Anhörung im Bußgeldverfahren
Hallo,
ich bin leider kurz nach einem Überholvorgang geblitzt worden. Es waren 70km/h erlaubt und ich bin 95km/h gefahren, da ein Unbegrenztschild kurz vor mir lag, habe ich nach dem Überholen nicht abgebremst (was man ja auch nicht machen sollte wenn man wieder einscherrt) und dann hab ich auch schon rotes Licht gesehen... (versteckt im Wald, ohne Vorwarnung 🙁((
Naja auf jeden Fall war das im November und jetzt habe ich vor ein Paar Tagen den Anhörungsbrief zugesandt bekommen, der in 4 TAGEN ja eigentlich verjährt ist...
Kann man da noch irgendwas machen? Also irgendwie 4 Tage hinauszögern oder so?
Beste Antwort im Thema
du warst aber doch zu schnell wo ist da die Geldmacherei?
25Kmh zuviel sind eben 25 Kmh zuviel - auch schon beim überholen
42 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Splash2009
Hatte ich letztens auch....glaube die A 72...
Die war es nicht. Da gibt es weder Tunnel noch feste Blitzer. 😁😁😁
Wie ist denn deine Argumentation in diesem hypothetischen Fall?
1. reine Abzocke
2. du warst am Überholen und hast deswegen vorsätzlich die angegebene Höchstgeschwindigkeit (unter besten Bedingungen!) nicht eingehalten - macht doch jeder?
3. du hältst dich an der Stelle sowieso vorsätzlich nie an das Schild, da siehe 1.
4. Du wolltest niemanden gefährden und hast die Geschwindigkeit einfach vorsätzlich beibehalten weil das Schild sowieso bald aufgehoben wird - sie könnten eigentlich froh sein, daß die Geschwindigkeit so gering ist, beim Überholen war sie wahrscheinlich noch ein bischen höher
Ist das ungefähr deine Argumentation?
Ich würde mal nach dem fettmarkierten Wort googlen.
Und verjährt ist das nicht. Die Anordnung der Anhörung allein reicht. Und die Verjährung läuft jetzt neu ab dem Datum. Und wenn du nen Bußgeldbescheid hast läufts ab da 6 Monate.
Es gibt auch ne Maximalfrist, aber die wirst du kaum erreichen können.
siehe §33 OWiG (auch googeln)
Zitat:
Original geschrieben von wusi99
naja ich sehe es schon als geldmacherei, wenn man sich in den büschen versteckt und kurz vor nem Unbegrenztschild blitzt. Dann am Besten noch langsame autos da lang fahren lassen, die man überholen könnte/würde...
aber darum geht es nicht und ich will auch nicht jammernich möchte nur wissen, ob ich, wenn ich " ich gebe den verstoß nicht zu, weil" ankreuze, gleich in nem gerichtsverfahren lande oder ob das einfach nur eine möglichkeit ist sich zu verteidigen.
wenn ich das ankreuzen würde, heißt dass dann dass ich es nicht war, also den verstoß nicht zugebe oder dass ich den Verstoß nicht einsehe?
hat das denn jemand mal angekreuzt?
Gegen was willst du dich verteidigen?
Es war zu Bescheunigen einfach zu früh pasta.
Verstoß nicht zugeben?
Wer ist gefahren?
Den Verstoß nicht einsehen?
Hats geblitzt NACH dem Unbegrenztschild
Zitat:
Original geschrieben von UURRUS
Die war es nicht. Da gibt es weder Tunnel noch feste Blitzer. 😁😁😁
😁
Dann zieh mal eins ab...dann wird ein Schuh draus....ist natürlich die A71 ....hoffe man kann es mir verzeihen....😉
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Ok 😁
Zitat:
Original geschrieben von wusi99
ich möchte nur wissen, ob ich, wenn ich " ich gebe den verstoß nicht zu, weil" ankreuze, gleich in nem gerichtsverfahren lande oder ob das einfach nur eine möglichkeit ist sich zu verteidigen.
wenn ich das ankreuzen würde, heißt dass dann dass ich es nicht war, also den verstoß nicht zugebe oder dass ich den Verstoß nicht einsehe?
hat das denn jemand mal angekreuzt?
Nein, damit landest Du nicht in automatisch in einem Gerichtsverfahren. Da hätten die Gerichte viel zu tun, wenn jede OWi vor dem Richter landen würde. So oder so wird sehr wahrscheinlich im Verwaltungsverfahren ein Bußgeldbescheid erlassen werden. Das Kreuzchen im Anhörungsbogen - dass man übrigens nicht begründen muss - führt bestenfalls zu einer weiteren Überprüfung durch die Verwaltungsbehörde und vermeidet ein Tateingeständnis. Außer den persönlichen Daten musst Du allerdings gar keine Einlassungen machen, auch keine Kreuzchen.
Erst ein Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid führt dann, eventuell, zu einem Gerichtsverfahren.
Zitat:
ich empfinde den blitzer als reine Geldmache und möchte mir das eigentlich ungern gefallen lassen
dan kreuz "nein gebe ich nicht zu" an und schreibst bei der gegründung: "lass ich mir nicht gefallen ihr elenden abzocker".
aber allein die tatsache das du n auto das ja bestimmt von den blitzer leuten absichtlich mit 80 durch den 70er bereich geschippert wird überholt hast UND dich hier so lächerlich versuchst zu verteidigen sagt eigendlich schon alles. mit welcher begründung willst du den widerspruch einlegen? das das schreiben fristgerecht gekommen ist? das du zu schnell warst? das du den blitzer nicht gesehen hast? das es "assi" ist mit 70 durch einen 70 bereich zu fahren? das dein auto zu langsam ist den sonst hättest an der stelle 120 drauf gehabt?
dir fällt ja nichtmal eine halbwegs plausible begründung für deinen einspruch ein.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
dan kreuz "nein gebe ich nicht zu" an und schreibst bei der gegründung: "lass ich mir nicht gefallen ihr elenden abzocker".
dir fällt ja nichtmal eine halbwegs plausible begründung für deinen einspruch ein.
Es ist in der Tat so, wie Feline 50 schon erklärte:
Man braucht seinen Einspruch nicht zu begründen.
Wer allerdings so schlau ist, in einer Begründung die am Überwachungsort eingesetzten Mitarbeiter der Polizei/oder Ordnungsamt als "elende Abzocker" zu betiteln, der schießt sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein Eigentor und handelt sich auch noch eine Anzeige wegen Beleidigung ein.
Mit derartigen Empfehlungen sollte man schon etwas zurückhaltender sein...das kann sonst teuer werden.
Zitat:
Original geschrieben von Cruisersteve
Wer allerdings so schlau ist, in einer Begründung die am Überwachungsort eingesetzten Mitarbeiter der Polizei/oder Ordnungsamt als "elende Abzocker" zu betiteln, der schießt sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein Eigentor
*pppppssssssssssssssssssssssssst*
ironie....sagt dir was? 😉
Da ist nichts mehr zu machen, die Folgen wirst du tragen müssen.
Dürften ca 80€ + 1 Punkt sein. Sofern Probezeit vorhanden auch noch weitere Folgen...
Ich weis selbst wie sehr einen so ein Blitzer ärgert... aber hinterher mit ausdrücken wie "Abzocker" o.ä zu kommen ist halt dann doch auch unangebracht.
Es war ersichtlich das 70km/h als Tempolimit gegeben sind... wer schneller fährt der geht bewusst das Risiko ein geblitzt zu werden... und ganz nebenbei noch ein höheres Unfallrisiko... in der Regel haben die Tempolimits schon einen Grund. Bei einem Wald z.B Wildwechsel... vieleicht sind deshalb schon viele am Baum gelandet und deshalb max. Tempo 70.
Ist in etwa so als wenn ich in den Supermarkt gehe und mir ne Tafel Schockolade kaufe für 5€ und hinterher rumschreie das sei Abzocke... ich hab es aber vorher gewusst was da auf mich zukommt bzw zukommen kann.
Du hast dich mehr oder weniger bewusst für die "Abzocke" entschieden.
ich würde hier mal ganz schnell zum anwalt gehen, denn das geht ja mal garnet, dass die genau dort blitzen wo du zu schnell warst ..🙄.. und den blitzer auch noch genau 3 m vor dem aufhebungsschild aufzustellen ist eindeutige rechtsbeugung ...🙄.. solltest du keinen guten anwalt kennen, würde ich dir BEN MATLOCK empfehlen, der gewinnt seine fälle immer, auch die aussichtslosen .... 😉
Muss ich erst den Sticky-Thread wieder in´s Gedächtnis rufen?
Moin,
habe jetzt im Bußgeldverfahren wegen roter Ampel zum zweiten Mal eine Anhörung bekommen. Habe auf die erste nicht geantwortet, weil alles stimmig ist und warte auf den Bußgeldbescheid.
Kommt es öfters vor, das es eine zweite Anhörung gibt?
Gruß
1. nein
2. mach besser ein neues Thema auf, wenn es weitere Fragen dazu geben sollte
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. August 2015 um 02:42:33 Uhr:
1. nein
2. mach besser ein neues Thema auf, wenn es weitere Fragen dazu geben sollte
Na ja, ziemlich affig so was, sollen doch einfach den Bescheid rausschicken, dann hat sich das. Habe jetzt den leeren Bogen unterschrieben zugefaxt🙄