Anzeige wegen Fahrerflucht
Hallo liebe Gemeinde,
das ist mein allererster Forumeintrag, aber ich werde meinen Vorfall so gut es geht beschreiben.
Es geht darum, dass ich nun eine Anzeige wegen Fahrerflucht am Hals hab.
Es war am Abend und ich entschloss mich mein Motorrad kurz in die Waschbox zu fahren.
Ich bin rechts in die Straße eingebogen, wo der Gegenverkehr ab und zu mal anhalten muss, wegen den Verkehrsinseln die sich auf seiner Seite befinden.
Da kam mir ein Auto entgegen und ignorierte meinen Vorrang. ( Später meinte er zu der Polizei; da wäre genug Platz gewesen für uns beide...,dass ich fast auf dem Gehweg gelandet wäre, hat er natürlich nicht gesehen.)
Ich voller Wut hab ihm den Mittelfinger gezeigt und dabei versehentlich den linken Außenspiegel beschädigt.
Ohne meine Kenntnis, dass der Außenspiegel beschädigt wurde, bin ich wie geplant in die Waschbox gefahren ohne irgendwelchen Hintergedanken zur Flucht.
Der gute Herr ist mir dann bis zu Waschbox gefolgt und wollte sehr aufmüpfig meine Daten haben.
Letztendlich haben wir uns darauf geeinigt, die Polizei hinzu zu rufen. Nach ein paar Minuten kamen auch schon zwei Beamte und nahmen alles so auf, wie ich es beschrieben hab.
Ich habe gesagt, dass ich den entstanden Schaden bezahlen werde und habe eine Woche später einen Kostenvoranschlag in Höhe von 300 Euro bekommen. Soweit so gut.
Jetzt habe ich eine Anzeige wegen Fahrerflucht bekommen. ( Zwei Wochen vor Ende meiner Probezeit hat sich das ganze abgespielt)
Nun sind meine Fragen,
-wie ich dagegen vorgehen kann und wie meine Chancen aussehen.
-wie sieht es aus, dass mir der Herr den Vorrang/Vorfahrt genommen hat. Kann ich dagegen vorgehen? Vor allem hätte es für mich schlimm ausgehen können auf dem Motorrad; wenn ich nicht auf meinen Vorrang verzichtet hätte.
-inwiefern habe ich eine Fahrerflucht begangen, ohne zu wissen, dass ich das Auto beschädigt habe. Ich dachte der Spiegel wäre nur eingeklappt, da die Geschwindigkeit auch nicht wirklich hoch war.
Hier ist nochmal eine kleine Veranschaulichung:
1. Ich auf dem Motorrad
2. Auto, welches wir den Vorrang/Vorfahrt nimmt
3. Verkehrsinseln
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Beste Antwort im Thema
Mit ausgestreckten Mittelfinger einen Außenspiegel beschädigt und nicht bemerkt? Das wirst Du ohne Anwalt niemandem plausibel erklären können....
31 Antworten
Zitat:
@gast356 schrieb am 9. Mai 2018 um 22:05:37 Uhr:
...wenn der TE gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft auch nur annähernd so agiert wie die hier getätigten Aussagen vermuten lassen, dann ist sowieso Hopfen & Malz verloren.
Die Strafanzeige wegen Unfallflucht läuft ja sowieso schon... wenn der Gegner bei seinen Aussagen zu dem Vorfall ruhig und sachlich schildert / geschildert hat, dann ist so eine Aussage bei weitem glaubwürdiger und der TE steht als der wilde, irre Verkehrsrowdy da, der andere Verkehrsteilnehmer nötigt, beleidigt und obendrein auch noch Spiegel zerdengelt.Mich würde nicht wundern, wenn da nicht noch eine Strafanzeige wegen Beleidigung hinterherkäme...
PS: ...anzugeben mit einem Motorrad die Berührung eines anderen Fahrzeugs nicht mitbekommen zu haben ist meiner Meinung nach von vorneherein bereits sträflich und wird bei der Bewertung der Aussagen annähernd für jeden Staatsanwalt bzw. Richter ein Signal sein, dass die Angaben mehr als abstrus und unglaubwürdig sind.
Oder, und das ist meine Meinung, ein Troll hat zugeschlagen.
Und das mit absoluter Sicherheit !!!
Gruß MIFIA4
Zitat:
@MiFiA4 schrieb am 11. Mai 2018 um 15:07:38 Uhr:
Oder, und das ist meine Meinung, ein Troll hat zugeschlagen.Und das mit absoluter Sicherheit !!!
Gruß MIFIA4
Da der TE dieselbe Geschichte in einem Verkehrsrechtsforum gepostet hat und sich dort nicht mehr meldet, gehe ich eher davon aus, dass er hier gehofft hat, die Antwort zu bekommen, die er hören will.
Da hier aber der Haupttenor lautet "Nee du, das ist schon Unfallflucht.", meldet sich der TE auch hier nicht mehr.