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Anzeige nach "Nötigung" sinnvoll?

Themenstarteram 18. August 2013 um 10:29

Hi,

gestern bin ich von meinem Urlaub aus Holland zurück nach Hause gefahren (ca. 900 Km).

Die Fahrt verlief soweit problemlos, bis auf einen Audi Fahrer.

Ich befand mich auf der linken Spur einer Dreispurigen Autobahn und habe Fahrzeuge auf der mittleren Spur die ca. 200-400m von mir entfernt waren überholt und bin zwischen den nicht eingeschert, sondern für ca. 2 Km auf der linken Spur geblieben.

Mein Tempo betrug 170-190 Km/h. Das war anscheinend dem Audifahrer zu langsam.

Erst ist er mir dicht aufgefahren, dann kurz auf die mittlere Spur gezogen und war mit meinem Fahrzeug auf Augenhöhe. Dann hat er wieder auf die linke Spur gewechselt.

Als es der Verkehr zugelassen hat bin ich rüber gefahren und wollte ihn vorbeilassen. Dann zieht der Audifahrer an und bleibt auf meiner Höhe, damit ich nicht wieder auf die linke Spur wechseln kann, obwohl ca. 150 m vor mir schon wieder auf meiner Spur ein Fahrzeug war.

Hab dann nochmal richtig gasgeben müssen damit ich wieder vor dem Audi fahrer auf die linke Spur wechseln konnte, anderenfalls hätte ich eine fast Vollbremsung von 180 auf 120 machen müssen.

Nachdem das Auto auf der mittleren Spur weg war bin ich sofort wieder auf die mittlere Spur gewechselt um den Audifahrer erneut vorbeizulassen.

Zum krönenden Abschluss hat er mich dann noch schön geschnitten.

Das ganze Geschehen hat meine Kamera aufgezeichnet und hat ca. 30 Sekunden gedauert. Soll ich den Audifahrer anzeigen? Ich war mit der ganzen Familie unterwegs, hätte also noch weitere 4 Zeugen, die alles mitbeobachtet haben.

LG

Dignitas

Beste Antwort im Thema

Da fällt mir nur zu ein:

Da haben sich zwei gesucht und gefunden.

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Zitat:

Original geschrieben von Swallow

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Nö. Das Bestehen auf seinen Rechten ist neutral. ...

Das penetrante Bestehen auf sämtliche echte oder vermeintliche Rechte ist mindestens kleinlich, im Zweifel aber asozial.

Ich rede nur von echten Rechten. Vorhin bin ich über einen "Zebrastreifen" gegangen. Da mussten 10 Autos von 50 auf null abbremsen. War ich jetzt kleinlich oder asozial, weil ich mein Recht durchgesetzt habe? :rolleyes:

am 29. August 2013 um 19:11

Die StVO kennt nur Pflichten und keine Rechte hat mir mein Fahrlehrer gesagt und er hat es nicht wörtlich gemeint!

Zitat:

Original geschrieben von Swallow

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Nö. Das Bestehen auf seinen Rechten ist neutral. ...

Das penetrante Bestehen auf sämtliche echte oder vermeintliche Rechte ist mindestens kleinlich, im Zweifel aber asozial.

Vergiss nicht: diese Dinge gelten immer beiderseitig! Wer also links vorbei will und den Überholvorgang eines anderen bei 20 Sekunden (oder eben weil er vermeintlich zu lange dauert) beenden will, für den gilt deine Beschreibung ganz genauso!

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Original geschrieben von Swallow

 

Das penetrante Bestehen auf sämtliche echte oder vermeintliche Rechte ist mindestens kleinlich, im Zweifel aber asozial.

Ich rede nur von echten Rechten. Vorhin bin ich über einen "Zebrastreifen" gegangen. Da mussten 10 Autos von 50 auf null abbremsen. War ich jetzt kleinlich oder asozial, weil ich mein Recht durchgesetzt habe? :rolleyes:

Solltest Du Dein Recht, die Straße zu überqueren genüßlich ausgekostet und auf 20 Sek. ... na, sagen wir mal 1 Minute, ausgedehnt haben, wärst Du das.

Ich gehe dabei davon aus, daß es keinen Erlass gibt, der die Dauer der Benutzung eines Zebrasteifens begrenzt.

Falls es doch einen geben sollte, tun wir einfach so, als gäbe es keinen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

Zitat:

Original geschrieben von Swallow

 

Das penetrante Bestehen auf sämtliche echte oder vermeintliche Rechte ist mindestens kleinlich, im Zweifel aber asozial.

Vergiss nicht: diese Dinge gelten immer beiderseitig! Wer also links vorbei will und den Überholvorgang eines anderen bei 20 Sekunden ... beenden will, für den gilt deine Beschreibung ganz genauso!

Ausreichende Lücken zum vorbeilassen nicht zu nutzen, weil es das Recht gibt, sie nicht nutzen zu müssen, ist genau das, was ich unter asozialem auskosten von Rechten verstehe.

Solches Verhalten berechtigt natürlich nicht zu drängeln, das ist unstrittig.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Swallow

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

Vergiss nicht: diese Dinge gelten immer beiderseitig! Wer also links vorbei will und den Überholvorgang eines anderen bei 20 Sekunden ... beenden will, für den gilt deine Beschreibung ganz genauso!

Ausreichende Lücken zum vorbeilassen nicht zu nutzen, weil es das Recht gibt, sie nicht nutzen zu müssen, ist genau das, was ich unter asozialem auskosten von Rechten verstehe.

Solches Verhalten berechtigt natürlich nicht zu drängeln, das ist unstrittig.

Das Problem ist nur, dass u.U. jeder dieses "ausreichend" völlig anders beurteilt. Der links schnell herannahende wird dazu wahrscheinlich eine andere Einschätzung als der langsamere, dort gerade Überholende haben.

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

Das Problem ist nur, dass u.U. jeder dieses "ausreichend" völlig anders beurteilt. Der links schnell herannahende wird dazu wahrscheinlich eine andere Einschätzung als der langsamere, dort gerade Überholende haben.

Glaube ich so nicht.

Das was als ausreichend empfunden wird, ist vom Fahrer (Charakter ggf. Fahrpraxis) nicht vom Tempo abhängig. Abgesehen davon, daß ein höheres Tempo ggf. größere Lücken erfordert.

Zitat:

Original geschrieben von Swallow

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

Das Problem ist nur, dass u.U. jeder dieses "ausreichend" völlig anders beurteilt. Der links schnell herannahende wird dazu wahrscheinlich eine andere Einschätzung als der langsamere, dort gerade Überholende haben.

Glaube ich so nicht.

Das was als ausreichend empfunden wird, ist vom Fahrer (Charakter ggf. Fahrpraxis) nicht vom Tempo abhängig

Eben.

Sag ich doch ("Das Problem ist nur, dass u.U. jeder dieses "ausreichend" völlig anders beurteilt.").

Zitat:

Original geschrieben von Swallow

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

 

Ich rede nur von echten Rechten. Vorhin bin ich über einen "Zebrastreifen" gegangen. Da mussten 10 Autos von 50 auf null abbremsen. War ich jetzt kleinlich oder asozial, weil ich mein Recht durchgesetzt habe? :rolleyes:

Solltest Du Dein Recht, die Straße zu überqueren genüßlich ausgekostet und auf 20 Sek. ... na, sagen wir mal 1 Minute, ausgedehnt haben, wärst Du das.

Ich gehe dabei davon aus, daß es keinen Erlass gibt, der die Dauer der Benutzung eines Zebrasteifens begrenzt.

Falls es doch einen geben sollte, tun wir einfach so, als gäbe es keinen.

Ich bin noch gut zu Fuß. Als ich drüben ankam, begegnete ich Oma Meier (Name geändert) aus dem Nebenhaus. Sie wird mit ihrem Rollator noch deutlich mehr Fahrzeuge aufgehalten haben als ich.

Zitat:

Original geschrieben von Swallow

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

 

Vergiss nicht: diese Dinge gelten immer beiderseitig! Wer also links vorbei will und den Überholvorgang eines anderen bei 20 Sekunden ... beenden will, für den gilt deine Beschreibung ganz genauso!

Ausreichende Lücken zum vorbeilassen nicht zu nutzen, weil es das Recht gibt, sie nicht nutzen zu müssen, ist genau das, was ich unter asozialem auskosten von Rechten verstehe.

Das Problem dabei ist, das es viel zu viele VT gibt, die dann nicht vom achten auf den fünften Gang (oder so) runterschalten und / oder das Gaspedal nicht finden. Wenn ich dann öfters mal wegen sowas verhungere - und das habe ich schon zu oft erlebt - sinkt die Bereitschaft, mal kreativ was für das Miteinander zu tun, halt deutlich ab.

Zitat:

Solches Verhalten berechtigt natürlich nicht zu drängeln, das ist unstrittig.

An dem Punkt sind wir uns einig.

Falls jemand massive Probleme bei der Beurteilung hat, wann er wieder einscheren sollte, dem ist ehrlich gesagt eine Nachschulung sehr ans Herz zu legen.

Ich behaupte mal: Viele Fälle rühren nicht von Unfähigkeit her, sondern eher vom Wunsch der Disziplinierung anderer oder einfach Tagträumerei.

am 30. August 2013 um 7:42

Zitat:

Original geschrieben von gershX

 

ich muss dir mal beipflichten.

lass dich doch nicht ärgern mann ^^

es ist ihr fetisch.

die 20 sekundenregel *oooooooooooooooommmmmmmmmmmmmmmm*

"Doofbacke" du ............. :D

Ich könnte mich ja vor ständigem lachen gar nicht mehr die wenigen Haare kämmen, wenn mir hier Dinge unterstellt werden die mir so fremd sind wie einem Marsmensch die Sojasauce. Ok, wäre ich nicht schon so lange im I-Net und Foren unterwegs, wüsste ich nicht, dass man einen Beitrag SO oder auch SO lesen kann, je nach Laune und Einstellung. Sorry, nur habe ich über 10 Jahre ein eigenes Forum gehabt und kenne die "Spielregeln" die einigen offensichtlich fremd sind. Zudem weiß ich ja auch, dass manche Schreiber nur so auftreten, weil sie glauben anonym zu sein, wie beim Auto fahren auch. Der Irrtum holt sie schneller ein als ihnen lieb ist. :D

am 30. August 2013 um 9:06

Nachtrag zur Anfrage beim OLG Celle wegen Urteil aus 1968: Keine Rechtsauskunft! Dazu könnte nur ein Anwalt für Verkehrsrecht Auskunft geben.

Anmerkung: Sollten in den nächsten Stunden irgendwo Höhenfeuerwerke abgefeuert werden, sind es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit User aus diesem Forum, die sich bestätigt fühlen.

Zu bedenken gebe ich dabei aber, das immer noch nicht geklärt ist, ob ein Urteil eines OLG aus 1968, was so aktuell ist wie eine Ritterrüstung in der Raumfahrt, heute noch Anwendbar ist. Diese Frage ist nach wie vor ungeklärt und alleine DAS war der Grund meines Anrufes beim OLG Celle.

Was ich nach wie vor nicht verstehe ist, warum man hier Seitenweise über Dinge diskutieren, vermuten, spekulieren etc. muss, ohne das mal jemand auf die Idee kommt den einfachsten Weg zu gehen und dort nachzufragen wo die Akte mumifiziert irgendwo im Archiv lagert. Denn, die Antwort hat bisher niemand geben können, nur immer wieder das blablabla und stupide Wiederholen von leeren Worthülsen, die am Ende niemanden richtig weiter bringen.

Nur, was nützt mir ein Urteil zu einem Einzelfall, der irgendwo auf einer Berghütte passierte und auf einen Vorfall mit Strandkorb passen würde, wie ein Strohhut auf einer Giraffe??? NICHTS!

*grübel, ob DAS nun jemand verstanden hat? Ich glaube nicht* :cool:

Wenn der TE noch weitere Beratung zum Problem benötigt, ob er nun eine Anzeige erstatten soll oder nicht, so möger er mir seine spezielle Fragestellung per PN zukommen lassen. Dann werde ich selbstredend den jetzt geschlossenen Thread wieder eröffnen.

 

 

twindance/MT-Moderation

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