Anhörung im Bußgeldverfahren
Hallo,
ich bin leider kurz nach einem Überholvorgang geblitzt worden. Es waren 70km/h erlaubt und ich bin 95km/h gefahren, da ein Unbegrenztschild kurz vor mir lag, habe ich nach dem Überholen nicht abgebremst (was man ja auch nicht machen sollte wenn man wieder einscherrt) und dann hab ich auch schon rotes Licht gesehen... (versteckt im Wald, ohne Vorwarnung 🙁((
Naja auf jeden Fall war das im November und jetzt habe ich vor ein Paar Tagen den Anhörungsbrief zugesandt bekommen, der in 4 TAGEN ja eigentlich verjährt ist...
Kann man da noch irgendwas machen? Also irgendwie 4 Tage hinauszögern oder so?
Beste Antwort im Thema
du warst aber doch zu schnell wo ist da die Geldmacherei?
25Kmh zuviel sind eben 25 Kmh zuviel - auch schon beim überholen
42 Antworten
War das erste Schreiben denn schon eine Anhörung an den Beschuldigten, oder die Zeugenbefragung an den Halter?
Zitat:
@Dramaking schrieb am 27. August 2015 um 12:21:55 Uhr:
War das erste Schreiben denn schon eine Anhörung an den Beschuldigten, oder die Zeugenbefragung an den Halter?
Das erste Schreiben war schon eine Anhörung; Zeuge war: "stat. Rotlicht"😉
So Bußgeldbescheid ist da. 90 € und 1 Punkt, alles klar, wird überwiesen.
Aber: wieso wird nirgends angegeben, wie lange die Ampel schon Rot war? Würde mich eigentlich mal interessieren.
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 2. September 2015 um 18:40:12 Uhr:
So Bußgeldbescheid ist da. 90 € und 1 Punkt, alles klar, wird überwiesen.Aber: wieso wird nirgends angegeben, wie lange die Ampel schon Rot war? Würde mich eigentlich mal interessieren.
Wenn eine Zeit angegeben worden wäre, wäre es teurer gewesen. Wird nur bei qualifiziertem Verstoß gemacht, also über eine Sekunde.
Ähnliche Themen
Zitat:
Wenn eine Zeit angegeben worden wäre, wäre es teurer gewesen. Wird nur bei qualifiziertem Verstoß gemacht, also über eine Sekunde.
Ist doch unlogisch, wieso wird es da nur gemacht?
Ist bei Geschwindigkeitsüberschreitungen doch auch nicht so...
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 2. September 2015 um 18:54:53 Uhr:
Ist doch unlogisch, wieso wird es da nur gemacht?
Das ist nicht unlogisch. Bei einem Rotlichtverstoss darf man davon ausgehen, dass da noch eine zweite Ampel steht, welche den Querverkehr freigibt. Bist du nun innerhalb einer Sekunde durch, darf man weiterhin davon ausgehen, dass die zweite Ampel noch nicht geschaltet hat( gibt ja immer eine Pause). Soll heissen, je weiter der Zeitabstand, desto eher kommst in den Bereich, dass du Andere gefährdest. Und sowas wird extra honoriert.
Zitat:
Das ist nicht unlogisch. Bei einem Rotlichtverstoss darf man davon ausgehen, dass da noch eine zweite Ampel steht, welche den Querverkehr freigibt. Bist du nun innerhalb einer Sekunde durch, darf man weiterhin davon ausgehen, dass die zweite Ampel noch nicht geschaltet hat( gibt ja immer eine Pause). Soll heissen, je weiter der Zeitabstand, desto eher kommst in den Bereich, dass du Andere gefährdest. Und sowas wird extra honoriert.
Ich halte ja nicht die Systematik für unlogisch.
Ich halte es nur für unlogisch bei Überschreitung bis 1 Sek. keine Zeit anzugeben, bei Überschreitung um mehr als eine Sekunde dann jedoch wohl. Ist doch Quatsch.
Die o. g. Erklärung halte ich jedoch in punkto Fahrtüchtigkeit für sehr grenzwertig:-) Vorsicht MPU:-)
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 2. September 2015 um 21:34:11 Uhr:
Ich halte ja nicht die Systematik für unlogisch.Zitat:
Das ist nicht unlogisch. Bei einem Rotlichtverstoss darf man davon ausgehen, dass da noch eine zweite Ampel steht, welche den Querverkehr freigibt. Bist du nun innerhalb einer Sekunde durch, darf man weiterhin davon ausgehen, dass die zweite Ampel noch nicht geschaltet hat( gibt ja immer eine Pause). Soll heissen, je weiter der Zeitabstand, desto eher kommst in den Bereich, dass du Andere gefährdest. Und sowas wird extra honoriert.
Ich halte es nur für unlogisch bei Überschreitung bis 1 Sek. keine Zeit anzugeben, bei Überschreitung um mehr als eine Sekunde dann jedoch wohl. Ist doch Quatsch.Die o. g. Erklärung halte ich jedoch in punkto Fahrtüchtigkeit für sehr grenzwertig:-) Vorsicht MPU:-)
Ist kein Quatsch. Ab einer Sekunde wird´s teurer und die Bußgelstellen, zumindest die die ich kenne, wollen bei solch einem qualifizierten Rotlichtverstoß eine Zeitangabe und die Angabe, wie diese Zeit gemessen wurde.
Der Blick auf die Tatbestände machts vielleicht auch deutlich.
137600 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. A - 1 90,00
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat
und
137618 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase A - 2 200,00 1 M
dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
Beim zweiten Tatbestand stellt sich automatisch die Frage nach der Zeit.
Gruß
Zitat:
@AS60 schrieb am 2. September 2015 um 21:47:22 Uhr:
Ist kein Quatsch. Ab einer Sekunde wird´s teurer und die Bußgelstellen, zumindest die die ich kenne, wollen bei solch einem qualifizierten Rotlichtverstoß eine Zeitangabe und die Angabe, wie diese Zeit gemessen wurde.Zitat:
@Emsland666 schrieb am 2. September 2015 um 21:34:11 Uhr:
Ich halte ja nicht die Systematik für unlogisch.
Ich halte es nur für unlogisch bei Überschreitung bis 1 Sek. keine Zeit anzugeben, bei Überschreitung um mehr als eine Sekunde dann jedoch wohl. Ist doch Quatsch.Die o. g. Erklärung halte ich jedoch in punkto Fahrtüchtigkeit für sehr grenzwertig:-) Vorsicht MPU:-)
Der Blick auf die Tatbestände machts vielleicht auch deutlich.137600 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. A - 1 90,00
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKatund
137618 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase A - 2 200,00 1 M
dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatVBeim zweiten Tatbestand stellt sich automatisch die Frage nach der Zeit.
Gruß
Nicht immern nur Text lesen, auch Zusammenhänge erkennen. Stellt sich bei Tatbestand 1 die Frage der Zeit nicht?
Sollte die Zeit dort nicht interessant sein, wäre die logische Konsequenz, bei einer Überschreitung von mehr als einer Sekunde eine Pönale für Tatbestand 1 UND 2 auszusprechen!
Jetzt verstanden?
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 2. September 2015 um 21:56:48 Uhr:
Nicht immern nur Text lesen, auch Zusammenhänge erkennen. Stellt sich bei Tatbestand 1 die Frage der Zeit nicht?Zitat:
@AS60 schrieb am 2. September 2015 um 21:47:22 Uhr:
Ist kein Quatsch. Ab einer Sekunde wird´s teurer und die Bußgelstellen, zumindest die die ich kenne, wollen bei solch einem qualifizierten Rotlichtverstoß eine Zeitangabe und die Angabe, wie diese Zeit gemessen wurde.
Der Blick auf die Tatbestände machts vielleicht auch deutlich.137600 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. A - 1 90,00
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKatund
137618 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase A - 2 200,00 1 M
dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatVBeim zweiten Tatbestand stellt sich automatisch die Frage nach der Zeit.
Gruß
Sollte die Zeit dort nicht interessant sein, wäre die logische Konsequenz, bei einer Überschreitung von mehr als einer Sekunde eine Pönale für Tatbestand 1 UND 2 auszusprechen!
Jetzt verstanden?
Nein. Ist aber nicht schlimm. Es ist wie es ist, meiner Meinung nach auch logisch und nicht wert, weiter diskutiert zu werden. Macht für mich keinen Sinn.
Und Pönale ist meines Wissens nach eine Art Vertragsstrafe.😕 Hört sich gut an, beweist dass du Fremdworte kennst🙂, ist hier aber nicht der richtige Ausdruck und daher völlig fehl am Platz.
Tatbestand 2 ist regelmässig teurer. Der Gesetzgeber differenziert hier faktisch zu deinen Gunsten.
Man könnte es auch knallhart handhaben. Egal, wie lange es rot war, selbst Gelb-Rot zieht ein sofortiges Fahrverbot von mind. 3 Monaten nachsich.
Ich weiss nicht, ob drakonische Strafen die Lösung sind .Eher nicht.
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 2. September 2015 um 21:56:48 Uhr:
Stellt sich bei Tatbestand 1 die Frage der Zeit nicht?Zitat:
@AS60 schrieb am 2. September 2015 um 21:47:22 Uhr:
137600 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.und
137618 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
Wie man eigentlich erkennen könnte: nein.
Der Faktor Zeit und seine Länge existiert in dem Tatbestand 1 überhaupt nicht.
Zitat:
..., wäre die logische Konsequenz, ...
Wäre Jura logisch, wären Juristen Ingenieure 😉