Anrempeln mit Wowa

hallo,

was ist eigentlich wenn ich z.B. mit dem Wohnwagen
rückwärts fahre und dann ein Auto hinter mir anrempel.
Greift dann die Versicherung des Wohnwagens oder des Autos?

26 Antworten

moin

die versicherung vom auto greift dann ein
sprich wenn der wohni nicht angekobelt ist zahl die versicherung vom wohni wenn angekobelt die des autos

gruss dougi

Ich weiss jetzt nicht genau, ob ich das Gleiche sagen werde wie dougi, aber:

Wenn der am PKW angekuppelte WoWa einen Schaden verursacht, dann ist er über die Haftpflicht des PKW versichert.

Koppelt der Fahrer den WoWa vom PKW ab und verursacht dann den Rempler und der WoWa hat keine eigene Versicherung, dann besteht in diesem Fall kein V.-Schutz.
Der Fahrer haftet persönlich.

Ist der rempelnde WoWa abgekoppelt aber versichert, dann zahlt natürlich die V. des WoWa .

Ist der WoWa angekoppelt und separat versichert dann zahlt ... ich weiss es nicht, … aber ich vermute sehr die V. des WoWa.

Also wenn ich angekoppelt mit dem Wohni einen anderen
anrempel, zahlt also die WoWa Versicherung
und ich werde nicht in der PKW-Schadensfreiheitsklasse
abgestuft?
In der WoWa-Versicherung gibt es ja keine
schdenfreiheitsklassen?

Zitat:

Original geschrieben von erik-bruno


Also wenn ich angekoppelt mit dem Wohni einen anderen
anrempel, zahlt also die WoWa Versicherung
und ich werde nicht in der PKW-Schadensfreiheitsklasse
abgestuft?
In der WoWa-Versicherung gibt es ja keine
schdenfreiheitsklassen?

Ist der WoWa angekoppelt und separat versichert dann zahlt ... ich weiss es nicht, … aber ich vermute sehr die V. des WoWa.

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Pass aber auf was du sagst, rückwärtsfahren ohne Einweiser wird auch gerne mal schnell als grob fahrlässig ausgelegt. Es ist ja leider ein riesiger nicht einsehbarer Bereich hinter dem WoWa und ein direkt dahinter parkender PKW daher auch nicht sichtbar.

Ansonsten frag deinen Versicherungsvertreter, ganz sicher bin ich mir nicht. Meine aber auch angekuppelt wäre es die des Zugfahrzeugs. Aber nur vermutet, hab mal sowas in der Richtung gehört.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Ansonsten frag deinen Versicherungsvertreter, ganz sicher bin ich mir nicht. Meine aber auch angekuppelt wäre es die des Zugfahrzeugs. Aber nur vermutet, hab mal sowas in der Richtung gehört.

Gruß Meik

Genau !!!

Zitat:

Original geschrieben von erik-bruno


Also wenn ich angekoppelt mit dem Wohni einen anderen
anrempel, zahlt also die WoWa Versicherung
und ich werde nicht in der PKW-Schadensfreiheitsklasse
abgestuft?
In der WoWa-Versicherung gibt es ja keine
schdenfreiheitsklassen?

Bei angekuppeltem Hänger zahlt immer die PKW-Haftpflicht. Tschüß Prozente! 🙁

Oder warum, glaubt ihr, kostet die Wowa-Haftpflicht 10 €? 😁

Ein unangemeldeter (= unversicherter) Wowa hat im Straßenverkehr nichts zu suchen! Das wird dann ganz teuer.

Gruß

Franjo001

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


...rückwärtsfahren ohne Einweiser wird auch gerne mal schnell als grob fahrlässig ausgelegt.

So ist es. Das wird aber oft gern übersehen, wenn es schnell gehen muß....

moin,
um das thema mal ein bisschen zu komplizieren 😉 ...
Wie im normalen betrieb is der anhänger über die haftpflicht des zugfahrzeuges mit versichert.. das is klar, nur was ist, wenn der anhänger keine eigene Versicherung hat, und man "verliert" ihr auf der autobahn (kuplung def. oder ähnliches), und der anhänger macht dann größere schäden....
Zum zeitpunkt der schädigung is dann der anhänger nicht mehr mit dem zugfahrzeug verbunden --> keine versicherung oder geht das dann immernoch über das zugfahrzeug?

Greez
BarT

Zitat:

Original geschrieben von cKef_BarT


...was ist, wenn der anhänger keine eigene Versicherung hat, und man "verliert" ihr auf der autobahn (kuplung def. oder ähnliches), und der anhänger macht dann größere schäden....

Das wäre dann zunächst einmal ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

@ Drahkke

wie kommst du zu dem schluss?
eigentlich braucht der annhänger doch keine Haftpflicht versicherung (Weil geht ja eigentlich über das zugfahrzeug)...

THX
Greez
BarT

Zitat:

Original geschrieben von cKef_BarT


@ Drahkke
wie kommst du zu dem schluss?

Hast du schon einmal versucht, einen Wohnwagen ohne Versicherungsbestätigung zuzulassen? Da beantwortet sich die Frage doch ganz von selbst.

o.k..
sry
hab ich nich die erfahrung mit 😉
es geht auch nich um nen wowa, sondern um einen segelflug anhänger...
aber das wird ja bei anhängern dann alles recht identisch sein....

THX
Greez
BarT

Zitat:

Original geschrieben von cKef_BarT


o.k..
sry
hab ich nich die erfahrung mit 😉
es geht auch nich um nen wowa, sondern um einen segelflug anhänger...
aber das wird ja bei anhängern dann alles recht identisch sein....

Spielt keine Rolle. Jeder Anhänger, der zugelassen ist, muss auch haftpflichtversichert sein. Geht genau wie beim Auto, ist nur viel billiger.

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