Anzeige wegen Nötigung erhalten!

Hallo,
ich habe mal eine Frage und hoffe, hier einen Experten zu haben, der mir weiterhelfen kann.

Vor ein paar Wochen bin ich gemeinsam mit zwei Kameraden in einem Feuerwehrfahrzeug (keine Einsatzfahrt sondern Dienstfahrt ohne Sonder- & Wegerechte) durch das Dorf gefahren um einen Wassertank zu befüllen. Auf der Dorfhauptstrasse sind zwei Reiter unterwegs gewesen. Ein Reiter ritt auf der linken und ein Reiter auf der rechten Fahrspur. Ich bin langsam (ca. 30-40 km/h) an die Reiter heran gefahren und habe abgebremst sowie den linken Blinker gesetzt, da ich in die links abgehende Straße abbiegen wollte. Ich holte groß aus um die Reiter, die sich inzwischen auf den linksseitigen Bürgersteig befanden, nicht zu gefährden. Da drängelten sich beide Reiter vor das Fahrzeug und ritten langsam die ganze Straße nebeneinander entlang. Da das Fahrzeug eine druckluftunterstützte Schaltung und Bremse hat und ich dadurch runterschalten musste, gab es natürlich ein Pfeifen von dem Fahrzeug und da das Getriebe sehr schwergängig ist, ist Zwischengas notwendig. Dabei zeigte mir eine Reiterin den Scheibenwischer. Ich folgte beiden Reitern, die weiterhin die ca. 1,5km lange Straße langsam und provozierend nebeneinander ritten, mit ca. 1-2m Abstand in Schrittgeschwindigkeit. Auf der Straße hätte es zudem mehrere Stellen gegeben mich vorbeizulassen oder wenigstens hintereinander reiten zu können.

Nun bekam ich eine Anzeige wegen Nötigung. Wo seht ihr meinen Fehler? Habe ich überhaupt einen Fehler gemacht? Und wie sind die Chancen, dass die Sache im Sand verläuft? Oder was wäre eine mögliche, realistische Strafe? Wäre ein Führerscheinentzug oder sogar eine Freiheitsstrafe bei diesem Fall angemessen? Wie gesagt, wir waren zu dritt im Fahrzeug und haben die Sache genauso gesehen. Die Schilderung des Reiters war, der die Anzeige bei der Polizei machte war, dass ich mit einer enormen Geschwindigkeit (> 50km/h was bei einem Unimog schlichtweg unrealistisch ist) an den Reiter herangefahren wäre, den Pferd den Weg abgeschnitten hätte und versucht hätte, dass Pferd zu erfassen. Zudem hätte ich keinen Abstand gehalten und die Reiter in eine Gefahrensituation gebracht und unnötig Gas gegeben.

Benötige ich einen Anwalt? Meine Rechtsschutzversicherung deckt leider nur PKW's ab und keine LKW's :-(

Ich bin auf eure Meinungen gespannt!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 15. Juli 2015 um 18:41:34 Uhr:


der wird dir nämlich genau das sagen was ich oben geschrieben habe - dann wirst du nichtnur bei der feuerwehr kein einsatzfahrzeug mehr fahren (wofür ich persönlich dich nach obiger aussage als ungeeignet halte!), sondern auch im privaten erstmal auf ein fahrrad angewiesen sein!😰

Was gibt dir eigentlich das Recht, den TE derart anzugehen? Eigentlich müsste man sagen, aufgrund obiger Aussage von dir bist du grds. ungeeignet für irgendwas, insbesondere aber bei der Feuerwehr zu sein. Du warst nicht dabei, kannst nix dazu sagen, aber den großen Molli markieren gegenüber jemandem der sowieso im Moment weder vorne noch hinten kennt. Ganz großes Tennis, aber das kennt man ja von dir und deinesgleichen...

@TE: ich persönlich sehe das so, dass du weder alles richtig noch alles falsch gemacht hast. Genauso wie die anderen Beteiligten. Ob was passiert, kann hier niemand sagen, wie auch. Der Schilderung nach dürfte da nichts nachkommen und wenn doch, würde ich persönlich alles vermeiden, wo du aktiv irgendwelche Fehler begehen kannst, also irgendwelche Aussagen mündlich oder schriftlich abgeben. Nicht zuletzt, unterhalte dich mit deiner Wehrführung, die sind für solche Geschichten zuständig und müssen mit der Gemeinde das weitere Vorgehen besprechen.

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Zitat:

@birscherl schrieb am 15. Juli 2015 um 12:02:44 Uhr:



Zitat:

@k-hm schrieb am 15. Juli 2015 um 11:49:57 Uhr:


Auch (motorisierte und nicht motorisierte) Fahrradfahrer (😁) dürfen auf der Straße nebeneinander fahren. Solange sie die Fahrspurgrenzen nicht überschreiten.
Nö, dürfen sie normalerweise nicht.

Sie dürfen das ausschließlich dann, wenn a) der Verkehr nicht behindert wird oder b) mindestens 16 Radler in einer Gruppe unterwegs sind.

Hm, ok, das hat man mir damals in der Fahrschule beigebracht. Ist wohl nicht mehr aktuell...

War für mich bisher nicht wichtig. Ich bremse auch für Fahrradfahrer 😁

Und besonders natürlich für Pferde. Die sind i.d.R. kalkulierbarer als manche Reiter oder Autofahrer 😁

k-hm

Zitat:

@John7399 schrieb am 15. Juli 2015 um 12:03:41 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. Juli 2015 um 11:57:06 Uhr:



Tod durch erhängen. 😛
Ich würde auf jeden Fall eine Gegenanzeige machen.

Gruß Metalhead

Gegenanzeige hatte ich nicht vor zu machen. Wäre ja genau das gleiche wie jetzt, nur andersherum...

Also nochmal zusammenfassend, ihr geht nicht davon aus, dass nach der Anhörung noch etwas kommen wird, ja?

Doch, da kommt noch was. Vielleicht ein Schreiben an die Zeugen, sich zu äußern.

Und noch ein Schreiben:

"Das Verfahren wurde eingestellt, weil ein BlaBlaBla nicht ermittelt werden konnte und kein BlubbBlubbBlubb vorliegt".

😁

k-hm

Zitat:

@k-hm schrieb am 15. Juli 2015 um 12:03:23 Uhr:


Wegen was?

Wegen Nötigung.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. Juli 2015 um 12:09:13 Uhr:



Zitat:

@k-hm schrieb am 15. Juli 2015 um 12:03:23 Uhr:


Wegen was?
Wegen Nötigung.

Gruß Metalhead

Hm, Du meinst, DIESE Nötigung ließe sich nachweisen und ist überhaupt eine?

Ich nicht.
Ich würde dem genervten Staatsanwalt die Arbeit ersparen.
Und mir den Ärger.
Weil von vornherein feststeht, dass das alles sinnlos ist.
Ich habe andere Hobbys als mich zu streiten 😁

k-hm

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Zitat:

@k-hm schrieb am 15. Juli 2015 um 12:08:53 Uhr:



Zitat:

@John7399 schrieb am 15. Juli 2015 um 12:03:41 Uhr:


Gegenanzeige hatte ich nicht vor zu machen. Wäre ja genau das gleiche wie jetzt, nur andersherum...

Also nochmal zusammenfassend, ihr geht nicht davon aus, dass nach der Anhörung noch etwas kommen wird, ja?

Doch, da kommt noch was. Vielleicht ein Schreiben an die Zeugen, sich zu äußern.

Und noch ein Schreiben:

"Das Verfahren wurde eingestellt, weil ein BlaBlaBla nicht ermittelt werden konnte und kein BlubbBlubbBlubb vorliegt".

😁

k-hm

Das wäre natürlich schön, wenn es so kommen würde.

Zitat:

@John7399 schrieb am 15. Juli 2015 um 12:12:59 Uhr:


Das wäre natürlich schön, wenn es so kommen würde.

Erwarte ich zu 99%.

Kann Monate dauern.

k-hm

Zitat:

@k-hm schrieb am 15. Juli 2015 um 12:11:40 Uhr:


Hm, Du meinst, DIESE Nötigung ließe sich nachweisen ...

Hier würde es zumindest 3:2 in Sachen Zeugen stehen.

Dich Chancen wären IMHO zumindest höher, ob dabei was raus kommt wäre die andere Frage.

Zitat:

... und ist überhaupt eine?

Ziemlich sicher schon.

Zitat:

Ich würde dem genervten Staatsanwalt die Arbeit ersparen.

Vielleicht erspart ihm das ja zukünftige Anzeigen vom Delinquenten, wer weiß.

Zitat:

Und mir den Ärger.

Welchen Ärger?

Gruß Metalhead

Kenne da einen Fall aus der eigenen Familie.
Angeblich wurde ein Reiter mit dem Schlepper (Bulldog) genötigt.
Da stand Aussage gegen Aussage.
Der Schlepperfahrer: ich habe langsam und mit ausreichend Sicherheitsabstand überholt, kenne ja die Gefahren.
Der Reiter: wurde mit Höchstgeschwindigkeit, ohne Abstand und hupend überholt.
Letzten Endes bekam der Schlepperfahrer eine Strafe von ich glaube ein paar hundert EUR (so genau habe ich das nicht mehr im Kopf). Eingeschalteter RA hatte übrigens gar nichts gebracht.

Was will ich damit sagen: traue keinem Reiter nicht.

Ein paar hundert Euro wären ja OK falls es wirklich zu einer Verurteilung kommt. Nur halt keine richtiges großes Strafgeld von mehr als 1.000,-€ oder sogar Führerscheinentzug...

Aber ich warte erstmal ab... Habe ja viele Meinungen bekommen und im großen und ganzen sagen ja alle Antworten, dass die Geschichte im Sand verläuft.

Zitat:

@Reinhard69 schrieb am 15. Juli 2015 um 12:19:41 Uhr:


Kenne da einen Fall aus der eigenen Familie.
Angeblich wurde ein Reiter mit dem Schlepper (Bulldog) genötigt.
Da stand Aussage gegen Aussage.
Der Schlepperfahrer: ich habe langsam und mit ausreichend Sicherheitsabstand überholt, kenne ja die Gefahren.
Der Reiter: wurde mit Höchstgeschwindigkeit, ohne Abstand und hupend überholt.
Letzten Endes bekam der Schlepperfahrer eine Strafe von ich glaube ein paar hundert EUR (so genau habe ich das nicht mehr im Kopf). Eingeschalteter RA hatte übrigens gar nichts gebracht.

Was will ich damit sagen: traue keinem Reiter nicht.

Wie fähig der RA war, lasse ich jetzt mal dahingestellt...

Ich tät mich schwer, das zu vergleichen. Sowas wird immer im Einzelfall entschieden.

Im hier vorliegenden Fall des TE hats Zeugen, und zwar nicht zu knapp.
Zwei Versionen, nichts passiert, nichts nachweisbar => sinnlos.

Das wissen auch die Behörden.

k-hm

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. Juli 2015 um 12:16:36 Uhr:


Welchen Ärger?

Aufwand. Und Nerverei.

Find' ich unnütz.

k-hm

Das war doch eine Dienstfahrt, unterhalte dich doch mal mit deinem Vorgesetzten.

Zitat:

@pgs-hd schrieb am 15. Juli 2015 um 12:44:04 Uhr:


Das war doch eine Dienstfahrt, unterhalte dich doch mal mit deinem Vorgesetzten.

Ja der ist ja über den Vorfall informiert. Was soll er dazu beitragen? Er war nicht dabei.

Mach Dir nicht so viele Gedanken. Deinen Lappen verlierst Du nicht, du hast schließlich auch zwei Zeugen. Und die sind nicht unglaubwürdiger als die beiden Reiter.

Ich fände allerdings auch schon eine Geldstrafe unverschämt in diesem Fall (und glaube nicht dass es dazu kommt). Denn es ist nix passiert, und das nebeneinander reiten ist unter aller Sau.

Ich wohne auch in der Nähe eines Reiterhofes, und mit den Mädels (sind zu 99% welche) gibt es ab und zu auch mal Probleme, wenn die meinen ihre Zossen haben immer Vorfahrt. Aber grundsätzlich steht bei solchen Sachen Aussage gegen Aussage und gut is.

Danke! Also max. eine Geldstrafe ist realistisch und nicht der Führerscheinentzug (für eine gewisse Zeit oder dauerhaft mit Anordnung einer MPU), ja? In welchen Rahmen wäre eine Geldstrafe anzunehmen? Müsste ich die Gerichtskosten etc. auch tragen?

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