Anspruch auf sonderausstattung

Hallo zusammen.
Habe vor zwei Wochen einen "gebrauchten"(1 Jahr und 5000km gelaufen) Audi gekauft.
Auf der Audi Homepage, unter mein Audi ,steht in der Sonderausstattung, daß zu dem Fahrzeug ursprünglich Winterreifen dabei waren, die habe ich nicht dabei bekommen.
Habe ich Anspruch darauf oder liegt das im Ermessen des Händlers.
Gruß
Darius.

Beste Antwort im Thema

Ich fürchte, die Frage ist ernst gemeint, oder?
Versuche, es möglichst sachlich zu formulieren:

Im Internet steht auf einigen Seiten z.B.:

- die Erde ist eine Scheibe
- Elvis lebt
- Franz-Josef Strauß ist ein Ehrenmann
- Audi baut die besten Autos der Welt 

Hmmm, was fangen wir jetzt damit an? Glauben wir es? Nehmen wir es zur Kenntnis? Lachen wir? Egal, um auf Deinen Fall zurück zu kommen:

Entscheidend ist ausschließlich das, was im Kaufvertrag steht. Den findest Du (hoffentlich) ganz konventionell aus Papier in einem Ordner/im Küchenschrank/auf dem Klo/im Mülleimer bei Dir zuhause. Wenn da was von Winterreifen steht, die dazu gehören, dann hast Du Anspruch darauf. Definitiv! Ohne Wenn und Aber! Wenn nicht, tja, dann nicht ...

Das echte Leben ist manchmal hart, aber das ist auch gut so 😉 

Nichts für ungut und Grüße

Superlolle

P.S.

Unter "meinem" "My Mercedes" steht noch ... ganz viel ...
Der MB ist (von mir) längst verkauft, deswegen kann ich den Käufer (leider) nicht zur Zurückgabe des Wagens zwingen. Doof ... 

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Ich fürchte, die Frage ist ernst gemeint, oder?
Versuche, es möglichst sachlich zu formulieren:

Im Internet steht auf einigen Seiten z.B.:

- die Erde ist eine Scheibe
- Elvis lebt
- Franz-Josef Strauß ist ein Ehrenmann
- Audi baut die besten Autos der Welt 

Hmmm, was fangen wir jetzt damit an? Glauben wir es? Nehmen wir es zur Kenntnis? Lachen wir? Egal, um auf Deinen Fall zurück zu kommen:

Entscheidend ist ausschließlich das, was im Kaufvertrag steht. Den findest Du (hoffentlich) ganz konventionell aus Papier in einem Ordner/im Küchenschrank/auf dem Klo/im Mülleimer bei Dir zuhause. Wenn da was von Winterreifen steht, die dazu gehören, dann hast Du Anspruch darauf. Definitiv! Ohne Wenn und Aber! Wenn nicht, tja, dann nicht ...

Das echte Leben ist manchmal hart, aber das ist auch gut so 😉 

Nichts für ungut und Grüße

Superlolle

P.S.

Unter "meinem" "My Mercedes" steht noch ... ganz viel ...
Der MB ist (von mir) längst verkauft, deswegen kann ich den Käufer (leider) nicht zur Zurückgabe des Wagens zwingen. Doof ... 

????? Sonderausstattung....

Zitat:

Original geschrieben von darius1076


Hallo zusammen.
Habe vor zwei Wochen einen "gebrauchten"(1 Jahr und 5000km gelaufen) Audi gekauft.
Auf der Audi Homepage, unter mein Audi ,steht in der Sonderausstattung, daß zu dem Fahrzeug ursprünglich Winterreifen dabei waren, die habe ich nicht dabei bekommen.
Habe ich Anspruch darauf oder liegt das im Ermessen des Händlers.
Gruß
Darius.

Hallo,

du kaufst den Wagen von dem Händler so wie er jetzt dort steht, nicht so wie er irgendwann früher einmal war.
Also wenn andere Reifen dran sind, ein anderes Radio eingebaut wurde, die Hutablage verloren gegangen ist ein anderer Motor eingebaut wurde und er in einer anderen Farbe lackiert wurde, dann sieht er Wagen eben jetzt so aus.

OT:
Warum man allerdings so einen Tonfall wie in der ersten Antwort anschlagen muss erschließt sich mir nicht,...

@ elwood 123

Weil ich es erschreckend finde, wie ein - laut Profil - 38jähriger Mensch, der offenbar in der Lage ist ein KFZ zu kaufen und sogar zu führen, eine so naive Frage stellt. 
Aber Du hast sicher nicht ganz unrecht, bzw. Du hast schlicht und einfach recht: die Antwort ist schon sehr, sehr "zugespitzt" oder auch "arg bissig".
Von daher: 

@ TE darius
Tut mir leid, dass ich so bissig bis überhart geantwortet habe, hoffe, Du bist mir nicht allzu böse 🙂 

Schöne Ostern wünscht
Superlolle

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Zitat:

Original geschrieben von Schweinesohn


????? Sonderausstattung....

Zitat:

Original geschrieben von Schweinesohn



Zitat:

Original geschrieben von darius1076


Hallo zusammen.
Habe vor zwei Wochen einen "gebrauchten"(1 Jahr und 5000km gelaufen) Audi gekauft.
Auf der Audi Homepage, unter mein Audi ,steht in der Sonderausstattung, daß zu dem Fahrzeug ursprünglich Winterreifen dabei waren, die habe ich nicht dabei bekommen.
Habe ich Anspruch darauf oder liegt das im Ermessen des Händlers.
Gruß
Darius.

was wundert dich so daran? Natürlich gibts das, kann man bei der Bestellung gleich mitordern.

Zitat:

Original geschrieben von elwood123


Warum man allerdings so einen Tonfall wie in der ersten Antwort anschlagen muss erschließt sich mir nicht,...

fand ich auch völlig daneben, ich halte mal den bekannten Dieter Nuhr-Spruch "wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ***** halten" dagegen.

Der TE hat vermutlich bei "myaudi" einen Account angelegt und dort seine VIN (Fahrgestellnummer) eingegeben.
Dann kommen sämtliche Ausstattungsdetails, die beim Erstkauf gewählt wurden - ziemlich sicher auch extra mitbestellte Winterräder.

Und da das Fahrzeug relativ neu ist (weiß ich aus einem anderen Thread) fragt er, wo die abgeblieben sein könnten. Er hat den Wagen von einem Händler als "jungen Gebrauchten" übernommen.

Es fehlt ein zum Fahrzeug gehörendes Ausstattungsdetail, daher ist die Frage völlig legitim!

Konfrontiere den Händler mit deinen Erkenntnissen aus "myaudi" und frage ihn, wo die sind.
Bei einem relativ jungen Fahrzeug müssten die ja eigentlich irgendwo noch vorhanden sein.

P.S.: nach deinen ganzen anderen Threads, schon wirklich merkwürdig, was du da für ein Fahrzeug erhalten hast 🙄

Zitat:

Original geschrieben von audijazzer


Konfrontiere den Händler mit deinen Erkenntnissen aus "myaudi" und frage ihn, wo die sind.
Bei einem relativ jungen Fahrzeug müssten die ja eigentlich irgendwo noch vorhanden sein.

P.S.: nach deinen ganzen anderen Threads, schon wirklich merkwürdig, was du da für ein Fahrzeug erhalten hast 🙄

Ich finde dass es egal ist wie alt ein Auto ist. Ein gebrauchtes Auto kauft mal so wie es im Vertrag drin steht. Und wenn der Händler vorher die ganze Zusatzausstattung ausbaut und sperat verkauft kann man nichts machen.

Zitat:

Original geschrieben von Andi_08



Zitat:

Original geschrieben von audijazzer


Konfrontiere den Händler mit deinen Erkenntnissen aus "myaudi" und frage ihn, wo die sind.
Bei einem relativ jungen Fahrzeug müssten die ja eigentlich irgendwo noch vorhanden sein.

P.S.: nach deinen ganzen anderen Threads, schon wirklich merkwürdig, was du da für ein Fahrzeug erhalten hast 🙄

Ich finde dass es egal ist wie alt ein Auto ist. Ein gebrauchtes Auto kauft mal so wie es im Vertrag drin steht. Und wenn der Händler vorher die ganze Zusatzausstattung ausbaut und sperat verkauft kann man nichts machen.

seh ich anders, was ab Werk dabei war, gehört eindeutig zum Fahrzeug. Wenn etwas fehlt, ist der Händler in der Erklärungspflicht. Wenn die Dinger nicht mehr auffindbar sind, muss zumindest der Kaufpreis entsprechend gemindert werden.

Zitat:

Original geschrieben von audijazzer



Zitat:

Original geschrieben von Andi_08


Ich finde dass es egal ist wie alt ein Auto ist. Ein gebrauchtes Auto kauft mal so wie es im Vertrag drin steht. Und wenn der Händler vorher die ganze Zusatzausstattung ausbaut und sperat verkauft kann man nichts machen.

seh ich anders, was ab Werk dabei war, gehört eindeutig zum Fahrzeug. Wenn etwas fehlt, ist der Händler in der Erklärungspflicht. Wenn die Dinger nicht mehr auffindbar sind, muss zumindest der Kaufpreis entsprechend gemindert werden.

Das ist aber bei gebrauchten Dingen nicht so. Du kaufst das Fahrzeug ja nicht nach dem wie es vom Werk ausgeliefert worden ist sondern so wie es der Händler verkauft. Da es vorher in seinem Besitz war kann er damit machen was er will. Und wenn er es komplett ohne Räder verkauft. Es ist nun mal ein Gebrauchtwagen und kein Neuwagen.

Zitat:

Das ist aber bei gebrauchten Dingen nicht so. Du kaufst das Fahrzeug ja nicht nach dem wie es vom Werk ausgeliefert worden ist sondern so wie es der Händler verkauft. Da es vorher in seinem Besitz war kann er damit machen was er will. Und wenn er es komplett ohne Räder verkauft. Es ist nun mal ein Gebrauchtwagen und kein Neuwagen.

natürlich kann er das, er sollte aber solche Dinge dann auch nicht verschweigen. Schließlich hat der Käufer das Recht, zu wissen, was mal zum Fahrzeug gehört hat. Ohne die VIN kann er das nicht überprüfen. Und der Wagen ist grad mal 1 Jahr alt.

Zitat:

Original geschrieben von audijazzer



Zitat:

Original geschrieben von Andi_08


Ich finde dass es egal ist wie alt ein Auto ist. Ein gebrauchtes Auto kauft mal so wie es im Vertrag drin steht. Und wenn der Händler vorher die ganze Zusatzausstattung ausbaut und sperat verkauft kann man nichts machen.

seh ich anders, was ab Werk dabei war, gehört eindeutig zum Fahrzeug. Wenn etwas fehlt, ist der Händler in der Erklärungspflicht. Wenn die Dinger nicht mehr auffindbar sind, muss zumindest der Kaufpreis entsprechend gemindert werden.

Da Du mit Herrn Nuhr angefangen hast, solltest Du es SELBST beherzigen! Denn: was DU wie siehst, ist - gelinde gesagt - belanglos! Was hier vertragsrechtlich von Bedeutung ist, wurde mehrfach erklärt. Ob es Dir passt oder auch nicht. Die einzig AHNUNGSLOSE(n!) Antwort(en) kam bisher von Dir. 

Edit: Du schreibst Dich um Kopf und Kragen, lass es! Ein Gebrauchtwagenkäufer hat mitnichten das RECHT zu erfahren, wie der Hobel mal das Werk verlassen hat. Wenn damals fünf Goldbarren auf dem Beifahrersitz lagen und sich drei spärlich bekleidete Damen im Kofferraum räkelten - belanglos! 

Hallo
Ich finde auch nicht das die frage so doof ist...sorry
Aber worauf verläßt mann sich beim Autokauf im bezug auf die ausstatten.?
auf die Fahrzeug nr. oder?
Und dort Stehen Winter Reifen dabei.(audi Werksdienstwagen).
Und ich finde die solten dabei sein...
Wen navi drin sein sollte und weg wäre, würde man sich auch fragen wo es ist.....?Diebstahl?
Ich erreiche meinen Verkäufer nicht, dem werde ich auf jeden Fall fragen, egal wie doof die frage jemanden erscheint.
MfG
Darius

Zitat:

Original geschrieben von darius1076


Hallo
Ich finde auch nicht das die frage so doof ist...sorry
Aber worauf verläßt mann sich beim Autokauf im bezug auf die ausstatten.?
auf die Fahrzeug nr. oder?
Und dort Stehen Winter Reifen dabei.(audi Werksdienstwagen).
Und ich finde die solten dabei sein...
Wen navi drin sein sollte und weg wäre, würde man sich auch fragen wo es ist.....?Diebstahl?

der Unterschied: ein rausgerissenes Teil siehst du halt sofort und kaufst das Auto dann nicht.

Worauf hier abgehoben wird: Vertrag ist Vertrag, wenn keine WR drinstehen, gibts auch keine.
Wenn sich der Verkäufer auf die Hinterbeine stellt, wird's wahrscheinlich schwierig für dich.

Trotzdem: ich kenne den Händler nicht, aber wenn der nur ein minimales Interesse an Kundenbindung hat - was in seinem ureigensten Geschäftsinteresse liegen sollte - sehe ich keinen Hinderungsgrund, mal freundlich nachzufragen. Nicht völlig ausgeschlossen, dass die Dinger vielleicht noch irgendwo auftauchen.

Da es ein Werksdienstwagen war, kann man u.U. vielleicht auch mal den Erstbesitzer befragen.

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