Anzahl Vorbesitzer - aktueller Fall
Auszug aus dem Kaufvertrag:
Vorbesitzer
Der Verkäufer erklärt, dass das Kraftfahrzeug –
soweit ihm bekannt – _____________________
(Anzahl) Vorbesitzer (Personen, auf die das
Kraftfahrzeug zugelassen war) hatte.
Sachlage:
Im Inserat und auch in dem Kaufvertrag habe ich angegeben: 1 Vorbesitzer.
Das Fahrzeug hat mich als Besitzer im Moment der Inseratsaufgabe bzw. im Moment des Verkaufs und 1 Vorbesitzer. (2 Haltereintragungen)
Das Inserat gebe ich ja in dem Istzustand auf - ich als Besitzer bin ja kein Vorbesitzer, sondern der jetzige Besitzer.
Jetzt habe ich folgende Email erhalten:
...unsere Tochter hat gestern Abend den von uns ersteigerten EOS abgeholt, vielen Dank für die reibungslose Transaktion.
Leider mußten wir feststellen das das Auto nicht ihrer Beschreibung entspricht, auch nicht den Angaben in dem von ihnen ausgehändigten separaten Kaufvertrag, welchen sie und meine Tochter unterschrieben haben.
Sie haben überall angegeben das das Auto nur einen Vorbesitzer hat, das stimmt nicht, es stehen zwei Vorbesitzer im Fahrzeugbrief, so das wir die 3. Besitzer sind und bei einem Wiederverkauf dieses auch so angeben müssen, nämlich dann 3 Vorbesitzer. Wir hätten für den Wagen sicher nicht diese Summe geboten wenn wir gewußt hätten das er schon 2 Besitzer hatte, vom ersten anscheinend 1 Jahr gefahren wurde, dieses haben sie nirgends erwähnt. Ich möchte hier noch nicht von Betrug reden, bitte sie aber dringendst einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. MfG
Habe ich falsche Angaben gemacht oder irrt der Käufer sich hier? Welche Konsequenzen habe ich zu befürchten? Ich bin mir als Verkäufer und Besitzer des Fahrzeuges keiner Schuld bewusst, da ich wahrheitsgemäß 1 Vorbesitzer angegeben habe.
Ich bitte hier um schnelle Antwort.
Vielen Dank im vorraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MargeSimpson
Hier wird gemutmaßt, dass der Käufer im Recht ist.
nach "üblicher umgangssprachlicher defintion" IST er das!
Zitat:
Ich hatte eigentlich auf einen fachmännischen Rat gehofft....
rechtsberatung darf nur von anwälten (fernab eines öffentlichen forums) durchgeführt werden......
Zitat:
Daher wird dies mein erster und letzer Thread sein.
was erwartest du denn?!
hast du mal drüber nachgedacht, das der fehler vllt. doch bei dir liegt und nicht bei den halben dutzend anderer threadteilnehmer, die sich im gegensatz zu dir einer meinung sind...
112 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Seh es doch langsam ein:
du hast eine falsche Angabe zu den Vorbesitzern gemacht und musst dich jetzt mit dem Käufer einigen (Preisnachlass ...).Und was hat das ganze mit dem Thema Sekunden vor Schluss gekauft zu tun?
(Ich kann bei ebay Fragen an den Verkäufer stellen - muss aber nicht!
Ich kann eine Stunde vor Schluss bieten - muss aber nicht!
Ich darf eine Sekunde vor Schluss bieten - muss aber nicht!
Ich darf nach der Autkion Fragen stellen - muss aber nicht!)Der Käufer hatte ganz einfach noch ein paar Fragen an dich und konnte die aufgrund der abgelaufenen Auktion nicht vorher stellen.
(P.S.: seh grad, dass ich schneller war als der SM - GEIL!!!😎)
Bei allem Verständnis:
Wer kauft blind einen VW EOS für 15900 Euro???
Zitat:
Original geschrieben von MargeSimpson
Bei allem Verständnis:Wer kauft blind einen VW EOS für 15900 Euro???
was leute mit ihrem geld machen, oder eben nicht.....ist sache der besitzer des geldes!
Zitat:
Die Rechtsgrundlage bitte!
geh zum anwalt!
dreht sich ja eh nur hier im kreis....
allerdings solltest du dich damit beeilen, bevor der käufer dich wegen "arglistiger täuschung" vor gericht zerrt...billiger wirds dadurch jedenfalls nicht!
Sorry jetzt mal:
Hier wird gemutmaßt, dass der Käufer im Recht ist.
Ich hatte eigentlich auf einen fachmännischen Rat gehofft und wurde aber nur mit Halbwissen zugetextet.
Daher wird dies mein erster und letzer Thread sein.
Halbwissen kann ich auch in der nächsten Kneipe abfragen.
Vielen Dank
In dem Fall nützt es aber nichts, 10 Leute zu befragen und darauf zu hoffen, einer sagt man sei im Recht und sich dann darauf berufen! Die Sache ist nun auch nicht so komplex, dass man hier nicht mit "halbwissen" weiterkommen würde.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von MargeSimpson
Bei allem Verständnis:Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Seh es doch langsam ein:
du hast eine falsche Angabe zu den Vorbesitzern gemacht und musst dich jetzt mit dem Käufer einigen (Preisnachlass ...).Und was hat das ganze mit dem Thema Sekunden vor Schluss gekauft zu tun?
(Ich kann bei ebay Fragen an den Verkäufer stellen - muss aber nicht!
Ich kann eine Stunde vor Schluss bieten - muss aber nicht!
Ich darf eine Sekunde vor Schluss bieten - muss aber nicht!
Ich darf nach der Autkion Fragen stellen - muss aber nicht!)Der Käufer hatte ganz einfach noch ein paar Fragen an dich und konnte die aufgrund der abgelaufenen Auktion nicht vorher stellen.
(P.S.: seh grad, dass ich schneller war als der SM - GEIL!!!😎)
Wer kauft blind einen VW EOS für 15900 Euro???
Habe ich mich schon zu geäußert. Aber blind verkaufen ist auch nicht ohne Risiko. Wenn es denn von keiner Seite böse Absicht war, haben sich da also zwei Internet-Handels-Freaks gesucht und gefunden. Und nun müsst Ihr das ganz real ausklamüsern.
Hallo
ich hatte mal ein Seat Toledo 1M gekauft im Kaufvertrag stand Vorbesitzer 1. Kaufvertrag Unterschrieben Fahrzeug angemeldet ( Autohaus Seat) ich hatte das Fahrzeug Finanziert gehabt
nach der Finanzierung habe ich das Fahrzeugbrief erste mal in der Hand gehabt. Lange rede kurze sinn
ich habe das Autohaus angeklagt und habe mein angeforderten Betrag erhalten. Der Richter sagte zu mir bei einen gebraucht Wagen spielt die anzahl von Vorbesitzer (daher Preis unterschied) ne große rolle, und der Händler durfte am ende auch die Gericht kosten tragen.
Ich würde an deiner stelle mit ihm auf eine summe einigen, denn du hast eine falsche angaben gemacht
sonst wird es noch teurer für dich.
Zitat:
Original geschrieben von MargeSimpson
Hier wird gemutmaßt, dass der Käufer im Recht ist.
nach "üblicher umgangssprachlicher defintion" IST er das!
Zitat:
Ich hatte eigentlich auf einen fachmännischen Rat gehofft....
rechtsberatung darf nur von anwälten (fernab eines öffentlichen forums) durchgeführt werden......
Zitat:
Daher wird dies mein erster und letzer Thread sein.
was erwartest du denn?!
hast du mal drüber nachgedacht, das der fehler vllt. doch bei dir liegt und nicht bei den halben dutzend anderer threadteilnehmer, die sich im gegensatz zu dir einer meinung sind...
Zitat:
Original geschrieben von Vers.experte
Halloich hatte mal ein Seat Toledo 1M gekauft im Kaufvertrag stand Vorbesitzer 1.
Kaufvertrag Unterschrieben Fahrzeug angemeldet ( Autohaus Seat) ich hatte das Fahrzeug Finanziert gehabt nach der Finanzierung habe ich das Fahrzeugbrief erste mal in der Hand gehabt und ich war nicht wie im Vertrag stand 1. bzw. 2. sondern 3. Besitzer.
Lange rede kurze sinn ich habe das Autohaus angeklagt und habe mein angeforderten Betrag erhalten. Der Richter sagte zu mir bei einen gebraucht Wagen spielt die anzahl von Vorbesitzer (daher Preis unterschied) ne große rolle, und der Händler durfte am ende auch die Gericht kosten tragen.
Ich würde an deiner stelle mit ihm auf eine summe einigen, denn du hast eine falsche angaben gemacht
sonst wird es noch teurer für dich.
Zitat:
Original geschrieben von MargeSimpson
...
Hier wird gemutmaßt, dass der Käufer im Recht ist...
Ich hatte eigentlich auf einen fachmännischen Rat gehofft und wurde aber nur mit Halbwissen zugetextet...
Daher wird dies mein erster und letzer Thread sein...
Hast du den Link zum ähnlichen Fall, beantwortet von einem Rechtsanwalt, gelesen?
Den aktuellen Besitzer NICHT als Vorbesitzer anzugeben stellt einen Sachmangel dar.
Nachdem hier ja nur "Halbwissen" beigetragen wird, wie du schreibst, unterstellst du dem Anwalt dort auch sein Fach nicht zu kennen.
Wenns dir hier nicht gefällt - Reisende soll man nicht aufhalten - aber erwarte nicht, dass du woanderst etwas zu hören oder zu lesen bekommst was du lieber vernehmen würdest. Und wenn doch, dann hilft dir das auch nicht weiter, wenn der Käufer dich verklagt.
Zitat:
Original geschrieben von MargeSimpson
Sorry jetzt mal:Hier wird gemutmaßt, dass der Käufer im Recht ist.
Ich hatte eigentlich auf einen fachmännischen Rat gehofft und wurde aber nur mit Halbwissen zugetextet.
Daher wird dies mein erster und letzer Thread sein.
Halbwissen kann ich auch in der nächsten Kneipe abfragen.
Vielen Dank
Bitte. Und weg ist sie ...
So 100% eindeutig wurde die Sache schon nicht in ihrem Vertrag formuliert, in guten Kfz-Kaufverträgen (Beispiel ADAC) wird deshalb auch immer von Vorbesitzern als Fahrzeughaltern einschließlich dem Verkäufer o.ä. gesprochen.
Dennoch gilt nach deutschem Recht, daß der Verkauf einer beweglichen Sache aus Einigung und Übergabe besteht. Und da kann es m. E. nach nicht sein, daß zwischen beidem ein Unterschied besteht; d.h. der Wagen bei Kauf einen und bei Übergabe plötzlich zwei Vorbesitzer hat.
Richter erforschen in Streitfällen den sog. "wirklichen Willen" der Parteien. Und da ist davon auszugehen, daß sich die Frage eines Käufer nach den Vorbesitzern auf die Zahl der im Brief genannten Vorbesitzer beziehen wird.
Zitat:
Richter erforschen in Streitfällen den sog. "wirklichen Willen" der Parteien. Und da ist davon auszugehen, daß sich die Frage eines Käufer nach den Vorbesitzern auf die Zahl der im Brief genannten Vorbesitzer beziehen wird.
Die Zahl der im Brief genannten Halter sind wohl gemeint ?
Halter, erste Hand, zweite Hand, Vorbesitzer, Besitzer, Käufer, Verkäufer ....
Gretchenfage:
Was ist der Unterschied zwischen Besitzer und Vorbesitzer oder Halter oder was auch immer?
Übrigens - hab meinen Anwaltstermin gleich morgen früh!
Zitat:
Original geschrieben von MargeSimpson
Die Zahl der im Brief genannten Halter sind wohl gemeint ?Zitat:
Richter erforschen in Streitfällen den sog. "wirklichen Willen" der Parteien. Und da ist davon auszugehen, daß sich die Frage eines Käufer nach den Vorbesitzern auf die Zahl der im Brief genannten Vorbesitzer beziehen wird.
Halter, erste Hand, zweite Hand, Vorbesitzer, Besitzer, Käufer, Verkäufer ....
Gretchenfage:
Was ist der Unterschied zwischen Besitzer und Vorbesitzer oder Halter oder was auch immer?
Übrigens - hab meinen Anwaltstermin gleich morgen früh!
Gut. Dann berichte danach doch mal.
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Richter erforschen in Streitfällen den sog. "wirklichen Willen" der Parteien. Und da ist davon auszugehen, daß sich die Frage eines Käufer nach den Vorbesitzern auf die Zahl der im Brief genannten Vorbesitzer beziehen wird.
Hier wird übersehen, dass der Käufer vor Versteigerungsende nicht nach der Anzahl der Vorbesitzer gefragt hat, sondern der Verkäufer von sich aus die Anzahl der Vorbesitzer genannt hatte. Somit wird ein Gericht den "wirklichen Willen" des Verkäufers bei Formulierung des Versteigerungstextes erforschen.
O.
Die Anzahl der Vorhalter/Vorbesitzer wird in der Zulassungsbescheinigung Teil II vermerkt. So liegt es doch auch nahe, diese Zahl in einem Kaufvertrag zu nennen. Oder?
O.
Was ist denn, wenn das Fahrzeug beim Verkauf noch angemeldet ist - wg. der Vorhalter?
Vorhalter ist in meinem Fall einer und aktueller Halter ist auch einer. Also ist im Kaufvertrag der Vorhalter erwähnt, so wie es das Formular vorgegeben hat.
Deutsche Sprache, schwere Sprache....