Anwalt einschalten sinnvoll?
Hallo,
wollte heute Abbiegen, hatte grün, gleichzeitig hatten die Fußgänger grün.
Nun war dort einen Familie (Eltern 20-25) mit einem Kind im Kinderwagen.
Da sie sehr langsam gingen fuhr ich vor Ihnen, woraufhin mir der Mann den Mittelfinger zeigte, was ich erwiederte.
Um es zusammenzufassen: Wurde angezeigt, Polizei war bei mir und habe Sachverhalt auch schon zugegeben.. Aussage "Sie mussten Kinderwagen zurückziehen, damit ich Ihn nicht umfahre."
Dies stimmt nicht, sie gingen wirklich sehr langsam und die Strecke ist zweispurig.
Mein größtes Problem ist nun nicht der Mittelfinger (bin Schüler => Tagessätze höchstens 10€), sondern die Gefährung.
Wenn diese anerkannt wird kostet das 40€ und ich müsste gleichzeitig zum Aufbauseminar (~300€).
Bin rechtschutzversichert, aber würde wohl als vorsätzliche Tat verurteilt werden.
Lohnt es sich nun überhaupt nen Anwalt zu nehmen? Bin rechtschutzversichert, aber bei vorsätzlich bezahlt die ja nicht und ich habe keine Zeugen. Somit gibt es keine Möglichkeit die 40€ zu drücken, oder?
Glauben wird man mir ja sowieso nicht.
Will keinen Rechtsbeistand, sondern nur wissen, ob es überhaupt noch sinnvoll ist Anwalt einzuschalten..
Beste Antwort im Thema
Hallo
Ich würde dir raten auf jeden Fall einen Anwalt hinzu zu ziehen, weil der die Rechlage kennt und dich kompetent beraten kann. Mit einer Rechtsschutzversicherung sollte das erst recht kein Problem sein.
Sämtliche weiteren Kommetare kann man sich sparen, weil keiner hier dabei war und die Situation nicht einschätzen kann. Alles andere wäre Besserwisserei.
Gruß Oli
78 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Torben89
Ich weiß jetzt nicht, ob ich einen Anwalt konsultieren sollte: Weil die Straftat vermutlich: Gefährdung von Fußgängern ist. Gibt 2 Punkte und 40 € Strafe. Wegen Probezeit bräuchte ich nun ein Aufbauseminar.
Abwenden kann ein Anwalt die Strafe wohl kaum noch, oder? Und unter 40 drücken kann er ja auch nicht, ist ja vorgegeben oder sehe ich dort etwas falsch?Die Beleidigung kann nicht allzu teuer werden, da ich noch Schüler bin.
Das Problem ist, das du vermutest was im schlimmsten Fall auf dich zukommen kann es aber nicht wirklich weist. Eine Beratung bei einem Anwalt könnte da mehr Sicherheit bringen.
Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
Der größte Witz ist dann noch, dass diese Leute sich wirklich die Zeit genommen und eine Anzeige erstattet haben. Unglaublich, so etwas passiert wohl wirklich nur in Deutschland.
Witz? Vollkommen richtig, dass eine Gefährdung auf dem Fussgängerüberweg auch mal zur Anzeige kommt. Applaus für den Fussgänger, der das mal getan hat. Ich bin leider immer wieder zu faul dazu. Und weil die Erfahrung eben genau die ist, dass das Zeugnisverweigerungsrecht 100%ig zur Einstellung führt. Sprich: Ich kann mich im Strassenverkehr benehmen wie ich will, es darf nur möglichst keine Zeugen geben.
Langsam bekommt damit das Faustrecht oberhand auf unseren Strassen. Darüber beklagen sich dann im übrigen auch immer alle 😠 - wenn sie Opfer sind natürlich nur.
Ich finde es interessant, wie allgemein darüber gejammert wird, dass unser Staat ein "Täterschutz-Staat" ist, der sich einen Dreck um die Opfer kümmert, sich hier aber "Volkesstimme" sofort auf die Täterseite stellt.
Und an den TE: Die Tatsache, dass Du - im Gegensatz zum hier empfohlenen - zur Sache inhaltlich und richtig ausgesagt hast zeigt, dass Du im Grundsatz wohl einsichtig bist und noch nicht an dem Punkt "Klappe halten, dann kann ich jedem an die Karre fahren". Damit bist Du ja auf dem richtigen Weg. Das Aufbauseminar wird Dich dabei unterstützen.
Geh zum Anwalt und lass Dich beraten. Der wird Dir schon sagen "was drin ist" und dann kannst Du immer noch entscheiden, welchen Weg Du gehen willst. Wenn die RSV keine Deckung bietet, wird das jedoch in jedem Fall teurer als Bussgeld+ Tagessätze+ Aufbauseminar, die arbeiten nicht für Luft und Liebe.
Alex
Hallo,
ohne jetzt auch den moralischen Finger heben wollen - obgleich eigentlich erforderlich - ist in einem solchen Fall der Gang zum RA obligatorisch.
Interessant in diesem Fall wäre noch die Frage, welchen Vorwurf die Polizei eigentlich verfolgt hat. Wäre es nicht auf denkbar, dass hier der § 315 c Abs. 1 Nr 2c StGb in Betracht kommt?
(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
.....wird bestraft.
Objektiver Tatbestand ist klar und subjektiv kann man, wenn man böse will, aus der "Finger-Reaktion" schließen, dass das Verhalten vorsätzlich rücksichtslos war. Hängt ja auch ein wenig davon ab, was ausgesagt wurde und zur Anzeige führte
Und dann geht es nicht mehr nur um 40 Euro...
Dewayn
Was wird denn konkret vorgeworfen ?
Was hat die Polizei zum Tatvorwurf / Inhalt der Anzeige gesagt ?
Haben die tatsächlich das Wort "Straftat", "Strafanzeige" oder ähnliches mit "Straf..." benutzt ?
Das hier:
Zitat:
Original geschrieben von Torben89
Weil die Straftat vermutlich: Gefährdung von Fußgängern ist. Gibt 2 Punkte und 40 € Strafe.
ist komplett falsch herausgesucht.
Die 40 Euro + 2 Punkte sind keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Wird tatsächlich eine Straftat vorgeworfen, dann ist das das nicht der Bußgeldkatalog sondern dann geht es um das Strafgesetzbuch:
Zitat:
StGB § 315c: Gefährdung des Straßenverkehrs
(1) Wer im Straßenverkehr
...
grob verkehrswidrig und rücksichtslos
...
3. an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
...
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Für unbescholtene Ersttäter geht es um rund 40 Tagessätze (nach Jugendstrafrecht dann 40 Sozialstunden) und ein Fahrerlaubnisentzug (gelocht und in den Schredder). Mit Sperrfrist von 6-9 Monaten, bedeutet, dass erst mit Ablauf der Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden kann (gut 150 Euro Verwaltungskosten) und vor der Neuerteilung das Aufbauseminar gemacht werden muss.
Weiterhin: Wer innerhalb der restlichen (dann auch verlängerten) Probezeit (die während des Entzugs aussetzt, also nicht weitertickert) nach einer Neuerteilung einem weiteren "A"- oder 2 "B"-Verstöße begeht, muss zur MPU.
Mal genau überlegen, was die Polizei gesagt hat. Ist tatsächlich das Wort "Straftat" gefallen, dann sind die 40 Euro ein Traumgeschenk, das sich ohne Anwalt niemals erfüllen wird.
edit sagt:
da hatte einer den gleichen Gedankengang, nur etwas schneller in die Tastatur getackert. 🙂
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Zitat:
Original geschrieben von Amen
Witz? Vollkommen richtig, dass eine Gefährdung auf dem Fussgängerüberweg auch mal zur Anzeige kommt. Applaus für den Fussgänger, der das mal getan hat. Ich bin leider immer wieder zu faul dazu. Und weil die Erfahrung eben genau die ist, dass das Zeugnisverweigerungsrecht 100%ig zur Einstellung führt. Sprich: Ich kann mich im Strassenverkehr benehmen wie ich will, es darf nur möglichst keine Zeugen geben.Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
Der größte Witz ist dann noch, dass diese Leute sich wirklich die Zeit genommen und eine Anzeige erstattet haben. Unglaublich, so etwas passiert wohl wirklich nur in Deutschland.
Langsam bekommt damit das Faustrecht oberhand auf unseren Strassen. Darüber beklagen sich dann im übrigen auch immer alle 😠 - wenn sie Opfer sind natürlich nur.
Ich finde es interessant, wie allgemein darüber gejammert wird, dass unser Staat ein "Täterschutz-Staat" ist, der sich einen Dreck um die Opfer kümmert, sich hier aber "Volkesstimme" sofort auf die Täterseite stellt.Alex
Hallo!
Ja, das ist ein Witz. Ein sehr schlechter, wie ich finde.
Ich kann mich hier nur an die Aussage des TE halten, welcher schrieb, es sei nicht knapp, also für die Fußgänger nicht gefährlich gewesen. Er hat dann den Finger (zurück-)gezeigt, was man natürlich nicht macht. Wem aber durch solche Handlungen gleich ein Zacken aus der Krone bricht, hat ein Problem das weitaus tiefer geht, als eine letztlich folgenlose Übersprungshandlung im vorweihnachtlichen Straßenverkehr.
Daraus dann noch eine Straftat abzuleiten, deren Ahndung die Zerstörung der wirtschaftlichen Existenz aufgrund eines Führerscheinentzuges zur Folge haben kann, ist schlichtweg Affentheater. Dass deutsche Gerichte so etwas überhaupt verfolgen, ist schon sehr bezeichnend.
Das zeigt nur einmal mehr, dass man sich als einigermassen normal denkender Bürger in Deutschland vielfach unter Ausschöpfung aller rechtlichen Tricks gegen mißgünstige Spießer zur Wehr setzen muss, um überhaupt noch einem vernünftigen beruflichen Alltag nachgehen zu können.
DAS ist für mich dann in der Tat ein Problem, welches man analog zum "Faustrecht" sehen könnte. Denn Anzeigen wie die hier beschriebene zielen darauf ab, sein eigenes verqueres Rechtsverständnis und irgendwelche temporären Befindlichkeiten juristisch umzusetzen und damit ggf. ohne Rücksicht auf Verluste massive wirtschaftliche Folgen für denjenigen, über den man sich kurz geärgert hat, zu verursachen, ohne dass hierfür eine wirklich sinnvolle Rechtfertigung bestehen würde.
Als Beamter oder Eltern kleiner Kinder hat man dann auch noch die Glaubwürdigkeit über Totschlagargumente pauschal gepachtet...
Einfacher wäre hier gewesen: beide haben sich den Finger gezeigt, keiner wurde verletzt, also könnte man genauso gut ein wenig herummosern und die Sache damit gut sein lassen. Auch wenn man glaubt, voll im recht zu sein, man ist keineswegs gezwungen, das immer bis zum bitteren Ende durchzufechten.
Stichwort: Gelassenheit, Reife und menschliche Größe...
Dieser Trend zu Anzeigen wegen irgendwelcher Lappalien im Straßenverkehr, möglichst noch während der Anzeigende selbst sich nicht ganz korrekt verhalten hat (hier der Finger des Fußgängers und möglicherweise ein provokant langsamer "Schritt"😉, ist einfach völlig daneben.
Es ist eben alles eine Frage des Maßstabes, welchen man an Themen wie das hier diskutierte und auch an seine eigenen Befindlichkeiten anlegt.
Einfach mal die Klappe zu halten und zu akzeptieren, dass jemand anders vielleicht einfach einen Fehler gemacht hat, welchen er, was menschlich ist, möglicherweise erst 1 Stunde später erkennt, anstatt gleich mit der vollen Klaviatur der juristischen Mittel zurückzuschiessen, würde sehr vielen Menschen in verschiedensten Lebenslagen hierzulande sehr gut anstehen.
Gruß,
M.
Zitat:
Original geschrieben von Torben89
Hallo,
wollte heute Abbiegen, hatte grün, gleichzeitig hatten die Fußgänger grün.
Nun war dort einen Familie (Eltern 20-25) mit einem Kind im Kinderwagen.
Da sie sehr langsam gingen fuhr ich vor Ihnen, woraufhin mir der Mann den Mittelfinger zeigte, was ich erwiederte.
Um es zusammenzufassen: Wurde angezeigt, Polizei war bei mir und habe Sachverhalt auch schon zugegeben.. Aussage "Sie mussten Kinderwagen zurückziehen, damit ich Ihn nicht umfahre."
Dies stimmt nicht, sie gingen wirklich sehr langsam und die Strecke ist zweispurig.
Mein größtes Problem ist nun nicht der Mittelfinger (bin Schüler => Tagessätze höchstens 10€), sondern die Gefährung.
Wenn diese anerkannt wird kostet das 40€ und ich müsste gleichzeitig zum Aufbauseminar (~300€).
Bin rechtschutzversichert, aber würde wohl als vorsätzliche Tat verurteilt werden.
Lohnt es sich nun überhaupt nen Anwalt zu nehmen? Bin rechtschutzversichert, aber bei vorsätzlich bezahlt die ja nicht und ich habe keine Zeugen. Somit gibt es keine Möglichkeit die 40€ zu drücken, oder?
Glauben wird man mir ja sowieso nicht.
Will keinen Rechtsbeistand, sondern nur wissen, ob es überhaupt noch sinnvoll ist Anwalt einzuschalten..
also verstehen kann ich den TE durchaus... (aber jetz nicht gleich auf mich einprügeln)... wer bei urst kurzen ampelphasen für PKW dann noch ewig auf fußgänger warten muss... die obwohl sie äußerlich aussehen wie frisch aus dem ei gepellt und auch auf dem fußweg ihr tempo machen... dann auf der straße ihr tempo soweit verringern das sie, so sie denn inner straßenmitte sind, deren ampel schon rot is...
weisst wie? ja juht, ich spiel dann ab und an mal nen bissel mim gas wenn ich da mal eben lockere 30s warten muss bis EIN fußgänger ne 2 spurige straße überquert (selbiger is vielleicht anfang 20... und macht sich nen jux draus)
haben wir nicht alle gelernt die straße ZÜGIG zu überqueren? die ampelzeiten für sußschleicher sind schon gut genug getimt... also...
@matzhinrichs
Ich habe nur die Aussage des TE, das ist richtig, aber mehr hast du auch nicht. Das das ganze nicht knapp war sagt der TE, die andere Seite hat aber etwas anderes zur Anzeige gebracht. Meine Aussagen beziehen sich darauf was ihm vorgeworfen wird mehr nicht. Der TE weis am besten was er gemacht hat und was nicht. Die Aussage das er besser einen Anwalt konsultiert weil eben mehr auf ihn zukommen kann als das was er vermutet halte ich für angebracht.
Wenn es eine zweispuriges Abbiegespur war und die Fußgänger bereits auf der ersten Spur waren, dann kann so viel Platz nicht mehr gewesen sein. Er hätte auf alle Fälle nicht mehr weiter fahren dürfen, als die Fußgänger auf der Fahrbahn waren, da führt kein Weg dran vorbei. Diesen Fehler hat der TE sogar selber zugegeben. Ob er die Fußgänger auch gefährdet hat kann ich natürlich nicht wissen, du kannst aber andersrum auch nicht wissen das er sie nicht gefährdet hat.
Der TE ist nach eigenen Angaben weiter gefahren obwohl er die Fußgänger gesehen hat, er hat also bewusst die Verkehrsregel nicht eingehalten. Gerade in der Probezeit ist so etwas keine gute Idee.
Ich gehe davon aus das wenn er die Sache einfach unbewertet hier dargestellt hätte, oder er sein eigenes Verhalten etwas selbstkritischer betrachtet hätte, der erhobene Zeigefinger nicht gekommen wäre.
Zitat:
Original geschrieben von Y17DT-Eco
.... ich spiel dann ab und an mal nen bissel mim gas ...
Wie war das mit der gegenseitigen Gelassenheit ?
Oder versteckt sich hinter den Grundsatzgedanken doch nur ein mehr Verständnis der Fußgänger für Autofahrer.
Wozu mit dem Gas spielen?
Genau das ist doch die Reaktion, die einen stänkernden Fußgänger auch noch bestätigt, in der Konsequenz benötigt um überhaupt zu stänkern . Du kannst Dich "wehren" wie Du willst, Du musst warten und wenn Du Ärger machst, dann wirst Du gerade bei solchen Fußgängern noch länger warten müssen. Dies hast Du doch selber geschrieben.
Auch wenn der Fußgänger eine Stunde für die Überquerung benötigt ist man als Autofahrer wartepflichtig und wird deshalb immer am kürzeren Hebel sitzen. Je mehr man sich "wehrt" um so mehr zeigt man damit die Ignoranz von den deutlichen Rechten anderer. Das ganze dann auch noch "bewiesen" durch eine "Stärkedemonstration" (mit dem Motor brummen). Was man damit zeigt ist: "Ich will durch, weil ich der Stärkere bin und aufgrund meiner "körperlichen" Überlegenheit ist es mir egal, dass ich eigentlich auf Dich warten muss".
Wer bei derartigem Verhalten wem etwas als erstes zeigt und versucht klar zu machen, sollte doch eigentlich klar sein.
Platz lassen und warten kann doch nicht so schwer sein. Hallo, ich sitze trocken und warm und je länger ich warm und trocken in einem bequemen Sitz bei guter Musik sitzen muss um so länger läuft der Fußgänger im Nassen und Kalten. Um so langsamer der läuft um so länger läuft der im Nassen und Kalten und das ist dann für mich als Autofahrer dann besonders ärgerlich???
Da sollten etliche mal eine Therapie besuchen.
Die Fußgänger werden doch gerade durch drängeldes Verhalten des Autofahrers in ihrer Handlung bestätigt: der Autofahrer soll begreifen, dass er warten muss und wer rumzickt, der hat das nicht verstanden und benötigt einen Nachschlag. Eine (weitere) Verlangsamung im Schritt ist nichts weiter als eine Nachhilfestunde.
Wer durch sein Verhalten auch noch beweist, dass er diese Nachhilfe benötigt, wird sie sofort auch bekommen.
Ausschließlich eine Nullreaktion als Autofahrer ist das korrekte Gegenmittel. Der Fußgänger darf keinen Erfolg (der Autofahrer ärgert sich) haben, dann wird er auch keine "Spielchen" mehr machen und Nachhilfestunden austeilen. Er hat ja dann keinen Grund, insbesondere keinen Genuss des Erfolges mehr bei "Spielchen".
Ich selber würde sogar diese Nachhilfestunde genießen, weil ich bequem im Warmen sitzen "muss", während der selbsternannte Lehrer fast stehend im kalten Regen die Nachhilfe abhalten "darf". In der Schule hätte man um solche Art der Nachhilfe gebettelt, sitzt man im Auto, dann ist genau diese Situation eine Frechheit für den Autofahrer.
Zitat:
Original geschrieben von Y17DT-Eco
also verstehen kann ich den TE durchaus... (aber jetz nicht gleich auf mich einprügeln)... wer bei urst kurzen ampelphasen für PKW dann noch ewig auf fußgänger warten muss... die obwohl sie äußerlich aussehen wie frisch aus dem ei gepellt und auch auf dem fußweg ihr tempo machen... dann auf der straße ihr tempo soweit verringern das sie, so sie denn inner straßenmitte sind, deren ampel schon rot is...Zitat:
Original geschrieben von Torben89
Hallo,
wollte heute Abbiegen, hatte grün, gleichzeitig hatten die Fußgänger grün.
Nun war dort einen Familie (Eltern 20-25) mit einem Kind im Kinderwagen.
Da sie sehr langsam gingen fuhr ich vor Ihnen, woraufhin mir der Mann den Mittelfinger zeigte, was ich erwiederte.
Um es zusammenzufassen: Wurde angezeigt, Polizei war bei mir und habe Sachverhalt auch schon zugegeben.. Aussage "Sie mussten Kinderwagen zurückziehen, damit ich Ihn nicht umfahre."
Dies stimmt nicht, sie gingen wirklich sehr langsam und die Strecke ist zweispurig.
Mein größtes Problem ist nun nicht der Mittelfinger (bin Schüler => Tagessätze höchstens 10€), sondern die Gefährung.
Wenn diese anerkannt wird kostet das 40€ und ich müsste gleichzeitig zum Aufbauseminar (~300€).
Bin rechtschutzversichert, aber würde wohl als vorsätzliche Tat verurteilt werden.
Lohnt es sich nun überhaupt nen Anwalt zu nehmen? Bin rechtschutzversichert, aber bei vorsätzlich bezahlt die ja nicht und ich habe keine Zeugen. Somit gibt es keine Möglichkeit die 40€ zu drücken, oder?
Glauben wird man mir ja sowieso nicht.
Will keinen Rechtsbeistand, sondern nur wissen, ob es überhaupt noch sinnvoll ist Anwalt einzuschalten..weisst wie? ja juht, ich spiel dann ab und an mal nen bissel mim gas wenn ich da mal eben lockere 30s warten muss bis EIN fußgänger ne 2 spurige straße überquert (selbiger is vielleicht anfang 20... und macht sich nen jux draus)
haben wir nicht alle gelernt die straße ZÜGIG zu überqueren? die ampelzeiten für sußschleicher sind schon gut genug getimt... also...
Klar kann ich den TE verstehen, da ändert aber nichts an seinem Fehlverhalten. Du wartest wenn ich dich richtig verstehe immerhin und fährst nicht einfach vor dem Fußgänger weiter. Die meisten Fußgänger gehen zügig über die Strasse, natürlich gibt es da immer mal wieder welche die trödeln.
An eines solltest du bei deiner Spielerei mit dem Gas allerdings denken, wenn ich über eine Ampel gehe und da einer so etwas macht, dann werde ich auch langsamer gehen, den ich weis ja nicht ob derjenige stehen bleibst oder los fährst. Es ist immer hilfreich sich auch mal in den gegenüber hinein zu versetzen, dann wir manch unerklärliches Verhalten plötzlich verständlich.
Anwalt? SOFORT!!!
Zeige es dem dämlichen Fußgänger mal und zerre ihn vor Gericht. Es kann einfach nicht sein, dass man hier in diesem tollen Land als Autofahrer immer der Dumme ist.
Da können Fußgänger bei rot gehen oder ohne zu gucken über den Fußgängerüberweg und du als Autofahrer bist trotzdem schuld. Ich kann mir schon vorstellen, was das für ein Vollasi war. In allem gescheitert, mit 20 Eltern sein und jetzt den Leuten zeigen wollen, wo der Hammer hängt. Es war mit Siherheit so ein provokates ALoch, der dann noch schön langsam geht.
Sry das ich das hier jetzt so schreibe !!!
Das Problem war, ist und wir folgendes bleiben. Du hast die Tat zugegeben, und das war tödlich !
Selbst Schuld.
Denn als Tatverdächtiger hast du das Recht die Aussage zu verweigern, sobald du dich selbst belasten könntest !
Oder hättest wie schon ein Vorredner schrieb, einfach alles abgestritten von wegen das du dort gar nicht warst zu dem Zeitpunkt.
Zitat:
Original geschrieben von SaJaPa
Oder hättest wie schon ein Vorredner schrieb, einfach alles abgestritten von wegen das du dort gar nicht warst zu dem Zeitpunkt.
Die dümmste aller machbaren Möglichkeiten. Denn dafür hat die Polizei zwei Zeugen, die beiden Fußgänger.
Wie es so schön heißt: wenn überhaupt, dann ausschließlich Angaben zur Person und ansonsten "Fresse halten", nichts sagen, garnichts, deutlich weniger als ein Zaunpfahl erzählen könnte.
Da aber vielen Leuten dies nicht möglich ist und irgendwas sagen "müssen" und dann im Rahmen einer entschuldigenden Erklärung den Tatvorwurf sauber bestätigen (nennt sich Geständnis), sollte man erst garnicht hingehen, der Freundlichkeit halber aber den Termin telefonisch absagen und bei einem Strafvorwurf umgehend zum Anwalt dackeln. Bei dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit reicht der Anwaltsbesuch auch nach nach dem Bußgeldbescheid, aber dann schneller gehen, sind nur 7 Tage Zeit, die man dann hat.
Zitat:
Original geschrieben von AstraG08
Anwalt? SOFORT!!!Zeige es dem dämlichen Fußgänger mal und zerre ihn vor Gericht. Es kann einfach nicht sein, dass man hier in diesem tollen Land als Autofahrer immer der Dumme ist.
Da können Fußgänger bei rot gehen oder ohne zu gucken über den Fußgängerüberweg und du als Autofahrer bist trotzdem schuld. Ich kann mir schon vorstellen, was das für ein Vollasi war. In allem gescheitert, mit 20 Eltern sein und jetzt den Leuten zeigen wollen, wo der Hammer hängt. Es war mit Siherheit so ein provokates ALoch, der dann noch schön langsam geht.
Du hast aber schon gelesen was der TE geschrieben hat? Da steht nichts mit bei Rot gegangen. Er war der Meinung die gehen zu langsam, aber dafür gab es ja eventuell eine Grund. Das einzige was er zur Anzeigen bringen kann, ist die Beleidigende Geste. Wie ich bereits oben geschrieben habe, kann so eine Anzeige ganz gewaltig nach hinten los gehen. Ich würde mir an der stelle des TE so eine Anzeige ersparen, und das Geld für den Anwalt, in meine Verteidigung anlegen.
Noch mal der TE hat einen Fehler gemacht und wurde dummerweise dafür Angezeigt, ob die im vorgeworfene Gefährdung tatsächlich stattgefunden hat kann bis auf den TE keiner von uns wissen.
Wie hättest du den reagiert wenn du die Person auf dem Überweg gewesen wärst und dir würde fast den Kinderwagen aus der Hand fahren? Ich hätte auch ernsthaft über eine Anzeige nachgedacht.
Zitat:
Original geschrieben von Polarbaer64
Klar kann ich den TE verstehen, da ändert aber nichts an seinem Fehlverhalten. Du wartest wenn ich dich richtig verstehe immerhin und fährst nicht einfach vor dem Fußgänger weiter. Die meisten Fußgänger gehen zügig über die Strasse, natürlich gibt es da immer mal wieder welche die trödeln.
An eines solltest du bei deiner Spielerei mit dem Gas allerdings denken, wenn ich über eine Ampel gehe und da einer so etwas macht, dann werde ich auch langsamer gehen, den ich weis ja nicht ob derjenige stehen bleibst oder los fährst. Es ist immer hilfreich sich auch mal in den gegenüber hinein zu versetzen, dann wir manch unerklärliches Verhalten plötzlich verständlich.
ich kenn beide seiten sehr gut... bin ja auch oft zu fuß in der city unterwegs (jedenfalls im sommer) und wenn die ampel auf grün schaltet latsch ich los... zügig, undaufhaltsam 😉 und schaff es auch in der grünphase die zeit haben deren grünphase (3s länger im schnitt) zu nutzen um rumzukommen... das das mit dem gas spielen witzlos is weiß ich selber... aber wie soll man dem fußgänger sonst klar machen das er seinen podex mal langsam in bewegung setzen soll... derweil schon von der anderen seite die autos auf einen zukommen... auch sehr unangenehm.
EDIT: wenn nen fußgänger bei rot vor nen auto springt, wer hat dann die schuld? (nur mal interessehalber)
jetzt möchte ich auch mal :
was wäre dann passiert, hätte er geschwiegen?
wenn ich es richtig verstehe, war er alleine im auto?
ok, was wäre dann im zweifel wohl vor gericht. .
ich seh die beiden "eltern" schon vor dem richter keifen, wie der böse TE genau auf den kinderwagen zugehalten tat.
mit vollgas natürlich.
entsprechend unterstützt von einer kampfbestie von anwalt/anwältin (und die können noch bissiger sein).
der TE dann , voll in der defensive und vermutlich zunehmend kleinlaut, nur noch am stottern.
salesch lässt grüßen..
ich möchte mich aus der moralisch-rechtlichen diskussion bitte raus halten dürfen.
aber selbst live passiert:
ich donner mit dem auto in eine rabatte weil mir nen besoffener treckerfahrer vors auto fährt und hab plötzlich ne anzeige an der backe von einer "bürgerin" die natürlich genau gesehen hat, dass ich (mit vollgas versteht sich) genau auf ihre tochter draufgehalten hätte. (die im übrigen ganz woanders unterwegs war) IS KLAR! .. und nu? viel freude bei der verteidigung..
hatte nur glück, dass die rabatte der oma einer freundin gehörte, die den sachverhalt dann aufklärte. anderen falls.. die bösen autofahrer..
!!!! ich ärger mir jedesmal die krätze wenn ich dummdreiste "mütter" sehe, die ihren kinderwagen (einem bollwerk gleich als rechtfertigung für alles) weit vorgestreckt, mitten durch den verkehr drücken!!!!
ich warte auf eine verordnung, auf grund derer sich ein elternteil im verkehr schützend VOR dem kind oder dem kinderwagen durch den verkehr zu bewegen hat.
ebenso auf eine strafrechtliche handhabe für eltern, die ihr kind fahrlässig oder vorsätzlich einer gefahr aussetzen.
sei es im kinderwagen vorne weg im galopp auf die kreuzung oder mitm kind aufm fahrrad im zickzack durch die rush-hour oder was auch immer..
MANN reg ich mich grade auf..!!
ich weiss, die argumentation geht auch 180° phasengedreht aber ich hab grad nur noch bilder im kopf..