Anzeige wegen Beinahe-Unfall?
Hallo in die Runde,
ich möchte mal Meinungen einsammeln zu einem Vorfall, der sich heute ereignet hat, und von dem ich nicht weiß, ob ich ihn anzeigen soll. Ich muss dazu sagen, dass ich noch nie irgendjemanden angezeigt habe, aber ich weiß nicht, ob ich jetzt eine Ausnahme machen sollte.
Auf der Zeichnung ist eine Hälfte einer Kraftfahrstraße zu sehen, mit der Fahrtrichtung von links nach rechts, und einer zweispurigen Zufahrt von unten. Auf dem linken Fahrstreifen der Zufahrt sieht man einen sogenannten Vorankündigungspfeil (Zeichen 297.1), der etwas missverständlich das bevorstehende Ende des linken Fahrstreifens anzeigt. Am Ende der linken Fahrspur erfolgt aber keine Fahrbahnverengung, sondern die Einmündung in die korrespondierende Fahrspur auf der horizontal verlaufenden Kraftfahrstraße.
Die Benutzung der rechten Fahrspur der Zufahrt ist (bei entsprechend leichtem Verkehr auf der Hauptstraße) weder praktisch noch durch Vorschriften geboten, man kann diese Vorfahrtstraße mit einem Blick nach links hunderte von Metern weit einsehen und kann sich dort problemlos von der linken Fahrspur der Zufahrt aus in den fließenden Verkehr auf der Hauptstraße einordnen.
Ich saß also ganz links im blauen Fahrzeug, und der Rote ist plötzlich ohne erkennbaren Anlaß von der rechten Fahrspur nach links in meine Spur gezogen, und hat mich von der Fahrbahn abgedrängt. Ich hatte noch gehupt, aber musste dann trotzdem über die Sperrfläche ausweichen, um einen Unfall zu vermeiden.
Normalerweise gehe ich davon aus, dass scheinbar unaufmerksamen Fahrern durch derartige Beinahe-Unfälle die Wichtigkeit des Schulterblicks vor dem Spurwechsel verdeutlicht wird, und gewöhnlich reagieren Verkehrsteilnehmer nach solchen Fahrfehlern eher defensiv.
Was mich hier etwas beunruhigt, ist die aggressive und völlig uneinsichtige Reaktion des Fahrers im roten Fahrzeug, der daraufhin auch noch anfing, hinter mir her zu hupen, wie wild die Lichthupe zu betätigen, und wild herumzufuchteln.
Nachdem ich in diesem Forum von ähnlichen Fällen gelesen hatte, vermute ich aufgrund dieser Reaktion inzwischen, dass nicht ein vergessener Schulterblick die Ursache des Beinahe-Unfalls war, sondern Vorsatz. Ich vermute, der Fahrer wollte mich am Überholen vor einer (objektiv nicht existierenden) Fahrbahnverengung hindern, weil er möglicherweise nicht ortskundig war und die Zeichen 297.1 auf der linken Fahrspur missdeutet hatte.
So oder so wähnte er sich ganz offenbar im Recht, und dies läßt mich befürchten, dass ihm fundamentale Verkehrsregeln wie StVO § 7 Abs. 5 entweder nicht geläufig sind, oder er vorsätzlich dagegen verstößt.
Und deshalb frage ich mich nun, ob ich den nicht ausnahmsweise doch anzeigen sollte. Was denkt Ihr?
Viele Grüße,
pedestrian (der Name stimmt nicht mehr ganz :-))
Beste Antwort im Thema
Mich amüsiert immer die Reihenfolge um einen Unfall zu vermeiden:
Erst Hupen und danach auf die Bremse.
Und dann ins Internet um sich die Heiligsprechung für sein tolles Verhalten abzuholen.
Ohne diese Oberlehrer wäre es hier im Forum und auch auf der Strasse richtig langweilig.
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18 Antworten
Und wieder mal ist der Spurwechsler der Unschuldige... Egal ob und was der TE falsch gemacht haben könnte so hat der Andere doch die Spur Rücksichtslos gewechselt und den links fahrenden gefährdet was sicher schwerer wiegt als ein eventueller Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Das sich der Typ auch noch aufregte ist schon fast sympthomatisch für die heutige Zeit. Andere gefährden und sich dann auch noch aufregen wenn man angehupt wird, denn man macht ja keine Fehler. Wie auch immer, eine Anzeige macht ohne Zeugen wenig Sinn. Insbesonders weil man den Fahrer zweifelsfrei identifizieren muß.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Und wieder mal ist der Spurwechsler der Unschuldige...Egal ob und was der TE falsch gemacht haben könnte so hat der Andere doch die Spur Rücksichtslos gewechselt und den links fahrenden gefährdet was sicher schwerer wiegt als ein eventueller Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Das sich der Typ auch noch aufregte ist schon fast sympthomatisch für die heutige Zeit. Andere gefährden und sich dann auch noch aufregen wenn man angehupt wird, denn man macht ja keine Fehler. Wie auch immer, eine Anzeige macht ohne Zeugen wenig Sinn. Insbesonders weil man den Fahrer zweifelsfrei identifizieren muß.
Völlig richtig. Deshalb redete ich ja auch von Verkehrsgefährdung.
Das ist eine waschechte Straftat, kein Kavaliersdelikt.
Der Spurwechsler ist nicht unschuldig (s.o.). Nur ist er eben nicht alleine beteiligt, sondern er sieht eine Provokation. Bei Cholerikern kann eine Kleinigkeit eben eine unangemessene Reaktion zur Folge haben.
Das ist das wahre Leben.
Ich sehe das grundsätzlich genauso:
Wer sich nicht unter Kontrolle hat, sollte sich nicht ans Steuer setzen. Choleriker sind da immer "benachteilt"

k-hm
Ich weiß gar nicht, warum aus solch einem alltäglich und leider immer wieder vorkommendem Fahrmanöver so ein Theater gemacht wird.
Wir haben hier einen Fahrstreifenwechsel mit Gefährdung, der bei Ahndung ein Verwarngeld von 30 Euro nach sich zieht. Mit Unfall würde es dann 35 Euro kosten.
@TE
Also froh sein, dass du so gut reagiert hast und fertig. Dem anderen sofort Absicht zu unterstellen, nur weil er nach dem Vorfall nicht gerade einsichtig reagiert hat, halte ich für maßlos übertrieben und völlig an den Haaren herbei gezogen.
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Ich weiß gar nicht, warum aus solch einem alltäglich und leider immer wieder vorkommendem Fahrmanöver so ein Theater gemacht wird...
MT live...

. Ansonsten bin ich ganz Deiner Meinung. Typische Situation menschlicher Fehler, die mal gut und mal schlecht ausgeht. Im Falle des TE halbgut oder halbschlecht, je nach Betrachtungsweise.