Anmeldekosten Übernahme bei Haftpflichtschaden

Hallo wir hatten einen Unfall die schuld liegt beim Unfallgegner, nun haben wir den kaputten Wagen in Zahlung gegeben und uns ein neuen gekauft, der Verkäufer sagte mir das ich die kosten fürs abmelden des Unfallwagens sowie die kosten der Anmeldung des neuen Wagens der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen kann, ist dem so? Habe das noch nie so gehört.

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Nutzungsausfall/Mietwagen etc.pp.. An deiner Stelle hätte ich einen Anwalt damit beauftragt. Die Kosten bekommst Du auch erstattet, bzw. die meisten Anwälte rechnen das direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Hätte den Vorteil, dass Du all das bekommst, worauf Du auch Anspruch hast.

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Nochmal, warum sollte die Versicherung in diesem Fall Kosten übernehmen, die mit einem Fahrzeugwechsel zusammenhängen.
Es war kein Totalschaden.

Weil sie adäquat kausal zum Schaden sind.

Kannst du das bitte erläutern?

Ohne diesen Unfall wäre es nicht zu einem Fahrzeugwechsel gekommen. Es liegt im Ermessen des Geschädigten, wie er damit umgeht.

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Der TE hat Anspruch auf die Reparaturkosten und die Kosten, die damit in Zusammenhang stehen.
Ein Fahrzeugwechsel steht nicht mit dem Schadenersatz in Zusammenhang.
Der Fahrzeugwechsel ist aus Gründen erfolgt, die der TE zu vertreten hat.

Er kann höchstens damit argumentieren, dass das der kostengünstigste Weg gewesen wäre - statt Nutzungsausfall während der Reparaturdauer halt An- und Abmeldekosten.

So ein Bums in die Tür kann - nicht muss - die A/B-Säule beeinträchtigen. Mancher möchte keinen Unfaller fahren. Diese Eigenschaft bleibt aber auch nach einer Reparatur. Sieht man sich das Chrash-Verhalten eines Models mit und ohne Unfallreparatur an, dann gibt der Unfaller das schlechtere Bild ab.

Ja ich denke ich bin sehr kulant zu der versicherung, kein anwalt kein gutachter kein ersatzwagen und gesparte mwst durch ausbezahlung

Darin verstehe ich Dich ehrlich gesagt nicht.

Die MwSt. kannst Du auch noch bekommen, soweit Du bei der Ersatzbeschaffung auch tatsächlich höher als die Nettozahlung des Schadens kommst. Du solltest Dir wirklich einen Anwalt nehmen, der das für Dich erledigt.

Was heisst das? Wir haben ein vorführwagen gekauft aber der Unfallwagen ist kein totalschaden, du meinst der neue wagen ist mehr wert und dadurch bekomme ich den betrag mit mwst?

Du hast fiktiv den Schaden abgerechnet, daher wurde der Nettobetrag ohne MwSt. ausgezahlt. Halt entsprechend des Kostenvoranschlages. Die darauf entfallende MwSt. holst du dir unter Vorlage der Rechnung vom Ersatzwagen von der Versicherung, denn der beinhaltet die MwSt. Die MwSt., die sonst auf die Rep. entfallen wäre.

Hatte ja kein ersatzwagen, wir verfügen über ein zweites auto haben uns halt eingeschränkt und sind die 2wochen so susgekommen

https://www.kanzlei-heskamp.de/schadenspositionen/nutzungsausfall

In der Konstellation würde Dir auch das zustehen (also die MwSt des Schadens). Für Dich wäre der korrekte Wiederbschaffungswert und die richtige Schadenshöhe hier finanziell von sehr großer Bedeutung, damit Du nicht aus eigener Tasche drauf legst. Meinst Du nicht auch, dass Du damit erstmal zu einem Anwalt in deiner Nähe gehen solltest?

Ja sehe das jetzt auch so, di zahlung der Versicherung kommt sicher die nächsten tage, wenn sie mir diw mwst abziehen hole ich mir rat bei einen Anwalt

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