Anwalt einschalten sinnvoll?
Hallo,
wollte heute Abbiegen, hatte grün, gleichzeitig hatten die Fußgänger grün.
Nun war dort einen Familie (Eltern 20-25) mit einem Kind im Kinderwagen.
Da sie sehr langsam gingen fuhr ich vor Ihnen, woraufhin mir der Mann den Mittelfinger zeigte, was ich erwiederte.
Um es zusammenzufassen: Wurde angezeigt, Polizei war bei mir und habe Sachverhalt auch schon zugegeben.. Aussage "Sie mussten Kinderwagen zurückziehen, damit ich Ihn nicht umfahre."
Dies stimmt nicht, sie gingen wirklich sehr langsam und die Strecke ist zweispurig.
Mein größtes Problem ist nun nicht der Mittelfinger (bin Schüler => Tagessätze höchstens 10€), sondern die Gefährung.
Wenn diese anerkannt wird kostet das 40€ und ich müsste gleichzeitig zum Aufbauseminar (~300€).
Bin rechtschutzversichert, aber würde wohl als vorsätzliche Tat verurteilt werden.
Lohnt es sich nun überhaupt nen Anwalt zu nehmen? Bin rechtschutzversichert, aber bei vorsätzlich bezahlt die ja nicht und ich habe keine Zeugen. Somit gibt es keine Möglichkeit die 40€ zu drücken, oder?
Glauben wird man mir ja sowieso nicht.
Will keinen Rechtsbeistand, sondern nur wissen, ob es überhaupt noch sinnvoll ist Anwalt einzuschalten..
Beste Antwort im Thema
Hallo
Ich würde dir raten auf jeden Fall einen Anwalt hinzu zu ziehen, weil der die Rechlage kennt und dich kompetent beraten kann. Mit einer Rechtsschutzversicherung sollte das erst recht kein Problem sein.
Sämtliche weiteren Kommetare kann man sich sparen, weil keiner hier dabei war und die Situation nicht einschätzen kann. Alles andere wäre Besserwisserei.
Gruß Oli
78 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von 3L-auto-ja
Ein fussgaenger sollte auch schuldig und haftbar sein wenn durch seine gesetzesverstoesse anderen menschen schaden entsteht.
Ist doch auch so, habe ich doch schon ein paar mal anhand von Beispielen hier geschrieben 🙄
Und die Gerichte sehen dies doch auch so.
Wie ich schon mal sagte du musst konkrete Beispiele nennen, wenn du nur schreibst das soll so sein kann keiner etwas mit anfangen und es kann sich keiner vorstellen von welcher Verkehrssituation und Haftung du ausgehst, ist eben zu Situatiuonsabhängig.
In der Regel ist es so, dass wenn der Autofahrer nicht mit dem Fehlverhalten des Fussgängers rechnen musste, bekommt der Fussgänger auch die VOLLE Haftung und Schuld zugesprochen, bei allen anderen Fällen spielt es eine Rolle inwieweit der Unfall durch Achtsamkeit vermieden werden konnte.
Z.B.: als Fahrzeugführer an einem belebten Fussgängerüberweg, muss damit gerechnet werden, dass jemand versucht beim umspringen der Fussgängerampel auf Rot noch rüberzulaufen um Strassenbahn etc. zu erreichen.
Dementsprechen muss ich meine Geschwindigkeit anpassen und im Notfall eben anhalten, dies habe ich vor 20 Jahren in der Fahrschule gelernt, und würde mich wundern wenn sich bis heute daran etwas geändert hat.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Ist doch auch so, habe ich doch schon ein paar mal anhand von Beispielen hier geschrieben 🙄Zitat:
Original geschrieben von 3L-auto-ja
Ein fussgaenger sollte auch schuldig und haftbar sein wenn durch seine gesetzesverstoesse anderen menschen schaden entsteht.Und die Gerichte sehen dies doch auch so.
Wie ich schon mal sagte du musst konkrete Beispiele nennen, wenn du nur schreibst das soll so sein kann keiner etwas mit anfangen und es kann sich keiner vorstellen von welcher Verkehrssituation und Haftung du ausgehst, ist eben zu Situatiuonsabhängig.In der Regel ist es so, dass wenn der Autofahrer nicht mit dem Fehlverhalten des Fussgängers rechnen musste, bekommt der Fussgänger auch die VOLLE Haftung und Schuld zugesprochen, bei allen anderen Fällen spielt es eine Rolle inwieweit der Unfall durch Achtsamkeit vermieden werden konnte.
dann fasse ich wieder vertrauen in die rechtssprechung 🙂
willy
So, ich werde jetzt ersteinmal die Anzeige der Polizei abwarten: Da wird doch drinstehen, was mir genau vorgeworfen wird, oder?
Dann werde ich anhand der vorgeworfenen Taten überlegen, ob ich einen Anwalt konsultiere, denn wenn mir nur die Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird ist es vermutlich günstiger keinen Anwalt zu nehmen...
Ich war der Meinung, es handelt sich "nur" um einen A-Verstoß und dafür gibts doch beim ersten Mal keinen Fahrentzug? Oder bin ich den Fußgängern nun komplett ausgeliefert?
Zitat:
Original geschrieben von Torben89
Ich war der Meinung, es handelt sich "nur" um einen A-Verstoß und dafür gibts doch beim ersten Mal keinen Fahrentzug? Oder bin ich den Fußgängern nun komplett ausgeliefert?
Beim ersten A-Verstoss gibt es kein FührerscheinENTZUG, "nur" Probezeitverlängerung und Anordnung zum Aufbauseminar.
Zuzüglich dazu kommt die eigentliche Strafe auf dich zu, dies könnte jenachdem ein Fahrverbot mit sich ziehen.