Anwalt einschalten sinnvoll?
Hallo,
wollte heute Abbiegen, hatte grün, gleichzeitig hatten die Fußgänger grün.
Nun war dort einen Familie (Eltern 20-25) mit einem Kind im Kinderwagen.
Da sie sehr langsam gingen fuhr ich vor Ihnen, woraufhin mir der Mann den Mittelfinger zeigte, was ich erwiederte.
Um es zusammenzufassen: Wurde angezeigt, Polizei war bei mir und habe Sachverhalt auch schon zugegeben.. Aussage "Sie mussten Kinderwagen zurückziehen, damit ich Ihn nicht umfahre."
Dies stimmt nicht, sie gingen wirklich sehr langsam und die Strecke ist zweispurig.
Mein größtes Problem ist nun nicht der Mittelfinger (bin Schüler => Tagessätze höchstens 10€), sondern die Gefährung.
Wenn diese anerkannt wird kostet das 40€ und ich müsste gleichzeitig zum Aufbauseminar (~300€).
Bin rechtschutzversichert, aber würde wohl als vorsätzliche Tat verurteilt werden.
Lohnt es sich nun überhaupt nen Anwalt zu nehmen? Bin rechtschutzversichert, aber bei vorsätzlich bezahlt die ja nicht und ich habe keine Zeugen. Somit gibt es keine Möglichkeit die 40€ zu drücken, oder?
Glauben wird man mir ja sowieso nicht.
Will keinen Rechtsbeistand, sondern nur wissen, ob es überhaupt noch sinnvoll ist Anwalt einzuschalten..
Beste Antwort im Thema
Hallo
Ich würde dir raten auf jeden Fall einen Anwalt hinzu zu ziehen, weil der die Rechlage kennt und dich kompetent beraten kann. Mit einer Rechtsschutzversicherung sollte das erst recht kein Problem sein.
Sämtliche weiteren Kommetare kann man sich sparen, weil keiner hier dabei war und die Situation nicht einschätzen kann. Alles andere wäre Besserwisserei.
Gruß Oli
78 Antworten
Hallo,
wir alle sind auch Fußgänger und wer von uns, hat sich als Fußgänger, nicht schon über rücksichtslose Autofahrer geärgert? Wenn wir aber im Auto Sitzen ist auf einmal in der gleichen Situation der Fußgänger das Arschloch, wer soll das verstehen. 🙄
Gruß
Problembär
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Deine Definition des Begriffes asozial ist höchst eigenwillig. Normalerweise werden Personen, die z.B. alte und behinderte Menschen nötigen und bedrohen b.z.w. dergleichen befürworten, als asozial bezeichnet. Man spricht in dem Fall dann auch vom sog. "Vollassi".
Du hast selten meine Zustimmung, hier aber zu 100% 😁
Ansonsten kann ich nur sagen:
Don't feed the Troll
Zitat:
Original geschrieben von AstraG08
Herrlich, dieser Autohasser und Freibrief für Fußgängerstaat. Gerade eben erlebt:Der Autofahrer ist IMMER der DUMME, grundsätzlich. Aber wehe, es wäre was passiert und dann? Dann sieht man wieder die Hetze gegen die Autofahrer und wie böse die alle sind.
Grundsätzlich bewegen sich erst einmal alle Menschen in einem Verkehrsraum ob nun mit dem Auto, Fahrrad oder als Fussgänger, es geht hier auch vielmehr um ein Miteinander und Rücksichtnahme des Schwächeren Verkehrsteilnehmers , und natürlich auch um Vermeidung von Schäden. Wenn man die Schäden nun genauer Betrachtet sieht es für das Auto immer schlechter aus , hier gilt dann aufgrund der Betriebsgefahr eine höhere Sorgfalt gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, da wohl gerade in Orten oder Städten vermehrt mit Menschen die nicht im Auto sitzen zu rechnen ist.
Deswegen sag ich ja, will man in die Stadt, Auto stehenlassen, ab aufs Fahrrad, da darf man quasi alles.
Ich hupe keine alten Leute an und wenn, dann kurbel ich das Fenster runter und weise die Leute auf ihr Fehlverhalten hin, das darf ich wohl, wenn es zu arg dreist ist.
Warum die alten Leute aber bei vollem Rotzeichen einfach weitergegangen sind, möchte ich gerne mal wissen. Wenn es gerade rot wird und sie wären auf der Straße, dann ist das die Räumphase, sagt kein Mensch etwas. In Portugal blinkt sogar das Grünmännchen, damit man weiß "aha, bald wirds rot". Aber wenn jemand bei grünem Autoverkehr einfach weitergeht, dann finde ich die Reaktionen teilweise schon die Oberhärte hier.
Sicher fahre ich nicht einfach drauf los, und ich richte mich immer nach dem Schwächeren, aber es gibt Regeln, und diese Regeln geben Sicherheit. Rot ist rot und rot heißt STOP. Das IST einfach so, man geht nicht bei Rot immer noch auf die Straße, wenn man bei grün noch drauf war, ist das was Anderes, aber nur dann.
Das kann ich auch von Fußgängern verlangen, ich bin oft selbst einer und passe trotzdem drauf auf.
Rücksicht ist das A und O. Hüben wie drüben. Die Quintessenz ist also "soll der Autofahrer doch bremsen". Und das finde ich falsch.
An den Ampeln steht doch immer "sei Vorbild, gehe nur bei grün". Gilt das für alte und gehbehinderte Leute nicht? Wenn die schon nicht stehenbleiben, wie sollen sie denn Kindern ein Vorbild sein?
cheerio
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Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Deswegen sag ich ja, will man in die Stadt, Auto stehenlassen, ab aufs Fahrrad, da darf man quasi alles.
Schuld und Haftung nicht durcheinander würfeln. Die Haftung liegt durch die Betriebsgefahr nunmal immer höher bei dem Autofahrer, wer damit nicht klar kommt sollte das Auto stehen lassen.
Als Radfahrer darf man ebenso wie als Fussgänger nicht alles, sondern mann muss sich an die Verkehrsregeln halten.
Wenn jemand die Regeln verletzt (Fussgänger bei rot über Ampel), gibt es niemand anderen das Recht ebenfalls durch Regelverstoss zu reagieren, geschweige denn zu nötigen, oder zusätzlich mit Absicht zu gefährden.
Da kommt die Rücksichtnahme in das Spiel, auch wenn dies bedeutet, dass ich als Autofahrer in diesem Moment auf mein Recht verzichten muss.
Einfach mal den §1 StVO verinnerlichen:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
einfach an §1 StVO halten und alle könnten zufrieden und glücklich im Strassenverkehr unterwegs sein, dies gilt für Autofahrer, Radfahrer Fussgänger, einfach für alle die am Verkehr teilnehmen.
Ok, ich habe das ein wenig überspitzt geschrieben 😉
Nur wenn ich grün habe, zB auf dem Ring in Leipzig am Hauptbahnhof, es ist unübersichtlich und zwei Meter vor mir hüpft einer auf die Fahrbahn, wo soll ich da hin?
Recht des Schwächeren und Betriebsgefahr schön und gut, nur das ist einfach falsch bzw. nicht in Ordnung.
Wenn ich keine Chance habe zu reagieren, nur weil einer böswillig agiert nach dem Motto "der Andere kann doch bremsen", na ich weiß nicht.
Ich kann nicht von asozialen Autofahrern reden, die Leute anhupen, weil die halt eine Hupe haben, und dabei übersehe ich sämtliche Hinweise "sei Vorbild, geh nur bei grün".
Das ist dann nämlich genauso a-sozial.
Nicht falsch verstehen, ich habe eher den Fuß auf der Bremse als auf dem Gas und hupe eigentlich nur andere Autos an. Aber bei solch haarsträubenden Situationen schreit doch mein inneres Unrechtsbewusstsein etwas auf 🙂
Aber Du sagst es ja selbst, alle halten sich an §1 StVO, dann ist alles in Ordnung. Das ist auch meine Meinung dazu.
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Schuld und Haftung nicht durcheinander würfeln. Die Haftung liegt durch die Betriebsgefahr nunmal immer höher bei dem Autofahrer, wer damit nicht klar kommt sollte das Auto stehen lassen.Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Deswegen sag ich ja, will man in die Stadt, Auto stehenlassen, ab aufs Fahrrad, da darf man quasi alles.
Als Radfahrer darf man ebenso wie als Fussgänger nicht alles, sondern mann muss sich an die Verkehrsregeln halten.Wenn jemand die Regeln verletzt (Fussgänger bei rot über Ampel), gibt es niemand anderen das Recht ebenfalls durch Regelverstoss zu reagieren, geschweige denn zu nötigen, oder zusätzlich mit Absicht zu gefährden.
Da kommt die Rücksichtnahme in das Spiel, auch wenn dies bedeutet, dass ich als Autofahrer in diesem Moment auf mein Recht verzichten muss.Einfach mal den §1 StVO verinnerlichen:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
einfach an §1 StVO halten und alle könnten zufrieden und glücklich im Strassenverkehr unterwegs sein, dies gilt für Autofahrer, Radfahrer Fussgänger, einfach für alle die am Verkehr teilnehmen.
Du begruendest gerade warum man nicht bei rot ueber die ampel laeuft, sehr richtig, danke!
Wer damit nicht klar kommt als fussgaenger soll zuhause bleiben, sehr richtig, danke!
Was mich bei dem beispiel stoert ist das es rentner waren, alte leute halt.
Da hupt man nicht.
Noetigen (dichter ranfahren als noetig) tut man nie.
Ansonsten kann ein kleiner huper dann doch mal sinnvoll sein um auf eine gefahr hinzuweisen. Ich sehe ja den suender bei rot, aber der hinter mir oder neben mit, kann der auch halten? Vielleicht besser hupen, dann werden zumindest alle beteiligten wach.
willy
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Ok, ich habe das ein wenig überspitzt geschrieben 😉Nur wenn ich grün habe, zB auf dem Ring in Leipzig am Hauptbahnhof, es ist unübersichtlich und zwei Meter vor mir hüpft einer auf die Fahrbahn, wo soll ich da hin?
Wenn nicht vermeidbar, und ein Unfall passiert weil der vor das Auto hüpft bei Rot, dann ist es ja nicht so das der Fussgänger ungeschoren davon kommt, gibt genug Urteile in einem solchen Fall, da Haftet ebenfalls der Fussgänger für den eigenen und entstandenen Schaden am Auto, auch eine Haftung des Fussgängers wäre gegeben wenn du durch das plötzliche "hüpfen" auf die Fahrbahn ausweichst und einen anderen reinfährt, in einen solchen Fall wird wohl der Fussgänger die volle Haftung tragen.
Mann muss imer die Umstände sehen, denn bei diesen hier im Thread veranschaulichten Beispiele sind ganz andere Situationen gegeben, und da bin ich als Autofahrer in der rücksichtsnahme Position.
Deswegen sag ich ja, dumm gelaufen für den TE, jetzt gucken, wie er aus der Soße wieder rauskommt, und was für die Zukunft mitnehmen. Jeden Tag steht ein Dummer auf, für den man mitdenken muss. Mit der Taktik fahre ich eigentlich ganz gut.
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von 3L-auto-ja
Wer damit nicht klar kommt als fussgaenger soll zuhause bleiben, sehr richtig, danke!
Lässt sich nicht bewerkstelligen, es gibt das Grundrecht als Fussgänger unterwegs zu sein, es gibt aber kein Grundrecht als Autofahrer unterwegs zu sein.
Mit dem Erwerb eines Führerscheines hat derjenige bewiesen, dass er in der Lage ist Gefahrensituationen im Vorfeld zu erkennen, wer dies nach der Führerscheinprüfung alles über den Haufen wirft und der Meinung ist, Fussgänger haben "auf mich den Autofahrer" mehr Rücksicht zu nehmen als umgekehrt, der sollte über seinen Führerscheinbesitz und dessen Verantwortung gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern nochmals nachdenken.
Um mit einem Auto am Verkehr teilzunehmen benötigst du eine Ausbildung, während dieser lernst du den Umgang mit dem Fehlverhalten von anderen Verkehrsteilnehmer umzugehen, wenn dies nicht klappt hilft eine Auffrischung, sei es freiwillig, oder wenn etwas passiert erklärt der Richter dir das Fehlverhalten 😉
Für ganz tolle Helden gibt es bei Uneinsichtigkeit eine Anordnung zur MPU wo die Eignung als Kraftfahrer am Strassenverkehr überprüft wird, aber das schweift jetzt zu weit vom Thema ab.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Lässt sich nicht bewerkstelligen, es gibt das Grundrecht als Fussgänger unterwegs zu sein, es gibt aber kein Grundrecht als Autofahrer unterwegs zu sein.Zitat:
Original geschrieben von 3L-auto-ja
Wer damit nicht klar kommt als fussgaenger soll zuhause bleiben, sehr richtig, danke!
Das recht ist schnell weg, wenn man nicht faehig oder willens ist gesetze zu befolgen.
Sicher gehts bei lapalien nicht so weit, aber ein recht auf rotgehen hat der fussgaenger nicht und wenn er das nun garnicht akzeptieren will dann wird man geeignte massnahmen zu seinem schutz sich einfallen lassen.
Ich wuerd' mal vorschlagen "klappsmuehle".
willy
Bei Verwirrtheit im Kopf auf alle Fälle.
Bei nach kurz auf Rot umgesprungene Fussgängerampel wohl eher weniger, da liegt die Rücksichtnahme beim Autofahrer, denn dieser wird wird den Verkehr nicht nur Stur auf die Strasse beobachten, sondern auch die Füssgänger die Richtung Ampel gehen oder laufen und dementsprechend handeln können oder ?
Wenn der Autofahrer nicht dazu in der Lage ist, dann gute Nacht, wie will derjenige handeln in gefährlichen Situationen wo z.B. Kinder noch zusätzlich in das Spiel kommen ?
Wie ich schon sagte, es ist Situationsabhängig, wenn jemand "grundlos" bei Rot oder auf einer Strasse unerwartet vor das Auto hüpft liegt Schuld und Haftung bei demjenigen.
Und wenn derjenige dies täglich mehrmals macht, wird eine ärztliche Untersuchung auf gesunden Geisteszustand und evt. Sicherheitsverwarung vielleicht der nächste Schritt sein, das entscheiden dann aber Gutachter, und sofern er das andauernd vor die Autos hüpfen überlebt 😁
Wenn aber die Ampel gerade auf grün umspringt und ohne Rücksicht auf Verlusste mit dem Auto losgefahren wird, liegt die HAFTUNG eher beim Autofahrer.
Du musst schon mal exakte Beispiele nennen von welchen du redest, da dies zu Situationsabhänglig ist, und du mMn von Extremfällen ausgehst, worum es sich im diesen Thread aber nun mal nicht dreht.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Bei Verwirrtheit im Kopf auf alle Fälle.Bei nach kurz auf Rot umgesprungene Fussgängerampel wohl eher weniger, da liegt die Rücksichtnahme beim Autofahrer, denn dieser wird wird den Verkehr nicht nur Stur auf die Strasse beobachten, sondern auch die Füssgänger die Richtung Ampel gehen oder laufen und dementsprechend handeln können oder ?
Wenn der Autofahrer nicht dazu in der Lage ist, dann gute Nacht, wie will derjenige handeln in gefährlichen Situationen wo z.B. Kinder noch zusätzlich in das Spiel kommen ?Wie ich schon sagte, es ist Situationsabhängig, wenn jemand "grundlos" bei Rot unerwartet vor das Auto hüpft liegt Schuld und Haftung bei demjenigen.
Und wenn derjenige dies täglich mehrmals macht, wird eine ärztliche Untersuchung auf gesunden Geisteszustand und evt. Sicherheitsverwarung nicht ausbleiben, sofern er dann das andauernd vor die Autos hüpfen überlebt 😁Wenn aber die Ampel gerade auf grün umspringt und ohne Rücksicht auf Verlusste mit dem Auto losgefahren wird, liegt die HAFTUNG beim Autofahrer.
Es sagt doch kein mensch das wir die fussgaenger unbedingt umfahren muessen.
Wenn jemand bei rot ueber die ampel geht und andere zum bremsen noetigt, dann muss er damit rechnen angehupt zu werden. Offensichtlich ist der mensch im gedanken so vertieft, dass er sich unwissentlich gefaehrlichen situationen aussetzt, da ist es besser wenn man ihn weckt.
Bei den rentner sehe das anders, aber grundsaetzlich halte ich hupen fuer vertretbar in der situation.
Die betriebsgefahr eines PKWs ist nicht eine multiplikation der STVO mit -1!
willy
Zitat:
Original geschrieben von 3L-auto-ja
Offensichtlich ist der mensch im gedanken so vertieft, dass er sich unwissentlich gefaehrlichen situationen aussetzt, da ist es besser wenn man ihn weckt.
Bei den rentner sehe das anders, aber grundsaetzlich halte ich hupen fuer vertretbar in der situation.
Wir sind bei Schuld und Haftung angekommen, wenn du "nur" das Hupen meinst, dass könnte Ich persönlich vertreten wenn es dazu dient auf die Gefahr aufmerksam zu machen.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Wir sind bei Schuld und Haftung angekommen, wenn du "nur" das Hupen meinst, dass könnte Ich persönlich vertreten wenn es dazu dient auf die Gefahr aufmerksam zu machen.Zitat:
Original geschrieben von 3L-auto-ja
Offensichtlich ist der mensch im gedanken so vertieft, dass er sich unwissentlich gefaehrlichen situationen aussetzt, da ist es besser wenn man ihn weckt.
Bei den rentner sehe das anders, aber grundsaetzlich halte ich hupen fuer vertretbar in der situation.
Ein fussgaenger sollte auch schuldig und haftbar sein wenn durch seine gesetzesverstoesse anderen menschen schaden entsteht.
willy