Anzeige wegen Fahrerflucht

Hallo liebe Gemeinde,
das ist mein allererster Forumeintrag, aber ich werde meinen Vorfall so gut es geht beschreiben.
Es geht darum, dass ich nun eine Anzeige wegen Fahrerflucht am Hals hab.
Es war am Abend und ich entschloss mich mein Motorrad kurz in die Waschbox zu fahren.
Ich bin rechts in die Straße eingebogen, wo der Gegenverkehr ab und zu mal anhalten muss, wegen den Verkehrsinseln die sich auf seiner Seite befinden.
Da kam mir ein Auto entgegen und ignorierte meinen Vorrang. ( Später meinte er zu der Polizei; da wäre genug Platz gewesen für uns beide...,dass ich fast auf dem Gehweg gelandet wäre, hat er natürlich nicht gesehen.)
Ich voller Wut hab ihm den Mittelfinger gezeigt und dabei versehentlich den linken Außenspiegel beschädigt.
Ohne meine Kenntnis, dass der Außenspiegel beschädigt wurde, bin ich wie geplant in die Waschbox gefahren ohne irgendwelchen Hintergedanken zur Flucht.
Der gute Herr ist mir dann bis zu Waschbox gefolgt und wollte sehr aufmüpfig meine Daten haben.
Letztendlich haben wir uns darauf geeinigt, die Polizei hinzu zu rufen. Nach ein paar Minuten kamen auch schon zwei Beamte und nahmen alles so auf, wie ich es beschrieben hab.
Ich habe gesagt, dass ich den entstanden Schaden bezahlen werde und habe eine Woche später einen Kostenvoranschlag in Höhe von 300 Euro bekommen. Soweit so gut.

Jetzt habe ich eine Anzeige wegen Fahrerflucht bekommen. ( Zwei Wochen vor Ende meiner Probezeit hat sich das ganze abgespielt)

Nun sind meine Fragen,
-wie ich dagegen vorgehen kann und wie meine Chancen aussehen.
-wie sieht es aus, dass mir der Herr den Vorrang/Vorfahrt genommen hat. Kann ich dagegen vorgehen? Vor allem hätte es für mich schlimm ausgehen können auf dem Motorrad; wenn ich nicht auf meinen Vorrang verzichtet hätte.
-inwiefern habe ich eine Fahrerflucht begangen, ohne zu wissen, dass ich das Auto beschädigt habe. Ich dachte der Spiegel wäre nur eingeklappt, da die Geschwindigkeit auch nicht wirklich hoch war.

Hier ist nochmal eine kleine Veranschaulichung:
1. Ich auf dem Motorrad
2. Auto, welches wir den Vorrang/Vorfahrt nimmt
3. Verkehrsinseln

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Beste Antwort im Thema

Mit ausgestreckten Mittelfinger einen Außenspiegel beschädigt und nicht bemerkt? Das wirst Du ohne Anwalt niemandem plausibel erklären können....

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Zitat:

@Biker1324 schrieb am 4. Mai 2018 um 10:20:37 Uhr:


[...]
Ich voller Wut hab ihm den Mittelfinger gezeigt und dabei versehentlich den linken Außenspiegel beschädigt.

Wie das? Hand gegen Spiegel? Lenker gegen Spiegel? Und das willst du nicht bemerkt haben, dass es da eine Berührung gegeben hat?

Zitat:

-inwiefern habe ich eine Fahrerflucht begangen, ohne zu wissen, dass ich das Auto beschädigt habe. Ich dachte der Spiegel wäre nur eingeklappt, da die Geschwindigkeit auch nicht wirklich hoch war.

Du hast dich unerlaubt vom Unfallort entfernt, indem du ja offensichtlich bemerkt hast, dass durch dein Handeln der Spiegel des Fahrzeugs in irgendeiner Form verändert wurde und nicht geprüft hast, ob dieser dadurch beschädigt wurde. Du kannst doch auch nicht einfach jemanden mit dem Motorrad umfahren und dann behaupten "Ich hab ja nicht bemerkt, dass der sich dabei verletzt hat.".

Ein wenig merkwürdig kommt ja die Geschichte schon daher, aber eben solche kann das Leben halt auch schreiben.

Dass der Anstoß bis hin zum Umklappen des Spiegels nicht bemerkt wurde, wird kaum jemand ernsthaft glauben. Egal, ob durch Finger, Hand oder Lenker verursacht: so etwas ist deutlich zu spüren und sicherlich sogar durch einen Helm zu hören. Der gestreckte Mittelfinger kommt verschärfend dazu, dessen Gebrauch man ja einer Entschärfung der Situation durch adäquates Verhalten gegenüber bevorzugt hat. Alles also Umstände, die eine Strafverfolgung durchaus angezeigt erscheinen lassen.

Zusammen mit den Zeitpunkt des "Vergehens", nämlich zwei Wochen vor dem Ende der Probezeit, lassen alle Punkte eine gewisse Unreife erkennen, zumindest was das Führen von Kraftfahrzeugen angeht. Da wird es schon ein recht mild urteilendes Gericht benötigen, um einigermaßen erträglich aus der Nummer herauszukommen.

Zitat:

@Biker1324 schrieb am 4. Mai 2018 um 10:20:37 Uhr:



Der gute Herr ist mir dann bis zu Waschbox gefolgt und wollte sehr aufmüpfig meine Daten haben.
Letztendlich haben wir uns darauf geeinigt, die Polizei hinzu zu rufen. Nach ein paar Minuten kamen auch schon zwei Beamte und nahmen alles so auf, wie ich es beschrieben hab.
Ich habe gesagt, dass ich den entstanden Schaden bezahlen werde und habe eine Woche später einen Kostenvoranschlag in Höhe von 300 Euro bekommen. Soweit so gut.

Jetzt habe ich eine Anzeige wegen Fahrerflucht bekommen.

Öhm, wenn die Beamten den Unfall aufgenommen haben, wie kommt dann eine ,,Fahrerflucht,, zustande ?

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 4. Mai 2018 um 13:54:17 Uhr:



Öhm, wenn die Beamten den Unfall aufgenommen haben, wie kommt dann eine ,,Fahrerflucht,, zustande ?

Der TE hat sich ja offensichtlich vom Unfallort entfernt und wurde nur gestellt, weil ihn der Geschädigte verfolgt hat. Hätte er die Straße geräumt, wäre das was anderes gewesen. Aber er ist ja munter zur Waschbox gefahren und hatte ja auch kein Interesse daran, sich weiter mit dem Geschädigten zu befassen.

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Noch gilt nicht "Auge um Auge....."
Deshalb ist das mit der genommenen Vorfahrt wohl vom Tisch..... .
Da hätte man als TE schlichtweg stehen bleiben müssen.
Für den TE hingegen wird es ein Böses Erwachen geben.
Da hat die Probezeit doch ihren Zweck erfüllt 😉 .
Also....Verlängert oder gar neu antreten. ... . Zu Recht wie ich denke.

Zitat:

@klamann15 schrieb am 4. Mai 2018 um 10:28:35 Uhr:


Du solltest dir unbedingt einen Rechtsanwalt nehmen.
Mehr kann man eigentlich nicht dazu sagen.
Sehr wahrscheinlich ist aber das einige ihren Senf dazu geben werden. 😁

Aufgrund der nicht unerheblichen Rechtsfolgen würde ich mir da rechtlichen Beistand holen und nicht auf die Ratschläge hier achten.

peso

Ich glaube dir muss erstmal von einem Gutachter nachgewiesen werden, dass du den Aufprall hättest mitbekommen müssen.

Zitat:

@Karmari schrieb am 9. Mai 2018 um 13:41:05 Uhr:


Ich glaube dir muss erstmal von einem Gutachter nachgewiesen werden, dass du den Aufprall hättest mitbekommen müssen.

Wenn ein Motorradfahrer in irgendeiner Form dafür sorgt, dass der Spiegel eines PKW einklappt, hat er das mit Sicherheit gemerkt. Egal ob er jetzt mit der Hand oder mit dem Lenker dagegen gestoßen ist. Da braucht es keinen Gutachter.

Zitat:

@Karmari schrieb am 9. Mai 2018 um 13:41:05 Uhr:


Ich glaube dir muss erstmal von einem Gutachter nachgewiesen werden, dass du den Aufprall hättest mitbekommen müssen.

Rausgeschmissenes Geld - hab mal so ein Seminar "Unfallrekonstruktion" bei der DEKRA mitgemacht. Du kriegst selbst bei Auto-Auto fast jeden Pfurz mit.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 9. Mai 2018 um 14:54:35 Uhr:


Rausgeschmissenes Geld - hab mal so ein Seminar "Unfallrekonstruktion" bei der DEKRA mitgemacht. Du kriegst selbst bei Auto-Auto fast jeden Pfurz mit.

Aber auch nur dann, wenn man nicht total resistent gegen unbekannte Geräusche ist, was meiner Erfahrung nach fast alle meine Fahrer und andere Mitmenschen sind. Beispiel: Wir sitzen gemütlich auf einer ruhigen Terrasse, es knallt unüberhörbar (im konkreten Fall eine Silvesterrakete im Mai); ich: "Was war das?" alle anderen: "Was war was?" ...

Den Gutachter würde ich dennoch auch beim Motorradfahrer bestellen, ob der überhaupt geistig in der Lage ist, am Straßenverkehr teilzunehmen.

Der Richter würde dann dazu erklären, dass das unbekannte Geräusch Anlass gegeben hätte, an Ort und Stelle nachzuprüfen. Ist aber immer noch die Standardausrede, hab nichts gemerkt.

Und immer schön realistisch bleiben. Schon mal von Hand einen Spiegel am Auto umgeklappt? Bekannt, wieviel "Energie" dazu benötigt wird? Beim einen mehr, beim anderen weniger, aber immer mit einem bestimmten Aufwand.

Weder Sachverständige, Gutachter noch Richter werden glauben, dass ein solcher Anstoß, der zum Umklappen des Spiegels führte, unbemerkt geblieben sein soll, schon gar nicht auf einem fahrenden Motorrad. Will man vom Gegenteil überzeugen, führt das garantiert nicht zu einer Strafmilderung. Mit sehr viel Glück sieht´s der Richter allenfalls mit Humor und verdeutlicht dem Beschuldigten, dass er nicht bei der Augsburger Puppenkiste zu Gast ist und er seine Angabe noch einmal kurz überdenken möge.

Fakt ist jedenfalls, dass der Unfall aktenkundig ist. Mit den jeweiligen, persönlichen Daten beider Unfallgegner.
Von daher wird sicherlich nicht mehr wegen Fahrerflucht ermittelt.

Das wage ich zu bezweifeln. Fakt ist nämlich, dass der TE sich nach dem Anstoß einfach verpieselt hat und erst später durch den Geschädigten gestellt wurde.

...wenn der TE gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft auch nur annähernd so agiert wie die hier getätigten Aussagen vermuten lassen, dann ist sowieso Hopfen & Malz verloren.
Die Strafanzeige wegen Unfallflucht läuft ja sowieso schon... wenn der Gegner bei seinen Aussagen zu dem Vorfall ruhig und sachlich schildert / geschildert hat, dann ist so eine Aussage bei weitem glaubwürdiger und der TE steht als der wilde, irre Verkehrsrowdy da, der andere Verkehrsteilnehmer nötigt, beleidigt und obendrein auch noch Spiegel zerdengelt.

Mich würde nicht wundern, wenn da nicht noch eine Strafanzeige wegen Beleidigung hinterherkäme...

PS: ...anzugeben mit einem Motorrad die Berührung eines anderen Fahrzeugs nicht mitbekommen zu haben ist meiner Meinung nach von vorneherein bereits sträflich und wird bei der Bewertung der Aussagen annähernd für jeden Staatsanwalt bzw. Richter ein Signal sein, dass die Angaben mehr als abstrus und unglaubwürdig sind.

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