Anzeige wegen Nötigung erhalten!
Hallo,
ich habe mal eine Frage und hoffe, hier einen Experten zu haben, der mir weiterhelfen kann.
Vor ein paar Wochen bin ich gemeinsam mit zwei Kameraden in einem Feuerwehrfahrzeug (keine Einsatzfahrt sondern Dienstfahrt ohne Sonder- & Wegerechte) durch das Dorf gefahren um einen Wassertank zu befüllen. Auf der Dorfhauptstrasse sind zwei Reiter unterwegs gewesen. Ein Reiter ritt auf der linken und ein Reiter auf der rechten Fahrspur. Ich bin langsam (ca. 30-40 km/h) an die Reiter heran gefahren und habe abgebremst sowie den linken Blinker gesetzt, da ich in die links abgehende Straße abbiegen wollte. Ich holte groß aus um die Reiter, die sich inzwischen auf den linksseitigen Bürgersteig befanden, nicht zu gefährden. Da drängelten sich beide Reiter vor das Fahrzeug und ritten langsam die ganze Straße nebeneinander entlang. Da das Fahrzeug eine druckluftunterstützte Schaltung und Bremse hat und ich dadurch runterschalten musste, gab es natürlich ein Pfeifen von dem Fahrzeug und da das Getriebe sehr schwergängig ist, ist Zwischengas notwendig. Dabei zeigte mir eine Reiterin den Scheibenwischer. Ich folgte beiden Reitern, die weiterhin die ca. 1,5km lange Straße langsam und provozierend nebeneinander ritten, mit ca. 1-2m Abstand in Schrittgeschwindigkeit. Auf der Straße hätte es zudem mehrere Stellen gegeben mich vorbeizulassen oder wenigstens hintereinander reiten zu können.
Nun bekam ich eine Anzeige wegen Nötigung. Wo seht ihr meinen Fehler? Habe ich überhaupt einen Fehler gemacht? Und wie sind die Chancen, dass die Sache im Sand verläuft? Oder was wäre eine mögliche, realistische Strafe? Wäre ein Führerscheinentzug oder sogar eine Freiheitsstrafe bei diesem Fall angemessen? Wie gesagt, wir waren zu dritt im Fahrzeug und haben die Sache genauso gesehen. Die Schilderung des Reiters war, der die Anzeige bei der Polizei machte war, dass ich mit einer enormen Geschwindigkeit (> 50km/h was bei einem Unimog schlichtweg unrealistisch ist) an den Reiter herangefahren wäre, den Pferd den Weg abgeschnitten hätte und versucht hätte, dass Pferd zu erfassen. Zudem hätte ich keinen Abstand gehalten und die Reiter in eine Gefahrensituation gebracht und unnötig Gas gegeben.
Benötige ich einen Anwalt? Meine Rechtsschutzversicherung deckt leider nur PKW's ab und keine LKW's :-(
Ich bin auf eure Meinungen gespannt!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 15. Juli 2015 um 18:41:34 Uhr:
der wird dir nämlich genau das sagen was ich oben geschrieben habe - dann wirst du nichtnur bei der feuerwehr kein einsatzfahrzeug mehr fahren (wofür ich persönlich dich nach obiger aussage als ungeeignet halte!), sondern auch im privaten erstmal auf ein fahrrad angewiesen sein!😰
Was gibt dir eigentlich das Recht, den TE derart anzugehen? Eigentlich müsste man sagen, aufgrund obiger Aussage von dir bist du grds. ungeeignet für irgendwas, insbesondere aber bei der Feuerwehr zu sein. Du warst nicht dabei, kannst nix dazu sagen, aber den großen Molli markieren gegenüber jemandem der sowieso im Moment weder vorne noch hinten kennt. Ganz großes Tennis, aber das kennt man ja von dir und deinesgleichen...
@TE: ich persönlich sehe das so, dass du weder alles richtig noch alles falsch gemacht hast. Genauso wie die anderen Beteiligten. Ob was passiert, kann hier niemand sagen, wie auch. Der Schilderung nach dürfte da nichts nachkommen und wenn doch, würde ich persönlich alles vermeiden, wo du aktiv irgendwelche Fehler begehen kannst, also irgendwelche Aussagen mündlich oder schriftlich abgeben. Nicht zuletzt, unterhalte dich mit deiner Wehrführung, die sind für solche Geschichten zuständig und müssen mit der Gemeinde das weitere Vorgehen besprechen.
169 Antworten
Mach dir mal keine Sorgen, da sitzen mit Staatsanwalt und Richter noch zwei objektive Instanzen zwischen der möglichen Verurteilung.
Allerdings ist der Staatsanwalt auch an Recht und Gesetz gebunden, wenn ihn der Sachverhalt wie geschildert vorgetragen wird, stellt sich für ihn erstmal eine Straftat dar - denn er hat nur die eindeutigen Informationen der Reiter. Wenn du dich also nicht zur Sache äußerst bzw. nicht zur Äußerung aufgefordert wirst, wird es einen Strafbefehl geben oder zur Anklage kommen.
Dennoch würde ich mir keine Sorgen wegen einer Veurteilung machen, wenn deine Geschichte wahr ist. Ein Richter ist gut darin zu erkennen, wer Mist erzählt und wer nicht.
Zitat:
@John7399 schrieb am 15. Juli 2015 um 13:06:10 Uhr:
Danke! Also max. eine Geldstrafe ist realistisch und nicht der Führerscheinentzug (für eine gewisse Zeit oder dauerhaft mit Anordnung einer MPU), ja? In welchen Rahmen wäre eine Geldstrafe anzunehmen? Müsste ich die Gerichtskosten etc. auch tragen?
Verkauf dich mal nicht unter Wert! Du hast nix gemacht und daher ist auch die kleinste Strafe inakzeptabel. Falls du voller Zweifel bist, gehe wirklich zum Rechtsanwalt, erzähle ihm die ganze Wahrheit und all deine Zweifel, er wird dir eine vernünftige Prognose erstellen. So teuer wird das auch nicht sein, jedenfalls billiger als 1-3 Monatsgehälter Geldstrafe.
Zitat:
@k-hm schrieb am 15. Juli 2015 um 12:33:58 Uhr:
Aufwand. Und Nerverei.Zitat:
@metalhead79 schrieb am 15. Juli 2015 um 12:16:36 Uhr:
Welchen Ärger?
Find' ich unnütz.k-hm
Der größere Aufwand dürfte die Rennerei wegen der eingegangen Anzeige sein.
Dabei könnte man gleich selber eine aufgeben.
So gemein wäre ich, dem Gegenüber den selben Aufwand zu bereiten.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 15. Juli 2015 um 13:14:40 Uhr:
Verkauf dich mal nicht unter Wert! Du hast nix gemacht und daher ist auch die kleinste Strafe inakzeptabel. Falls du voller Zweifel bist, gehe wirklich zum Rechtsanwalt, erzähle ihm die ganze Wahrheit und all deine Zweifel, er wird dir eine vernünftige Prognose erstellen. So teuer wird das auch nicht sein, jedenfalls billiger als 1-3 Monatsgehälter Geldstrafe.Zitat:
@John7399 schrieb am 15. Juli 2015 um 13:06:10 Uhr:
Danke! Also max. eine Geldstrafe ist realistisch und nicht der Führerscheinentzug (für eine gewisse Zeit oder dauerhaft mit Anordnung einer MPU), ja? In welchen Rahmen wäre eine Geldstrafe anzunehmen? Müsste ich die Gerichtskosten etc. auch tragen?
Wieso 1-3 Monatsgehälter Geldstrafe? Wenn ich eine Aufforderung bekomme, meine Wahrheit zu erzählen, folge ich diesem natürlich. Eine Möglichkeit meiner Darstellung der Sachlage sollte ja vor einer Anklage stattfinden bzw. ich aufgefordert werden, oder?
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Ohne jetzt die 4 Seiten gelesen zu haben:
Du wirst zu einer Aussage zur Polizei gebeten.
Du kannst dem Polizisten wahrheitsgemäß die Geschichte erzählen. Er schreibt das so nieder.
Das geht weiter und wird mit großer Sicherheit nicht weiter verfolgt. Vorallem hast du 2 Zeugen die deine Geschichte stützen.
Und bei dem Plausch mit dem Polizisten erwähnst du das nebeneinander her reiten und den Scheibenwischer.
Ich würde gar nichts befürchten.
Nur gegenüber dem Polizisten keine abfällige Bemerkung zu Reitern.. vielleicht reitet er selbst 😁
Zitat:
@John7399 schrieb am 15. Juli 2015 um 13:30:52 Uhr:
[...] Wieso 1-3 Monatsgehälter Geldstrafe? Wenn ich eine Aufforderung bekomme, meine Wahrheit zu erzählen, folge ich diesem natürlich. Eine Möglichkeit meiner Darstellung der Sachlage sollte ja vor einer Anklage stattfinden bzw. ich aufgefordert werden, oder?
Es wird nicht in Monatsgehältern gerechnet, sondern immer noch in Tagessätzen. Das zeigt wieder einmal auf, dass hier wild darauf losgeschrieben wird.
Was erwartest du denn von deiner "Wahrheit"? Wenn du es so darlegst, wie hier eingangs, hast du zunächst einmal nur den Nachweis erbracht, dass du
- überhaupt gefahren bist
- du ggf. zu dicht aufgefahren bist
- du mit Zwischengas heruntergeschalten hast
- du dich provoziert gefühlt hast
- ...
Warum also unnötig diese noch zu ermittelnden Umstände den Ermittlungsbehörden vorwegnehmen? Dafür gibt es schlichtweg keinen Grund.
Nicht grundlos rät jeder Anwalt zunächst einmal "Schnauze halten!". 😉
Zwischengas ist ja kein Problem, wenn es bei dem Fahrzeug technisch erforderlich ist. Die Pferde müssen auch mit Motorgeräuschen zurechtkommen können, ansonsten haben sie im öffentlichen Strassenverkehrs nichts verloren. Trotzdem würde ich erst mal mit einen Anwalt sprechen, sonst reitet (😁) man sich selbst durch unbedachte Aussagen in irgendeine schlimme Geschichte rein.
Zitat:
@alex.miamorsch schrieb am 15. Juli 2015 um 13:51:00 Uhr:
Es wird nicht in Monatsgehältern gerechnet, sondern immer noch in Tagessätzen. Das zeigt wieder einmal auf, dass hier wild darauf losgeschrieben wird.Was erwartest du denn von deiner "Wahrheit"? Wenn du es so darlegst, wie hier eingangs, hast du zunächst einmal nur den Nachweis erbracht, dass du
- überhaupt gefahren bist
- du ggf. zu dicht aufgefahren bist
- du mit Zwischengas heruntergeschalten hast
- du dich provoziert gefühlt hast
- ...Warum also unnötig diese noch zu ermittelnden Umstände den Ermittlungsbehörden vorwegnehmen? Dafür gibt es schlichtweg keinen Grund.
Nicht grundlos rät jeder Anwalt zunächst einmal "Schnauze halten!". 😉
Und die Tagessätze berechnen sich aus...?
Schnauze halten ist grundsätzlich ein guter Tipp, aber hier geht es auch um die galubhafte Erzählung des passierten und da ist es besser, wenn man einige Details mit einfließen lässt.
Wie gesagt, habe ich ja eine KfZ-Rechtsschutzversicherung, auch für fremde Fahrzeuge. Allerdings gilt diese nur für PKW's und nicht für LKW's... Somit wollte ich eigentlich die Geschichte so wie anfangs beschrieben ohne Anwalt erzählen... Was kostet denn ein Anwalt ca.?
Zitat:
@Benwheeler schrieb am 15. Juli 2015 um 13:54:19 Uhr:
Zwischengas ist ja kein Problem, wenn es bei dem Fahrzeug technisch erforderlich ist. Die Pferde müssen auch mit Motorgeräuschen zurechtkommen können, ansonsten haben sie im öffentlichen Strassenverkehrs nichts verloren. Trotzdem würde ich erst mal mit einen Anwalt sprechen, sonst reitet (😁) man sich selbst durch unbedachte Aussagen in irgendeine schlimme Geschichte rein.
Glaubst du allen Ernstes, dass sich bei der Polizei oder gar Staatsanwaltschaft und Strafgericht jeder mit technischen Begebenheiten und Erforderlichkeiten auskennt? Darauf würde ich mich nicht verlassen. 😉
Und wozu jetzt schon einen Anwalt kontaktieren? Das kostet erst einmal nur Geld...für gegenwärtig nichts und wieder nichts!
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 15. Juli 2015 um 14:02:51 Uhr:
[...] Und die Tagessätze berechnen sich aus...?Schnauze halten ist grundsätzlich ein guter Tipp, aber hier geht es auch um die galubhafte Erzählung des passierten und da ist es besser, wenn man einige Details mit einfließen lässt.
Aus dem durchschnittlichen Monatsverdienst. Aber die Aussage man wird verurteilt Monatsgehälter "zu zahlen" ist irreführend, da die Mindeststrafe bei lediglich fünf Tagessätzen liegt. 😉
Hier geht es um genau das, wie in vielen Millionen anderen Fällen auch. Und in den anderen Fällen gilt stets der Grundsatz "Schnauze halten". 😉
Warum soll man sich mit (über-/untermotivierten) Polizisten auseinandersetzen? Das bringt niemanden wirklich weiter. Es bringt dafür aber das Risiko mit sich, dass sich eine weitere Person, die mit der rechtlichen Beurteilung rein gar nichts zu tun hat, ihre subjektiven Aspekte einfließen lässt.
Und schon hat man auf einmal in der Hauptverhandlung einen Polizisten als Zeugen, der berichtet wie nervös der TE seine Auffassung darstellte, mit gebrochener Stimme und komplexen Sätzen, was ihm wenig glaubwürdig erschien.
Was hat man denn zu verlieren, wenn man erst einmal abwartet? Nichts. Dann kommt es halt zur Vernehmung bei der StA, zum Strafbefehl oder zur Hauptverhandlung. Was soll's? Letztlich sollten sich mit der Ermittlung des Sachverhaltes und dessen rechtlichen Würdigung Juristen beschäftigen. Das ist schließlich deren Job. 😉
Zitat:
@John7399 schrieb am 15. Juli 2015 um 14:03:45 Uhr:
Wie gesagt, habe ich ja eine KfZ-Rechtsschutzversicherung, auch für fremde Fahrzeuge. Allerdings gilt diese nur für PKW's und nicht für LKW's... Somit wollte ich eigentlich die Geschichte so wie anfangs beschrieben ohne Anwalt erzählen... Was kostet denn ein Anwalt ca.?
Erstberatungen kosten bis zu ca. 200€.
Es übernimmt auch nicht jedes RSV die Kosten für ein Strafverfahren.
Aber wenn ich so die Aussagen von manchen hier lese, habe ich ja nach meiner Schilderung nichts zu befürchten. Wieso sollte ich dann der Polizei nicht die Wahrheit erzählen und auf die Zeugen verweisen, die meine Wahrheit stützen? Wieso sollte ich die Geschichte des Antragstellers stehen lassen?
Zitat:
@John7399 schrieb am 15. Juli 2015 um 14:15:43 Uhr:
Aber wenn ich so die Aussagen von manchen hier lese, habe ich ja nach meiner Schilderung nichts zu befürchten. Wieso sollte ich dann der Polizei nicht die Wahrheit erzählen und auf die Zeugen verweisen, die meine Wahrheit stützen? Wieso sollte ich die Geschichte des Antragstellers stehen lassen?
Die Polizei hat keine Entscheidungsbefugnis. Die Herrin des Verfahrens ist die Staatsanwaltschaft. Warum also voreilig Aussagen machen, welche dich zunächst einmal auch mit belasten? Das ergibt keinen Sinn.
Mach' dir wirklich mal keinen Stress. Ist halt dumm gelaufen. Dennoch solltest du jetzt erst einmal abwarten. Denn das Verfahren kann auch ohne deine Aussage eingestellt werden, wenn es für sinnvoll erachtet wird.
Hier ist ja wieder ein richtiger "Experte" in Axel.m unterwegs... 🙄
Bei so einem Sachverhalt ist "nichts sagen" zwar innerhalb der Rechte des Beschuldigten, es wäre aber der Sache nicht förderlich, dies zu tun. Tut er das nämlich, wird das Ding mit einiger Sicherheit verhandelt oder es ergeht ein Strafbefehl. Beides bringt dem TE mehr Ärger als eine Aussage.