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Anzeige für defekte Lampen, Massefehler o. ä.

Renault Scenic 1 (JA)
Themenstarteram 19. Dezember 2011 um 13:05

Hallo,

über die Forensuche bin ich hier leider nicht fündig geworden.

Gibt es bei einem Renault Scénic Baujahr 2000 irgendeine Anzeige im Kombiinstrument des Fahrers, dass eine der Lampen rund um das Fahrzeug defekt ist?

Kann mit anderen Worten z. B. ein (ja laut Forensuche typischer) Massefehler in einer der Rückleuchten oder dem Fahrtrichtungsanzeiger im Cockpit dem Fahrer angezeigt werden? (Mein wesentlich älterer Mercedes von 1992 hat das.)

Vielen Dank und Gruß

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8 Antworten

Morgen Morgen

Nein , das ist bei Dir nicht verbaut !

Gruß

Themenstarteram 19. Dezember 2011 um 14:43

Vielen Dank für die ultraprompte und hilfreiche Antwort.

Als Laie dachte ich, dass die Franzosen da den Deutschen etliche Jahre voraus waren.

 

Themenstarteram 7. Mai 2012 um 12:06

Darf ich nochmals vertiefen?

Bei dem mir Gewohnten (aus Mietwagen auch von Renault z. B. oder von Mercedes Mittelklassefahrzeugen gleicher Baujahre) hätte ich zumindest ein B l i n k e n der Anzeige im Armaturenbrett mit e r h ö h t e r Frequenz o. ä. nicht ausgeschlossen.

Gibt es d i e s e s oder irgendetwas Ähnliches bei 1999er oder 2000er Scénics?

(Z. B. beim Totalausfall einer Lampe kenne ich das.)

Blinker sind eine Ausnahme, diese müssen schon laut Gesetz eine erhöhte Blinkfrequenz bei einem Defekt haben. Das haben sie schon immer und davor kann sich Renault auch nicht retten. :)

Natürlich betrifft das nur defekte Lampen (Widerstand "unendlich"). Wenn irgendwo ein kleiner Massefehler vorhanden ist und der Widerstand den Warnschwellenwert der Elektronik noch nicht erreicht hat wird er auch nicht schneller blinken.

Themenstarteram 7. Mai 2012 um 14:04

Super, D a n k e (eben auch noch per Knöpfchen hier)!

Anbei ´mal das Warum meines Nachhakens ...

Die Gegenseite meines Verkehrsunfalls http://www.motor-talk.de/.../...-cabrio-totalschaden-t3520639.html?...

versucht mir die Schuld in die Schuhe zu schieben, obwohl ich der Fahrerin, die auf einer Landstraße für mich ohne erkennbares Blinken mitten in meinem Überholvorgang ohne ihren Blick in den Außenspiegel, Schulterblick etc. nach links auf eine Pferdekoppel abbog, durch mein beherztes Ausweichen womöglich ihr Leben gerettet habe.

Wenn ich irgendwie nachweisen könnte, dass ihr zumindest irgend etwas (!) im Cockpit oder anderweitig zu dem Defekt (Blinker, Massefehler ...) angezeigt worden sein m ü s s t e , bedeutet das im Ergebnis einen

deutlich vierstelligen Euro-Betrag.

Vielleicht kann man ja aus dem Phänomen (siehe Anlage), dass

s t a t t des gelben Fahrtrichtungsanzeigers das rote Bremslicht blinkte, irgendetwas zu dem Warnschwellenwert der Elektronik schließen?

Wenn dies halbwegs Erfolg verspricht, würde ich sogar einen Gutachter beauftragen (und die Ergebnisse natürlich hier publizieren).

Vorab: Ich hatte noch nie einen Renault, werde mir bald meinen ersten vom Händler abholen.

Was ich aus meiner Erfahrung weiß ist, dass bei einem Masseproblem tatsächlich gerne andere Leuchten mitleuchten. Dabei wird einem nichts angezeigt. Konkret hatten wir das mal an einem Wohnwagen. Das ist zwar ein Anhänger, aber die Mechanismen im Auto zum Erkennen von Problemen sind dann auch in Betrieb. Ich habe an unserem neuen Mondeo keine Hinweise auf das Problem bekommen. Die Elektronik kann nur erkennen, ob die Birne kaputt ist, sonst nichts. Auch an meinem (bald ehemaligen) 3er Golf Cabrio hat das Blinkerrelais normal schnell geblinkt.

Einen Massefehler kann man bei Bedarf schnell nachbilden, vielleicht kann das hier jemand machen. Ich bin aber sicher, dass da nix passieren wird.

Rote Warnleuchten leuchten auch nur dann, wenn unmittelbar Gefahr für die Sicherheit oder das weitere "Überleben" des Motors besteht. Ansonsten kommt maximal eine gelbe Warnleuchte.

Aus meiner Sicht ist nur eine Sache ein Problem für die Fahrerin: Vor Beginn der Fahrt hat sich jeder über den ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeugs zu vergewissern. Da ein Massefehler im Gegensatz zu einer defekten Birne nicht spontan auftritt muss er schon vorher vorhanden und erkennbar gewesen sein... Ob das aber reicht um jemanden dafür in Regress zu ziehen..? Ich denke mal, dass du einen Anwalt hast (und wenn nicht, dann schnell zu einem hin...). Der wird auch das passende zu meiner Idee sagen.

Wo ist denn das Auto von der Frau? Wenn das irgendwo steht wäre es sicher möglich zu prüfen ob und wie der Blinker funktioniert hat. Dafür braucht man natürlich erst mal das Einverständnis der Frau, ist ja immerhin ihr Auto... Selbst wenn sie das gibt braucht man für ein wahrscheinlich folgenden Gerichtstermin sowieso ein Gutachten. Auch dazu kann der Anwalt sicher was sagen...

Und nochmals: Ich bin nur Laie, hab und will keinen Plan von Rechtsverdreherei haben. :D Musste mich eh schon mehr als mir lieb ist damit beschäftigen. (Nicht hier, sondern bei eigenen ähnlichen Problemen in der Vergangenheit).

am 7. Mai 2012 um 17:29

Schwieriger Fall!

Mir ist passiert: LKW am Tage bei guter Sicht mit heruntergeklappter hinterer Wand -die Blinker und Bremsleuchten abdeckend- biegt bei meinem Überholvorgang auf der Bundestrasse nach links in einen Feldweg ein. Ich kam gerade noch mit dem Leben davon. Gericht: Ich hätte sehen müssen das die LKW-Heckklappe heruntergeklappt war.

Themenstarteram 7. Mai 2012 um 19:07

Vor Gericht und auf hoher See ... (nicht nur an Heimaheima1, Du Armer, aber - das ist das Wichtigste - Ü b e r l e b e n d e r).

Danke Euch beiden ...!

Hier geht es mir darum, "heile herauszukommen". Der Anwalt der Gegenseite - natürlich habe ich mir einen eigenen genommen - dreht das so, als sei i c h ein "Raser" und der (Haupt-) Unfallschuldige. Absurd, da der Unfall für mich mangels zu erkennender Abbiegeabsicht nicht vorhersehbar war. Ohne Blinker außerorts nach links auf Pferdekoppel für mich fast so wie Lkw-Blinker verdeckt durch Ladeklappe ...

Zwar gibt es in einem zu meinem grob und in etwa ähnlichen Fall ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Coburg (Urteil 7.3.2003, Az: 33 S 152/02), das Haftungsquoten zulasten meiner Unfallgegnerin sieht, aber jeder (Un-) Fall ist anders.

Mit dem kleinsten technischen Indiz, dass sie von dem (Masse-) Defekt ihres Blinkers g e w u s s t haben müsste (neben der allgemeinen Pflicht, sich zum technischen Zustand seines Fahrzeugs vor Fahrtantritt zu vergewissern), wäre die Argumentation der Gegenseite sehr erschwert.

Zurück zu den Fakten und meiner Frage:

Lässt sich irgendwie der Massefehler der Fahrtrichtungsanzeige oder der Heckleuchteneinheit erkennen?

Notfalls registriere ich mich auch trotz http://scenic-forum.de/scenic/ucp.php?mode=privacy (Datenschutz, Cookies etc.) in einem Forum der Scénic-Fahrer. Oder kann jemand dort einen Link hierher setzen? Mir geht es nur um die Klärung der Sachfrage.

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