Anmeldekosten Übernahme bei Haftpflichtschaden
Hallo wir hatten einen Unfall die schuld liegt beim Unfallgegner, nun haben wir den kaputten Wagen in Zahlung gegeben und uns ein neuen gekauft, der Verkäufer sagte mir das ich die kosten fürs abmelden des Unfallwagens sowie die kosten der Anmeldung des neuen Wagens der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen kann, ist dem so? Habe das noch nie so gehört.
Beste Antwort im Thema
Nutzungsausfall/Mietwagen etc.pp.. An deiner Stelle hätte ich einen Anwalt damit beauftragt. Die Kosten bekommst Du auch erstattet, bzw. die meisten Anwälte rechnen das direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Hätte den Vorteil, dass Du all das bekommst, worauf Du auch Anspruch hast.
36 Antworten
Ja, das ist richtig.
Das ist ja super war mir nicht bewusst, was steht mir eigentlich noch zu wenn ich den wagen in zahlung gebe? Konnte ja 14 tage nicht damit fahren
Ja, das kannst Du machen, hatte den Fall selber gerade. Du kanns der gegnerischen Versicherungen sämtliche Kosten für An- und Abmeldung, neue Kennzeichen, Kosten für Fahrzeugabholung und so weiter total in Rechnung stellen, bei mir wurde das ohne mit der Wimper zu zucken bezahlt.
Das einzige was bei mir noch strittig ist sind die Abschleppkosten meines alten Autos, der Wiederbeschaffungswert und der Laptop im Kofferraum, aber der Anwalt wird's richten.
Nutzungsausfall/Mietwagen etc.pp.. An deiner Stelle hätte ich einen Anwalt damit beauftragt. Die Kosten bekommst Du auch erstattet, bzw. die meisten Anwälte rechnen das direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Hätte den Vorteil, dass Du all das bekommst, worauf Du auch Anspruch hast.
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Steht im Schadengutachten, etwas zur Verkehrssicherheit im beschädigten Zustand?
Hab kein gutachten, war bei einer Lackierei die haben ein kostenvoranschlag gemacht und das hat die Versicherung akzeptiert
Wenn du das Fahrzeug genutzt hast, hattest du keinen Nutzungsausfall.
Der Tipp mit dem Rechtsanwalt gilt für unerfahrene Geschädigte wie dich.
Naja genutzt haben wir ihn nicht hätte ja rein geregnet, ist nun auch egal ist am Freitag in Zahlung gegangen, bin froh wenn das Geld aufn Konto ist und die Versicherung noch das ab und anmelden zahlt
Zitat:
@RKA379 schrieb am 19. Februar 2017 um 13:13:39 Uhr:
Hab kein gutachten, war bei einer Lackierei die haben ein kostenvoranschlag gemacht und das hat die Versicherung akzeptiert
Wenn Du zu dem Wagen noch eine Zugangsmöglichkeit hast, wäre es sinnvoll, den Unfallwagen durch einen Sachverständigen anschauen zu lassen. Eine wie beschrieben undichte Tür könnte die Verkehrssicherheit schon beeinträchtigen. Das kann man hier aber nicht entscheiden. Es ist ja noch nichts verjährt. Also kannst Du das auch noch fordern. Man muss ja nichts verschenken. 😉
Warum sollte die Versicherung in deinem Fall Kosten übernehmen, die mit einem Fahrzeugwechsel zusammenhängen.
Es war kein Totalschaden.
Das kann man sicherlich verschieben oder auch heute noch einen Sachverständigen an das Auto ranstellen. 😉
Zu spät ist es nicht.