Anwalt einschalten sinnvoll?

Hallo,
wollte heute Abbiegen, hatte grün, gleichzeitig hatten die Fußgänger grün.
Nun war dort einen Familie (Eltern 20-25) mit einem Kind im Kinderwagen.
Da sie sehr langsam gingen fuhr ich vor Ihnen, woraufhin mir der Mann den Mittelfinger zeigte, was ich erwiederte.
Um es zusammenzufassen: Wurde angezeigt, Polizei war bei mir und habe Sachverhalt auch schon zugegeben.. Aussage "Sie mussten Kinderwagen zurückziehen, damit ich Ihn nicht umfahre."
Dies stimmt nicht, sie gingen wirklich sehr langsam und die Strecke ist zweispurig.
Mein größtes Problem ist nun nicht der Mittelfinger (bin Schüler => Tagessätze höchstens 10€), sondern die Gefährung.
Wenn diese anerkannt wird kostet das 40€ und ich müsste gleichzeitig zum Aufbauseminar (~300€).
Bin rechtschutzversichert, aber würde wohl als vorsätzliche Tat verurteilt werden.
Lohnt es sich nun überhaupt nen Anwalt zu nehmen? Bin rechtschutzversichert, aber bei vorsätzlich bezahlt die ja nicht und ich habe keine Zeugen. Somit gibt es keine Möglichkeit die 40€ zu drücken, oder?
Glauben wird man mir ja sowieso nicht.
Will keinen Rechtsbeistand, sondern nur wissen, ob es überhaupt noch sinnvoll ist Anwalt einzuschalten..

Beste Antwort im Thema

Hallo

Ich würde dir raten auf jeden Fall einen Anwalt hinzu zu ziehen, weil der die Rechlage kennt und dich kompetent beraten kann. Mit einer Rechtsschutzversicherung sollte das erst recht kein Problem sein.
Sämtliche weiteren Kommetare kann man sich sparen, weil keiner hier dabei war und die Situation nicht einschätzen kann. Alles andere wäre Besserwisserei.

Gruß Oli

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Zitat:

Original geschrieben von Polarbaer64


Noch mal der TE hat einen Fehler gemacht und wurde dummerweise dafür Angezeigt, ob die im vorgeworfene Gefährdung tatsächlich stattgefunden hat kann bis auf den TE keiner von uns wissen.

Wieso kann das keiner wissen ?

Die Gefährdung der Fussgänger ist in diesem Moment gegeben wo der TE anhalten musste um die Fussgänger passieren zu lassen, dies tat er nicht und er fuhr lt. eigener Angabe vor den Fussgängern noch vorbei. Dabei ist es unerheblich ob nun die Fahrbahn aus ein oder zwei Spuren besteht, es besteht Wartepflicht an einer grünen Fußgängerampel für den Autoverkehr wenn jemand in diesem Moment die Fahrbahn überqueren will, die Fussgänger waren in diesem Fall sogar schon unterwegs.

Daher ist mMn eine Gefährdung der Fussgänger in diesem Fall klar gegeben, der nächste Schritt nach dieser Gefährdung wäre ein Unfall mit Verletzten oder Sachbeschädigung.

Zitat:

Original geschrieben von Y17DT-Eco


...

EDIT: wenn nen fußgänger bei rot vor nen auto springt, wer hat dann die schuld? (nur mal interessehalber)

Der Fußgänger ist schuld, es kann nur sein das dir die Betriebsgefahr deines Fahrzeugs angerechnet wird. Es ist ein Märchen das dann der Autofahrer immer schuld ist.

Zitat:

Original geschrieben von Polarbaer64



Zitat:

Original geschrieben von Y17DT-Eco


...

EDIT: wenn nen fußgänger bei rot vor nen auto springt, wer hat dann die schuld? (nur mal interessehalber)

Der Fußgänger ist schuld, es kann nur sein das dir die Betriebsgefahr deines Fahrzeugs angerechnet wird. Es ist ein Märchen das dann der Autofahrer immer schuld ist.

wenn nen autofahrer dann mit 0% rauskommen würde pauschal und der fußgänger (was ich weniger glaube das dieser das noch kann... bei dem massiven vorderwagen bei mir) bzw dessen assecuranz die schäden übernimmt... dann hätt ich mir schon so einige aktionen erspart

Zitat:

Original geschrieben von Kai70



Zitat:

Original geschrieben von Polarbaer64


Noch mal der TE hat einen Fehler gemacht und wurde dummerweise dafür Angezeigt, ob die im vorgeworfene Gefährdung tatsächlich stattgefunden hat kann bis auf den TE keiner von uns wissen.
Wieso kann das keiner wissen ?
Die Gefährdung der Fussgänger ist in diesem Moment gegeben wo der TE anhalten musste um die Fussgänger passieren zu lassen, dies tat er nicht und er fuhr lt. eigener Angabe vor den Fussgängern noch vorbei. Dabei ist es unerheblich ob nun die Fahrbahn aus ein oder zwei Spuren besteht, es besteht Wartepflicht an einer grünen Fußgängerampel für den Autoverkehr, wenn jemand in diesem Moment die Fahrbahn überqueren will, die Fussgänger waren in diesem Fall sogar schon unterwegs.

Daher ist mMn eine Gefährdung der Fussgänger in diesem Fall klar gegeben, der nächste Schritt nach dieser Gefährdung wäre ein Unfall mit Verletzten oder Sachbeschädigung.

Ich sehe das ähnlich. Da ich aber nicht die Örtlichkeiten und den genauen "Tatverlauf" kenne ist es schwierig zu sagen ob und wie stark die Fußgänger gefährdet wurden. Das der TE sich nicht an die Verkehrsregel gehalten hat ist für mich durch seine Aussage aber ohne Zweifel klar belegt.

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Zitat:

Original geschrieben von Amen



Zitat:

Original geschrieben von matzhinrichs



Der größte Witz ist dann noch, dass diese Leute sich wirklich die Zeit genommen und eine Anzeige erstattet haben. Unglaublich, so etwas passiert wohl wirklich nur in Deutschland.
Witz? Vollkommen richtig, dass eine Gefährdung auf dem Fussgängerüberweg auch mal zur Anzeige kommt. Applaus für den Fussgänger, der das mal getan hat. Ich bin leider immer wieder zu faul dazu. Und weil die Erfahrung eben genau die ist, dass das Zeugnisverweigerungsrecht 100%ig zur Einstellung führt. Sprich: Ich kann mich im Strassenverkehr benehmen wie ich will, es darf nur möglichst keine Zeugen geben.
Langsam bekommt damit das Faustrecht oberhand auf unseren Strassen. Darüber beklagen sich dann im übrigen auch immer alle 😠 - wenn sie Opfer sind natürlich nur.
Ich finde es interessant, wie allgemein darüber gejammert wird, dass unser Staat ein "Täterschutz-Staat" ist, der sich einen Dreck um die Opfer kümmert, sich hier aber "Volkesstimme" sofort auf die Täterseite stellt.
Und an den TE: Die Tatsache, dass Du - im Gegensatz zum hier empfohlenen - zur Sache inhaltlich und richtig ausgesagt hast zeigt, dass Du im Grundsatz wohl einsichtig bist und noch nicht an dem Punkt "Klappe halten, dann kann ich jedem an die Karre fahren". Damit bist Du ja auf dem richtigen Weg. Das Aufbauseminar wird Dich dabei unterstützen.
Geh zum Anwalt und lass Dich beraten. Der wird Dir schon sagen "was drin ist" und dann kannst Du immer noch entscheiden, welchen Weg Du gehen willst. Wenn die RSV keine Deckung bietet, wird das jedoch in jedem Fall teurer als Bussgeld+ Tagessätze+ Aufbauseminar, die arbeiten nicht für Luft und Liebe.
Alex

Unglaublich, so etwas passiert wohl wirklich nur in Deutschland.

Zitat:

Original geschrieben von Y17DT-Eco



Zitat:

Original geschrieben von Polarbaer64


Der Fußgänger ist schuld, es kann nur sein das dir die Betriebsgefahr deines Fahrzeugs angerechnet wird. Es ist ein Märchen das dann der Autofahrer immer schuld ist.

wenn nen autofahrer dann mit 0% rauskommen würde pauschal und der fußgänger (was ich weniger glaube das dieser das noch kann... bei dem massiven vorderwagen bei mir) bzw dessen assecuranz die schäden übernimmt... dann hätt ich mir schon so einige aktionen erspart

Du wirst selten mit 0% da rauskommen weil die Betriebsgefahr deines Fahrzeugs als nicht unerheblich angesehen wird, außerdem muss der Unfall unvermeidlich gewesen sein. Bestes Beispiel ist der auf die Strasse rollende Ball, da gehe ich in die Eisen und vertraue nicht darauf das mir keiner vors Auto läuft, wenn du da einfach weiter fährst und dir läuft dann wirklich ein Kind ins Auto, dann halte ich zumindest eine Teilschuld für mehr als gerechtfertigt.

Und wer wäre Schuld wenn du voll in die Eisen gehst und dir einer hinten rein kracht?

Zitat:

Original geschrieben von Y17DT-Eco


... wenn nen autofahrer dann mit 0% rauskommen würde pauschal und der fußgänger
...
die schäden übernimmt...

Nicht Schuld (daraus folgt die Strafe) mit Haftung (daraus folgt die Zahlung des Schadensersatzes) schließen, bei einem Auto ist das immer etwas völlig anderes!

Schon der übliche Auffahrunfall sollte das aufzeigen: Schuld und Strafe bekommt ein Fahrer, haften und den Schaden bezahlen muss der Fahrzeughalter, der völlig harmlos, still und ruhig hunderte Kilometer entfernt vor dem Fernseher gesessen hat.

Haften wird derjenige, der haften muss und bei einem Unfall zwischen einem motorisiertem Verkehrsteilnehmer und einem nicht-motorisiertem Verkehrsteilnehmer haftet der motorisierte Verkehrsteilnehmer, völlig unabhängig von der Schuld. Ausgenommen: der nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer hat grob-fahrlässig gehandelt. Das Ganze aufgrund der Gefährdung, die von einem motorisierten Fahrzeug immer ausgeht, daher auch "Gefährdungshaftung".

Bis 2002 oder so gab es noch die Klausel über die "Unabwendbarkeit" um aus der Haftung heraus zu kommen, die wurde aber abgeschafft, auch wenn der Unfall für den Kraftfahrer unabwendbar war, haftet der Fahrzeughalter für den Schaden.

"Kurioses" aber rechtlich völlig sauberes Beispiel:
Autofahrer steht bei schon länger wegen rot an der Ampel, Radfahrer kommt von hinten, übersieht die rote Ampel, das Fahrzeug und knallt in den Kofferraum rein.

Schuld: Radfahrer, 10 Euro Strafe
Haftung: Fahrzeughalter des Autos, er zahlt das kaputte Fahrrad, kaputte Jacke und Hose vom Radler, die Verletzungskosten des Radfahrers und seinen Schaden am eigenen Auto.

Außer der Radfahrer hat grob fahrlässig gehandelt, dann ist der dran: nachts ohne Licht, falsche Straßenseite, auf dem Bürgersteig gefahren und ähnliches. Ein Auffahrunfall ist aber "nur" einfache Fahrlässigkeit und damit ist der Radfahrer aus der Haftung raus.

Zitat:

Original geschrieben von Dan2948


Und wer wäre Schuld wenn du voll in die Eisen gehst und dir einer hinten rein kracht?

Wenn ich begründet wegen einem auf die Fahrbahn rollenden Ball stark bremse und mir einer reinfährt, trägt derjenige die

VOLLE

Schuld.

Hm gut zu wissen. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Dan2948


Und wer wäre Schuld wenn du voll in die Eisen gehst und dir einer hinten rein kracht?

Der der hinten drauf fährt, der hatte dann nicht genügend Abstand gehalten. Die Vollbremsung dürfte in so eine Fall gerechtfertigt sein.

Edit:
Kai war schneller 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Y17DT-Eco


... aber wie soll man dem fußgänger sonst klar machen das er seinen podex mal langsam in bewegung setzen soll...

Gegenfrage:

Wie soll der Fußgänger Dir ansonsten klar machen, dass Du zu warten hast, auch wenn der Mond platzt oder der Papst Dich jeden Tag in sein Abendgebet mit einbezieht?

Lass es und der Fußgänger hat keinen Grund mehr, noch langsamer zu machen. Du musst warten und das wissen hier doch beide Parteien, was soll dann Deine Aufforderung bewirken, es kann nur eine "Gegenaufforderung" zum Warten als Antwort kommen.

Das ganz primitive und uralte actio-> reactio läuft dabei ab, also lass doch actio, dann löst Du nicht das automatische reactio aus.

Zitat:

Original geschrieben von matzhinrichs


Provokante Fußgänger gibt es genauso häufig wie rücksichtslose Autofahrer.

Das ist wohl wahr.

Was der TE gemacht hat, war dumm und seines jungen Alters geschuldet.

Ich bin nun ein Stückel älter und weiß wie Du, dass es solche und solche gibt.

Gerade jetzt beim Weihnachtsmarktgebummel, da gibts Fußgänger, die horchen auf keine Fahrradklingel von mir, bleiben im Markt stehen und benehmen sich einfach unverfroren, da wird einfach noch mal kurz auf die Straße gesprungen. Und dann regen die sich noch auf, wenn ich auf dem Rad ne Vollbremsung machen muss und mich dann leider drumrumschnippele. Wenn ich Fußgänger bin, verhalte ich mich anders.

Allerdings halte ich vor Fußgängern als Autofahrer an und mache den Stinkefinger unterm Armaturenbrett, so dass es niemand sieht. Geduldig vorbeilassen tue ich alle und bin auch eher der langsame Fahrer.

Oh Mann, freue ich mich aufs erste Kind, da benehm ich mich auch wie die Axt, wenn es so passiert ist.

Aber, da ich nicht dabei war ... *hm*

Verständnis und Rücksicht für den Anderen sind das A und O.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von Y17DT-Eco


... wenn nen autofahrer dann mit 0% rauskommen würde pauschal und der fußgänger
...
die schäden übernimmt...
Nicht Schuld (daraus folgt die Strafe) mit Haftung (daraus folgt die Zahlung des Schadensersatzes) schließen, bei einem Auto ist das immer etwas völlig anderes!

Schon der übliche Auffahrunfall sollte das aufzeigen: Schuld und Strafe bekommt ein Fahrer, haften und den Schaden bezahlen muss der Fahrzeughalter, der völlig harmlos, still und ruhig hunderte Kilometer entfernt vor dem Fernseher gesessen hat.

Haften wird derjenige, der haften muss und bei einem Unfall zwischen einem motorisiertem Verkehrsteilnehmer und einem nicht-motorisiertem Verkehrsteilnehmer haftet der motorisierte Verkehrsteilnehmer, völlig unabhängig von der Schuld. Ausgenommen: der nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer hat grob-fahrlässig gehandelt. Das Ganze aufgrund der Gefährdung, die von einem motorisierten Fahrzeug immer ausgeht, daher auch "Gefährdungshaftung".

Bis 2002 oder so gab es noch die Klausel über die "Unabwendbarkeit" um aus der Haftung heraus zu kommen, die wurde aber abgeschafft, auch wenn der Unfall für den Kraftfahrer unabwendbar war, haftet der Fahrzeughalter für den Schaden.

"Kurioses" aber rechtlich völlig sauberes Beispiel:
Autofahrer steht bei schon länger wegen rot an der Ampel, Radfahrer kommt von hinten, übersieht die rote Ampel, das Fahrzeug und knallt in den Kofferraum rein.

Schuld: Radfahrer, 10 Euro Strafe
Haftung: Fahrzeughalter des Autos, er zahlt das kaputte Fahrrad, kaputte Jacke und Hose vom Radler, die Verletzungskosten des Radfahrers und seinen Schaden am eigenen Auto.

Außer der Radfahrer hat grob fahrlässig gehandelt, dann ist der dran: nachts ohne Licht, falsche Straßenseite, auf dem Bürgersteig gefahren und ähnliches. Ein Auffahrunfall ist aber "nur" einfache Fahrlässigkeit und damit ist der Radfahrer aus der Haftung raus.

das wird ja wohl kaum stimmen was du schreibst.

ich bin nicht vom fach und habe keine erfahrung, aber 🙂

Wenn ein PKW an der roten ampel steht und dort ein fussgaenger gegenlaeuft, oder ein radfahrer in den kofferraum, warum sollte da der PKW auch nur eine mitschuld bekommen?

Wo ist da die erhoete betriebsgefahr des PKW?

Das passt ja nun garnicht in mein rechtsverstaendnis.

willy

Der Führerschein ist ein Privileg und kein Recht. Wenn ein Fahranfänger meint, klare Regeln übertreten zu müssen, dass hat er auch mit den Konsequenzen zu leben.

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