


Ja ich habe solche Panik da ich noch nie etwas mit der Polizei zu tun hatte und halt Angst habe. Zudem brauche ich täglich meinen Führerschein und möchte keine riesige Geldstrafe zahlen bzw. hätte Angst davor.
Die Schilderung entspricht voll der Wahrheit und kann durch meine beiden Zeugen bestätigt werden.

Mache mich wsl. selber verrückt...

Also wenn man wegen Nötigung einem Feuewehrkollegen den FS wegnehmen würde dann wären aber einige auf die Straße gegangen. Deiner Schilderung nach war alles ok. Aber was mir auffällt: Frauen mit Pferden scheinen tendenziell mehr etwas gegen Männer zu haben. Ist bei uns im Ort genauso.

Aber einfach ein Feuerwehrfahrzeug ohne weitere Gründe anzuzeigen ist schon dreist. Ich würde Gegenanzeige stellen wegen Beleidigung (da sie dir den "Wischer" gezeigt hat) und beide Parteien im Bereich der StVO Unterwegs wart.

Kommt zwar nichts dabei heraus, aber die Horserider wird erstmal doof aus der Wäsche gucken wenn die Anzeige reinflattert. So wie man in die Höhle ruft, so schallt es zurück.

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 15. Juli 2015 um 15:45:59 Uhr:



Hier geht es nicht darum, sich in einer Situation "besser zu stellen", sondern eine situative Verschlechterung zu vermeiden! Das sind massive Unterschiede.
Einverstanden.
Glaubst du allen Ernstes, dass der TE, der bereits hier vollkommen verunsichert auftritt, einer harschen Vernehmung bei der Polizei standhalten oder gar die Stirn bieten würde? Nein! Es besteht vielmehr die Gefahr, dass er sich selber Stolpersteine legt, die auch ein Anwalt später nur schwer oder gar nicht mehr beiseite legen kann.
Gegenfrage: Warum sollte er harsch vernommen werden? Bei solchen Pillepallefällen führst du eine einfache Vernehmung durch und fertig.
Ein Anwalt kann jetzt aber noch rein gar nichts effektiv machen - außer Rechnungen an den TE stellen, die dem TE niemand ersetzen wird. Er zahlt also Geld für eine Situation, die er selbst herbeiführen kann, indem er einfach nichts macht.
Jo, das sagte ich ein paar Seiten vorher auch schon. Aber er hat das Recht auf einen Anwalt während der Vernehmung, ist seine Entscheidung. Manche Leute fühlen sich dann besser.
Und ein Strafbefehl ist auch kein Weltuntergang. Einspruch einlegen und fertig ist. Danach geht es halt in die Hauptverhandlung. Da kann man die Fakten auf den Tisch legen. Denn dann bekommt sie direkt derjenige, der sie bewerten und im wahrsten Sinne des Wortes beurteilen muss. (Und auch hier kann jederzeit noch das Verfahren eingestellt werden. Es hat sich also situativ bis hierher rein gar nichts geändert.)
Meiner Erfahrung nach kann man sich das sparen, indem man in solchen Fällen im Vorhinein aussagt. Kostet nix, tut nicht weh und klärt den SV ein Stück weit auf.
Außer, dass man nun zum zweiten Aspekt kommt:

Warum sollte ich als Unschuldiger eine Einstellung wegen geringfügiger Schuld akzeptieren? Damit stelle ich mich schlechter als es sein muss. Denn auch so etwas wird registriert und kann einem später auf die Füße fallen. Von etwaigen Kosten einmal gänzlich abgesehen, da diese bei Verfahrenseinstellung normalerweise nicht erstattet werden. 😉
Kann man, muss man nicht. Was vielen nicht bewusst ist: sobald ein Ermittlungsverfahren anhängig ist und man als Beschuldigter feststeht, ist das - unabhängig vom Ausgang - im BZR gespeichert und kann über die polizeilichen Informationssysteme abgerufen werden.
Wenn der TE sich also keine Schuld bewusst ist und dieses sogar noch bezeugen lassen könnte, wäre alles andere als ein Freispruch (oder Einstellung wegen Unschuld) eine situative Schlechterstellung.
Warum sollte man das in Kauf nehmen? Dafür gibt es schlichtweg keinen Anlass - außer den expliziten "Expertenrat" hier im Forum.
Man kann sich im Vorfeld wirkungsvoll - so wie m.E. in diesem Fall - entlasten, sodass es gar nicht erst zu einer Verhandlung oder einem Strafbefehl kommt.
Wenn der TE als Fahrer bei den Ermittlungen bereits feststehen würde, hätte man ihn bereits kontaktiert. 😉
Das ist richtig. Wie schon geschrieben, wird es sich bei dem Schreiben um die Bitte zur Fahreridentifikation gehen. Ich kenne mich bei der Feuerwehr nicht aus, aber ich gehe davon aus, dass der Fahrer leicht ermittelbar ist - hat @Hannes1971 ja auch bestätigt (Fahrtenbuch).
Im Übrigen werden auch ausreichend Verfahren eingestellt bei denen es zu keiner Aussage des Angeschuldigten/Beschuldigten gekommen ist.
Richtig, je nach Amtsgericht. Bei mir im Beritt ist man relativ engagiert, die Zahlen derer, die wir zur Vernehmung vorführen müssen, ist relativ hoch. Das wird seitens der Justiz recht ernst genommen. Ist aber wie gesagt abhängig vom AG.

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 15. Juli 2015 um 15:45:59 Uhr:


Glaubst du allen Ernstes, dass der TE, der bereits hier vollkommen verunsichert auftritt, einer harschen Vernehmung bei der Polizei standhalten oder gar die Stirn bieten würde? Nein!

Harsche Vernehmung? Zu viel Tatort geschaut? Ich kenne Gespräche mit Polizeibeamten (mehrmals als Zeuge, 2x als Beteiligter an einem Unfall) nur ruhig und sachlich...

Zitat:

Es besteht vielmehr die Gefahr, dass er sich selber Stolpersteine legt, die auch ein Anwalt später nur schwer oder gar nicht mehr beiseite legen kann.

Deswegen ja der Anwalt im Vorfeld. Die Aussage wird dann schriftlich gemacht, dann gibt's auch keine Stolpersteine...

Zitat:

Ein Anwalt kann jetzt aber noch rein gar nichts effektiv machen - außer Rechnungen an den TE stellen, die dem TE niemand ersetzen wird.

Doch. Siehe oben. Und warum sollte der Dienstherr dem TE den Anwalt nicht bezahlen? In den beiden Fällen, in denen Kameraden wegen Vorfällen im Dienst Ärger mit der Justiz hatten, hat die Stadt die Kosten anstandslos übernommen. 1x ein Unfall während einer Einsatzfahrt mit Sondersignal, einmal ein Unfall auf dem Weg zum Feuerwehrhaus zu einem Einsatz.

Zitat:

Und ein Strafbefehl ist auch kein Weltuntergang. Einspruch einlegen und fertig ist. Danach geht es halt in die Hauptverhandlung. Da kann man die Fakten auf den Tisch legen. Denn dann bekommt sie direkt derjenige, der sie bewerten und im wahrsten Sinne des Wortes beurteilen muss. (Und auch hier kann jederzeit noch das Verfahren eingestellt werden. Es hat sich also situativ bis hierher rein gar nichts geändert.)

Und das ganze kann man sich eben ersparen, indem man gleich (mit anwaltlicher Formulierungshilfe) das selbe aussagt, was man auch in der Hauptverhandlung aussagen würde.

Zitat:

Warum sollte ich als Unschuldiger eine Einstellung wegen geringfügiger Schuld akzeptieren? Damit stelle ich mich schlechter als es sein muss. Denn auch so etwas wird registriert und kann einem später auf die Füße fallen. Von etwaigen Kosten einmal gänzlich abgesehen, da diese bei Verfahrenseinstellung normalerweise nicht erstattet werden. 😉

???

Zitat:

Wenn der TE als Fahrer bei den Ermittlungen bereits feststehen würde, hätte man ihn bereits kontaktiert. 😉

Wie bei jedem anderen Verfahren, bei dem der Fahrer nicht von vorneherein bekannt ist (dazu hätte der TE ja den Reitern seine Personalien geben müssen), wird dieser zunächst natürlich beim Halter angefragt. Und die Stadt hat weder das recht noch irgendeinen Grund dazu, den Fahrer

nicht

zu nennen.

Zitat:

Im Übrigen werden auch ausreichend Verfahren eingestellt bei denen es zu keiner Aussage des Angeschuldigten/Beschuldigten gekommen ist.

Und auf welcher rechtlicher Grundlage, wenn nicht wegen Geringfügigkeit?

Wie meint ihr das, dass das Verfahren eingestellt werden, bei denen es zu keiner Aussage des Angeschuldigten/Beschuldigten gekommen ist? Meint ihr, dass Verfahren wird schon eingestellt und ich bekomme gar keine Post mit einer Einladung zur Befragung? Mein Name ist bereits von der Gemeinde übermittelt, genau wie die zwei Kameraden die ebenfalls im Fahrzeug saßen.

Was kann mich denn im schlimmsten Fall bei meiner Schilderung realistisch erwarten? Führerscheinentzug, große Geldstrafe oder eher eine kleinere Geldstrafe? Leider habe ich im Netz keine vergleichbaren Fälle bzw. Urteile gefunden. Deshalb bin ich wahnsinnig neugierig, was mich erwarten kann wenn etwas schief laufen sollte... Nur interessehalber, da ich mir grundsätzlich um viele Dinge Gedanken machen, meist aber völlig grundlos, wie sich später herausstellt.

Meint ihr ich sollte bei der Gemeinde wegen einem Anwalt anfragen, wenn ich Post bekommen habe?

Zitat:

@John7399 schrieb am 15. Juli 2015 um 16:04:48 Uhr:


Wie meint ihr das, dass das Verfahren eingestellt werden, bei denen es zu keiner Aussage des Angeschuldigten/Beschuldigten gekommen ist? Meint ihr, dass Verfahren wird schon eingestellt und ich bekomme gar keine Post mit einer Einladung zur Befragung? Mein Name ist bereits von der Gemeinde übermittelt, genau wie die zwei Kameraden die ebenfalls im Fahrzeug saßen.

Meint ihr ich sollte bei der Gemeinde wegen einem Anwalt anfragen, wenn ich Post bekommen habe?

Alter SCHWEDE DANKE AN DIE TYPEN DIE IN ROT SCHREIBEN UND DEN TE WEITER VERUNSICHERN!

Bursche, cool bleiben deinem FS kann nichts passieren. Du hast vielleicht nur eine OWI zu befürchten (unter 40€) sozusagen als Verwarngeld. Das ist sofern deine Story stimmt eine Lappalie. Ich würde mir keine Sorgen machen. Sprech dich mit deinen Kumpels ab die dabei waren damit die wissen was Sache ist falls die auch ne Aussage machen müssen.

Nimms nicht persönlich aber von Feuerwehrmännern dachte ich immer das wären die Mental gesehen stark sind, wieso hast du so bammel von einem popeligen Strafantrag? Gegenantrag stellen wegen Beleidigung uns gut ist. Les doch meinen vorherigen Beitrag auf dieser Seite.

Zitat:

@John7399 schrieb am 15. Juli 2015 um 14:15:43 Uhr:


Aber wenn ich so die Aussagen von manchen hier lese, habe ich ja nach meiner Schilderung nichts zu befürchten. Wieso sollte ich dann der Polizei nicht die Wahrheit erzählen und auf die Zeugen verweisen, die meine Wahrheit stützen? Wieso sollte ich die Geschichte des Antragstellers stehen lassen?

Hallo Te.,

ich habe auch paar Jahrzehnte Feuerwehrdienst hinter mir und mir ist in einer dummen Situation, ein Missgeschick passiert. Ging aber nicht in die Richtung Nötigung.

Ich kann dir hier nur den Tipp geben, mit all zu offenen Aussagen vorsichtig zu sein. An deiner Stelle würde ich versuchen, dass der Träger der Feuerwehr hier mit ins Boot kommt, denn der hat auch ein Interesse daran, dass du nicht verknackt wirst. Eventuell unterhält der Träger der Feuerwehr auch einen Juristen oder übernehmen die Kosten dazu. Viele Bürgermeister sind Volljuristen und von daher eventuell ein Ansprechpartner, manche Gemeinden haben auch eine Rechtsabteilung. Da würde ich mal anklopfen.

Ansonsten sehe ich in deinem Fall absolut keine Nötigung, aber vor Gericht u. auf hoher See, ......

Gruß

Zitat:

@sahin_k schrieb am 15. Juli 2015 um 16:19:10 Uhr:



Zitat:

@John7399 schrieb am 15. Juli 2015 um 16:04:48 Uhr:


Wie meint ihr das, dass das Verfahren eingestellt werden, bei denen es zu keiner Aussage des Angeschuldigten/Beschuldigten gekommen ist? Meint ihr, dass Verfahren wird schon eingestellt und ich bekomme gar keine Post mit einer Einladung zur Befragung? Mein Name ist bereits von der Gemeinde übermittelt, genau wie die zwei Kameraden die ebenfalls im Fahrzeug saßen.

Meint ihr ich sollte bei der Gemeinde wegen einem Anwalt anfragen, wenn ich Post bekommen habe?

Alter SCHWEDE DANKE AN DIE TYPEN DIE IN ROT SCHREIBEN UND DEN TE WEITER VERUNSICHERN!

Bursche, cool bleiben deinem FS kann nichts passieren. Du hast vielleicht nur eine OWI zu befürchten (unter 40€) sozusagen als Verwarngeld. Das ist sofern deine Story stimmt eine Lappalie. Ich würde mir keine Sorgen machen. Sprech dich mit deinen Kumpels ab die dabei waren damit die wissen was Sache ist falls die auch ne Aussage machen müssen.

Nimms nicht persönlich aber von Feuerwehrmännern dachte ich immer das wären die Mental gesehen stark sind, wieso hast du so bammel von einem popeligen Strafantrag? Gegenantrag stellen wegen Beleidigung uns gut ist. Les doch meinen vorherigen Beitrag auf dieser Seite.

Ok, also wenn ich die Aussage (mal angenommen ohne Anwalt) so bei der Polizei tätige wie im ersten Thread (schriftlich oder mündlich) und meine Kameraden die gleiche Aussage machen (haben uns bereits darüber abgestimmt und sind gleicher Meinung/ Ansicht), wird es wohl max. eine OWI werden und keine weiteren bzw. größeren Konsequenzen wie Prozess, große Strafzahlung oder Führerscheinentzug kommen, ja? Habe ich das richtig verstanden und muss mir keine großen Sorgen machen oder Angst davor haben?

Zitat:

@John7399 schrieb am 15. Juli 2015 um 10:27:25 Uhr:


...ist Zwischengas notwendig...

getriebe und vorallem achsöl tauschen!

dann brauchst du bei dem 'standart' feuerwehr unimog auch kein zwischengas geben...

Zitat:

@sahin_k schrieb am 15. Juli 2015 um 15:58:37 Uhr:


...dann wären aber einige auf die Straße gegangen.

nö!

feuerwehren haben eine ziemlich kleine lobby...

Zitat:

Aber einfach ein Feuerwehrfahrzeug ohne weitere Gründe anzuzeigen ist schon dreist.

das ist mehr oder weniger an der tagesordnung - die einschlägigen fachmagazine sind voll mit derartigen berichten...

Das Abstimmen untereinander halte ich für nicht so besonders klug. Kleinere Abweichungen sind durch die unterschiedliche Wahrnehmung die Regel. Im Kern der Sache sollte die Richtung aber stimmen.

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 15. Juli 2015 um 16:00:58 Uhr:



Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 15. Juli 2015 um 15:45:59 Uhr:



Hier geht es nicht darum, sich in einer Situation "besser zu stellen", sondern eine situative Verschlechterung zu vermeiden! Das sind massive Unterschiede.
Einverstanden.
Glaubst du allen Ernstes, dass der TE, der bereits hier vollkommen verunsichert auftritt, einer harschen Vernehmung bei der Polizei standhalten oder gar die Stirn bieten würde? Nein! Es besteht vielmehr die Gefahr, dass er sich selber Stolpersteine legt, die auch ein Anwalt später nur schwer oder gar nicht mehr beiseite legen kann.
Gegenfrage: Warum sollte er harsch vernommen werden? Bei solchen Pillepallefällen führst du eine einfache Vernehmung durch und fertig.

Auch bei der Polizei arbeiten Menschen mit unterschiedlichen Tageslaunen und Motivationen. Da kann auch das durchaus mal vorkommen. Ist mir selbst auch schon passiert. Und ich war nicht als Angeschuldigter dort.

Ein Anwalt kann jetzt aber noch rein gar nichts effektiv machen - außer Rechnungen an den TE stellen, die dem TE niemand ersetzen wird. Er zahlt also Geld für eine Situation, die er selbst herbeiführen kann, indem er einfach nichts macht.
Jo, das sagte ich ein paar Seiten vorher auch schon. Aber er hat das Recht auf einen Anwalt während der Vernehmung, ist seine Entscheidung. Manche Leute fühlen sich dann besser.

Aber hier wird immer wieder jetzt schon ein Anwalt ins Spiel gebraucht. Siehe doch gleich den nachfolgenden Beitrag. Und ich finde es durchaus schlimm, wenn unnötige Kosten für die Hinzuziehung eines Anwaltes entstehen - erst recht, wenn diese dann auch noch von der Gemeinde - also dem Steuerzahler - zu tragen sind!

Und ein Strafbefehl ist auch kein Weltuntergang. Einspruch einlegen und fertig ist. Danach geht es halt in die Hauptverhandlung. Da kann man die Fakten auf den Tisch legen. Denn dann bekommt sie direkt derjenige, der sie bewerten und im wahrsten Sinne des Wortes beurteilen muss. (Und auch hier kann jederzeit noch das Verfahren eingestellt werden. Es hat sich also situativ bis hierher rein gar nichts geändert.)
Meiner Erfahrung nach kann man sich das sparen, indem man in solchen Fällen im Vorhinein aussagt. Kostet nix, tut nicht weh und klärt den SV ein Stück weit auf.

Ich habe überwiegend die Erfahrung gemacht, dass eine Stellungnahme ggü. der Polizei selten etwas brachte, was zum Vorteil wäre. Das Gegenteil erlebt man dagegen stetig wieder.

Außer, dass man nun zum zweiten Aspekt kommt:

Warum sollte ich als Unschuldiger eine Einstellung wegen geringfügiger Schuld akzeptieren? Damit stelle ich mich schlechter als es sein muss. Denn auch so etwas wird registriert und kann einem später auf die Füße fallen. Von etwaigen Kosten einmal gänzlich abgesehen, da diese bei Verfahrenseinstellung normalerweise nicht erstattet werden. 😉
Kann man, muss man nicht. Was vielen nicht bewusst ist: sobald ein Ermittlungsverfahren anhängig ist und man als Beschuldigter feststeht, ist das - unabhängig vom Ausgang - im BZR gespeichert und kann über die polizeilichen Informationssysteme abgerufen werden.

Ich weiß! Und genau aus diesem Grund würde ich alles daran setzen, dass es nicht zur Einstellung des Verfahrens wegen geringfügiger Schuld kommt. Denn darin ist die Schuld impliziert. In solchen Fällen ist ernsthaft zu überlegen, ob man nicht tatsächlich alles daran setzen sollte, dass es zum Freispruch kommt. Denn dieser oder erwiesene Unschuld werden gleichermaßen vermerkt.

Wenn der TE sich also keine Schuld bewusst ist und dieses sogar noch bezeugen lassen könnte, wäre alles andere als ein Freispruch (oder Einstellung wegen Unschuld) eine situative Schlechterstellung.
Warum sollte man das in Kauf nehmen? Dafür gibt es schlichtweg keinen Anlass - außer den expliziten "Expertenrat" hier im Forum.
Man kann sich im Vorfeld wirkungsvoll - so wie m.E. in diesem Fall - entlasten, sodass es gar nicht erst zu einer Verhandlung oder einem Strafbefehl kommt.

Das Risiko, dass es nur zu einer Einstellung wg. geringfügiger Schuld kommt, wäre mir schlichtweg zu hoch. (Wieso ist das "problematisch"? Siehe zuvor.)

Wenn der TE als Fahrer bei den Ermittlungen bereits feststehen würde, hätte man ihn bereits kontaktiert. 😉
Das ist richtig. Wie schon geschrieben, wird es sich bei dem Schreiben um die Bitte zur Fahreridentifikation gehen. Ich kenne mich bei der Feuerwehr nicht aus, aber ich gehe davon aus, dass der Fahrer leicht ermittelbar ist - hat @Hannes1971 ja auch bestätigt (Fahrtenbuch).

Hier geht es darum, dass viele den zweiten Schritt vor dem ersten machen wollen. Das kann nur schiefgehen.

Im Übrigen werden auch ausreichend Verfahren eingestellt bei denen es zu keiner Aussage des Angeschuldigten/Beschuldigten gekommen ist.
Richtig, je nach Amtsgericht. Bei mir im Beritt ist man relativ engagiert, die Zahlen derer, die wir zur Vernehmung vorführen müssen, ist relativ hoch. Das wird seitens der Justiz recht ernst genommen. Ist aber wie gesagt abhängig vom AG.

Das AG ist hier noch gar nicht involviert. Das geht zur StA. Da diese auch überlastet sind, kommt es auch deswegen regelmäßig zur Einstellung der Verfahren - auch wenn noch keine Aussage des Beschuldigten vorliegt.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juli 2015 um 16:03:58 Uhr:



Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 15. Juli 2015 um 15:45:59 Uhr:


Glaubst du allen Ernstes, dass der TE, der bereits hier vollkommen verunsichert auftritt, einer harschen Vernehmung bei der Polizei standhalten oder gar die Stirn bieten würde? Nein!
Harsche Vernehmung? Zu viel Tatort geschaut? Ich kenne Gespräche mit Polizeibeamten (mehrmals als Zeuge, 2x als Beteiligter an einem Unfall) nur ruhig und sachlich...

Nein, das sind die Erfahrungen der Realität. Tatort schaue ich gar nicht. 😉

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juli 2015 um 16:03:58 Uhr:



Zitat:

Ein Anwalt kann jetzt aber noch rein gar nichts effektiv machen - außer Rechnungen an den TE stellen, die dem TE niemand ersetzen wird.

Doch. Siehe oben. Und warum sollte der Dienstherr dem TE den Anwalt nicht bezahlen? In den beiden Fällen, in denen Kameraden wegen Vorfällen im Dienst Ärger mit der Justiz hatten, hat die Stadt die Kosten anstandslos übernommen. 1x ein Unfall während einer Einsatzfahrt mit Sondersignal, einmal ein Unfall auf dem Weg zum Feuerwehrhaus zu einem Einsatz.

Warum sollen bitte unnötige Kosten produziert werden? Dem Anwalt sei es gegönnt, dass er Geld fürs Nichtstun bekommt. Aber gerade wenn dafür öffentliche Mittel aufgewandt werden müssen, erachte ich es für noch unnötiger!

Es gibt hier schlichtweg noch gar keinen Bedarf für einen Rechtsanwalt.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juli 2015 um 16:03:58 Uhr:



Zitat:

Und ein Strafbefehl ist auch kein Weltuntergang. Einspruch einlegen und fertig ist. Danach geht es halt in die Hauptverhandlung. Da kann man die Fakten auf den Tisch legen. Denn dann bekommt sie direkt derjenige, der sie bewerten und im wahrsten Sinne des Wortes beurteilen muss. (Und auch hier kann jederzeit noch das Verfahren eingestellt werden. Es hat sich also situativ bis hierher rein gar nichts geändert.)

Und das ganze kann man sich eben ersparen, indem man gleich (mit anwaltlicher Formulierungshilfe) das selbe aussagt, was man auch in der Hauptverhandlung aussagen würde.

Man ändert daran nichts. Und auch anwaltliche Schreiben ändern meist nicht viel am "Bauchgefühl" des bearbeitenden Staatsanwaltes. Wenn er das Verfahren einstellen möchte, weil er es für unnötig erachtet, dann macht er das auch so. (Geht schließlich einfacher als ein Strafbefehl zu beantragen oder Anklage zu erheben.)

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juli 2015 um 16:03:58 Uhr:



Zitat:

Warum sollte ich als Unschuldiger eine Einstellung wegen geringfügiger Schuld akzeptieren? Damit stelle ich mich schlechter als es sein muss. Denn auch so etwas wird registriert und kann einem später auf die Füße fallen. Von etwaigen Kosten einmal gänzlich abgesehen, da diese bei Verfahrenseinstellung normalerweise nicht erstattet werden. 😉

???

Siehe vorherige Ausführungen. Warum soll ich in meiner Akte etwas eingetragen bekommen, wenn es mir später mal auf die Füße fallen könnte. 😉

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juli 2015 um 16:03:58 Uhr:



Zitat:

Wenn der TE als Fahrer bei den Ermittlungen bereits feststehen würde, hätte man ihn bereits kontaktiert. 😉

Wie bei jedem anderen Verfahren, bei dem der Fahrer nicht von vorneherein bekannt ist (dazu hätte der TE ja den Reitern seine Personalien geben müssen), wird dieser zunächst natürlich beim Halter angefragt. Und die Stadt hat weder das recht noch irgendeinen Grund dazu, den Fahrer nicht zu nennen.

Das ist korrekt. Nur ist das noch nicht geschehen. Der TE weiß nur vom "Hörensagen" davon. Er selbst hat bisher nichts bekommen.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juli 2015 um 16:03:58 Uhr:



Zitat:

Im Übrigen werden auch ausreichend Verfahren eingestellt bei denen es zu keiner Aussage des Angeschuldigten/Beschuldigten gekommen ist.

Und auf welcher rechtlicher Grundlage, wenn nicht wegen Geringfügigkeit?

Es wird dann ebenso wegen geringfügiger Schuld eingestellt. Dann hat man halt ggf. die Nachteile. Wenn es zum Strafbefehl resp. Hauptverhandlung kommt, kann man zumindest versuchen diese Nachteile zu vermeiden.

Wir haben uns natürlich nicht auf den Wortlaut geeinigt sondern nur grob umrissen.

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