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Anzahl Vorbesitzer, Übertragung wg. Todesfall auf Eheopartner

Themenstarteram 30. August 2010 um 18:03

Aufrund des anderen aktuellen Thema´s ist mir eingefallen, wir haben jetzt 2 Auto´s aufgrund Todesfall auf den erbenden Ehepartner umgeschrieben. Eigentlich ist das Auto jetzt nicht mehr 1. Hand, oder doch? Wie ist das, bzw. wie deklariert man das am besten bei einem Verkauf. Kann man immer noch 1. Hand schreiben, aber 2 Vorbesitzer oder wie?

Beste Antwort im Thema

Auf eine verstorbene Person darf das Fahrzeug nicht weiter laufen. Der Halter muss u.a. eine natürliche Person (§6 Abs. 1 Nr. 1 FZV) sein. Eine Person wird mit der Geburt nach § 1 BGB zu einer rechtsfähigen und somit natürlichen Person. Mit dem Tod endet die Rechtsfähigkeit und somit auch die Einstufung als natürlich Person.

Weiter muss gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1 FZV die Veränderung der Halterdaten bei der Zulassungsstelle angegeben werden. Hierzu zählt auch der Todesfall.

Daraus ergibt sich dann eine Pflicht zur Ummeldung auf den neuen Eigentümer oder Nutzer des Fahrzeuges.

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Das bedeutet in der Konsequenz, daß für den Fall einer Vermißtenmeldung über Jahrzehnte, in denen die vermißte Person nicht für tot erklärt wurde, eine Ummeldung des Fahrzeuges nicht möglich ist?

Zitat:

Original geschrieben von RedFlyingAngel

Zitat:

Original geschrieben von Rigero

Verstehe ich nicht. Es handelt sich um zwei verschiedene Personen. Selbst bei einer Blutsverwandtschaft zweier Halter (Vater -> Sohn) würde ich als Käufer auf die Feststellung von zwei Vorbesitzern - also auf den Vermerk "2. Hand" im GW-Kaufvertrag - bestehen. Mit entsprechendem Abschlag im Kaufpreis.

Ist denke ich im Grunde auch richtig denn es sind ja wirklich Faktisch und laut dem Fahrzeugschein zwei Vorbesitzer und somit muss man dieses auch als sollches angeben, ob der Käufer die Sache mit dem Partner dann toleriert bzw. das Fahrzeug als 1.Hand Fahrzeug abnimmt bleibt dann ihm überlassen.

Kausal zwar nicht direkt mit einem Erbfall vergleichbar, möchte ich doch eine Parallele zu einem anderen Fall herstellen:

 

Wie manch andere habe ich mein Kfz über einen Internethändler unter der Voraussetzung einer Kurzeitzulassung von 6 Monaten auf eine mir bis dato unbekannte Firma gekauft.

Mir wurde das Kfz als Neuwagen durch den ausliefernden Händler übergeben und ich bezahlte den Wagen direkt bei der Übergabe in bar.

Dort erhielt ich auch direkt die Zulassungsbescheinigungen I und II mit der vertraglich festgelegten Maßgabe, den Wagen nach Ablauf der ersten 6 Monate auf meinen Namen umzumelden.

De fakto war ich nun von Anfang an sowohl Eigentümer als auch Besitzer des von mir voll bezahlten Kfz, allerdings durch die Kurzeitzulassung für 6 Monate (noch) nicht der Halter.

 

Ich muss wohl nun akzeptieren, dass ich nach Papierlage jetzt nur Zweit-Besitzer meines Wagens bin, obwohl ich seit Auslieferung des Neuwagens an mich de fakto einziger Eigentümer, Besitzer und Fahrer meines Wagens bin.

 

Wie das wohl ein potentieller Käufer meines Wagens in ein paar Jahren in den Preisverhandlungen bewerten wird?:confused:

am 31. August 2010 um 13:49

Zitat:

Original geschrieben von FirstFord

Ich muss wohl nun akzeptieren, dass ich nach Papierlage jetzt nur Zweit-Besitzer meines Wagens bin, obwohl ich seit Auslieferung des Neuwagens an mich de fakto einziger Eigentümer, Besitzer und Fahrer meines Wagens bin.

Absolut richtig erkannt!

Zitat:

Wie das wohl ein potentieller Käufer meines Wagens in ein paar Jahren in den Preisverhandlungen bewerten wird?:confused:

Er wird einen Teil deines Preisnachlass für den Jahreswagen haben wollen. Immerhin hast du ja sicher ein paar Euronen sparen können durch den Deal!

Themenstarteram 31. August 2010 um 15:35

Ich habe gestern irgendwas gelesen, dass eine kurzeitige Händlerzulassung nicht als 2. Hand für den eigentlichen Käufer gilt. Also für den weiterkauf aus 1. Hand rechtlich ok ist. Wobei ich vermute, das gilt eher für Tageszulassungen und nicht für die 6 Monats-Geschichte, wobei bei dieser der noch günstigere Kaufpreis den 2. Hand-Wert mehr als entschädigen sollte.

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