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Anhörungsbogen erhalten, obwohl ich nicht der Halter bin.

Themenstarteram 28. August 2018 um 6:11

Hallo.

Ich wurde vor einigen Wochen geblitzt und habe jetzt einen Anhörungsbogen erhalten. Mein Vater ist der Fahrzeughalter. Jedoch habe ich (an mich adressiert) den Anhörungsbogen erhalten. Soweit ich weiß, geht der Bogen immer an den Fahrzeughalter. Auf dem Foto bin ich nur schwer zu erkennen. Aber woher sollen die wissen, dass ich das bin??? Könnte ja auch meine Mutter sein oder?! Das kommt mir sehr merkwürdig vor. Darf das Ordnungsamt den Bogen einfach an mich schicken? Finde das ganze echt komisch.

Vielen Dank.

 

Beste Antwort im Thema

Bei Bußgeldern wird immer ein Bildabgleich gemacht. Stimmt das Alter nicht, wird die Sache entweder zum Ermitteln gegeben oder man sieht in der Einwohnerkartei nach. Passt dann das Alter zur weiteren gemeldeten Person, wird ein Foto angefordert und derjenige sofort angeschrieben, wenn der Vergleich positiv ausfällt. Spart Zeit. Nur merkwürdig, daß der Halter nichts bekommen hat.

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Den Behörden liegt meistens ein wesentlich besseres Foto vor.

Seltsam ist es schon. Normalerweise wird da im Vorfeld kein großer Aufwand betrieben.

Eventuell hat dein Erzeuger auch zuvor schon Post erhalten und deine Daten angegeben.

Die original Bilder sind gestochen scharf ;) also nicht denken, dass das so schwarz/weiß Pixel sind wie im Brief. Und wenn der Sachbearbeiter anhand eines Bilderabgleiches die Sache so einschätzt, dass Du gefahren bist, kann er Dir den Anhörungsbiogen direkt zuschicken. Wo ist das Problem?

Da kennt wohl Dein Vater sein Aussageverweigerungsrecht nicht.

Bei Bußgeldern wird immer ein Bildabgleich gemacht. Stimmt das Alter nicht, wird die Sache entweder zum Ermitteln gegeben oder man sieht in der Einwohnerkartei nach. Passt dann das Alter zur weiteren gemeldeten Person, wird ein Foto angefordert und derjenige sofort angeschrieben, wenn der Vergleich positiv ausfällt. Spart Zeit. Nur merkwürdig, daß der Halter nichts bekommen hat.

Vielleicht konnte der Mitarbeiter bei der Bußgeldstelle erkennen, dass der Halter männlich, der Fahrer aber augenscheinlich weiblich war.

Ob dann allerdings das sofortige Anforderung eines Ausweisfotos aller in Betracht kommenden Familienmitglieder legal ist? Ach nein, Datenschutz usw. gilt ja für Behörden gegenüber dem normalen Bürger nicht.

was ist verwunderlich? Sie haben den korrekten Fahrer per Bildabgleich identifiziert und dem direkt den Anhörungsbogen übersandt. Ist doch einleuchtend, dass dann nicht parallel der Halter angeschrieben wird.

Da wirst Du wohl nicht umhin kommen, den Verstoß auf Deine Kappe zu nehmen und die Folgen mannhaft zu tragen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 28. August 2018 um 14:31:28 Uhr:

was ist verwunderlich? Sie haben den korrekten Fahrer per Bildabgleich identifiziert und dem direkt den Anhörungsbogen übersandt. Ist doch einleuchtend, dass dann nicht parallel der Halter angeschrieben wird.

Da wirst Du wohl nicht umhin kommen, den Verstoß auf Deine Kappe zu nehmen und die Folgen mannhaft zu tragen.

is ne Fahrerin , also Frauhaft :D

"Themenstaterin", hatte ich glatt übersehen. Dann ist ja klar, warum das so gelaufen ist....Was hat den der Herr Papa mit der Fahreranfrage gemacht? Gegessen? :D

Alternativ wäre es sonst so gelaufen und hätte unnötige Kosten verursacht:

Halter wird angeschrieben

Macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch

Polizei kommt vorbei und guckt, ob sie den Fahrer antrifft oder eine Aussage bekommt

Kann dieser so nicht ermittelt werden, werden Nachbarn gefragt

Und danach regt sich der, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat, darüber auf, dass er doch zahlen musste und wie viele Steuergelder für die Ermittlung verschwendet werden und macht sich ggf. darüber Gedanken, ob die Polizei nichts wichtigeres zu tun hat.

Solch eine Einsparung ist doch positiv zu bewerten.

 

@R 129 Fan Du schreibst ja wirklich kompetente Antworten. Ist mir zuvor gar nicht so aufgefallen ;-)

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 28. August 2018 um 14:49:27 Uhr:

Was hat den der Herr Papa mit der Fahreranfrage gemacht? Gegessen? :D

welche Fahreranfrage? Die braucht es nicht, wenn die Fahrerin anderweitig ermittelt wurde.

Da die TE aber aktuell nichts davon schreibt (es vermutlich gar nicht weiß), ob ihr Vater bereits im Vorfeld Post bekommen hat (was sehr wahrscheinlich ist), sind alle Spekulationen umsonst.

Bevor irgendeine - mitunter aufwändige - Fahrerermittlung betrieben wird, wird in aller Regel immer erstmal der Halter angeschrieben. Und dieser hat vermutlich schlichtweg die Wahrheit geschildert (sehr löblich) und seine Tochter als Fahrerin angegeben. Logisch, dass nun sie Post bekommt.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 28. August 2018 um 14:52:35 Uhr:

Alternativ wäre es sonst so gelaufen und hätte unnötige Kosten verursacht:

Halter wird angeschrieben

Macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch

Polizei kommt vorbei und guckt, ob sie den Fahrer antrifft oder eine Aussage bekommt

Kann dieser so nicht ermittelt werden, werden Nachbarn gefragt

Und danach regt sich der, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat, darüber auf, dass er doch zahlen musste und wie viele Steuergelder für die Ermittlung verschwendet werden und macht sich ggf. darüber Gedanken, ob die Polizei nichts wichtigeres zu tun hat.

Solch eine Einsparung ist doch positiv zu bewerten.

@R 129 Fan Du schreibst ja wirklich kompetente Antworten. Ist mir zuvor gar nicht so aufgefallen ;-)

Genau das wird von einigen Gerichten gefordert. Zunächst Halter fragen, ggfls. dann eigene Ermittlungen und danach erst Passfoto anfordern. Die Dinger sind schließlich nicht zu dem Zweck hinterlegt, Verkehrssünder einfacher feststellen zu können. Gibt übrigens auch Landesdatenschutzbeauftragt, die sich diesbezüglich schon mit Behörden angelegt haben.

Jedoch um Kosten einzusparen und die Polizei zu entlasten, würde ich ein solch verkürztes Vorgehen begrüßen. Klar ist immer die Frage, wer nun Passbilder angucken darf und wer nicht, jedoch ist es auch unsinnig, dass die Polizei damit beschäftigt wird, wenn es sich in einigen Fällen so simpel klären lässt.

Unstreitig ist der Bogen jetzt aber in der Welt. Darauf gibt es in der Regel keine bessere Reaktion als gar keine. Also Bußgeldbescheid abwarten und bei schlechtem Foto Einspruch einlegen.

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