Antischlingerkupplung - egal welche?
moin an die Campgemeinde.
Ich habe n Hobby De Luxe 420 BJ.88
(zu2. 0513 zu3. 326) und muß zum TüV.
Nun wollte ich das Ding auf 100 Km/h umschreiben lassen,
aber mein Wohnwagenfritze meinte ich brauche dann eine
Antischlingerkupplung. Ist die wirklich erforderlich, denn
Der Wohnwagen war schon zwei mal mit Zugfahrzeug auf
100 km/h abgenommen, Die Tüvberichte habe ich noch.
Und wenn, PASST da eigentlich jede?
Welche ist da zu empfehlen? (Preis/Leistung)
Gruß Thomas
Beste Antwort im Thema
Ich für meinen Teil würde heute nie mehr auf die Kupplung verzichten wollen, es ist ein ganz anderes fahren, das Gespann läuft viel ruhiger. Ich hab sogar meinen Lasttransportanhänger damit ausgerüstet, einfach viel entspannteres fahren.
UNO
30 Antworten
Die Winterhoff-Kupplungen sind eigentlich die, die Hobby bei neueren Typen Serienmäßig anbaut. Ich kann aus eigener Erfahrung nur empfehlen eine Schlingerkupplung anzubauen, dabei ist es eigentlich egal ob von ALKO oder Winterhoff, aber auf jedem Fall nur noch die Einhebel-Kupplungen, alles andere ist zu kompliziert in der Handhabung und egal ob ALKO oder Winterhoff, sie sind im Resultat fast gleich.
Nordjoe
sooo
hab mich mal versucht im Internet zubelesen (dank der Links)
Also, so wie ich das rauslese, braucht man nicht zwingend eine
Antischlingerkupplung. Bis 1120kg Geammtgewicht des Wohn-
wagens gehts wohl auch ohne. Also mein Zugfahrzeug (Scorpio MK2)
wiegt leer ca 1700kg / max. 2200kg
Anhängelast gebremst 2000kg / ungebremst 900kg
so laut Rechner Link
gehts wohl auch ohne.
Der zwite Punkt ist, dass er nach der alten Regelung schon zweimal
auf Tempo 100Km/h war, allerdings mit anderen Zugfahrzeugen. (sie Bilder)
und ich habe gelesen:
"...?Nach der alten Tempo 100 Regelung ausgestellte Genehmigungen für eine Kfz-Anhänger-Kombination behalten als Nachweis der Tempo 100 Eignung des Anhängers ihre Gültigkeit."
So müsste es doch eigentlich auch so gehen, ODER??? 🙄
Aktuell ist es so geregelt, dass der Wohnwagen beim TÜV vorgestellt und die 100km/h für den Anhänger eingetragen werden. Dazu muss der Wohnwagen alle erforderlichen Kriterien für 100 km/h erfüllen. Dazu müssten Deine Reifen neu, wenn sie noch von 2002 sind.
Die Verantwortung dafür, dass ein Gespann Tempo 100 fahren darf, trägt der Fahrer. Dazu muss das Zugfahrzeug ebenfalls die Kriterien erfüllen (im Wesentlichen muss ABS an Bord sein und das Leergewicht des Zugfahrzeugs muss midestens so groß sein, wie das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens)
Es wird also von Dir erwartet, dass Du beurteilen kannst, ob Du 100 fahren darfst oder nicht. Bei Deinem Gespann wird das wohl kein Problem, also mit einem kleinen WoWa und dem Scorpio, der ja als erstes Auto in Deutschland ABS in Serie hatte. Ich ziehe meinen 1350kg Wohnwagen auch mal mit einem Renault Scenic (1365kg Leergewicht., 1350kg Anhängelast gebremst und 2800kg Gesamtgespanngewicht) mit Tempo 100 - da kann mir keiner was!
Viele Grüße
Baumi
Ach ja, am Wohnwagen habe ich den ALKO AKS1300 (und der Renault hat ESP)
Alle Details zum nachlesen
hier > Techn. Details
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Zitat:
Original geschrieben von Tomcraft1972
"...?Nach der alten Tempo 100 Regelung ausgestellte Genehmigungen für eine Kfz-Anhänger-Kombination behalten als Nachweis der Tempo 100 Eignung des Anhängers ihre Gültigkeit."
So müsste es doch eigentlich auch so gehen, ODER??? 🙄
Falls ich Heute ein neues Zugfahrzeug bekäme, würde ich auch weiterhin
die alte Prüfung mitnehmen und auch 100 KM/H fahren, falls das nicht,
so wie bei unserem FENDT, in den Anhängerpapieren eingetragen wäre.
Notfalls einfach mal beim STVA nachfragen......
....wobei man bei 3 Leuten bestimmt 2 verschiedene Antworten bekommt
Ich für meinen Teil würde heute nie mehr auf die Kupplung verzichten wollen, es ist ein ganz anderes fahren, das Gespann läuft viel ruhiger. Ich hab sogar meinen Lasttransportanhänger damit ausgerüstet, einfach viel entspannteres fahren.
UNO
hmm naja ich werd mal nach Ostern zu unserer TÜV/Dekra-Station fahren.
Da werd ich ja sehen was die sagen.
Ich schreib dann nochmal was dazu, wenn ich Näheres weiß.
Trotzdem ertmal danke an Euch Alle.
Gruß Thomas
wie schon oben erwähnt: egal, ob vorgeschrieben oder nicht, es ist IMMER ein Sicherheitsgewinn. Deswegen würde ich es IMMER machen!!
soo.
Eindeutige Neuigkeiten!
Habe gerade mit unserem ortsansässigen TüV telefoniert
und er hat mir bestätigt, das es bei dem zl Gesamtgewicht
des WW zwar besser ist eine Antischlingerkupplung zu haben,
es aber nicht Vorraussetzung ist.
Fazit: die 100 Km/h-Eintragung erfolgt auch ohne Antischlingerkupplung.
Eindeutig noch mal vom Tüffer bestätigt.
Gruß Thomas
PS: Werd mir aber im Sommer trotzdem eine anbauen.
Pass aber auf wenn dubeabsichtigst dir für 60€ einen neuen Schrieb ausstellen lassen willst. Der wird mit Anbau der ASK wieder hinfällig und dumusst erneut 60€ zahlen.
so war heute beim TüV....
außer neue Reifen, ist er Problemlos durchgekommen, trotz
Batterie im Deichselkasten. Und Tempo 100 hab ich auch be-
stätigt bekommen, ohne Schlingerkupplung. Muß mir nur doch
den Aufkleber holen.
Zitat:
Original geschrieben von Tomcraft1972
so war heute beim TüV....
außer neue Reifen, ist er Problemlos durchgekommen, trotz
Batterie im Deichselkasten. Und Tempo 100 hab ich auch be-
stätigt bekommen, ohne Schlingerkupplung. Muß mir nur doch
den Aufkleber holen.
... ohne Schlingerkupplung?!
Wie geht denn das? Hab ich da bisher etwas nicht richtig verstanden?
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
... ohne Schlingerkupplung?!
Wie geht denn das? ......
Das hängt mit dem Gewichtsverhältnis zusammen.
So aus dem Kopf heraus ins Blaue:
Bei Gewicht 100/100 musst du eine haben,
bei 80/100 brauchst du keine.
ja das gibts noch. Ist ja auch nur n kleiner, mein Kleiner.
Der TüV sagt, bis 1200kg Gesammtgewicht des WW braucht man keine,
erst danach.