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Anzahl Vorbesitzer - aktueller Fall

Auszug aus dem Kaufvertrag:

Vorbesitzer
Der Verkäufer erklärt, dass das Kraftfahrzeug –
soweit ihm bekannt – _____________________
(Anzahl) Vorbesitzer (Personen, auf die das
Kraftfahrzeug zugelassen war) hatte.

Sachlage:
Im Inserat und auch in dem Kaufvertrag habe ich angegeben: 1 Vorbesitzer.
Das Fahrzeug hat mich als Besitzer im Moment der Inseratsaufgabe bzw. im Moment des Verkaufs und 1 Vorbesitzer. (2 Haltereintragungen)

Das Inserat gebe ich ja in dem Istzustand auf - ich als Besitzer bin ja kein Vorbesitzer, sondern der jetzige Besitzer.

Jetzt habe ich folgende Email erhalten:
...unsere Tochter hat gestern Abend den von uns ersteigerten EOS abgeholt, vielen Dank für die reibungslose Transaktion.
Leider mußten wir feststellen das das Auto nicht ihrer Beschreibung entspricht, auch nicht den Angaben in dem von ihnen ausgehändigten separaten Kaufvertrag, welchen sie und meine Tochter unterschrieben haben.
Sie haben überall angegeben das das Auto nur einen Vorbesitzer hat, das stimmt nicht, es stehen zwei Vorbesitzer im Fahrzeugbrief, so das wir die 3. Besitzer sind und bei einem Wiederverkauf dieses auch so angeben müssen, nämlich dann 3 Vorbesitzer. Wir hätten für den Wagen sicher nicht diese Summe geboten wenn wir gewußt hätten das er schon 2 Besitzer hatte, vom ersten anscheinend 1 Jahr gefahren wurde, dieses haben sie nirgends erwähnt. Ich möchte hier noch nicht von Betrug reden, bitte sie aber dringendst einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. MfG

Habe ich falsche Angaben gemacht oder irrt der Käufer sich hier? Welche Konsequenzen habe ich zu befürchten? Ich bin mir als Verkäufer und Besitzer des Fahrzeuges keiner Schuld bewusst, da ich wahrheitsgemäß 1 Vorbesitzer angegeben habe.

Ich bitte hier um schnelle Antwort.
Vielen Dank im vorraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MargeSimpson


Hier wird gemutmaßt, dass der Käufer im Recht ist.

nach "üblicher umgangssprachlicher defintion" IST er das!

Zitat:

Ich hatte eigentlich auf einen fachmännischen Rat gehofft....

rechtsberatung darf nur von anwälten (fernab eines öffentlichen forums) durchgeführt werden......

Zitat:

Daher wird dies mein erster und letzer Thread sein.

was erwartest du denn?!

hast du mal drüber nachgedacht, das der fehler vllt. doch bei dir liegt und nicht bei den halben dutzend anderer threadteilnehmer, die sich im gegensatz zu dir einer meinung sind...

112 weitere Antworten
112 Antworten

Du hast einen kleinen Denkfehler begangen:

Im Kaufvertrag für ein Kzf werden immer ALLE Halter als Vorbesitzer genannt.
Also sind es in deinem Fall ZWEI (du und der vorher).
Somit stehen im Kaufvertrag und in der Anzeige falsche Angaben. Versuch es auf die freundliche Tour mit den Käufern!

Vorbesitzer ist ansich immer inklusive aktuellem Halter - hättest dich also nicht auslassen dürfen.

das sagt ein Anwalt zu dem Thema
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=33170&

http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/.../...beim-Gebrauchtwagenkauf.php

Stimmt ja alles. Riecht aber dennoch alleine von der Form und Sprache her nach einem ähnlichen Hintergrund:

http://www.motor-talk.de/.../...ug-mit-der-erstzulassung-t2439840.html

Folgendes noch zur Ergänzung:

Das Fahrzeug wurde bei Ebay versteigert.
Der Käufer hat in den letzten 2 Minuten vor Ablauf der Auktion sein Gebot abgegeben.
Es wurden im Vorfeld von Seiten des Käufers weder eine Besichtigung bwz. eine Probefahrt gemacht. Außerdem wurden auch keinerlei Fragen vor Auktionsende von Seiten des Käufers gestellt.
Handynummer war angegeben und über Ebay kann man auch Fragen an den Verkäufer stellen.

Die haben das Fahrzeug quasi blind gekauft - und das für einen angemessenen Preis.

Diese Email habe ich direkt nach der Auktion erhalten:

.... Ich gehe davon aus dass der Ebay-Kaufvertrag als Vertragsgrundlage ausreichend ist und bitte sie meiner Tochter alle nötigen Unterlagen auszuhändigen, sie hat eine Vollmacht von mir dabei und rote Nummernschilder. Das Geld bringt sie mit. Erbitte nochmal die eingegebenen Daten ihres Wagens zu bestätigen, bitte auch das der Wagen unfallfrei ist, so wie es aus der Beschreibung hervorgeht. Bitte noch um Auskunft ob der Wagen wie üblich Sitzheizung hat, diese fehlt leider in ihrer Beschreibung. Hat der Wagen Sommer/Winterreifen, kann man die noch dazu bekommen? ...

In der Beschreibung stand nichts von einer Sitzheizung drinn, da der EOS keine hat.

Muss ich jetzt auch noch reinschreiben:

Kein Xenon, keine Anhängerkupplung, nicht Rot, nicht Schwarz.....???

Mir fehlen hier echt die Worte.

Und jetzt die Crux mit der Anzahl der Vorbesitzer.

Für mich als Verkäufer hat das Fahrzeug definitv einen Vorbesitzer, derjenige, der vor mir der Besitzer war.

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Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Du hast einen kleinen Denkfehler begangen:

Im Kaufvertrag für ein Kzf werden immer ALLE Halter als Vorbesitzer genannt.
Also sind es in deinem Fall ZWEI (du und der vorher).
Somit stehen im Kaufvertrag und in der Anzeige falsche Angaben. Versuch es auf die freundliche Tour mit den Käufern!

Das ist die Formulierung im Autoscout-Muster-Kaufvertrag:

Vorbesitzer

Der Verkäufer erklärt, dass das Kraftfahrzeug –

soweit ihm bekannt – _____________________

(Anzahl) Vorbesitzer (Personen, auf die das

Kraftfahrzeug zugelassen war) hatte.

Wenn da Anzahl der Halter gestanden hätte, dann wäre es klar - dann hätte ich 2 reingeschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von MargeSimpson


Und jetzt die Crux mit der Anzahl der Vorbesitzer.

das ist keine crux....das ist ein "denkfehler" deinerseits!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von MargeSimpson


Und jetzt die Crux mit der Anzahl der Vorbesitzer.
das ist keine crux....das ist ein "denkfehler" deinerseits!

Auszug aus dem Kaufvertrag:

 

Vorbesitzer

Der Verkäufer erklärt, dass das Kraftfahrzeug –

soweit ihm bekannt – _____________________

(Anzahl) Vorbesitzer

(Personen, auf die das

Kraftfahrzeug zugelassen war)

hatte.

Und das war eine Person - da hier ja die Vergangenheitsfrom steht.
Also doch ein Vorbesitzer.

Also die Sache ist doch eindeutig.

Wenn ich inseriere bzw. versteigere und angebe: 1. Hand oder 1 Vorbesitzer, so ist jedem Interessenten klar das der Verkäufer dieses Fahrzeug neu erworben hat.

0. Hand oder 0 Vorbesitzer ist dann ein Neufahrzeug ( sofern ein gewisses Alter nicht erreicht wurde usw. )

Wenn das Fahrzeug nun 2. Hand ist, so ist es natürlich weniger wert.
Noch weniger bei 3. 4. 5. Hd usw.

Der Käufer könnte das Fahrzeug sogar wieder zurückgeben, daher würde ich einen angemessenen Preisnachlass verhandeln.

Seh es doch langsam ein:
du hast eine falsche Angabe zu den Vorbesitzern gemacht und musst dich jetzt mit dem Käufer einigen (Preisnachlass ...).

Und was hat das ganze mit dem Thema Sekunden vor Schluss gekauft zu tun?
(Ich kann bei ebay Fragen an den Verkäufer stellen - muss aber nicht!
Ich kann eine Stunde vor Schluss bieten - muss aber nicht!
Ich darf eine Sekunde vor Schluss bieten - muss aber nicht!
Ich darf nach der Autkion Fragen stellen - muss aber nicht!)

Der Käufer hatte ganz einfach noch ein paar Fragen an dich und konnte die aufgrund der abgelaufenen Auktion nicht vorher stellen.

(P.S.: seh grad, dass ich schneller war als der SM - GEIL!!!😎)

Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Der Käufer könnte das Fahrzeug sogar wieder zurückgeben, daher würde ich einen angemessenen Preisnachlass verhandeln.

Was unserem TE ja eventuell recht wäre.

Aber der Käufer kann auch auf einen Preisnachlass bestehen!

Ich meine dennoch, vermutlich Profis: Kein Mensch kauft einen Wagen der Preisklasse VW EOS mal eben im Internet von Privat ohne Besichtigung. Als dann die Tochter zum Autoabholen wie zum Zigarettenholen geschickt wurde, hätte sie auch sehen können, das der Wagen 2 Vorbesitzer hat. Aber Du hast eine rechtliche Angriffsfläche geboten: Die Sache mit den Vorbesitzern geht m.E. nach auf Dein Konto. Jetzt dürfte es um "Nachlaß" oder "Rückabwicklung gegen Gebühr" gehen.

Du kannst aber auch daraus lernen und solche Sachen vielleicht  besser über Portale wie autoscout oder mobile anbieten. Da wird zwar auch im Internet inseriert aber i.d.R. wie bei einer guten, alten Zeitungsanzeige besichtigt und erst dann der Vertrag vor Ort und in Ruhe gemacht. Siehe Huugars vorigen Beitrag: Die Bucht hat eben so ihre Eigenheiten.

Zitat:

Original geschrieben von MargeSimpson


Und das war eine Person - da hier ja die Vergangenheitsfrom steht.
Also doch ein Vorbesitzer.

Dein Denkfehler dabei: Du betrachtest es aus Deiner Sicht.

Angaben müssen aus Sicht des Käufers gemacht werden, was der erhalten wird.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von MargeSimpson


Und das war eine Person - da hier ja die Vergangenheitsfrom steht.
Also doch ein Vorbesitzer.
Dein Denkfehler dabei: Du betrachtest es aus Deiner Sicht.

Angaben müssen aus Sicht des Käufers gemacht werden, was der erhalten wird.

Die Rechtsgrundlage bitte!

wenn du der einstimmigen Meinung hier nicht glauben willst und es nicht einsehen magst, empfehle ich dir http://www.frag-einen-anwalt.de/

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