Anwalt einschalten sinnvoll?
Hallo,
wollte heute Abbiegen, hatte grün, gleichzeitig hatten die Fußgänger grün.
Nun war dort einen Familie (Eltern 20-25) mit einem Kind im Kinderwagen.
Da sie sehr langsam gingen fuhr ich vor Ihnen, woraufhin mir der Mann den Mittelfinger zeigte, was ich erwiederte.
Um es zusammenzufassen: Wurde angezeigt, Polizei war bei mir und habe Sachverhalt auch schon zugegeben.. Aussage "Sie mussten Kinderwagen zurückziehen, damit ich Ihn nicht umfahre."
Dies stimmt nicht, sie gingen wirklich sehr langsam und die Strecke ist zweispurig.
Mein größtes Problem ist nun nicht der Mittelfinger (bin Schüler => Tagessätze höchstens 10€), sondern die Gefährung.
Wenn diese anerkannt wird kostet das 40€ und ich müsste gleichzeitig zum Aufbauseminar (~300€).
Bin rechtschutzversichert, aber würde wohl als vorsätzliche Tat verurteilt werden.
Lohnt es sich nun überhaupt nen Anwalt zu nehmen? Bin rechtschutzversichert, aber bei vorsätzlich bezahlt die ja nicht und ich habe keine Zeugen. Somit gibt es keine Möglichkeit die 40€ zu drücken, oder?
Glauben wird man mir ja sowieso nicht.
Will keinen Rechtsbeistand, sondern nur wissen, ob es überhaupt noch sinnvoll ist Anwalt einzuschalten..
Beste Antwort im Thema
Hallo
Ich würde dir raten auf jeden Fall einen Anwalt hinzu zu ziehen, weil der die Rechlage kennt und dich kompetent beraten kann. Mit einer Rechtsschutzversicherung sollte das erst recht kein Problem sein.
Sämtliche weiteren Kommetare kann man sich sparen, weil keiner hier dabei war und die Situation nicht einschätzen kann. Alles andere wäre Besserwisserei.
Gruß Oli
78 Antworten
Hauptsache was geschrieben, das ist immer gut.
Ich denke, er hat es nach dem 20ten moralischen Zeigefinger gelernt.
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von 3L-auto-ja
Wenn ein PKW an der roten ampel steht und dort ein fussgaenger gegenlaeuft, oder ein radfahrer in den kofferraum, warum sollte da der PKW auch nur eine mitschuld bekommen?
Der PKW-(Fahrer) bekommt auch keine Schuld, null-komma-null.
Der Halter des PKW haftet aber für den entstandenen Schaden.
Nochmal: Schuld und Haftung haben (erstmal) NICHTS miteinander zu tun !
Zitat:
Von besonderer praktischer Relevanz ist heute die Haftung des Fahrzeughalters nach § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz für Tod, Körper-, Gesundheits- oder Sachschäden, die sich aus dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Sinne des § 1 Abs. 2 StVG ergeben. Der Halter eines Fahrzeugs haftet für sämtliche Personen- und Sachschäden, die bei dem Betrieb (gemeint ist durch den Betrieb, also nicht nur bei Gelegenheit des Betriebs) entstanden sind.
...
Bestandteil des betriebsspezifischen Gefahr sind nach herrschender Meinung (BGHZ 29, 163) hingegen auch Risiken, die von einem ruhenden Fahrzeug ausgehen, das im öffentlichen Verkehrraum auf verkehrsbeeinflussende Weise ruht.
wikipedia - "Gefährdungshaftung"
Eine Haftung (Schadensersatzzahlung) bei Kraftfahrzeugen erfolgt ausschließlich dann nach der Schuldfrage, wenn gleiche Gefährdungshaftungen vorliegen, also nur dann, wenn es ein Unfall von zwei Kraftfahrzeugen betrifft. Bei nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmern (keine Kraftfahrzeuge) wird immer nach nach der Gefährdungshaftung entschieden und da ein Kraftfahrzeug eine höhere Gefährdung darstellt als ein Fahrrad oder Fußgänger, haftet der Kraftfahrzeug-Halter bei Schäden, die durch den Gebrauch (eigentlich genauer "reine Existenz"😉 des Kraftfahrzeugs, warum auch immer, entstanden sind.
Das war aber schon immer so, nur gab es "früher" mal den Begriff der "Unabwendbarkeit" und wenn ein Unfall für den Fahrer "unabwendbar" war, dann bestand keine Haftung. Der berühmte Fußgänger, der plötzlich vor dem Fahrzeug auftauchte war "unabwendbar". Diese Einredemöglichkeit der "Unabwendbarkeit" ist aber schon lange abgeschafft. Haftung und damit Schadensersatz besteht seit dem auch gegenüber dem plötzlich auftauchenden Fußgänger.
Ausgenommen "grobe Fahrlässigkeit" durch "den Schwächeren" stellt den Kraftfahrzeughalter von der Haftung frei.
"Du bist schuld, Du musst zahlen" stimmt immer noch, allerdings auch ohne jede Schuld wenn der andere keinen Motor hat, so einfach ist das.
Grobe Darstellung, ausführlich inkl. vieler Gesetzeslinks und Verweisen zu Urteilen hier zu finden:
http://de.wikibooks.org/.../Zur_Gefährdungshaftung_beim_Verkehrsunfall
Zitat:
Original geschrieben von Ironcock
geschieht dir recht !
ich glaub jeder kennt das gefühl über eine grüne fussgängerampel zu gehen und dann vom abbiegenden auto schon fast genötigt zu werden schneller zu gehen weil es bis 20cm an ranfährt
muss nicht sein.
naja, das weisst du doch garnicht.
Wenn platz war und reichlich dann ist doch alles gut.
Wenn du mit deiner _unterstellung_ recht hast und der pkw noetigt die fussgaenger mit 20cm abstand ist natuerlich nichts gut.
Also muss man jetzt hier nicht verurteilen in dem man sich die tatsachen ausdenkt und dann folgern "geschieht dir recht !"
Schlecht ist dass die fussgaenger 2 waren und der pkw fahrer alleine.
Das sollte reichen das er verloren hat. Gleich wie die umstaende real waren. 🙁
So ist das, das kann auch in anderen situationen passieren.
Obwohl ich ja immer zu den "autos halte" muss ich aber auch mal sagen, dass ich oft sehe dass fussgaenger beim abbiegen eines PKWs oft genoetigt werden. Speziell dann wenn garkeine ampel da ist scheinen viele autofahrer nicht zu wissen um den vorrang der fussgaenger beim abbiegen.
Das geht so weit, dass autofahrer autofahrer anhupen die die fussgaenger nicht scheuchen.
Und soweit dass fussgaenger die man vorbeilassen moechte sich nicht trauen und mich vorbeiwinken weil sie einfach angst haben ihr recht zu geniesen.
Damit will ich nicht sagen, dass es in "unserem fall" jetzt so war.
Wir wissen es nicht.
Und ich kann mir auch fussgaenger vorstellen die gern mal ein auto anzeigen. Das zeigt ja schon der initiale stinkefinger was da fuer eine gesinnung herschte. (immer vorrausgesetzt die fussgaenger wurden nicht genoetigt,
was wir sorum aber auch nicht genau wissen.)
An den fragenden potentaten:
Nimm dir einen anwalt und egal wie es ausgeht, lerne daraus.
Recht haben ist nicht das wichtigste.
Souveraen und mit bedacht handeln ist immer die besser wahl, auch wenn man zurueckstecken muss und auch wenn man gehupe von anderen pkws "kassiert". Genau das ist eine echte herrausforderung fuer fahranfaenger, die wollen immer beweisen das sie alles koennen. Statt mal gelassen zurueckzustecken, was oft besser ist. Fuer alle.. scheiss auf die rechthaberrei.
(was mir auch nicht immer gelingt, aber im zusammenhang mit fussgaenger bin ich handzahm, da hab ich einfach angst um die. Und verstehe auch deren angst.)
willy
Noch ein Beispiel:
Bei uns in der Gegend, Hauptstraße innerorts, eine Bundesstraße mit entsprechendem Verkehrsaufkommen. Auto mit Tempo 50 unterwegs, vor ihm eine Oma auf dem Bürgersteig. Es war windig an dem Tag, Oma von Böe erfasst, Auto macht Vollbremsung, hat Oma leicht verletzend noch "gestreift" - Autofahrer war der Dumme.
Tja, so kanns gehen. Da bin ich jedes Mal froh, wenn ich "nur" auf der Autobahn bin. Stadtfahrten mache ich extrem ungerne. Vor allem, wenn man so missratene Nachbarsgören hat wie die, welche neben meinen Eltern wohnen. Die laufen mit Stinkefinger auf die Straße und brüllen "verpi** dich, du kannst mir gar nix"
Das ist doch mal toll...
cheerio
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Der PKW-(Fahrer) bekommt auch keine Schuld, null-komma-null.Zitat:
Original geschrieben von 3L-auto-ja
Wenn ein PKW an der roten ampel steht und dort ein fussgaenger gegenlaeuft, oder ein radfahrer in den kofferraum, warum sollte da der PKW auch nur eine mitschuld bekommen?
Der Halter des PKW haftet aber für den entstandenen Schaden.Nochmal: Schuld und Haftung haben (erstmal) NICHTS miteinander zu tun !
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
wikipedia - "Gefährdungshaftung"Zitat:
Von besonderer praktischer Relevanz ist heute die Haftung des Fahrzeughalters nach § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz für Tod, Körper-, Gesundheits- oder Sachschäden, die sich aus dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Sinne des § 1 Abs. 2 StVG ergeben. Der Halter eines Fahrzeugs haftet für sämtliche Personen- und Sachschäden, die bei dem Betrieb (gemeint ist durch den Betrieb, also nicht nur bei Gelegenheit des Betriebs) entstanden sind.
...
Bestandteil des betriebsspezifischen Gefahr sind nach herrschender Meinung (BGHZ 29, 163) hingegen auch Risiken, die von einem ruhenden Fahrzeug ausgehen, das im öffentlichen Verkehrraum auf verkehrsbeeinflussende Weise ruht.Eine Haftung (Schadensersatzzahlung) bei Kraftfahrzeugen erfolgt ausschließlich dann nach der Schuldfrage, wenn gleiche Gefährdungshaftungen vorliegen, also nur dann, wenn es ein Unfall von zwei Kraftfahrzeugen betrifft. Bei nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmern (keine Kraftfahrzeuge) wird immer nach nach der Gefährdungshaftung entschieden und da ein Kraftfahrzeug eine höhere Gefährdung darstellt als ein Fahrrad oder Fußgänger, haftet der Kraftfahrzeug-Halter bei Schäden, die durch den Gebrauch (eigentlich genauer "reine Existenz"😉 des Kraftfahrzeugs, warum auch immer, entstanden sind.
Das war aber schon immer so, nur gab es "früher" mal den Begriff der "Unabwendbarkeit" und wenn ein Unfall für den Fahrer "unabwendbar" war, dann bestand keine Haftung. Der berühmte Fußgänger, der plötzlich vor dem Fahrzeug auftauchte war "unabwendbar". Diese Einredemöglichkeit der "Unabwendbarkeit" ist aber schon lange abgeschafft. Haftung und damit Schadensersatz besteht seit dem auch gegenüber dem plötzlich auftauchenden Fußgänger.
Ausgenommen "grobe Fahrlässigkeit" durch "den Schwächeren" stellt den Kraftfahrzeughalter von der Haftung frei.
"Du bist schuld, Du musst zahlen" stimmt immer noch, allerdings auch ohne jede Schuld wenn der andere keinen Motor hat, so einfach ist das.
Grobe Darstellung, ausführlich inkl. vieler Gesetzeslinks und Verweisen zu Urteilen hier zu finden:
http://de.wikibooks.org/.../Zur_Gefährdungshaftung_beim_Verkehrsunfall
Ich verstehe es nicht....
Schuld und haftung sind zwei, aha. *1
Und wenn der radfahrer an eine hauswand faehrt dann ist das haus halt verdammt gefaehrlich? Oder gilt das nur fuer kleinere objekte die an der roten ampel stehen?
Ich will dir nicht widersprechen, ich kenne mich da nicht aus.
Ich finds aber kagge. 🙂
willy
*1 fahrer und halter sind zwei, das ist klar, aber das ist ja in dem falle unwesentlich. (bei rad visa stehendes auto)
Es ist halt ziemlich dumm gelaufen, so wie er sich in die Situation bugsiert hat, wenn es so war, oder auch nicht. Das ist eben fast alles Spekulation. Er hatte nicht die Ruhe, die ein routinierter Autofahrer hatte, und wird aus der Sache gelernt haben.
Bloß wie Manche hier wieder aufdrehen, da wird einem himmelangst. Ich weiß schon, warum ich in der Stadt nur Tram und Fahrrad fahre 😕
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von 3L-auto-ja
Und wenn der radfahrer an eine hauswand faehrt dann ist das haus halt verdammt gefaehrlich? Oder gilt das nur fuer kleinere objekte die an der roten ampel stehen?
Es geht um die Gefahr für Andere, die von einem Gegenstand bei dessen Nutzung ausgeht.
Auch wenn ein Auto still vor der roten Ampel steht, geht eine Gefahr für andere davon aus. Ist nunmal irgendwie anders, als wenn es nicht dort wäre. Somit hat jeder Gegenstand eine entsprechende "Betriebsgefahr", der eine Gegenstand mehr, der andere weniger. Ziemlich grob dürfte ein Atomkraftwerk in dieser Betrachtung wegkommen.
Nach allgemein gültigem Recht erfolgt die Pflicht zum Schadensersatz (Haftung) vorrangig aufgrund genau dieser Betriebsgefahr. Wer den Gegenstand mit der höheren Betriebsgefahr betreibt, der muss den Schadensersatz leisten.
Allein daher schon die die "Merkwürdigkeit", dass der Halter und nicht der Fahrer einen Schadensersatz leisten muss. Kennt jeder, ist aber wohl bisher niemanden so richtig zum Denken Anlass genug gewesen.
Erst dann, wenn alle Beteiligten die gleiche Betriebsgefahr haben, erst dann wird nach dem Schuldprinzip geschaut und die Haftung dann verteilt.
Ein Haus bildet auch eine Betriebsgefahr, kann ja irgendwann einstürzen, allerdings ist diese Betriebsgefahr kleiner, als die, die von einem Radfahrer ausgeht, somit ist der Radfahrer ziemlich Nase, wenn er gegen eine Hauswand fährt. Fährt er gegen ein Auto, sieht das anders aus.
Ebenso anders würde es aussehen, wenn man mit einem Auto gegen ein Atomkraftwerk fahren würde. Allerdings wäre die Beweisführung ziemlich schwierig, dass man aufgrund einfacher Fahrlässigkeit ein Atomkraftwerk gestriffen hat. Der Zaun davor zählt nicht, der ist nicht das Reaktorgebäude.
Herrlich, dieser Autohasser und Freibrief für Fußgängerstaat. Gerade eben erlebt:
Fußgängerampel und starke Fußgängerbenutzung, da die Fußgängerzone ganz in der Nähe ist. Die Ampel für Fußgänger zeigt rot und es dauert sogar noch etwas bis man als Autofahrer fahren kann, damit auch die langsamsten Leute noch rüber kommen. Was passiert jetzt? Oma und Opa, beide schwer fußkrank müssen natürlich noch rüber, obwohl schon rot war und waren an der Mitte angekommen, als die Autos grün hatten. Der erste Wagen gleich gehupt, eine vollkommen richtige Entscheidung, den sowas ist asozial. Der zweite Wagen dann die Freunde in grün und dann wir. Da denkt man doch gleich, ach endlich trifft es mal die Richtigen und was passiert? Blaulicht an und den ersten Wagen angehalten, das kann es einfach nicht sein. Wir haben dann angehalten und dem armen Schwein von Autofahrer gleich unsere Personalien gegeben und stehen als Zeugen bereit. Soviel dazu.
Der Autofahrer ist IMMER der DUMME, grundsätzlich. Aber wehe, es wäre was passiert und dann? Dann sieht man wieder die Hetze gegen die Autofahrer und wie böse die alle sind.
Losfahren erst, wenn die Fahrbahn frei ist, und hier war die Fahrbahn nicht frei,
also warten angesagt.
Hupen ausschließlich bei einer Gefährdung und hier war niemand gefährdet.
Somit eine auch kostenpflichtige Verwarnung völlig berechtigt.
Du wirst auch mal ein derartiges Problem darstellen, wie darf oder soll dann Deiner Ansicht nach mit Dir verfahren werden? Wenn Du mal gehbehindert bist, sei es durch Alter oder Sportunfall, gehst Du dann freiwillig zur Entsorgung oder darf muss man Dich abholen lassen?
Weißt Du überhaupt, was das Wort "asozial/sozial" bedeutet, lies mal nach, dann wird Dir auch klar, wer hier so alles tatsächlich "asozial" ist:
"In der Umgangssprache bedeutet „sozial“ den Bezug einer Person auf eine oder mehrere andere Personen; dies beinhaltet die Fähigkeit (zumeist) einer Person, sich für andere zu interessieren, sich einfühlen zu können, das Wohl Anderer im Auge zu behalten (Altruismus) oder fürsorglich auch an die Allgemeinheit zu denken."
Wikipedia - "sozial"
Der hupende Autofahrer und seine Unterstützer waren die "Vollassi" und zwar unterste Stufe.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
....
Ein Haus bildet auch eine Betriebsgefahr, kann ja irgendwann einstürzen, allerdings ist diese Betriebsgefahr kleiner, als die, die von einem Radfahrer ausgeht, somit ist der Radfahrer ziemlich Nase, wenn er gegen eine Hauswand fährt. Fährt er gegen ein Auto, sieht das anders aus....
ich hasse diese unlogig.
nimms nicht persoenlich ich hasse ja nicht dich.
Aber den quastsch (den du ja nur beschreibst) den hasse ich. 🙂
willy
Ps.: wenn ein an der ampel stehendes auto fuer einen radfahrer der drauffaehrt eine betriebgefahr hatte, dann hatte es wohl eine viel groessere "nicht in betrieb sondern stehend" gefahr. 😉
Was ist mit zaeunen? Die sind dann wohl eine vorsaetzlich aufgestellte gefahr fuer radfahrer, das muss man doch noch strenger ahnden. 🙂
(nur spass)
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Losfahren erst, wenn die Fahrbahn frei ist, und hier war die Fahrbahn nicht frei,
also warten angesagt.Hupen ausschließlich bei einer Gefährdung und hier war niemand gefährdet.
Somit eine auch kostenpflichtige Verwarnung völlig berechtigt.Du wirst auch mal ein derartiges Problem darstellen, wie darf oder soll dann Deiner Ansicht nach mit Dir verfahren werden? Wenn Du mal gehbehindert bist, sei es durch Alter oder Sportunfall, gehst Du dann freiwillig zur Entsorgung oder darf muss man Dich abholen lassen?
...
Einfach nicht bei rot ueber die ampel gehen...
Ich finde das kann man verlangen, auch von gehbehinderten. (besonders von denen)
willy
Zitat:
Original geschrieben von AstraG08
Herrlich, dieser Autohasser und Freibrief für Fußgängerstaat. Gerade eben erlebt:Fußgängerampel und starke Fußgängerbenutzung, da die Fußgängerzone ganz in der Nähe ist. Die Ampel für Fußgänger zeigt rot und es dauert sogar noch etwas bis man als Autofahrer fahren kann, damit auch die langsamsten Leute noch rüber kommen. Was passiert jetzt? Oma und Opa, beide schwer fußkrank müssen natürlich noch rüber, obwohl schon rot war und waren an der Mitte angekommen, als die Autos grün hatten. Der erste Wagen gleich gehupt, eine vollkommen richtige Entscheidung, den sowas ist asozial. Der zweite Wagen dann die Freunde in grün und dann wir. Da denkt man doch gleich, ach endlich trifft es mal die Richtigen und was passiert? Blaulicht an und den ersten Wagen angehalten, das kann es einfach nicht sein. Wir haben dann angehalten und dem armen Schwein von Autofahrer gleich unsere Personalien gegeben und stehen als Zeugen bereit. Soviel dazu.
Der Autofahrer ist IMMER der DUMME, grundsätzlich. Aber wehe, es wäre was passiert und dann? Dann sieht man wieder die Hetze gegen die Autofahrer und wie böse die alle sind.
Ich stimme dir zu, ich sehe die hetze gegen autofahrer auch aller orts.
Dennoch, ich wuerde ein rentnerehepar nicht anhupen.
Die sind alt, die machen fehler, das kann man nur ruecksicht nehmen und fertig.
Scheuch die jungen. 🙂
willy
Zitat:
Losfahren erst, wenn die Fahrbahn frei ist, und hier war die Fahrbahn nicht frei,
also warten angesagt.
Achso, ok dann darf ich jetzt immer bei rot über die STraße gehen, denn die Autos müssen warten, da die Straße nicht frei ist! Perfekte Welt!
Zitat:
Du wirst auch mal ein derartiges Problem darstellen, wie darf oder soll dann Deiner Ansicht nach mit Dir verfahren werden?
Ganz einfach, die Renter BRAUCHEN nicht ABSICHTLICH bei ROT über die Ampel laufen!! Das gilt für Kinder, Alte, Taube, Dumme, Frauen, Männer und sonstige Verkehrsteilnehmer. Aber das spiegelt nur unsere asoziale Welt wieder und die Frechheit der meisten Leute. Jeder denkt an sich und andere sind egal.
und wenn es doch einer macht, dann darf man die wegschlagen.
Autofahrer, die bei kirschgrün noch über die Ampel huschen, die bei wartenden Fußgängern am Zebrastreifen noch schnell durchrauschen, die ohne vorliegende Gefährdung hupen müssen, die beim Abbiegen trotz Wartepflicht Fußgänger nicht durchlassen ...
alle wegschlagen, in den Sack stopfen, Steine rein und ab in den See.
Wenn DAS das "eigentlich notwendige" Verfahren bei derartigen Taten sein soll, damit die Leute begreifen, dann ist doch hier (Beitrag 1) eine Bestrafung mit nur 40 Tagessätzen und nur 6 Monaten Fahrerlaubnisentzug noch völlig harmlos.
Schon erstaunlich, "sozial" denkende Menschen verlangen bei einer Behinderung das Versenken des Behinderes im See, bei einer Gefährdung (Tatvorwurf hier im Thread) weil bei einer Gefährdung niemand verletzt worden ist.
Verstehe, die beiden Rentner hätten also nicht nur behindern müssen, sondern zusätzlich eine Schusswaffe dem hupenden Autofahrer an den Kopf halten sollen, dann wäre alles wieder in Ordnung (straffrei) gewesen.
Recht des Stärkeren und was sind schon 200 PS, wenn man eine 9mm hat.
Zitat:
Original geschrieben von AstraG08
Oma und Opa, beide schwer fußkrank müssen natürlich noch rüber, obwohl schon rot war und waren an der Mitte angekommen, als die Autos grün hatten. Der erste Wagen gleich gehupt, eine vollkommen richtige Entscheidung, den sowas ist asozial.
Deine Definition des Begriffes asozial ist höchst eigenwillig. Normalerweise werden Personen, die z.B. alte und behinderte Menschen nötigen und bedrohen b.z.w. dergleichen befürworten, als asozial bezeichnet. Man spricht in dem Fall dann auch vom sog. "Vollassi".