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Anzahlung zurückziehen, rechtswidrig?

Themenstarteram 11. April 2012 um 17:08

Schönen guten Abend,

ich habe eine Frage bezüglich eines Gebrauchtwagenkauf.

Käufer bestellt verbindlich ein gebrauchtes Fahrzeug beim Auto(haus)händler.

In der verbindlichen Bestellung wird festgehalten, dass das alte Auto als Anzahlung im Wert von 2000 Euro

dient.

*Jedoch wird kein (An)kaufvertrag über das alte Auto abgeschlossen*

Es steht lediglich bei der verbidlichen Bestellung unter Bemerkung: Fahrzeug X im Wert von 2000 Euro als Anzahlung

Nun sind einige Tage vergangen und der Käufer beschließt folgendes.

Er will sein altes Auto selber verkaufen und einfach 2000 Euro mit zum Händler nehmen, um die Anzahlung zu begleichen.

Jedoch hat der Händler nun kein Auto mehr.

FRAGE: Ist es rechtwidrig, dass der Käufer spontan die 2000 Euro Bar mitbringt und nicht mehr sein altes Auto als Anzahlung dient?

 

Mit freundlichen Grüßen

Gerstenberger

Beste Antwort im Thema
am 11. April 2012 um 17:43

Ganz abgesehen davon entsteht dem Händler über die in bar bezahlten 2000 Euro kein von ihm nachweisbarer Schaden, da die im Kaufvertrag festgehaltene Anzahlungsklausel ja explizit besagt dass das in Zahlung zu nehmende Fahrzeug lediglich einen Wert in Höhe von 2.000 Euro hat. Wenn das Fahrzeug offenbar nicht mehr wert ist - und genau so steht es da - wären etwaige Gewinne über die von Dir freiwillig bezahlten 2000 Euro hinaus bei Weiterveräußerung reine Spekulation. Da die Darlegungs- und Beweislast für einen Nichterfüllungsschaden im Falle eine streitigen Auseinandersetzung beim Kläger (=Autohaus) läge, sehe ich nullkommanullnull Erfolgsaussichten hierfür.

Würde mich da an Deiner Stelle äußerst entspannt zurücklehnen.

19 weitere Antworten
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Ich kann mir nicht vorstellen, daß sich ein Händler darüber ärgern würde, daß er Bargeld anstelle eines Gebrauchtwagens erhält, zumal er sich in diesem Fall nicht um den Verkauf des als Anzahlung akzeptierten Fahrzeuges kümmern muß.

habe ich exakt so gemacht. Vereinbart war GW-Inzahlungnahme, mitgebracht hab ich Bargeld.

Händler hat sich gefreut.

Themenstarteram 11. April 2012 um 17:14

Vielen Dank für die erste Antwort:

Als Anmerkung muss ich leider einen Gedanken einwerfen.

Der Händler kann ja mit dem Verkauf des alten Autos dann einen viel größeren Gewinn erziehlen, als wenn er nur die 2000 Euro bekommt.

Um diesen Problemfall geht es dann nämlich.

Deshalb die Frage: Ist es rechtkräftig, wenn unter dem Abschnitt "Bemerkungen" steht: Anzahlung des Alten Autos !!! ???

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Gerstenberger

Der Händler muss für den 2000€ Gebrauchtwagen allerdings volle 12 Monate Gewöhrleistung geben bei verkauf. Deswegen verkaufen viele solche Wagen nur an Händler (Exporteure meistens) zu einem dann deutlich geringeren Preis.

Dass ein Händler beim Verkauf mehr als die vereinbarte Inzahlungssumme erzielen kann ist fragwürdig.

 

btw.: VW Jetta - BJ. 91 - 201tkm - 4.750€ (beim Kauf eines neuen xxx) - kein Händler hätte den Wagen für ca. 5k € verkaufen können. :D

Themenstarteram 11. April 2012 um 17:27

Es geht doch nicht um die Frage: Ob, Wie, Wann etc. !!

 

Meine Frage war, ich betone nochmal: Ist es rechtwidrig, wenn ich jetzt die Summe (des alten Autos) auf einmal in Bar mitbringe, somit der Händler kein Auto hat, sondern nur die 2000 Euro !!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Gerstenberger

Zitat:

Original geschrieben von LA_19

Es geht doch nicht um die Frage: Ob, Wie, Wann etc. !!

 

Meine Frage war, ich betone nochmal: Ist es rechtwidrig, wenn ich jetzt die Summe (des alten Autos) auf einmal in Bar mitbringe, somit der Händler kein Auto hat, sondern nur die 2000 Euro !!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Gerstenberger

Auf was will Dich der Händler verklagen, wenn Du statt des Autos das Geld mitbringst? Ist dann der Vertrag wegen Nichterfüllung eines Vertragsbestandteils obsolet? Dann ist wohl auch der Kauf des neuen Fahrzeuges nichtig.

Rück schon raus mit der Sprache - wer hat hier welches Problem?

Zitat:

Original geschrieben von LA_19

Es geht doch nicht um die Frage: Ob, Wie, Wann etc. !!

 

Meine Frage war, ich betone nochmal: Ist es rechtwidrig, wenn ich jetzt die Summe (des alten Autos) auf einmal in Bar mitbringe, somit der Händler kein Auto hat, sondern nur die 2000 Euro !!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Gerstenberger

Klär das doch einfach fernmündlich ab, ob der Händler was dagegen hat. Der 'Schaden', den der Händler hätte, wenn Du ihm das Auto komplett vorenthälst, wären ja 2000€. Mit einer Zahlung über genau diese Summe würdest Du ihm den Schaden komplett erstatten. (Angenommen der Wagen verunfallt und ist ein Totalschaden, wenn Du den neuen Wagen abholst).

juristisch könnte das in der Tat ein Problem sein. Du hast dich verpflichtet ein Fahrzeug x im Wert von 2000 abzuliefern. Das willst du nunmehr nicht. Viel lustiger wird es, wenn du das Fahrzeug ihm hinstellst und der Händler sagt, der hat nur einen Wert von 1500. Da ihr keinen konkreten Ankaufvertrag habt könnte man sich über den Wert des Fahrzeugs komplett streiten. Was sagt denn der Händler? ihr zu fragen wäre im Zweifel das einfachste.

Zitat:

Original geschrieben von LA_19

*Jedoch wird kein (An)kaufvertrag über das alte Auto abgeschlossen*

Dann gibt es kein Problem, wenn der Händler stattdessen 2000 € in bar erhält.

Themenstarteram 11. April 2012 um 17:43

Vielen Dank für die reichlichen Antworten.

Als erstes möchte ich betonen, das kein Problem / Streitfall oder sonstiges vorhanden ist !!!!!!!!!!!!!!!

Kurze Erläuterung: Sommerrabatt im Autohaus. Kurzfristige Entscheidung des Gebrauchtwagenkaufs, wegen Sommerrabattaktion. Preisvorteil ca. 4000 Euro.

Käufer bestellt verbindlich das ausgestellte Auto bei dem Händler.

* zusätzlliche Vereinbarungen

- Anzahlung eigenes Auto Firma X, Variante Y im Wert von 2000 Euro.

 

Deshalb nun meine Frage: Ist es rechtkräftig, dass er mein altes Auto haben MUSS oder kann er die 2000 Euro in Bar bekommen.

 

Beantwortung der Fragen:

Wie gesagt, ein PROBLEM gibt es nicht. Kein Streit etc.

Einfach 2000 Euro mitbringen, somit hat er keinen Schaden > Er hat den Schaden, dass er nur 2000 Euro hat und nicht mein altes Auto verkaufen kann und (evtl.) einen höheren Gewinn erziehlt

Händler fragen, was er dazu sagt!?!? > Ist bereits geschehen, er sagte, dass er es schon gern hätte !!

 

Grüße

Gerstenberger

am 11. April 2012 um 17:43

Ganz abgesehen davon entsteht dem Händler über die in bar bezahlten 2000 Euro kein von ihm nachweisbarer Schaden, da die im Kaufvertrag festgehaltene Anzahlungsklausel ja explizit besagt dass das in Zahlung zu nehmende Fahrzeug lediglich einen Wert in Höhe von 2.000 Euro hat. Wenn das Fahrzeug offenbar nicht mehr wert ist - und genau so steht es da - wären etwaige Gewinne über die von Dir freiwillig bezahlten 2000 Euro hinaus bei Weiterveräußerung reine Spekulation. Da die Darlegungs- und Beweislast für einen Nichterfüllungsschaden im Falle eine streitigen Auseinandersetzung beim Kläger (=Autohaus) läge, sehe ich nullkommanullnull Erfolgsaussichten hierfür.

Würde mich da an Deiner Stelle äußerst entspannt zurücklehnen.

Zitat:

Original geschrieben von LA_19

Händler fragen, was er dazu sagt!?!? > Ist bereits geschehen, er sagte, dass er es schon gern hätte !!

Da war vermutlich eure Fragestellung falsch.

Ihr müßt den Händler fragen, was er zu tun gedenkt, wenn er den Gebrauchtwagen nicht von euch bekommt.

Zitat:

Original geschrieben von LA_19

Vielen Dank für die reichlichen Antworten.

Als erstes möchte ich betonen, das kein Problem / Streitfall oder sonstiges vorhanden ist !!!!!!!!!!!!!!!

Kurze Erläuterung: Sommerrabatt im Autohaus. Kurzfristige Entscheidung des Gebrauchtwagenkaufs, wegen Sommerrabattaktion. Preisvorteil ca. 4000 Euro.

Käufer bestellt verbindlich das ausgestellte Auto bei dem Händler.

* zusätzlliche Vereinbarungen

- Anzahlung eigenes Auto Firma X, Variante Y im Wert von 2000 Euro.

 

Deshalb nun meine Frage: Ist es rechtkräftig, dass er mein altes Auto haben MUSS oder kann er die 2000 Euro in Bar bekommen.

 

Beantwortung der Fragen:

Wie gesagt, ein PROBLEM gibt es nicht. Kein Streit etc.

Einfach 2000 Euro mitbringen, somit hat er keinen Schaden > Er hat den Schaden, dass er nur 2000 Euro hat und nicht mein altes Auto verkaufen kann und (evtl.) einen höheren Gewinn erziehlt

Händler fragen, was er dazu sagt!?!? > Ist bereits geschehen, er sagte, dass er es schon gern hätte !!

 

Grüße

Gerstenberger

Ja und nun? Ist der Händler böse? Kommt er des Nachts und lässt die Luft aus den Reifen? Wenn nicht explizit in der Bestellung festgehalten wurde, dass die gewährten Konditionen an die Inzahlungnahme gebunden sind und bei nicht erfolgter Inzahlungnahme andere Konditionen gelten, dann ist dem Händler lediglich ein sehr schwer einklagbarer virtueller Schaden durch entgangenen Gewinn aus der Inzahlungnahme entstanden. Gibt es Seitens Dritter (z.B. Hersteller) eine Bezuschussung bei Inzahlungnahme, dann siehe vorherigen Satz oder aber man verbimmelt das alte Auto über die Bücher des Händlers an den entsprechenden Käufer (Nachweis des Ankaufs mit Integration in die DMS für die Revision).

Gibt für alles eine Lösung.

Themenstarteram 11. April 2012 um 18:34

Zitat:

Original geschrieben von AutoMensch

Zitat:

Original geschrieben von LA_19

Vielen Dank für die reichlichen Antworten.

Als erstes möchte ich betonen, das kein Problem / Streitfall oder sonstiges vorhanden ist !!!!!!!!!!!!!!!

Kurze Erläuterung: Sommerrabatt im Autohaus. Kurzfristige Entscheidung des Gebrauchtwagenkaufs, wegen Sommerrabattaktion. Preisvorteil ca. 4000 Euro.

Käufer bestellt verbindlich das ausgestellte Auto bei dem Händler.

* zusätzlliche Vereinbarungen

- Anzahlung eigenes Auto Firma X, Variante Y im Wert von 2000 Euro.

 

Deshalb nun meine Frage: Ist es rechtkräftig, dass er mein altes Auto haben MUSS oder kann er die 2000 Euro in Bar bekommen.

 

Beantwortung der Fragen:

Wie gesagt, ein PROBLEM gibt es nicht. Kein Streit etc.

Einfach 2000 Euro mitbringen, somit hat er keinen Schaden > Er hat den Schaden, dass er nur 2000 Euro hat und nicht mein altes Auto verkaufen kann und (evtl.) einen höheren Gewinn erziehlt

Händler fragen, was er dazu sagt!?!? > Ist bereits geschehen, er sagte, dass er es schon gern hätte !!

 

Grüße

Gerstenberger

Ja und nun? Ist der Händler böse? Kommt er des Nachts und lässt die Luft aus den Reifen? Wenn nicht explizit in der Bestellung festgehalten wurde, dass die gewährten Konditionen an die Inzahlungnahme gebunden sind und bei nicht erfolgter Inzahlungnahme andere Konditionen gelten, dann ist dem Händler lediglich ein sehr schwer einklagbarer virtueller Schaden durch entgangenen Gewinn aus der Inzahlungnahme entstanden. Gibt es Seitens Dritter (z.B. Hersteller) eine Bezuschussung bei Inzahlungnahme, dann siehe vorherigen Satz oder aber man verbimmelt das alte Auto über die Bücher des Händlers an den entsprechenden Käufer (Nachweis des Ankaufs mit Integration in die DMS für die Revision).

Gibt für alles eine Lösung.

Vielen Dank für die weiteren Beiträge.

Ich fasse abschließend kurz zusammen.

Die Diskusion würde im schlimmsten Falle darauf hinauslaufen, dass der Händler im Steitfalle sehr geringe Chancen hat, den Materiellen Wert (sprich das alte Auto) zu bekommen. Sondern er müsste sich mit den 2000 Euro zufrieden geben.

Denn wie erwähnt, wurde weder ein Prüfbericht über den Wert des Fahrzeuges erstellt, noch ein Ankaufvertrag abgeschlossen, sodass er die 2000 Euro nehmen muss und in diesem Fall keinen weiteren Gewinn macht.

Grüße

Gerstenberger

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