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Anzeige bekommen - Dazu ein paar Fragen

Themenstarteram 30. August 2008 um 14:20

Hallo,

ich bin von einem anderen Verkehrsteilnehmer angezeigt worden und man wirft mir folgendes vor:

a) Nötigung (§240)

b) Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr (§315b)

c) Gefährdung des Verkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren (§315c)

Ich war sehr überrascht das mich jemand für dieses Verhalten angezeigt hat. Den Vorfall würde ich eher als harmlos bezeichnen, aber ich stehe voll und ganz dazu und weiß das ich nicht so ganz richtig gehandelt habe.

Und zwar ist innerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf einer zweispurigen Strasse jemand links gefahren, ich befand mich dahinter. Da dieser jemand ziemlich geschlichen ist, erlaubt waren 60km/h und er fuhr etwa 45km/h, hupte ich und forderte ihn somit auf schneller zu fahren. Als er dies nicht tat bin ich rechts an ihm vorbeigefahren, im Protokoll steht was von das ich ihn geschnitten haben soll so dass er nur mit einer starken Bremsung einen Unfall verhindern konnte. Das war aus meiner Sicht nicht so. Zusätzlich soll er meine Scheinwerfer im Rückspiegel nicht mehr erkennen gekonnt haben. Dies war wenn überhaupt nur für einen kurzen Augenblick, etwa 5 Sekunden.

Zum zeitlichen Ablauf:

Als erstes habe ich einen Brief der Polizei bekommen in dem Stand das man wissen wolle wer zu dieser Zeit mit meinem Fahrzeug gefahren ist. Das war zwei Wochen nach dem Vorfall. Ich konnte mich nicht mehr an den Vorfall erinnern und schrieb somit das ich gefahren sei. Das war der Anhörungsbogen "Zeugenaussage zwecks Fahrerfeststellung". Eine Woche später habe ich jetzt den Brief bekommen dessen Sachverhalt ich oben geschildert habe. Ich könnte mich jetzt schriftlich dazu äußern. Im Protokoll steht ebenfalls noch das "die Person kann nicht wiedererkannt werden." Dadurch das ich aber mit dem ersten Brief zugegeben habe das ich wohl gefahren bin hab ich somit die Last auf mich gezogen.

Jetzt hab ich noch ein paar Fragen, zum Anwalt gehe ich auf jeden Fall auch noch.

1) Im Bogen stehen mehrere Optionen die ich jetzt wählen kann. Zum Beispiel das ich mich nicht äußern will, das ich die Straftat zugebe, das ich die Straftat nicht zugebe, etc.....Eine Option lautet "Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden".

Diese Option hätte ich jetzt ad hoc gewählt. Ich bin noch nie mit dem Gesetzt in Konflikt gekommen, und habe auch keine Punkte in Flensburg. Noch nicht mal ein Ticket wegen Geschwindigkeitsverstoßes hab ich jemals bekommen. Mal angenommen ich kreuze diese Option an, kriege ich dann einen Bußgeldbescheid und die Sache ist vom Tisch? Ich hab Magenschmerzen wegen der Anzeige und wäre einfach nur froh wenn das erledigt wäre, auch wenn ich dafür mehr Geld zahlen müsste.

2) Für mich war die Situation nicht so dramatisch wie sie im Protokoll steht. Und das er stark bremsen musste und ich ihn genötigt haben soll ist mir auch nicht bewußt. Was nun? Soll ich den Sachverhalt so schildern wie ich ihn gesehen habe oder was soll ich tun? Wie gesagt, von mir aus zahle ich gerne die Strafe wenn ich dafür das Verfahren vom Hals hätte. Wenn er Zeugen hat kann ich eh sagen was ich will.

Was würdet ihr mir raten? Hatte von euch jemand eine ähnliche Situation? Ich bin vollkommen perplex wegen sowas angezeigt zu werden. Wenn es danach ginge könnte ich jeden Tag mind. 5 Leute anzeigen.

Bin echt über Hilfe dankbar!

Beste Antwort im Thema

Vor allen Dingen beim nächsten Mal cool bleiben. 

 

Auf zweispurigen Fahrbahnen innerhalb geschlossener Ortschaften darf rechts schneller gefahren als links. Also nicht hupen sondern mit der maximal zulässigen Geschwindigkeit dran vorbei und sein langes Gesicht beobachten.  

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am 2. September 2008 um 12:25

Hallo Neo49

ich hoffe nicht das Du mal in eine Sitation kommst, wo Du auf die Warheit andere angewiesen bist !

Zitat:

Original geschrieben von Stellvertreter

Zitat:

Original geschrieben von neo49

...PS: Da du nun Beschuldigter in einem Strafverfahren bist, darfst du auch lügen. ...

Gut geschlafen hast Du aber letzte Nacht? :rolleyes:

Aber er darf es doch theoretisch auch, nur ist das hier hoffentlich nicht nötig und außerdem ist das mit dürfen sehr akademisch.

Was er nur nicht darf und soweit hast Du Recht, falsche Anzeige erstatten was er ja indirekt macht wenn er behauptet der Anspruchsteller hätte sich wiederum illegal verhalten.

Übrigens würde ich da nichts in die andere Richtung erfinden und dann plötzlich Vorwürfe erfinden, einfach dann die Geschehnisse wie sie vorgeworfen werden verneinen,

wer dann glaubwürdig ist entscheidet eher das Gericht nach eigenem Ermessen.

Man darf zwar wegen der Lüge als Beschuldigter keine Strafe bekommen,

also ob man zum Richter "habe nichts gemacht" sagt oder schweigt soll praktisch identisch gewertet werden,

aber wie nennt man das wenn man dann eine höhere Strafe bekommt und keiner beweisen kann dass es ohne weniger gäbe?

Alleine schon der wegfallende Bonus bei der Strafzumessung wenn man nicht geständig war, ist doch nichts anderes als Strafe.

Verneinen werden das eher nur die die beim Diesel mit Begriffen wie "subventioniert" um sich werfen.

am 2. September 2008 um 15:08

Zitat:

Original geschrieben von Stellvertreter

Zitat:

Original geschrieben von neo49

...PS: Da du nun Beschuldigter in einem Strafverfahren bist, darfst du auch lügen. ...

Gut geschlafen hast Du aber letzte Nacht? :rolleyes:

Die feine Art ist das nicht, aber es stimmt: Als Beschuldigter ist man nicht dazu verpflichtet die Wahrheit zu sagen. Anders dagegen der Anzeigenersteller: In dem Moment wo die Staatsanwaltschaft ermittelt tritt der Anzeigenersteller wenn überhaupt nur noch als Zeuge auf und ist somit verpflichtet die Wahrheit zu sagen. Für den Fall das öffentliches Interesse besteht fällt dieser Sachverhalt der Staatsanwaltschaft über, sonst natürlich nicht.

Wie dreiste Lügen, die sich im Laufe der Verhandlungen als unwahr herausstellen, sich auf den Richter und auf das Urteil auswirken, kann sich jeder vorstellen. Aber genau das sollte der TE mit einem erfahrenen Anwalt durchsprechen.

Besser wäre: Fehler einsehen, kleine Brötchen backen, entschuldigen. Auf gar keinen Fall den Helden spielen und mit Floskeln und ähnlichem um sich werfen. Den Unterschied wirst du im Strafmaß signifikant merken.

Hallo!

Sofort einen Anwalt aufsuchen, ggf. Gegenanzeige erstatten.

Ein großer Fehler war, den Anhörungsbogren nicht gleich über einen Anwalt beantworten zu lassen und sich selbst dort als Fahrer einzutragen.

Solche schwachsinnigen Anzeigen von verschlafenen Oberlehrern (50 Jahre unfallfrei, hinter sich 500 Tote aber leider doch vor Gericht immer wieder als sehr glaubwürdig eingestuft) können zu monatelangen Führerscheinentzügen führen, man muss sich hier mit geeigneten Mitteln auf dem richtigen Wege massiv zur Wehr setzen, was normalerweise nur über einen Anwalt effizient machbar ist.

Gruß,

M.

am 3. September 2008 um 5:23

War ja eigentlich nen ironisch gemeinter Tipp mit dem Lügen...Hab ja geschrieben er soll zum Anwalt. Der wird sich aber auch seine "Geschichte" zusammenbauen nachdem er die Akte gesichtet hat. Ist aber die einzig richtige Maßnahme hier um die Sache klar zu stellen. Lügen ist nie die richtige Lösung und kann einen noch mehr in die Scheiße reißen.

Aber spinnen wir das doch mal auf:

Für das Lügen kann der Beschuldigte nicht bestaft werden aber er begeht damit womöglich die Tatbestände "Vortäuschen einer Straftat" oder "Falsche Verdächtigung". Hab ich was vergessen?

Er würde die Tatbestände/Straftaten durch seine Lügengeschichte im eigentlichen Sinne ja tatsächlich begehen, aber müsste ihm das erst mal bewiesen werden. Hätten wir hier beweise, die die Staatsanwaltschaft dazu bewegen würde gegen ihn ein Strafverfahren wegen Falscher Verdächtigung oder/und Vortäuschen einer Straftat zu eröffnen? Wohl kaum, wobei ich jetzt davon ausgehe, dass es keine weiteren Zeugen gibt und beide alleine im Fahrzeug waren. Die heufigste Art wie sowas angezeigt wird eben. A regt sich über B auf und zeigt ihn an.

Durch seine (gelogene) Aussage hätte die Staatsanwaltschaft nun zwei Anzeigen und zwei Aussagen auf dem Tisch. Der Vordermann zeigt den Hintermann an, der Hintermann den Vordermann. Die eine Partei sagt so, die andere so. Kommen hier nicht mehr Beweise dazu muss er die Sache eigentlich einstellen. Klar hat der Vordermann zuerst Anzeige erstattet, aber das dürfte eigentlich im rechtlichen Sinne keine Rolle spielen. Wie gesagt, wenn keine weiteren Beweise dazukommen, wie z.B. weitere Zeugenaussagen zumindest. Der Staatsanwalt war ja nicht dabei, der Richter war nicht dabei. Wem soll man glauen. Nehmt mal die Info die ihr aus diesen Beiträgen habt weg und versetzt euch mal in die Lage des Staatsanwalt/Richters der die zwei Vernehmungen auf dem Tisch hat. Klar vermutet er vielleicht, dass TDI_M lügt, aber kann er es beweisen?

Und nehmen wir mal an, der ursprüngliche Anzeigenerstatter verlangt (über den Anwalt womöglich), dass TDI_M wegen Vortäuschen einer Straftat usw. belangt wird wegen seiner Lüge, der Vordermann habe ihn ausgebremst usw., könnte TDI_M gleiches beantragen und verlangen, dass gegen den Vordermann ermittelt wird, weil dieser lügt. Ein Irrweg.

Nehmen wir doch auch mal an, der Anzeigenerstatter hat auch ein wenig übertriegen. Vielleicht wurde er ja gar nicht so eng überholt und so arg geschnitten, dass er scharf bremsen musste um einen Unfall zu verhindern, sondern fügt dies nurnoch an, damit er nicht nur mit dem Argument des dicht auffahrens bei der Polizei steht. Manche neigen zur Übertreibung bei der Anzeige damit das Gegenüber auch mal ne Strafe kriegt. Dann macht er aus der Owi (Fehler beim Überholen) eine Straftat, nämlich die Straßenverkehrsgefährdung. Wäre auch ne Vortäuschung einer Straftat. Können wir bzw. der Staatsanwalt dies jemals beweisen? Nein. Man könnte das noch ewig so weiter spinnen.

Das sind die alltäglichen Hirngespinste bei der Polizei und dem Gericht. Sowas wird übrigens allzuoft von den Anwälten fabriziert. Was meint ihr, was die Anwälte sich Sachverhalte zusammenschustern ("lügen"), nachdem sie die komplette Akte mit allen Vernehmungen gelesen haben. Das glaubt ihr nicht. Hattet ihr schon mal ne Gerichtsverhandlung wegen nem Unfall? Da will man dem gegnerischen Anwalt und seinem Mandanten am liebsten eine verpassen bei so manchen Argumenten ggü. dem Richter. Anwälte werden auch nicht immer fürs Wahrheit erzählen bezahlt, sondern dafür ihren Mandanten rauszuboxen. Und da ist manchen gerade bei Führerscheindelikten jedes Mittel/Argument recht.

Ist immer schön, wenn jemand Anzeige erstattet wegen Körperverletzung (A schlägt B auf dem Fest XY mit der Faust auf die Nase). Wird der Beschuldigte zur Sache gehört kommt es bei uns in sicher 50% der Fälle vor, dass A bei der Vernehmung Gegenanzeige stellt, weil der andere angeblich zuerst zugeschlagen hat. Jetzt muss man beide gleichermaßen wegen des selben Deliktes anzeigen und der Staatsanwalt/Richter weiß erst wieder nicht wer nun recht hat. Wird sehr oft deswegen (eigentlich so gut wie immer) eingestellt.

Zitat:

Original geschrieben von TDI_M

Als er dies nicht tat bin ich rechts an ihm vorbeigefahren, im Protokoll steht was von das ich ihn geschnitten haben soll so dass er nur mit einer starken Bremsung einen Unfall verhindern konnte.

erklär mir das mal: bist du nach dem rechs überholen direkt wieder auf seine linke spur gefahren?

anders kann man ja nicht schneiden und wenn di rechts weitergefahren bist, ists ja blödsinn links zu bremsen

Zitat:

Original geschrieben von neo49

 

Ist immer schön, wenn jemand Anzeige erstattet wegen Körperverletzung (A schlägt B auf dem Fest XY mit der Faust auf die Nase). Wird der Beschuldigte zur Sache gehört kommt es bei uns in sicher 50% der Fälle vor, dass A bei der Vernehmung Gegenanzeige stellt, weil der andere angeblich zuerst zugeschlagen hat. Jetzt muss man beide gleichermaßen wegen des selben Deliktes anzeigen und der Staatsanwalt/Richter weiß erst wieder nicht wer nun recht hat. Wird sehr oft deswegen (eigentlich so gut wie immer) eingestellt.

blödsinn. meistens ist es so, dass demjenigen, welcher zuerst die anzeige erstellt hat, geglaubt wird oder das demjenigen geglaubt wird, welcher die größten verletzungen hat. bei letzterem muss da aber schon ein großer unterschied im grad der verletzungen vorliegen.

z.b. wenn dich jemand angreift, darfst du den kerl nicht halb tot schlagen und dabei selber nur nen kratzer an der hand haben. dann hast du überreagiert und auch keine notwehr mehr

 

Alles richtig bis auf das erste unschöne Wort zur Begrüßung ;)

Und da liegt auch das Problem, manchmal überlegt man sich ob man was anzeigt, nicht weil man so (Verzeihung) geil drauf ist andere bestraft zu sehen, sondern weil man fürchtet dass er die Sache umdreht und als erster petzen geht. Behauptet man dann wahrheitsgemäß das Gegenteil, sieht es für sie so aus dass man sich absurd rausreden will.

Kommen wir nochmal zur Sache zurück:

Wie der TE in seinem Eingangsposting schon geschrieben hat, hat er die Sache ja teilweise schon zugegeben. Das Auffahren auf den Vordermann, so dass man die Licht nicht mehr sehen kann und dann auch noch Hupen ist ne Nötigung.

Das Rechtsüberholen, sofern tatsächlich innerorts, ist erlaubt und somit straffrei. Insofern ist schon richtig, was hier geschrieben wurde. Besser nicht gehupt und aufgefahren, sondern sofort rechts rüber und vorbeigefahren.

Die beiden anderen Tatbestände sind auslegungswürdig. Aus den Schilderungen des TE geht nix daraus hervor. Aber das ist ja auch nur eine Seite der Medaille. Da kommt es wirklich darauf an, was der Anzeigeerstatter dazu ausgesagt hat.

Fakt ist jedenfalls, dass angesichts der beanzeigten Tatbestände der Führerschein auf dem Spiel steht und hinzu eine nicht unbeträchtliche Geldstrafe, sollten die Tatbestände als erfüllt angesehen werden. Daher kann der einzige sinnvolle Rat nur lauten: Anhörbogen nicht ausfüllen und damit zum Anwalt gehen. Diese Tatbestände werden von der Staatsanwaltschaft und dem Gericht nicht als Kavaliersdelikt angesehen und meistens hart sanktioniert.

Und noch ein Rat: hör nicht darauf, irgendwas aus den Fingern zu saugen um den Anzeiger in Misskredit zu bringen oder ihm ein Fehlverhalten zu unterstellen, was nicht so war. Das bringt echt nix!

Außerdem bringt eine Gegenanzeige nichts; zumal es eine Gegenanzeige im dt. Strafrecht sowieso nicht gibt. Sollte der Anzeigeerstatter falsche Angaben gemacht haben bzw. übertrieben haben um den Eindruck zu erwecken, die Tatbestände seien erfüllt, wird nach Abschluss des Verfahrens gegen den TE von Amtswegen gegen den Anzeigeerstatter wegen Vortäuschens einer Straftat bzw. uneidlicher Falschaussage ermittelt. Das wäre dann das, was landläufig als Gegenanzeige verstanden wird.

am 4. September 2008 um 8:36

...zumal es eine Gegenanzeige im dt. Strafrecht sowieso nicht gibt. Sollte der Anzeigeerstatter falsche Angaben gemacht haben bzw. übertrieben haben um den Eindruck zu erwecken, die Tatbestände seien erfüllt, wird nach Abschluss des Verfahrens gegen den TE von Amtswegen gegen den Anzeigeerstatter wegen Vortäuschens einer Straftat bzw. uneidlicher Falschaussage ermittelt. Das wäre dann das, was landläufig als Gegenanzeige verstanden wird.

Wieso sollte es eine Gegenanzeige nicht geben. Man muss das so sehen: A hat ja B angezeigt wegen Straßenverkehrsgefährdung und Nötigung usw. Jetzt geht B hin und zeigt A an wegen selbigem. Er behauptet einfach gegenteiliges.

Es sind theoretisch zwei getrennte Anzeigen, OK. Rein theoretisch hat die eine nichts mit der anderen zu tun. Somit könnte man sagen, handelt es sich nicht um eine "Gegen"anzeige. Aber: Die Sta und das Gericht werden den Fall zusammenlegen, da selbe Tatzeit/selber Tatort. Dort wird das unter einem Aktenzeichen verhandelt und beide werden als Beschuldigter geführt in diesem Fall oder dem Fall mit der Gegenanzeige bei der Körperverletzung. Beschuldigter A und Beschuldigter B. A äußert dies B äußert dies und der Staatsanwalt bzw. der Richter muss anhand der Fakten abwägen wem er glaubt oder wer nun die Wahrheit sagt. Klar kann es sein, dass er dem ursprünglichen Anzeigenerstatter A, der damals ja als "Zeuge" vernommen wurde (Wahrheitspflicht) ggf. mehr glauben schenkt, als dem B, der jetzt hinterher kommt.

Das nennt man bei Körperverletzungen "Wechselseitige Körperverletzung", obwohl es dies im strafrechtlichen Sinne nicht gibt. Das ist der Fall wenn sich beide gegenseitig beschuldigen. Da kommt auch einer als erstes zur Polizei und zeigt den Fall erst mal an. Meist erstatten die Gegenpartei bei der Vernehmung zwei Wochen später dann Gegenanzeige, weil ja alles anders war usw. Beide werden dann zu Beschuldigten. Beide Anzeigen werden unter einem Aktenzeichen verhandelt. Sollte sich herausstellen, dass einer lügt, wird die eine Anzeige eingestellt und derjenige wegen Vortäuschen einer Straftat angezeigt. Kommt aber denke ich eher selten vor, da die StA es sicher oft nicht nachweisen kann, wer denn nun lügt und wer die Wahrheit sagt. Denke mal da gehören dann nen paar neutrale Zeugen dazu.

...blödsinn. meistens ist es so, dass demjenigen, welcher zuerst die anzeige erstellt hat, geglaubt wird oder das demjenigen geglaubt wird, welcher die größten verletzungen hat.

Sie Wechselseitige Körperverletzung oben. Und: Ich sprach ja nicht davon, dass einer den Kiefer gebrochen hat und der andere nur nen blauer Fleck an der Backe. Ich sprach von der urtypischen KV: Gerangel, A schlägt B, B vielleicht noch eine zurück, Kollegen gehen dazwischen, am schluss sagen die Kollegen von A, B hätte angefangen, die Kollegen von B, A hätte angefangen. Ich habs doch schon oft mitbekommen. Wenn da nicht nen paar netrale Zeugen und ausreichende Fakten hinzukommen, wird die Sache oft eingestellt ehe sie beim Richter landet.

Wieso sollte das Gericht auch dem glauben, der als erster kam die Anzeige zu erstatten? Wäre ja fatal. Nur weil ich schneller bei der Polizei stehe und der andere noch im Krankenhaus, glaubt man mir? Eher weniger.

@neo49

Du hast es ja selbst gesagt. Der erste Anzeigeerstatter ist Zeuge in seinem Fall. Ohne Zeugen gibt es kein ordentliches Verfahren. Wenn nun beide Beschuldigte sind und behaupten können was sie wollen, was glaubst du was mit dem Verfahren passiert? Soll das Gericht dem ersten Anzeigeerstatter einfach nur aus dem Grund glauben, weil er der Erste war? Wenn dem so wäre, dann gäbe es kein rechtsstaatliches Verfahren.

Ich spinne deine Geschichte mal ein Stückchen weiter. Stell dir vor, die beiden in deinem Fall haben sich wirklich gegenseitig geschlagen. Der eine geht sofort zur Polizei, der andere erst ins Krankenhaus zur Wundversorgung und kommt dann mit dem Attest zur Polizei, während ersterer noch in der Vernehmung sitzt. Wem glaubst du mehr? Dem ersten, der sagt, der andere hat mich geschlagen und außerdem war ich erster, oder dem anderen, der sagt, dieser hat mich geschlagen und außerdem hab ich den Beweis schwarz auf weiß?

Deswegen kann der zweite keine Gegenanzeige erstellen. Gegen was denn auch? Soll er Anzeige gegen die Anzeige erstatten? Das meinte ich damit, dass es eine Gegenanzeige nicht gibt. Das wird dir jeder Jurist bestätigen, dass es weder diesen Begriff noch das Faktum in der Justiz gibt.

Das war jetzt genug OT. Mich würde interessieren, was der TE nun gemacht hat.

am 5. September 2008 um 7:26

Du meinst jetzt, weil die Straftat/Anzeige, also die KV ja bereits aufgenommen ist/wurde, nachdem ja der Erste in die DIenststelle geplatzt ist, egal wer denn nun der eigentliche Täter ist. Das stimmt.

Letzlich ist es egal, wer als erster da war. Der zweite stellt Strafantrag gegen den Ersten, der Erste gegen den ZWeiten. Wie auch immer. Die KV ist ja aufgenommen, es ändert sich halt lediglich der Status der Personen. Aus dem ursprünglichen Anzeigerstatter (Geschädigter/Zeuge) wird nun halt auch ein Beschuldigter.

Lassen wir das Thema. War aber ganz interessant mal wieder über solche Gespinste zu sprechen/schreiben.

Themenstarteram 7. September 2008 um 8:50

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Der jetzige Zwischenstand ist der, dass ich beim Anwalt war und er alles weitere für mich erledigt.

Den Ausgang dieser Geschichte werde ich euch natürlich nicht vorenthalten, mir wurde allerdings gesagt das sowas erfahrungsgemäß schonmal 2-3 Monate dauern kann.

Ich melde mich wieder.

Zitat:

Original geschrieben von neo49

Und: Ich sprach ja nicht davon, dass einer den Kiefer gebrochen hat und der andere nur nen blauer Fleck an der Backe. Ich sprach von der urtypischen KV: Gerangel, A schlägt B, B vielleicht noch eine zurück, Kollegen gehen dazwischen, am schluss sagen die Kollegen von A, B hätte angefangen, die Kollegen von B, A hätte angefangen. Ich habs doch schon oft mitbekommen. Wenn da nicht nen paar netrale Zeugen und ausreichende Fakten hinzukommen, wird die Sache oft eingestellt ehe sie beim Richter landet.

wenn die beiden sich kenne, ist es normalerweise so, dass diese zusammen zu den bullen gehen und die sache aus der welt räumen. (hat mir ein (mir) bekannter polizeioffizier gesagt)

am 15. Januar 2009 um 11:42

Was ist eigentlich aus dieser Geschichte geworden?

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