Anzeige kassiert kennt sich jemand aus?
Hallo,
kurz zum Sachverhalt: Mein Vater ist Schwerbehindert sodass sein Kfz Steuervergünstigt(befreit) ist.
Da ich vorkurzem aus zuhause weggezogen bin um in einer anderen Stadt zu studieren. War ich gezwungen sein Fahrzeug in Anspruch zu nehmen da mein Auto in der Werkstatt war. Da ich nicht jedes Wochenende nachhause fahre (170 Km) habe ich das Fahrzeuge von meinem Vater auch in der neuen Umgebung benutzt.
Nun wurde ich von der Polizei angehalten:
vor 3 wochen:
1. Anzeige: Also im grunde fahren des Fahrzeugs ohne berechtigung bzw. nicht zum Zwecke meines Vaters.
(Diese Anzeige ist auch bereits zuhause eingegangen, ich muss Stellung dazu nehmen. Weiß leider gar nicht was ich da reinschreiben soll. Aufjeden Fall hatte ich noch am gleichen Tag den Vorfall gemeldet und die Finanzbehörde gebeten mir Rückwirkend die Steuern zu berechnen.)
so nun vor 1 Woche:
2. Anzeige
Schon wieder angehalten worden in einer Nachbarstadt meiner neuen Umgebung. Ich hatte den Beamten freundlich meine Situation geschildert und das mit dem Finanzamt bereits alles geregelt ist. Die haben mir das natürlich nicht geglaubt (da blauer Stempel im kfz-schein). Die Beamten hatten mich drauf hingewiesen das ich das Fahrzeug an Ort und Stelle stehen lassen soll, also nicht mehr Fahren darf (mittlerweile 200 km von zuhause entfernt in einer fremden Stadt gegen 0300 Uhr bei -10°C Außentemp.)
Und da ich noch niemanden im neuen Umfeld kenne, war ich gezwungen mit dem Auto weiterzufahren nach dem die Beamten weg waren)...Im Prinzip kam ich nicht weit ca. 200-300m. Kammen die bereits mit Sirene angeflogen. Diesmal durfte ich das Auto auf den Parkplatz schieben (nicht fahren sondern > Schieben). Die haben mich druchsucht mir meinen Schlüssel weggenommen und mich eiskalt neben dem Fahrzeug stehen lassen. (das war im Grund die 3 Anzeige). Und das alles weil die es mir nicht geglaubt haben das ich bereits alles mit dem Finanzamt geregelt haben aber halt noch nicht zuhause war um den Stempel aus dem Kfz-Schein zu entfernen.
Fazit: 3 Anzeigen
Ich bin der festen Meinung das die letzten beiden total unberechtigt waren. Die Beamten können doch nicht einfach so immer vom schlechten des Menschen ausgehen???
Aufjeden Fall ist die erste Anzeige zuhause bereits eingetroffen. Was meint ihr soll ich selbst dazu Stellung nehmen oder alles mit dem Rechtsanwalt klären?
Wenn es nur um ein Bussgeld um 150 € geht da laufe ich nicht zum Rechtsanwalt, oder?
Vielen Dank im Vorraus
Beste Antwort im Thema
Normalerweise muss man nur die Steuern nachzahlen und sonst nix. Aber normalerweise wird man auch nur ein mal erwischt. Über die Folgenden Sachen weiß ich nicht bescheid.
Aber bei der Kontrolle hättest du auch sagen können, das du für deinen Vater was besorgst. Das ist nämlich erlaubt. Er hätte ja bei dir zu Besuch sein können.
Klar kommen jetzt wieder die Moralapostel mit Steuerhinterziehung, aber in Wahrheit muss man mal die Augen öffnen und hinter die Kulissen gucken. Die Steuerbefreiung gibt es für Schwerbehinderte Menschen, die an anderer Stelle wieder Geld ausgeben müssen, wo gesunde Leute das Geld sparen können. Die meisten schwerbehinderten Menschen würden gerne die doppelte KFZ-Steuer zahlen, wenn sie dadurch von ihrem Leiden erlöst werden würden.
48 Antworten
kann den mal jemand den auszug der "auflagen" posten? ich versteh das erlich gesagt nicht. wen nun vaddi einen über den durst trinkt dann darf ihn KEINER mit seinem auto nach hause fahren? oder wen vaddi n schlechten tag hat und zum onkel doc muss, oder zur krankengymnastik oder einkaufen....dann darf NIEMAND anders das fahrzeug führen? 😕 das is im übrigen ne ernstgemeinte frage.
andersrum...ein verstoss gegen andere steuerbefreite sachen wie 07er kennzeichen wird ja auch nicht so geandet. ok bissle andere sachlage aber wen dich damit jemand vor der disco erwischt nimmt dir auch keiner einen schlüssel ab.
@topic
den stempel rausmachen darf nur die zulassungsstelle wo der eimer angemeldet ist. da ich denke das du auch deinen wohnsitz offiziell nicht umgemeldet hast (geschweigeden die karre) ist das nunmal so das nur die zuständige zulassungsbehörde das machen darf.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
ich versteh das erlich gesagt nicht.
ist doch ganz
einfach....
Zitat:
Die Steuervergünstigung....steht den behinderten Personen nur für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag zu. Sie entfällt, wenn das Fahrzeug zur Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck), zur entgeltlichen Beförderung von Personen (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung) oder durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Personen stehen.
ja mein Vater ist 100% Behindert und kann auch nicht gehen! Im Grunde ist das kfz Steuergesetz dafür da, das sich eine Schwerbehinderte Person ein Fahrzeug kauft um es vor der Tür rosten zu lassen.
Ich muss dazu sagen ich bin nicht Vorbestraft, wurde noch nie angehalten, also überhaupt keine Konflikte mit der Polizei gehabt.
Nun seit dem ich hier in der neun Umgebung wohne wurde ich 2 mal angehalten und 3 Anzeigen, na super!
Als ich beim ersten mal angehalten worden bin habe ich nichts dazu gesagt. Die Beamten haben mich drauf hingewiesen. Ich sagte nur ich wusste es nicht! Noch an diesem Tag habe ich alles dem Finanzamt gemeldet und sogar "freiwillig" Rückwirkend die Steuern bezahlt. Also war das Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr Steuerfrei!
Deswegen habe ich mich auch so aufgeregt als das zweite mal angehalten worden bin. Und da zwei Grüne ausgestiegen sind die grad mal 1-2 Jahre älter waren als ich! Waren total begeistert von ihrem Beruf, also ich hatte die ganze Zeit das Gefühl das die mich richtig herrab setzen! Die haben mich gezwungen Drogentest zu machen "pinkelbecher". Und ließen auch gar nicht mit sich reden.
Im Endeffekt musste ich mein Auto obwohl es voll funktionstüchtig ist. 10 m bergauf schieben da die "möchtegern..." mir verboten hatten zu fahren! Nicht einmal 10 M! Ganz erlich das war unter aller Sau!
Als sie mir den Schlüssel abgenommen haben und mich bei -10 C neben dem Auto stehen lassen haben. Sind die in ihre ziv. Streife eingestiegen und mit durchgedrehten Reifen in Kreisform direkt auf die gegenfahrbahn über eine Rote Ampel gefahren mit eindeutig mehr als 50 erlaubten kmh. Und das ganze ohne Blaulicht und Sirene. (das ist also eurer Meinung nach erlaubt????)
Das beste war ja noch. Ich unterhielt mich mit einem von den Beamten während er dann zu mir meinte vllt. wäre ich ja ein schwerverbrecher der gerade gesucht wird. Da hab ich zu ihm gesagt " Der Ausweiß ist in Ihrer Hand da stehen alle nötigen Daten um bei der Zentrale anzufragen ob ich gerade gesucht werde!" Er meinte dann nur, nein das funktioniert nicht da unsere Computer sowas nicht anzeigen. Ey das war mehr Kindergarten als Kontrolle!
Oder Stimmt es wirklich das die Polizei nicht einsehen kann wenn jemand ein gemeldeter Schwerverbrecher ist der gerade gesucht wird. Ist doch lächerlich
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Richtisch,
die haben den ganzen Tag auf dich gewartet, um es dir mal so richtig zu zeigen und die Sau rauszulassen. 🙄
Ausserdem: Was erwartest du für eine Behandlung wenn du dich eigenmächtig über die Weisung eines Polizisten hinwegsetzt?
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von kovalchuk
Als sie mir den Schlüssel abgenommen haben und mich bei -10 C neben dem Auto stehen lassen haben. Sind die in ihre ziv. Streife eingestiegen und mit durchgedrehten Reifen in Kreisform direkt auf die gegenfahrbahn über eine Rote Ampel gefahren mit eindeutig mehr als 50 erlaubten kmh. Und das ganze ohne Blaulicht und Sirene. (das ist also eurer Meinung nach erlaubt????)
Ja!!!
Zitat:
Original geschrieben von Duke16V
Wo ist denn da jetzt der Zusammenhang? Du hast aber Recht damit, dass die Steuererleichterung für schwerbehinderte Menschen gilt und somit für keine Kinder die mit dem Auto privat unterwegs sind. Die Steuerbefreiung sollen den Schwerbehinderten dienen und nicht ihren Kindern.Zitat:
Original geschrieben von MvM
....
Die Steuerbefreiung gibt es für Schwerbehinderte Menschen, die an anderer Stelle wieder Geld ausgeben müssen, wo gesunde Leute das Geld sparen können. Die meisten schwerbehinderten Menschen würden gerne die doppelte KFZ-Steuer zahlen, wenn sie dadurch von ihrem Leiden erlöst werden würden.Mfg
Der Zusammenhang besteht darin, das die Schwerbehinderte Person auch die Steuer des Wagens zahlt. Somit währe es ja auch verboten, das jemand das auto der Eltern fährt ohne es nach der Fahrt zu tanken. Die Eltern schenken ihm somit den Sprit, oder der Sohn entwendet einen Teil des Tankinhaltes. Das ist zwar jetzt eine ganz andere Sache aber vom geldwerten Vorteil ist beides identisch.
Die Steuererleichterung ist auch nicht dazu da, das dieses Auto vor sich hingammelt. Es soll dazu genutzt werden es der Schwerbehinderten Person leichter zu machen. Ob er selbst nun am Steuer sitzt oder nicht spielt keine rolle. Er müsste sogar nicht mal im Wagen sitzen. Es gibt zwei arten, wo der Schwerbehinderte Geld sparen "könnte". Ein mal 50% der KFZ-Steuer, oder für 10Euro/Monat ein kostenloses Bahnticket für den bundesweiten Regeionalverkehr, und ausgewählte Fernzüge bis zu einer bestimmten Reichweite. Für beides muss er aber noch Geld ausgeben, und ich glaube nicht, das jemand für Eine Sache Geld ausgibt die er nicht braucht.
Zitat:
Original geschrieben von WRC206
Ja!!!Zitat:
Original geschrieben von kovalchuk
Als sie mir den Schlüssel abgenommen haben und mich bei -10 C neben dem Auto stehen lassen haben. Sind die in ihre ziv. Streife eingestiegen und mit durchgedrehten Reifen in Kreisform direkt auf die gegenfahrbahn über eine Rote Ampel gefahren mit eindeutig mehr als 50 erlaubten kmh. Und das ganze ohne Blaulicht und Sirene. (das ist also eurer Meinung nach erlaubt????)
??? Auswelchem Grund??? hast du verstanden was ich geschrieben habe! Ohne Sirene und Blaulicht. Haben die sich gefälligst genau so zu verhalten wie alle anderen im Straßenverkehr! Ich bin mir 100 % das Sie keinen weiteren Einsatz hatten war reine angeberei.
(Jetzt mal eine ganz abweichende und fantasievolle geschichte, man stelle sich vor ich wäre in dieser nacht erfroren oder keine ahnung irgend etwas wäre mir zugestoßen? Dann wäre mit 1000 % sicherheit ein Strafverfahren gegen die Beamten eröffnet worden. von wegen Polizei Freund und Helfer, hehe!!!
Zitat:
Original geschrieben von kovalchuk
Deswegen habe ich mich auch so aufgeregt als das zweite mal angehalten worden bin. Und da zwei Grüne ausgestiegen sind die grad mal 1-2 Jahre älter waren als ich! Waren total begeistert von ihrem Beruf, also ich hatte die ganze Zeit das Gefühl das die mich richtig herrab setzen!
Ja, das kenn ich. Auch wenns hier keiner glaubt weil die Cops immer die Guten sind 😉
Aber wenn sogar altgediente Kollegen über die "Frischlinge" schimpfen, dann muss da schon irgendwas dran sein.
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Das ist ja auch das Problem - er hatte keinen Beweis, die Polizisten haben alles richtig gemacht.
Eben, was sollen die auch sonst machen? Möchte nicht wissen was die jeden Tag an tollen Ausreden zu hören bekommen. Fakt ist zum Zeitpunkt der Kontrolle war der TE Wiederholungstäter und ist wiederholt mit der gleichen Geschichte aufgefallen ohne etwas schriftliches Vorweisen zu können. Sich dann noch gegen die Weisungen zu widersetzten ist - sorry - selten dämlich. Für Drogentest oder ähnliches hatten die vermutlich ihren Grund, je nachem wie sich der TE denen gegenüber aufgeführt hat bzw. welche Geschichten er aufgetischt hat.
Ob die einen weiteren Einsatz hatten oder nicht weiß auch keiner, Sonderrechte setzen nicht zwingend Blaulicht und Sirene voraus. Letztere bewirken lediglich ein Vorrecht dass anderen Verkehrsteilnehmer Platz machen müssen.
Auch wenn es der TE nicht hören will, nach der bisherigen Schilderung passt obiges Zitat perfekt.
Zitat:
Original geschrieben von kovalchuk
??? Auswelchem Grund??? hast du verstanden was ich geschrieben habe! Ohne Sirene und Blaulicht. Haben die sich gefälligst genau so zu verhalten wie alle anderen im Straßenverkehr! Ich bin mir 100 % das Sie keinen weiteren Einsatz hatten war reine angeberei.
Den Grund kenne ich nicht, du aber auch nicht. Vielleicht hatten sie ja einen dringenden Einsatz, das kannst du nicht beurteilen.
Sonder- bzw. Wegerechte beziehen sich auf Personen, nicht auf Fahrzeuge. Diese Rechte können auch mit zivilen Fahrzeugen in Anspruch genommen werden, die weder mit einem Blaulicht noch einem Signalhorn ausgerüstet sind.
Wahrscheinlich ist dieses Thema sowieso gefaked. Kann mir nicht vorstellen, dass jemand, der angeblich studiert und folglich Abitur haben müsste, einen solchen Senf in die Tastatur haut.
Zitat:
Original geschrieben von WRC206
dass jemand, der angeblich studiert und folglich Abitur haben müsste, einen solchen Senf in die Tastatur haut.
Pisa lässt grüßen 😛
Zitat:
Original geschrieben von WRC206
Den Grund kenne ich nicht, du aber auch nicht. Vielleicht hatten sie ja einen dringenden Einsatz, das kannst du nicht beurteilen.Zitat:
Original geschrieben von kovalchuk
??? Auswelchem Grund??? hast du verstanden was ich geschrieben habe! Ohne Sirene und Blaulicht. Haben die sich gefälligst genau so zu verhalten wie alle anderen im Straßenverkehr! Ich bin mir 100 % das Sie keinen weiteren Einsatz hatten war reine angeberei.
Sonder- bzw. Wegerechte beziehen sich auf Personen, nicht auf Fahrzeuge. Diese Rechte können auch mit zivilen Fahrzeugen in Anspruch genommen werden, die weder mit einem Blaulicht noch einem Signalhorn ausgerüstet sind.Wahrscheinlich ist dieses Thema sowieso gefaked. Kann mir nicht vorstellen, dass jemand, der angeblich studiert und folglich Abitur haben müsste, einen solchen Senf in die Tastatur haut.
Deiner Aussage zufolge ist mir einiges klar geworden.
Ich merke du hast nicht viel aus der Schule mitgenommen 😁. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Hatte ich nicht zuvor geschrieben das die mich mit Sirene angehalten haben in einer Ziv. Streife???
Und auf deinen letzten Abschnitt deines Textes möchte ich gar nicht eingehen, ist einwenig Niveaulos... Ich bin hier zum Fragen und nicht um mich hier mit einem Rollerfahrer zu streiten.
Zitat:
man stelle sich vor ich wäre in dieser nacht erfroren oder keine ahnung irgend etwas wäre mir zugestoßen?
Hallo,
ich persönlich halte das Verhalten der Polizei, so wie hier jedenfalls geschildert nicht verhältnismäßig.
Einerseits geht es um den Verdacht einer Steuerstraftat und anderseits um die Frage, unter welchen Umständen die Weiterfahrt mit dem betreffenden Kfz. untersagt werden kann / muß.
So lange das Fahrzeug nicht zur Zwangsentstempelung durch die Zulassungsstelle ausgeschrieben wurde, sehe ich keinen dringenden Handlungsbedarf durch die Polizei (eine ordentliche Zulassung des Fahrzeuges vorausgesetzt, insbesondere ein bestehender Haftpflichtversicherungsschutz).
Die Verfolgung der vermuteten!!! Steuerstraftat "rennt" den Strafverfolgungsbehörden ja nicht dadurch davon, dass sie die Weiterfahrt mit dem Fahrzeug untersagen (200 km vom Wohnort entfernt und vielleicht noch bei minus 10 Grad Außentemp. in einem abgelegenen Waldgebiet; im ungünstigsten Fall).
Für den Fall, dass sich der Straftatverdacht bestätigt muß sich sicherlich auch noch der Halter des Fahrzeuges verantworten müssen (nur am Rande angemerkt).
Wie gesagt, das ist meine persönliche Meinung!!!
Wenn Du die Möglichkeit eines rechtlichen Beistandes hast, so würde ich diesen auf jeden Fall nutzen!!!
Gruß
Vielen Dank! War zum Glück in der Stadt, sodass ich auf meine Kosten aus dem dorf wegkommen konnte.
Ja die Unterlagen sind bereits beim Anwalt!
===== BITTE SCHLIEßEN =======