Antriebswelle bei Werkstatt aufenthalt gebrochen!?

Volvo V40 1 (V/644/645)

Ein freundliches Hallo in die Runde,

Mein Elch B4184S2/M56 MJ04 118Tkm musste in die Werkstatt weil VA Traggelenke getauscht werden sollten. Durfte vorab mit einen Gesellen prüfen. Wagen auf die Bühne. Traggelenke haben Spiel. Soweit sah der Rest noch recht gut aus. Antriebswellen Manschette war auch dicht. (Koppelstange wurde schon Monat vorher, gleiche Werkstatt getauscht!)

Ein paar Stunden später rief mich der ,,freien" Werkstattleiter an. Das die Antriebswelle links beim auf/abbocken gebrochen ist! Mir erzählt man was von Glück im Unglück, das es nicht während der Fahrt passiert ist bei Bodenwellen oder dergleichen.
Hab direkt nach dem Telefonat mit zwei verschiedenen Volvo-Werkstattmeister telefoniert. Die sowas noch nich gehört/erlebt haben.

Da wird aus der eigentlich recht günstigen Traggelenk reparatur, eine recht teure Geschichte. Antriebswelle soll 420€ Kosten+Werkstattkosten+Traggelenk gedöhns. Und die Welle darf aus Schweden bestellt werden, 3 Tage kein Elch. *heul*
Durfte mir den Schaden auch noch in der Werkstatt angucken. Getriebeseitige Manschette nun Undicht überall Fett.(Die war doch davor heil?), Antriebswelle selber 2-3 mm Spiel.
Nach kleinerer Diskussion das mir das alles recht spanisch vorkommt und zwei verschied. Volvo-Meistern auch, kommt er mir mit den Werkstattkosten entgegen. Bleiben halt die Teile.

Soll ich nun damit unter ,,Shit Happens" leben?
Habt ihr schonmal davon gehört das Welle defekt geht durch das auf/abbocken?
Was hättet ihr in dieser Situation noch gemacht, kommt euch das auch so Spanisch vor?

Vielen Dank schonmal im Vorraus!

Beste Grüße
Pascal

Beste Antwort im Thema

Hi
Was genau soll denn da gebrochen sein?
Die Welle selbst? Sehr unwarscheinlich.
Für mich hört es sich so an als hätten sie beim Ausbau an der Welle gezogen und das Ausgleichsgelenk auseinander gezogen und jetzt bekommen sie es nicht mehr zusammen.
Lass dir doch mal von der Werkstatt die Bruchstelle zeigen.

Ist es nur das Ausgleichsgelenk dann lässt es sich mit neuer Manschette und neuem Fett wieder zusammensetzen.

Der V70 hat auch das M56 Getriebe, der Aufbau dürfte also ähnlich sein, da hab ich das hier gefunden.
Vielleicht hilft es, viel Glück
Gruß SF

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Zitat:

@Spargel1 schrieb am 16. Juli 2015 um 10:00:50 Uhr:


Selbst wenn Du das Zusammensetzen des ausgehängten Gelenkes zahlst, frage ich mich, was an dieser Arbeit 100,- Euro wert ist? Haben die den Chefmechaniker von Vettel oder Hamilton dazu einfliegen lassen?

Mir ist es schon ein paarmal passiert, dass die Tripoide "zerlegt" waren bzw. die Lagernadeln über den Fußboden hüpften, aber mit ruhiger Hand und Geduld dauert das Zusammenflicken höchstens 20 Minuten.

War das eine Volvo-Werkstatt?

@warfi: was für Buchsen??? Ich versteh´nur Bahnhof.

Komisch ich verstehe immer nur Volvo. Buchen der hinteren Seitenquerlenker Herr Spargel 1 🙂

Wie auch immer. Eine gute KFZ-Werkstatt (ob freie oder Marke) hat eine Haftpflichtversicherung, die bei solchen "Missgeschicken" einspringt, falls der Inhaber das nicht so mit dem Kunden geregelt bekommt.
Gut, es gibt halt Versicherungsgesellschaften, die zahlen nicht jede "verbockte" Reparatur z.B. wenn der Lehrling im 2. Lehrjahr falsch herum die Reifen montiert hatte und der Kunde das erst nach 500 Km gemerkt hat, die Reifen aber runtergefahren waren.....

Zitat:

@Saab900S schrieb am 16. Juli 2015 um 17:00:37 Uhr:


Wie auch immer. Eine gute KFZ-Werkstatt (ob freie oder Marke) hat eine Haftpflichtversicherung, die bei solchen "Missgeschicken" einspringt, falls der Inhaber das nicht so mit dem Kunden geregelt bekommt.
Gut, es gibt halt Versicherungsgesellschaften, die zahlen nicht jede "verbockte" Reparatur z.B. wenn der Lehrling im 2. Lehrjahr falsch herum die Reifen montiert hatte und der Kunde das erst nach 500 Km gemerkt hat, die Reifen aber runtergefahren waren.....

Die Betriebshaftpflicht zahlt nur die Sach- und Leibschäden, die durch unsachgemäße Arbeit entstanden.

Für Pfusch, der wie in diesem Fall mittels zeitlichem Mehraufwand des Reparaturbetriebes reversibel ist, wird von der Versicherung keine Leistung gewährt.

@warfi: Ach so, die Buchen an der HA! Sag das doch gleich. Ich hatte Buchsen gelesen :-)

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Oh ha Danke für die vielen Antworten.

Also erstmal Vorweg, es war ne freie Werkstatt.

Zu lieber Markenwerkstatt.
Volvo Werkstatt hier ums Eck war total banane, aber total. Wer mag darf gern über PN fragen was vorgefallen ist. *offtopic vermeiden* Ich habsch versucht mit guten Willen, aber die wollten echt abzocken.

Jedenfalls hab ich diese 100€ nun bezahlt für den Wellen-Kram. Ich stempel das mal nun unter Lehrgeld ab. In Zukunft muss ich mir dann ggfs. nicht alles gefallen lassen, Dank euren Infos.
So lüppt er nun einwandfrei. Komische Geräusche(oder was auch immer?!) hört man während des Betriebes nicht aus der Ecke.

Beste Grüße

Was hat denn der ganze Spaß nun insgesamt gekostet?

Den Hunni würde ich mir jedenfalls zurückholen, schon aus Prinzip. Einfach mal die Handwerkskammer/Kfz-Schiedstelle anrufen. Die gibt´s (fast) in jeder Kleinstadt. Deren Engagement kostet Dich keinen Cent. Was ist für Dich das nächste Städtchen?

Zitat:

Die Betriebshaftpflicht zahlt nur die Sach- und Leibschäden, die durch unsachgemäße Arbeit entstanden.
Für Pfusch, der wie in diesem Fall mittels zeitlichem Mehraufwand des Reparaturbetriebes reversibel ist, wird von der Versicherung keine Leistung gewährt.

Eben Sachschäden die durch unsachgemässe Arbeit entstanden ist (welche die Werkstatt ihrer Betriebshaftpflicht beweisen müsste und nicht der Kunde).

Pfusch denke ich (soweit ich das vom TE verstanden habe), war es nicht.

Das wiederrum, wäre durch den TE (Kunden) zu beweisen und das geht per KFZ-Schiedsstelle oder Gutachter.

Es war doch kein Sachschaden vorhanden!

Hier ging es lediglich darum, dass die Werkstatt den Vertrag nicht erfüllt hatte (Mangellleistung) und daraufhin nachbesserte. Der Hunni, den der TE dafür bezahlte, ist der Betriebshaftplicht ganz und gar egal, weil die Werkstatt keinen Rechtsanspruch darauf hat, für diese Nachbesserung Geld zu verlangen und für den TE keine Rechtspflicht besteht, die Werkstatt für die Nachbesserung zu bezahlen. In der Weiterung ist es sogar so, dass der Verbraucher bei Handwerkerleistungen 1/2 Garantie auf den Erfolg der Lohnleistungen hat.

Das alles trifft hier ohne Einschränkung zu. Sonst müßten wir das BGB umschreiben.

Spargel1 wenn du rechtsverbindliche Aussagen treffen willst, ich halte dich davon nicht ab. Ich äussere mich dazu nicht weiter, da ich kein RA oder so bin und nur auf diese Betriebshaftpflichtversicherung allgemein hinweisen wollte.

Zitat:

@Saab900S schrieb am 19. Juli 2015 um 19:14:50 Uhr:


Spargel1 wenn du rechtsverbindliche Aussagen treffen willst, ich halte dich davon nicht ab. Ich äussere mich dazu nicht weiter, da ich kein RA oder so bin und nur auf diese Betriebshaftpflichtversicherung allgemein hinweisen wollte.

Ich habe lediglich das BGB zitiert. Da ich kein Jurist bin, ist dies somit keine unerlaubte Rechtsberatung, falls Du darauf hinauswolltest.

Ich war gestern in der Werkstatt zum Spur einstellen und das ist dem Gesellen die Schraube der hintern Spurstange abgerissen, aber wen wundert das. 😁
Weiter damit zu fahren ist kein Problem sagte der Meister weil der Bolzen fällt ja nicht raus.
Das wird er auch niemals, nur muss ich den Mist jetzt wechseln, wo ich das eigendlich erst nächstes Jahr wollte.
Jedenfalls brauchte ich fürs Spur einstellen nichts bezahlen und das obwohl der Geselle ja nicht schuld dran ist.
Das nenne ich mal eine gute Werkstatt 🙂

Wirklich mehr als fair! Solche Werkstätten sollte man mit dem Namen nennen!

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