Anzeige wegen Nötigung erhalten!

Hallo,
ich habe mal eine Frage und hoffe, hier einen Experten zu haben, der mir weiterhelfen kann.

Vor ein paar Wochen bin ich gemeinsam mit zwei Kameraden in einem Feuerwehrfahrzeug (keine Einsatzfahrt sondern Dienstfahrt ohne Sonder- & Wegerechte) durch das Dorf gefahren um einen Wassertank zu befüllen. Auf der Dorfhauptstrasse sind zwei Reiter unterwegs gewesen. Ein Reiter ritt auf der linken und ein Reiter auf der rechten Fahrspur. Ich bin langsam (ca. 30-40 km/h) an die Reiter heran gefahren und habe abgebremst sowie den linken Blinker gesetzt, da ich in die links abgehende Straße abbiegen wollte. Ich holte groß aus um die Reiter, die sich inzwischen auf den linksseitigen Bürgersteig befanden, nicht zu gefährden. Da drängelten sich beide Reiter vor das Fahrzeug und ritten langsam die ganze Straße nebeneinander entlang. Da das Fahrzeug eine druckluftunterstützte Schaltung und Bremse hat und ich dadurch runterschalten musste, gab es natürlich ein Pfeifen von dem Fahrzeug und da das Getriebe sehr schwergängig ist, ist Zwischengas notwendig. Dabei zeigte mir eine Reiterin den Scheibenwischer. Ich folgte beiden Reitern, die weiterhin die ca. 1,5km lange Straße langsam und provozierend nebeneinander ritten, mit ca. 1-2m Abstand in Schrittgeschwindigkeit. Auf der Straße hätte es zudem mehrere Stellen gegeben mich vorbeizulassen oder wenigstens hintereinander reiten zu können.

Nun bekam ich eine Anzeige wegen Nötigung. Wo seht ihr meinen Fehler? Habe ich überhaupt einen Fehler gemacht? Und wie sind die Chancen, dass die Sache im Sand verläuft? Oder was wäre eine mögliche, realistische Strafe? Wäre ein Führerscheinentzug oder sogar eine Freiheitsstrafe bei diesem Fall angemessen? Wie gesagt, wir waren zu dritt im Fahrzeug und haben die Sache genauso gesehen. Die Schilderung des Reiters war, der die Anzeige bei der Polizei machte war, dass ich mit einer enormen Geschwindigkeit (> 50km/h was bei einem Unimog schlichtweg unrealistisch ist) an den Reiter herangefahren wäre, den Pferd den Weg abgeschnitten hätte und versucht hätte, dass Pferd zu erfassen. Zudem hätte ich keinen Abstand gehalten und die Reiter in eine Gefahrensituation gebracht und unnötig Gas gegeben.

Benötige ich einen Anwalt? Meine Rechtsschutzversicherung deckt leider nur PKW's ab und keine LKW's :-(

Ich bin auf eure Meinungen gespannt!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 15. Juli 2015 um 18:41:34 Uhr:


der wird dir nämlich genau das sagen was ich oben geschrieben habe - dann wirst du nichtnur bei der feuerwehr kein einsatzfahrzeug mehr fahren (wofür ich persönlich dich nach obiger aussage als ungeeignet halte!), sondern auch im privaten erstmal auf ein fahrrad angewiesen sein!😰

Was gibt dir eigentlich das Recht, den TE derart anzugehen? Eigentlich müsste man sagen, aufgrund obiger Aussage von dir bist du grds. ungeeignet für irgendwas, insbesondere aber bei der Feuerwehr zu sein. Du warst nicht dabei, kannst nix dazu sagen, aber den großen Molli markieren gegenüber jemandem der sowieso im Moment weder vorne noch hinten kennt. Ganz großes Tennis, aber das kennt man ja von dir und deinesgleichen...

@TE: ich persönlich sehe das so, dass du weder alles richtig noch alles falsch gemacht hast. Genauso wie die anderen Beteiligten. Ob was passiert, kann hier niemand sagen, wie auch. Der Schilderung nach dürfte da nichts nachkommen und wenn doch, würde ich persönlich alles vermeiden, wo du aktiv irgendwelche Fehler begehen kannst, also irgendwelche Aussagen mündlich oder schriftlich abgeben. Nicht zuletzt, unterhalte dich mit deiner Wehrführung, die sind für solche Geschichten zuständig und müssen mit der Gemeinde das weitere Vorgehen besprechen.

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Zitat:

@John7399 schrieb am 15. Juli 2015 um 11:20:18 Uhr:


Mache mich wsl. selber verrückt...

Das ist mit Sicherheit so :-)

Ok, wie gesagt hatte noch nie mit der Polizei oder dem Gesetz Probleme und habe deshalb solche Angst. Dann hoffe ich mal, dass ihr Recht habt und die Sache im Sande verläuft.

Zitat:

@John7399 schrieb am 15. Juli 2015 um 11:20:18 Uhr:


Ja ich habe solche Panik da ich noch nie etwas mit der Polizei zu tun hatte und halt Angst habe. Die Schilderung entspricht voll der Wahrheit.

Mache mich wsl. selber verrückt...

Wie gesagt, ruhig Blut.

Es liegt NICHTS gegen Dich vor. Sowas wird eindeutig formuliert.
Ich vermute, Du hast eine Mitteilung bekommen, was Dir VORGEWORFEN wird. Mehr nicht.

Zur Info:
Bei JEDER Stafanzeige MUSS erstmal der Staatanwalt tätig werden, egal wie blödsinnig oder sinnlos die ist.
Dadurch kann jeder Idiot die Staatsorgane nerven.
Merh ist bisher nicht passiert. Oder?

Äußere Dich dazu (die Aufforderung wird kommen). Hier gehts den Behörden erstmal nur darum, den schlichten Sachverhalt zu klären, entschieden ist da noch garnichts.

Ob überhaupt ein Strafverfahren eröffnet wird, ist ja noch keinesfalls sicher.
Da kommt nun erstmal Deine Darstellung des Sachverhaltes, damit der Staatsanwalt entscheiden kann, ob das Ganze überhaupt einen Sinn ergibt.
Denn der hat tagtäglich mit Idioten zu tun, die andere als Hobby anzeigen. Der kennt die Pappenheimer, verlass' Dich drauf 😁

Macht aber keinen Sinn, zumindest das lässt sich ziemlich sicher schon vorher sagen.

Selbst WENN der unwahrscheinliche Fall eintreten sollte, dass ein Strafverfahren eröffnet wird, ist immer noch nichts entschieden. Dann würde ich zum Anwalt gehen, dem das Zeug liefern und ihn machen lassen.
Spätestens dann wird die Sinnlosigkeit klar. Tja, und weil der Verlierer das Verfahren UND auch Deinen Anwalt zahlt (😁) und Du nicht der Verlierer bist... für wen wird's dann teuer?
Richtig, für den Hobby-Anzeiger.

Bei DEM Kostenrisiko wird der depperte Gegner es sich dreimal überlegen, ob er die aussichtslose Anzeige aufrecht erhält 😁

Ist doch cool geregelt, oder?

k-hm

Was hast du denn bekommen? Eine Vorladung oder einen Bogen, auf dem du dich schriftlich äußern sollst/kannst? Bevor der ganze Vorgang nämlich an die StA abverfügt wird, muss dir per Gesetz rechtliches Gehör verschafft werden. Ich weiss nicht, wer angemerkt hatte, das der Vorgang schon bei Gericht ist, aber das ist falsch.

Und als Information nebenbei, weil das leider sehr viele motorisierte Verkehrsteilnehmer nicht verstehen oder wissen: Pferde sind Fluchttiere und reagieren sehr sensibel/empfindlich auf laute Geräusche. Indem du da dicht hinter denen her gefahren bist, hast du die Chance für ein bocken oder durchgehen stark erhöht. Einfach mal ein bischen Rücksicht nehmen.
Ich wollte letztens hoch zu Ross aus einem Feldweg kommend eine Landstrasse queren und stand dort abgesetzt vom Fahrbahnrand und habe gewartet, als ein Vollpfosten im Wohnmobil vorbei gefahren ist und uns angehupt hat. Dem Kerl hätte ich gerne im Anschluss, nachdem ich das Pferd wieder unter Kontrolle hatte, ein paar Takte erzählt...

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Ja ist auch verständlich. Hupen oder absichtliches Gas geben oder sowas würde ich auch nicht machen. Ich wäre ja gerne langsam vorbei gefahren, aber die Reiter haben ja absichtlich die Straße durch das nebeneinander reiten versperrt und wie ich finde, selber die Gefahr erhöht.

Bisher habe ich gar nichts schriftliches bekommen. Das Schriftstück liegt bei der Gemeinde und ist entsprechend an den Fahrzeughalter adressiert und nicht an mich als Fahrer.

Weitere Zeugen als die beiden Reiter und meine zwei Kameraden und ich sind mir nicht bekannt.

Wenn die Reiter Dich dazu genötigt haben, hinter ihnen zu bleiben indem sie die Strasse blockiert haben dann...war da tatsächlich was mit Nötigung.

Nur andersrum.

Wie gesagt, vom normalen Verkehrsteilnehmer zu erwarten, dass er weiss, dass ein Pferd offenbar KEIN normaler Verkehrsteilnehmer ist, geht nicht.

Sicherheit geht vor.

Und wenn sich ein Pferd unerwartet verhalten kann, dann obliegt es dem Pferdeführer, für Sicherheit zu sorgen.
Genauso, wie es dem Fahrzeugführer obliegt, sein Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand zu fahren und eine Gefährdung für andere möglichst auszuschließen.

Ein Restrisiko bleibt immer für beide Seiten. Aber der Normalverbraucher kennt sich NICHT mit Pferden aus. Und das erwartet die StVO auch nicht.

Bitte immer im Hinterkopf behalten. Pferde haben KEINE Vorfahrt. Sie unterliegen dem gleichen Gesetz.

Aber natürlich gilt immer die Sorgfaltspflicht. Ein Autofahrer, der hinter oder neben einem Pferd sinnlos hupt, handelt da schon sehr grenzwertig. Hier sehe ich durchaus eine "absichtliche" Gefährdung. Mit allen Konsequenzen.
Doch das ist hier nicht der Fall.

k-hm

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 15. Juli 2015 um 11:42:05 Uhr:


Wenn die Reiter Dich dazu genötigt haben, hinter ihnen zu bleiben indem sie die Strasse blockiert haben dann...war da tatsächlich was mit Nötigung.

Nur andersrum.

Vorsicht mit solchen Spekulationen. Ein Staatsanwalt könnte das ganz anders sehen 😁

Beispiel:
Auch (motorisierte und nicht motorisierte) Fahrradfahrer (😁) dürfen auf der Straße nebeneinander fahren. Solange sie die Fahrspurgrenzen nicht überschreiten.

Ähm... nein, ICH würde das nicht tun. Bin ja kein Selbstmörder 😁

k-hm

Okay, wird die Fahrerermittlung sein. Ich weiss nicht, wie das bei euch gehandhabt wird, aber ich denke, dass der Fahrer nachvollziehbar benannt werden wird.

Was du machen solltest, wenn du Post bekommst: den Vernehmungstermin wahrnehmen (wenn du möchtest, kannst du einen Rechtsanwalt mitbringen oder dich vorher auf eigene Kosten beraten, deine Entscheidung) und deine Version der Ereignisse darlegen. Deine Zeugen benennen, die werden dann ebenfalls angehört. Wenn das so war, wie du beschrieben hast, gehe ich davon aus, dass der Vorgang vom StA eingestellt wird.
Und in der Zwischenzeit relaxen. Das ganze klingt zumindest nicht besonders wild 😉

Zitat:

@k-hm schrieb am 15. Juli 2015 um 11:43:07 Uhr:


Wie gesagt, vom normalen Verkehrsteilnehmer zu erwarten, dass er weiss, dass ein Pferd offenbar KEIN normaler Verkehrsteilnehmer ist, geht nicht.

Sicherheit geht vor.

Und wenn sich ein Pferd unerwartet verhalten kann, dann obliegt es dem Pferdeführer, für Sicherheit zu sorgen.
Genauso, wie es dem Fahrzeugführer obliegt, sein Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand zu fahren und eine Gefährdung für andere möglichst auszuschließen.

Ein Restrisiko bleibt immer für beide Seiten. Aber der Normalverbraucher kennt sich NICHT mit Pferden aus. Und das erwartet die StVO auch nicht.

Bitte immer im Hinterkopf behalten. Pferde haben KEINE Vorfahrt. Sie unterliegen dem gleichen Gesetz.

Aber natürlich gilt immer die Sorgfaltspflicht. Ein Autofahrer, der hinter oder neben einem Pferd sinnlos hupt, handelt da schon sehr grenzwertig. Hier sehe ich durchaus eine "absichtliche" Gefährdung. Mit allen Konsequenzen.
Doch das ist hier nicht der Fall.

k-hm

Da gebe ich dir Recht, Rücksichtnahme und gutes Benehmen ist keine Einbahnstrasse 🙂

Danke naja ich versuche es. Wenn es nun doch aus irgendeinen, nicht bekannten Grund zum Verfahren und Verurteilung kommen sollte, was seht ihr als Strafe realistisch?

Ich weiss, ihr sehr ein Verfahren bzw. Verurteilung nach meiner Schilderung als unrealistisch. Das beruhigt mich schonmal.

Achso eins hatte ich noch vergessen. Ich hatte den Reiter beim abbiegen aus dem Fenster ganz vernünftig gefragt ob man nicht hintereinander reiten könnte. Da wurde mir vom Reiter frech als Antwort gegeben, dass er auch Verkehrsteilnehmer sei und ritt wie gesagt vor der Fahrzeug.

Zitat:

@John7399 schrieb am 15. Juli 2015 um 11:55:12 Uhr:


... was seht ihr als Strafe realistisch?

Tod durch erhängen. 😛

Ich würde auf jeden Fall eine Gegenanzeige machen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@k-hm schrieb am 15. Juli 2015 um 11:49:57 Uhr:


[...]
...
Beispiel:
Auch (motorisierte und nicht motorisierte) Fahrradfahrer (😁) dürfen auf der Straße nebeneinander fahren. Solange sie die Fahrspurgrenzen nicht überschreiten.
...

Ganz falsch!

Es gilt § 2 IV 1 Hs. 1 StVO:
"Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird."

Auch wenn das sehr vielen Radfahrern nicht passt, aber so sieht es das Gesetz vor. Und eine Behinderung ist regelmäßig anzunehmen, wenn für den nachfolgenden Verkehr die Möglichkeit des Passierens unnötig erschwert wird.

Ähnliches gilt auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer, da grds. das Rechtsfahrgebot gilt; d.h. es ist möglichst weit rechts zu fahren - auch innerhalb einer Fahrspur. (§ 2 I, II StVO)

@Themenersteller:
Warte einfach ab. Vorschnelles Handeln wird meist mehr Probleme bereiten als es dir selbst nützen wird!

EDIT:

Zitat:

@John7399 schrieb am 15. Juli 2015 um 11:55:12 Uhr:


Danke naja ich versuche es. Wenn es nun doch aus irgendeinen, nicht bekannten Grund zum Verfahren und Verurteilung kommen sollte, was seht ihr als Strafe realistisch?

...

Das kann dir NIEMAND vorhersagen. Dafür spielen schlichtweg viel zu viele Umstände, davon ein Großteil noch weitestgehend unbekannt, eine Rolle.

Wer hier eine ernsthafte Prognose abgibt, ist entweder Hellsehe oder Stümper...läuft wohl letztlich aber beides auf dasselbe hinaus.

Zitat:

@k-hm schrieb am 15. Juli 2015 um 11:49:57 Uhr:


Auch (motorisierte und nicht motorisierte) Fahrradfahrer (😁) dürfen auf der Straße nebeneinander fahren. Solange sie die Fahrspurgrenzen nicht überschreiten.

Nö, dürfen sie normalerweise nicht.

Sie dürfen das ausschließlich dann, wenn a) der Verkehr nicht behindert wird oder b) mindestens 16 Radler in einer Gruppe unterwegs sind.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. Juli 2015 um 11:57:06 Uhr:



Zitat:

@John7399 schrieb am 15. Juli 2015 um 11:55:12 Uhr:


... was seht ihr als Strafe realistisch?
Tod durch erhängen. 😛
Ich würde auf jeden Fall eine Gegenanzeige machen.

Gruß Metalhead

Wegen was?

Völlig sinnlos, wahrscheinlich kontraproduktiv. Führt höchstens dazu, dass der Staatsanwalt sich an die Stirn tippt und Dich nicht mehr ernst nimmt.

Ich persönlich hätte keine Lust, den Schwachsinn mitzumachen.
Ich würde über den Kinderkram lachen, den Behörden alles geben, was sie wollen (auf Aufforderung warten), die Anhörung ausfüllen und relaxed der Dinge harren, die da kommen mögen.

k-hm

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. Juli 2015 um 11:57:06 Uhr:



Zitat:

@John7399 schrieb am 15. Juli 2015 um 11:55:12 Uhr:


... was seht ihr als Strafe realistisch?
Tod durch erhängen. 😛
Ich würde auf jeden Fall eine Gegenanzeige machen.

Gruß Metalhead

Gegenanzeige hatte ich nicht vor zu machen. Wäre ja genau das gleiche wie jetzt, nur andersherum...

Also nochmal zusammenfassend, ihr geht nicht davon aus, dass nach der Anhörung noch etwas kommen wird, ja?

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