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Anhörungsbogen erhalten, obwohl ich nicht der Halter bin.

Hallo.
Ich wurde vor einigen Wochen geblitzt und habe jetzt einen Anhörungsbogen erhalten. Mein Vater ist der Fahrzeughalter. Jedoch habe ich (an mich adressiert) den Anhörungsbogen erhalten. Soweit ich weiß, geht der Bogen immer an den Fahrzeughalter. Auf dem Foto bin ich nur schwer zu erkennen. Aber woher sollen die wissen, dass ich das bin??? Könnte ja auch meine Mutter sein oder?! Das kommt mir sehr merkwürdig vor. Darf das Ordnungsamt den Bogen einfach an mich schicken? Finde das ganze echt komisch.
Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Bei Bußgeldern wird immer ein Bildabgleich gemacht. Stimmt das Alter nicht, wird die Sache entweder zum Ermitteln gegeben oder man sieht in der Einwohnerkartei nach. Passt dann das Alter zur weiteren gemeldeten Person, wird ein Foto angefordert und derjenige sofort angeschrieben, wenn der Vergleich positiv ausfällt. Spart Zeit. Nur merkwürdig, daß der Halter nichts bekommen hat.

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es gibt keinerlei Grund, den Halter anzuschreiben, wenn der nicht als Fahrer in Frage kommt. Mit einem Anhörungsbogen sowieso nicht, der geht ja an die Person, der man eine Owi vorwirft. Und einen Zeugenfragebogen braucht es nicht, wenn man bereits im familiären Umfeld einen Fahrer identifiziert hat.
Es gibt hier sicher unterschiedliche Vorgehensweisen der einzelnen Bußgeldstellen. Aber generell sollten diese den effizientesten Weg wählen, einen Fahrer zu identifizieren. Und das kann sehr wohl der Weg über das Melderegister sein, wenn klar ist, dass der Halter als Fahrer ausscheidet.

Bei uns läuft das so: bei der Auswertung wird festgestellt, eine Frau ist gefahren, also wird "W" eingegeben. Ist der Halter ein Mann, geht automatisch eine Fahreranfrage raus. Tut sich da nichts, wird entweder vor Ort ermittelt oder per Paßbildabgleich der Fahrer ermittelt, letzteres geht schneller und entlastet den Außendienst. Wieso im vorliegenden Fall wohl keine FA verfügt wurde, ist mir rätselhaft. Das klappt nur, wenn dort alles manuell läuft und wenig Fälle verhanden sind. Dann kann man sich in der Tat die FA sparen.

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 28. August 2018 um 17:06:13 Uhr:


Unstreitig ist der Bogen jetzt aber in der Welt. Darauf gibt es in der Regel keine bessere Reaktion als gar keine. Also Bußgeldbescheid abwarten und bei schlechtem Foto Einspruch einlegen.

Genau. Und bitte mindestens 3 Anwälte einschalten, die wollen ja ebenfalls mitverdienen und beschäftigt sein. Reicht ja nicht, dass die Behörden aufgrund eines Fehlers, welcher vom Fahrer begangen wurde, nun bereits Mehrarbeit haben.

:rolleyes:

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 29. August 2018 um 16:18:19 Uhr:



Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 28. August 2018 um 17:06:13 Uhr:


Unstreitig ist der Bogen jetzt aber in der Welt. Darauf gibt es in der Regel keine bessere Reaktion als gar keine. Also Bußgeldbescheid abwarten und bei schlechtem Foto Einspruch einlegen.

Genau. Und bitte mindestens 3 Anwälte einschalten, die wollen ja ebenfalls mitverdienen und beschäftigt sein. Reicht ja nicht, dass die Behörden aufgrund eines Fehlers, welcher vom Fahrer begangen wurde, nun bereits Mehrarbeit haben. :rolleyes:
;)

Wir brauchen hier nicht in die ewige Diskussion verfallen. Nutzt ja nix. Der eine will sich rauswinden, dem anderen ist das zu blöd. Jeder hat das Recht zu beidem. Ich versuche stets, straffrei zu bleiben. Sowohl vom Fahrstil, als auch dann, wenn es mich doch mal erwischt. Warum auch nicht? Es wird nämlich nicht positiv im Fahreignungsregister vermerkt, wenn man direkt zahlt, eher im Gegenteil.

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