Anspruch gegen gegnerische Versicherung wegen Beitragserhöhung aufgrund von Tarifänderung?
Hallo allerseits,
im Forum konnte ich dazu nichts finden, daher würde ich mich über Hinweise zu folgender Frage freuen:
Mein Fahrzeug hat aufgrund eines fremdverschuldeten Unfalls einen Totalschaden. Das beschaffte (gleichartige) Ersatzfahrzeug versichert meine Versicherung jetzt zu einem doppel so hohen Beitrag, da der Tarif inzwischen erhöht wurde. Habe ich einen Anspruch gegenüber der Versicherung des Unfallgegners auf Erstattung des Differenzbetrags zwischen altem und neuem Tarif?
Vielen Dank.
Beste Antwort im Thema
Derartige mittelbare Vermögensnachteile sind vom Schädiger nicht zu ersetzen.
Der Schaden muss nicht nur kausal (Wäre der mir nicht draufgefahren, dann...), sondern auch objektiv zurechenbar sein.
Sonst würde der Umfang des Schadens unendlich werden und keiner könnte mehr ein Auto bewegen. "Wegen des Unfalls bin ich eine Stunde zu spät bei Aldi gewesen. Da war die Angebots-Marmelade weg und ich musste 20 Cent mehr zahlen!"
Der Prämienverlust beim Ersatzfahrzeug gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Als die Prämien jahrelang immer günstiger wurden, musste ja auch niemand den Prämienvorteil an den Schädiger überweisen.
16 Antworten
Mein Anwalt ist der selben Meinung wie der vom ADAC!
Meinte wie pheaton Bestätigung einholen und einreichen!
wir hatten für einen Kunden einmal eine pauschale Entschädigung für eine höhere Rückstufung erhalten. VN hatte SF25 und einen selbst verschuldeten Unfall, dann wurde sein Auto durch einen fremd verschuldeten Unfall zum Totalschaden. Durch den zwangsweisen Fahrzeugwechsel hat sich für das nächste Jahr eine deutlich schlechtere SF Klasse ergeben. Nach einigen Verhandlungen wurde das in diesem Fall pauschal mit 200 € reguliert. War aber wohl eine Einzelfallentscheidung, Versicherer war Cosmos.