Anmeldekosten Übernahme bei Haftpflichtschaden
Hallo wir hatten einen Unfall die schuld liegt beim Unfallgegner, nun haben wir den kaputten Wagen in Zahlung gegeben und uns ein neuen gekauft, der Verkäufer sagte mir das ich die kosten fürs abmelden des Unfallwagens sowie die kosten der Anmeldung des neuen Wagens der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen kann, ist dem so? Habe das noch nie so gehört.
Beste Antwort im Thema
Nutzungsausfall/Mietwagen etc.pp.. An deiner Stelle hätte ich einen Anwalt damit beauftragt. Die Kosten bekommst Du auch erstattet, bzw. die meisten Anwälte rechnen das direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Hätte den Vorteil, dass Du all das bekommst, worauf Du auch Anspruch hast.
36 Antworten
Hast du der Versicherung denn mitgeteilt, dass du ein neues Fahrzeug mit MwSt. gekauft hast und die Rechnung dazu eingereicht? Bzw. ist denn überhaupt MwSt. bei der Ersatzbeschaffung angefallen?
Falls nicht, bekommst du erst mal ohne MwSt. und musst diese noch nach fordern. Das ist aber der Standard, denn woher soll die Versicherung sonst wissen, dass dir die MwSt. noch zusteht.
Ohne Gutachten, das es auch nicht gibt, kann man lange spekulieren.
Wir wissen nicht, welchen Wiederbeschaffungswert das Fahrzeug hatte, wie hoch die Reparaturkosten waren und ob ein Totalschaden vorgelegen haben könnte, der anders abzurechnen gewesen wäre.
Man könnte vermuten, nicht unterstellen, dass der TE die Gunst der Stunde genutzt haben könnte, sich von seinem Fahrzeug zu trennen.
Ich würde aufpassen, dass der Schuß nicht nach hinten losgeht.
Wie meinst du das "schuss nach hinten losgehen" uns ist einer ins auto gefahren da steht mir doch eine ordentliche Regulierung zu oder nicht?
Beantworte doch mal meine Fragen.
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Genau, aber bei einem Totalschaden besteht maximal Anspruch auf Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und diese Werte ergeben sich aus einem Gutachten.
Die Versicherung hat sich auf deinen Kostenvoranschlag eingelassen, aus welchem Grund kann auch nur spekuliert werden.
Ja, das schon. Aber auch, dass du die MwSt. einforderst? Hast du denn eine Rechnung mit Ausweis von MwSt. für den Neuen?