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Anspruch auf Ersatz beider Reifen - oder nur für den beschädigten Reifen

Themenstarteram 23. Februar 2009 um 13:38

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach einem Rat zu einer aktuell laufenden Schadensregelung eines HAftpflichtschadens.

Schadenhergang:

Ich habe mir durch bestimmte Umstände auf dem Betriebsgelände meines Arbeitgebers einen Reifen beschädigt. (Reifen Totalschaden)

Schuldfrage geklärt - Arbeitgeber meldet es seiner Haftpflichversicherung -

Nun stellt sich folgende Situation dar.

Der beschädigter Reifen ( WInterreifen) war 14 Monate alt (eine Saison) genutzt- dennoch etwas abgefaren.

Der Reifendienst rät/fordert den wechsel beider Reifen da sonst - Unwuchtprobleme und diese Dinge.

Schadenskosten belaufen sich auf 327 EURO

zwei neue Reifen

Montage

Entsorgung

Versicherung bezahlt aber nur einen Reifen - da nur ein Reifen beschädigt wurde.!

Was ist nun richtig?

Ohne den Schadensvorfall hätte ich die Reifen weitere ca 3 JAhre (3 mal Wintersaison) gefahren.

Nun musste ich neben den Kosten des beschädigten Reifens für eden zweiten Reifen auf mich nehmen müssen - WARUM?

Die Reparatur war nicht möglich und ein Austausch beider REifen erforderlich !

Muss die VErsicherung nicht beide REifen (also die Schadensregulierung ) zu 100 % übernehmen.

Danke für einen Rat .

Rafael

Beste Antwort im Thema

Tach zusammen,

 

man kann es drehen und wenden wie man will:

Den zweiten Reifen bekommst Du  im Endeffekt nie bezahlt.

Ich drösel das mal ganz im Detail auf, weil die Frage ja öfters kommt.:

 

1. Anspruchsgrundlage:

Im Schadensersatzrecht hast Du -soweit wurde es schonmal geschrieben- Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, wenn ein anderer Dein Eigentum verletzt (§§ 823 Abs. I, 249 BGB).

 

2. Schaden:

 

Um zu wissen, wie hoch der Schadensersatz ausfällt, sollte man zunächst wissen, was denn ein Schaden ist.

 

Ein Schaden ist die wirtschaftliche Differenz zwischen dem Zeitpunkt vor dem Schadensereignis und dem Zeitpunkt danach.

§ 249 BGB spricht die Wiederherstellung des Zustands vor dem Schadensereignis zu.

 

An dieser Stelle kommt dann immer schon der Denkfehler. Denn der ursprüngliche Zustand war eben nicht "zwei neue Reifen", sondern "zwei gebrauchte Reifen".

 

Bei Dir heißt das: nach dem Unfall hast Du einen gebrauchten Reifen weniger als davor. 

 

Das ist Dein Schaden und Du hast Anspruch auf Ersatz dieser Differenz: Kosten für einen gebrauchten Reifen.

 

Den gibt es nicht zu kaufen,  also wird ein neuer Reifen montiert und die danach zu Deinen Gunsten verbleibende Differenz als Wertverbesserung abgezogen. (So wäre es korrekt, wird aber oft nicht gemacht, weil der Versicherer wegen der paar Kröten nicht rumstreitet).

 

Soweit zu den Basics. Was ist jetzt mit dem zweiten Reifen?

 

Wie oben beschrieben, stellt der zweite Reifen als solcher rein rechtlich keinen Schaden dar. Er ist ja ganz.

Dem Grunde nach scheidet der Anspruch schon an dieser Stelle aus.

 

Jetzt kommt das Argument mit dem Qualitätsunterschied (Kommt immer. Kann man die Uhr danach stellen.)

Der eine Reifen ist ja jetzt viel besser als der andere.

 

Das heißt also, dass der Schaden in dem unterschiedlichen Zustand zweier Gegenstände bestehen soll, von denen der schlechtere Dir schon vor dem Unfall gehörte und der bessere erst danach.

 

Und hierfür soll der Geschädigte eintrittspflichtig sein? Was soll er machen? Vom neuen Reifen das Profil abschmirgeln?

 

Schon sieht man deutlich, dass in einer solchen Verbesserung kein Schaden liegen kann, weil sich ja keine nachteilige Differenz ergibt.

 

Dann kommt das technische Argument (den Boden rechtlicher Argumente haben wir verlassen):

Das Differenzial geht kaputt, weil der Profilunterschied so groß ist.  

Daran glaube ich soviel wie an die tödliche Wirkung von Cola und Mentos.

Aber gut, nehmen wir also an, dass das technisch unstreitig ist.

 

Dann muss aber der Unterschied deutlich messbar sein, folglich müssen die Reifen vor  dem Unfall beide schon ziemlich verschlissen gewesen sein, denn nur so kann sich ein so gravierender Unterschied zu einem neuen Reifen ergeben.

 

Für den Schaden bedeutet das, Du bekommst zunächst einmal den beschädigten Reifen durch einen neuen ersetzt. Da der beschädigte Reifen aber  schon deutlich verschlissen war, muss  ein erheblicher Abzug für Wertverbesserung vorgenommen werden.

 

Dann wird der zweite Reifen ebenfalls ersetzt. Auch hier muss ein erheblicher Abzug vorgenommen werden, denn der Reifen war ja ebenfalls schon fast hinüber.

 

Abzug plus Abzug = großer Abzug und im Ergebnis bleibst Du auf den Kosten für  den zweiten Reifen wieder sitzen.

 

Nächstes Argument: Das Profil gibt es nicht mehr.

 

Das ist vollkommen wumpe.

Es gibt keine -jedenfalls hab ich noch keine gesehen- Vorschrift  im Straßenverkehrsrecht, die gleiches Profil-Muster vorschreibt.

Und nur wenn es die gäbe, müsstes Du gleiches Profil aufziehen lassen.

Die einzige Vorgabe besteht darin, dass Radial- und Diagonalreifen nicht gemischt werden dürfen (§ 36 StVZO). Außer Oldtimerfahrern weiß allerdings heute kaum noch jemand, was ein Diagonalreifen überhaupt ist.

 

Mir ist das selbst auch schon mal passiert und ich wollte keine unterschiedlichen Reifen fahren, also hab ich halt in den sauren Apfel gebissen und den sowieso irgendwann fälligen Austausch vorgezogen, wenn die Kiste eh schon beim Reifenfuzzi ist.

 

Hoffe, hiermit gedient zu haben.

 

Hafi

 

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28 Antworten
am 26. Februar 2009 um 18:35

Na ja meehster, alle 4 Reifen bei einem Schaden hinten Rechts wäre ja auch recht frech gewesen. :D

Auf jeden Fall gut zu Wissen. Da soll mal einer sagen bei MT lernt man nichts dazu.

Gruß

Frank, mit 4 gleichen Reifen am Auto unterwegs.

am 26. Februar 2009 um 18:41

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Na ja meehster, alle 4 Reifen bei einem Schaden hinten Rechts wäre ja auch recht frech gewesen. :D

Auf jeden Fall gut zu Wissen. Da soll mal einer sagen bei MT lernt man nichts dazu.

Gruß

Frank, mit 4 gleichen Reifen am Auto unterwegs.

Nun, die vorderen hätten eh neu gemußt. Da war es leicht und naheliegend, die Bestellung beim Reifenhändler von 2 auf 4 Reifen zu ändern.

eigentlich will ich ja nicht schon wieder, aber ich werde hier ja dazu gezwungen......:D

 

bei einem Syncro Bus hab ich die auch schon mal alle 4 Reifen aufgeschrieben. :(

 

Aber keine Bange, ich habe natürlich einen kernigen Abzug für Wertverbesserung vorgenommen.

 

Wo kommen wir den sonst auch hin ? So geht das ja nun nicht, auf Kosten der Versicherung das Auto sanieren !

 

Nee... nicht mit Delle..........:mad:

 

 

 

 

 

Rofl....:p

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Aber keine Bange, ich habe natürlich einen kernigen Abzug für Wertverbesserung vorgenommen.

Ahhh. Ich wusste doch, dass Du in Wirklichkeit weißt, wie es richtig geht...

 

:D

 

Hafi, der auch zwei Reifen zahlt, wenn die Wertverbesserung berücksichtigt ist...

ich bin ja auch kein prunumaugust oder gar ein Bonsaipferdeflüsterer :D

 

Delle der Reifenprofilnachschneider

 

 

am 26. Februar 2009 um 19:40

Also wenn ich mich nicht ganz irre, habe ich in den Papieren (oder ABE der Felgen) schon mehr als 1x gelesen, dass mindestens Achsweise immer der gleiche Reifen (nicht Reifengröße) verbaut werden soll. Also muss man dann auf jeden Fall 2 Reifen wechseln, wenn es das Profil nicht mehr gibt. Egal ob fast neu oder runter. Die Wertverbesserung ist natürlich vom Zustand abhängig...

Gruß

Krypton

Da waren wir jetzt aber wirklich schon ne ganze Ecke weiter.

Also wenn, dann stand da eine Fabrikatsvorgabe vom Fahrzeughersteller drin (Conti, Michelin usw) und eine oder zwei Reifengrößen.

Was da garantiert nicht drin stand, ist eine bestimme Profilversion, denn die kann der Hersteller ja gar nicht kennen, allenfalls für den Herstellungszeitpunkt.

 

Und diese Herstellervorgaben bezüglich bestimmter Reifenfabrikate sind inzwischen Vergangenheit. Die gibt es nicht mehr.

 

Natürlich darf man Reifen unterschiedlicher Größen jeweils achsweise fahren, wenn das eingetragen ist. Gibt es schließlich bei vielen Autos serienmäßig von Smart bis Porsche... Aber dass man links keine 220er und rechts 195er Pellen fahren darf, liegt nun wirlich auf der Hand...

 

Mit der Frage des TE hat allerdings nix zu tun.

 

Es ging darum, ob der Schädiger etwas bezahlen muss, was nicht beschädigt ist, nur weil etwas anderes beschädigt ist.

Und das muss er eben nicht, weil das im Schadensersatzrecht so einen Anspruch nicht kennt.

Und wenn er es tut, dann muss der Schaden so berechnet werden, dass am Ende beim Geschädigten keine Besserstellung erfolgt ist, weil er am Ende zwei neue Reifen hat, wo  vorher zwei gebrauchte Reifen waren.

 

Ich glaub, das ist jetzt aber wirklich klar geworden...

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Da waren wir jetzt aber wirklich schon ne ganze Ecke weiter.

Also wenn, dann stand da eine Fabrikatsvorgabe vom Fahrzeughersteller drin (Conti, Michelin usw) und eine oder zwei Reifengrößen.

Was da garantiert nicht drin stand, ist eine bestimme Profilversion, denn die kann der Hersteller ja gar nicht kennen, allenfalls für den Herstellungszeitpunkt.

 

Und diese Herstellervorgaben bezüglich bestimmter Reifenfabrikate sind inzwischen Vergangenheit. Die gibt es nicht mehr.

 

Natürlich darf man Reifen unterschiedlicher Größen jeweils achsweise fahren, wenn das eingetragen ist. Gibt es schließlich bei vielen Autos serienmäßig von Smart bis Porsche... Aber dass man links keine 220er und rechts 195er Pellen fahren darf, liegt nun wirlich auf der Hand...

 

Mit der Frage des TE hat allerdings nix zu tun.

 

Es ging darum, ob der Schädiger etwas bezahlen muss, was nicht beschädigt ist, nur weil etwas anderes beschädigt ist.

Und das muss er eben nicht, weil das im Schadensersatzrecht so einen Anspruch nicht kennt.

Und wenn er es tut, dann muss der Schaden so berechnet werden, dass am Ende beim Geschädigten keine Besserstellung erfolgt ist, weil er am Ende zwei neue Reifen hat, wo  vorher zwei gebrauchte Reifen waren.

 

Ich glaub, das ist jetzt aber wirklich klar geworden...

:D:D:D

Wenn ich den find, der Dir diese Durchstreichfunktion gezeigt hat, den jag ich vom Hof!!

 

:D

ich hab nie begriffen, für was man die eingentlich braucht.......:confused:

 

Bis heute :D

 

duck und weg........

 

am 26. Februar 2009 um 20:25

@Hafi

Das mit den Größen ist klar, dass mit der Wertverbesserunng auch und das man auf einer Achse nur die gleiche Größe montieren darf wohl mehr als klar.

Meinte aber schon, dass ich Felgen ABEs hatte, wo drinstand, dass Achsweise der gleiche Profiltyp (natürlich ohne genaue Typfestlegung) zu montieren sei...

am 26. Februar 2009 um 20:26

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Delle der Reifenprofilnachschneider

Sehr löblich dein Beitrag zum Umweltschutz :D

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

 

Sehr löblich dein Beitrag zum Umweltschutz :D

finde ich auch.....:D

selten so gelacht :D wunderbar hier.

@hafi: Ich kann deine Argumente verstehen und sie auch nachvollziehen von meinem persönlichen Standpunkt her würde ich aber immer zwei neue Reifen wählen. Selbst wenn ich Schädiger wäre und jemand anderes bräuchte nun einen bzw. nun ja zwei neue, würde ich die ohne zu Murren zahlen.

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