Anrempeln mit Wowa
hallo,
was ist eigentlich wenn ich z.B. mit dem Wohnwagen
rückwärts fahre und dann ein Auto hinter mir anrempel.
Greift dann die Versicherung des Wohnwagens oder des Autos?
26 Antworten
Hallo cKef_BarT
der Segelflugzeugtransportanhänger ist ein Sportanhänger und muß zwar versichert sein, aber weil es ein Sportanhänger ist, fallen da die Steuern weg, ohne versicherung kann eben kein Anhänger, Fahrzeug etc angemeldet sein. Nur in der Landwirtschaft dürfen Anhänger bis 25km/h anmeldefrei unter führen der Nummer des Zugwagens auf öffentliche Wege geführt werden oder in der Baubranche sogenannte Baumaschinen, selbst selbstfahrende Arbeitsmaschinen müssen bis auf wenige Ausnahmen angemeldet und versichert sein.
Nordjoe
Bei den Vorschriften in D über Anhänger und diese Maschinen lernt man mit Sicherheit nie aus. Am besten in die kommentierten Beckschen Gesetzestexte schauen.
Zitat:
rückwärtsfahren ohne Einweiser wird auch gerne mal schnell als grob fahrlässig ausgelegt.
Also erstmal unterscheide bitte zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit!
Mir ist beim Rückwärtsfahren früher mal ein Rempler passiert. Die Haftpflichtversicherung des Womo bezahlte anstandslos.
Aber seitdem schmeiß ich vorher die Beifahrerin raus oder tu das, was die LKW-Fahrer auch tun müssen: Aussteigen.
Zitat:
Original geschrieben von cKef_BarT
moin,
um das thema mal ein bisschen zu komplizieren 😉 ...
Wie im normalen betrieb is der anhänger über die haftpflicht des zugfahrzeuges mit versichert.. das is klar, nur was ist, wenn der anhänger keine eigene Versicherung hat, und man "verliert" ihr auf der autobahn (kuplung def. oder ähnliches), und der anhänger macht dann größere schäden....
Zum zeitpunkt der schädigung is dann der anhänger nicht mehr mit dem zugfahrzeug verbunden --> keine versicherung oder geht das dann immernoch über das zugfahrzeug?Greez
BarT
Hi,
ist zwar, auf den ersten Blick, ein "blöder" Vergleich, aber trotzdem mit den Haftungsmodalitäten für Kfz mit Hänger am Haken vergleichbar:
Wenn man bspw. mit einem Einkaufswagen auf dem Parkplatz eines Supermarkts ein fremdes Fahrzeug beschädigt, greift nicht etwa die, nicht immer vorhandene Privathaftpflichtversicherung, sondern, so die geltende Rechtsprechung (wohl weil die Haftpflichtversicherung von Kfz jeder haben muss), die Haftpflichtversicherung des zum Einkauf benutzten Kfz! Der Umstand ist zwar dem Normalbürger wenig einleuchtend, aber rechtlich gesehen eine (oft finanziell schmerzliche) Tatsache 🙁
Im Zusammenhang mit dem beschriebenen Szenario der Fragestellung, wird also die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden begleichen müssen, weil ein Hänger niemals ohne Zugfahrzeug auf einer Strasse, geschweige auf einer BAB, einen Schaden durch Bewegungsenergie verursachen kann ...
Die, mit um 10,- EUR, recht günstige Haftpflchtversicherung für WoWas deckt nur Risiken für Schäden durch das reine "Vorhandensein" des selben ab, aber nicht die "Betriebsgefahr", die er im angekuppelten Zustand an einem Kfz verursachen kann ...
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Hi wbf325i,
ich muss ja nicht alles verstehn; so auch diesmal nicht.
Also, wenn ich mit dem Einkaufswagen auf dem Supermarktparkplatz ein anderes Kfz, ramme, dann zahlen nicht ich oder meine private Haftpflicht, sondern die Kfz-Versicherung. Hmm , für mich genauso verständlich, als würde meine Rentenversicherung zahlen.
Für mich, und ich muss jetzt immer wieder sagen `gefühlsmäßig´ kann ich mir vorstellen, dass der sich auf der AB sich selbstständig gemachte Caravan über dir Kfz versichert ist.
Dein Vergleich: Einkaufswagen auf dem Parkplatz zu Caravan auf der A8 leuchtet mir nicht so ganz ein.
Haftpflicht des WoWa durch ´Vorhandensein´?! ups.
Langsam werde ich nervös, wenn ich nur den WoWa anhänge.
... dann sage ich eben einfach, dass ich den Einkaufswagen zu meinem
Motorroller schieben wollte. Wer kann denn das nachprüfen. Dann
zahlt also die Haftpflicht des Motorollers?
Noch einfacher!
Bin mit dem Radl da, oder noch besser - sobald ich eine private Haftplicht habe und einen besagten Schaden verursache, dann erwähne ich nichts von meinem parkenden Auto (viellicht muss die Kfz-Versicherung auch zahlen, wenn das Auto zu Hause in der Gagrage steht - wobei, bin mit mittlerweile wirklich nicht mehr sicher, ob nicht doch die Rentenversicherung ...)
sondern gebe zu `Protokoll´, dass ich gerade mit dem zu rufenden Taxi nach Hause fahren möchte.
Irgendwie alles sehr seltsam ?!
noch einfacher: Du warst nur der Beifahrer in einem Auto und ansonsten zu Fuss unterwegs. Dann zahlt auch Deine Haftpflicht.
Grüße
Kai
oder es war Dein 6jähriger Sohn und Du hast Deine Aufsichtspflicht nicht verletzt, dann muss der Geschädigte seinen Schaden selber tragen, dann zahlt allenfalls seine Vollkasko.
Grüße
Kai
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
...
sondern gebe zu `Protokoll´, dass ich gerade mit dem zu rufenden Taxi nach Hause fahren möchte.
Irgendwie alles sehr seltsam ?!
Das ist ist natürlich die Idee schlechthin, dann läuft der Schaden nämlich über die KFZ-Haftpflicht des Taxi und Du bist aus'm Schneider! 😁 😁 😁
Sorry, für diesen hoch unproduktiven Beitrag von mir, aber über solche Regelungen kann man sich doch nur noch lustig machen, oder nicht.
Aber trotzdem nochmal zum eigentlichen Thema: Soweit ich weiß, haftet bei einem mit einem Anhänger verursachtem Schaden die Versicherung der Zugfahrzeugs. Wenn Du deinen WoWa z.B auf einem Parkplatz von Hand oder mit Mover oder sowas bewegst und dabei einen Schaden anrichtest, oder dein abgestellter Wohnwagen irgendetwas beschädigt, weil er sich selbständig macht oder ahnungslosen Fußgängern die Tür entgegenwirft oder was weiß ich was anstellt, dann sollte das Wohl ein Fall für die Versicherung des Anhängers sein.
Grüße
Andi
Ich sehe das genauso wie konzetti.
Der Wohnwagen ist wie Ladung zu betrachten.
Ereignet sich ein Unfall wärend er im Strassenverkehrsbetrieb ist, also am Auto angehängt oder vom Auto abgerissen, dann ist die Auto KFZ Haftpflicht zuständig.
Ist der WoWa geparkt, ist die WoWa Haftpflicht zuständig.
Das gleiche gilt für Ladung.
Habe ich z.B. Skier auf dem Dach und diese Lösen sich wärend der Fahrt und verursachen einen Schaden, ist wieder die Auto-Haftpflicht zuständig.
Habe ich die Skier auf der Schulter und knalle mit denen an den Kopf eines Anderen, wärend ich mich umdrehe, dann will doch wohl keiner behaupten das die Auto Haftpflicht zuständig wäre, nur weil ich die Ski mit dem Auto in den Urlaubsort gefahren habe.
Da bin ich entwerde selber haftbar, oder eben meine Privathaftpflicht.
Gruss
GM
P.S.:
Wenn doch jemand anderer Meinung ist, der erkläre mir doch bitte welche Versicherung denn zuständig ist wenn ich im Urlaub mit meinem Motorrad einen Unfall verursache, welches ich auf dem Heckträger eines Wohnmobils zum Urlaubsort transportiert habe.
Hi GasMatix
Nach den vielen kontroversen Darstellungen mit teilweise für mich abenteuerlichen Interpretationen, möchte ich mich mit meinem gefühlsmäßigen Verständnis von Versicherungsleistungen deiner Meinung anschließen.